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Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern

Verfasst: 14. Mai 2016, 12:40
von hpinter
Servus,

eine Frage, sind die psychatrische und neurologische Untersuchungen (GOÄ Ziffern 800+801) sowie EEGs (Ziffer 827) mit Befund (Ziffer 75) Erörtern einer Lebensveränderung (Ziffer 34) und eine eigehende Beratung (Ziffer 3) in Bayern beihilfefähig?

Würde mich über eine Info sehr freuen. Sorry, ich hatte es im Landesbeamtenforum fälschlicherweise geposted.

Mfg
hpinter

Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern

Verfasst: 14. Mai 2016, 15:26
von Silencium
Wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Ziffern durch den Behandler im Einzelfall vorliegen und erbracht werden, dann ja.

Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern

Verfasst: 14. Mai 2016, 15:32
von hpinter
okay danke und schöne Pfingsten.

Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern

Verfasst: 14. Mai 2016, 16:13
von Silencium
Gerne, danke gleichfalls :)