Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
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Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe hinsichtlich der privaten Krankenversicherung eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich verpflichtet bin, Jahre nach Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung neue Krankeitsbilder mitzuteilen. Letztlich würde die PKV ja nur von neuen Krankheiten erfahren, wenn Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ich zu 50 % beihilfeberechtigt bin und sechs Jahre nach Vertragsabschluss eine Angstneurose diagnostiziert wurde. Zur Behandlung wurde mir ein Psychopharmaka verschrieben. Da ich ansonsten keine kostenintensiven ärztlichen Behandlungen hatte, habe ich über Jahre hinweg nie Arztrechnungen bei der PKV zur Begleichung eingereicht, da die Beitragsrückerstattung immer lukrativer war. Somit hat die PKV nie Kenntnis von meiner Angstneurose erlangt. Hätte ich die Diagnose dennoch der PKV mitteilen müssen, obwohl der Vertrag bereits seit 6 Jahren Bestand hatte? Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Ich freue mich über Antworten!
Viele Grüße
Nadine
ich habe hinsichtlich der privaten Krankenversicherung eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich verpflichtet bin, Jahre nach Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung neue Krankeitsbilder mitzuteilen. Letztlich würde die PKV ja nur von neuen Krankheiten erfahren, wenn Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ich zu 50 % beihilfeberechtigt bin und sechs Jahre nach Vertragsabschluss eine Angstneurose diagnostiziert wurde. Zur Behandlung wurde mir ein Psychopharmaka verschrieben. Da ich ansonsten keine kostenintensiven ärztlichen Behandlungen hatte, habe ich über Jahre hinweg nie Arztrechnungen bei der PKV zur Begleichung eingereicht, da die Beitragsrückerstattung immer lukrativer war. Somit hat die PKV nie Kenntnis von meiner Angstneurose erlangt. Hätte ich die Diagnose dennoch der PKV mitteilen müssen, obwohl der Vertrag bereits seit 6 Jahren Bestand hatte? Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Ich freue mich über Antworten!
Viele Grüße
Nadine
Zuletzt geändert von Nadine100 am 18. Jan 2016, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Hallo,
meiner Erfahrung nach fragt eine PKV immer bei Abschluß einer Krankenversicherung nach ,,Vorerkrankungen,, bzw. befindet sich der Antragsteller z.Zt, in einer Erkrankung/ Behandlung. Nach 6 Jahren kann man davon ausgehen das es keine Probleme mit der Erstattung gibt,meine Erfahrung jedenfalls als ich nach 1 1/2 Jahren die erste Arztrechnung wegen einer Stoffwechselerkrankung eingereicht habe.
Gruß vom Ruheständler
meiner Erfahrung nach fragt eine PKV immer bei Abschluß einer Krankenversicherung nach ,,Vorerkrankungen,, bzw. befindet sich der Antragsteller z.Zt, in einer Erkrankung/ Behandlung. Nach 6 Jahren kann man davon ausgehen das es keine Probleme mit der Erstattung gibt,meine Erfahrung jedenfalls als ich nach 1 1/2 Jahren die erste Arztrechnung wegen einer Stoffwechselerkrankung eingereicht habe.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Vielen Dank für die Antwort! Muss ich der PKV also 6 Jahre nach Vertragsabschluss nicht mitteilen, dass jüngst eine Angstneurose diagnostiziert wurde, wenn ich auf eine Kostenerstattung für die Behandlung verzichte, da die jährliche Beitragsrückerstattung für mich günstiger ist?
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Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Hallo Nadine, du musst dir hier keine Sorgen machen. Nach dem korrekten Abschluss einer privaten Krankenversicherung unterliegen alle weiteren (also zukünftigen) möglichen Erkrankungen der Risikokalkulation der Versicherung, die sich bei Rückversicherern selbst versichert.Nadine100 hat geschrieben:Somit hat die PKV nie Kenntnis von meiner Angstneurose erlangt. Hätte ich die Diagnose dennoch der PKV mitteilen müssen, obwohl der Vertrag bereits seit 6 Jahren Bestand hatte? Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Vielen lieben Dank für die Antwort! Mir ging doch etwas die Muffe, weil ich dachte, ich hätte es der PKV mitteilen müssen und die mir dann wegen der "Nichtmeldung" evtl. irgendwann einen Strick draus drehen könnten. Nun kann ich ruhiger schlafen...........................
Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Also ich denke, eine PKV ist dafür da, deine Arztkosten zu begleichen, aber nicht dafür, nicht eingereichte Arztkosten zu bemängeln oder zu hinterfragen.
Wenn ich mich als GKV versicherter privat behandeln lasse, geht das die GKV auch nichts an.
Wenn ich mich als GKV versicherter privat behandeln lasse, geht das die GKV auch nichts an.
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Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Absurde Fragestellung, oder würdest Du das auch bei einer Grippe fragen?Nadine100 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort! Muss ich der PKV also 6 Jahre nach Vertragsabschluss nicht mitteilen, dass jüngst eine Angstneurose diagnostiziert wurde, wenn ich auf eine Kostenerstattung für die Behandlung verzichte, da die jährliche Beitragsrückerstattung für mich günstiger ist?
Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Danke für die nette Reaktion Blue Ice Ultra.
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Re: Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Das war am 19.Januar alles geklärt. Kein Grund nach einigen Wochen den Thread wieder hoch zuziehen.