Hallo,
Mitte Juni ist unser 2. Kind zur Welt gekommen. Ich war ein paar Tage davor noch beim Arzt. Die Beihilfe hat mir für den Termin "nur" 50% bezahlt. Meine Krankenversicherung nur 30 %. KV behauptet, dass der Beihilfeanspruch ab 01.06. auf 70 % steigt, Beihilfe behauptet erst ab Geburt, also Mitte Juni!
Kann mir jemand helfen? Am Besten mit Rechtsgrundlage.
Ich bin Beamter in Bayern!
2. Kind, Erhöhung Beihilfeanspruch ab wann?
Moderator: Moderatoren
Re: 2. Kind, Erhöhung Beihilfeanspruch ab wann?
Ohne Rechtsgrundlage, Laienansatz: Beihilfeanspruch folgt aus Familienzuschlag Kind. Familienzuschlag Kind wird für vollen Monat bezahlt.
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Re: 2. Kind, Erhöhung Beihilfeanspruch ab wann?
Lies mal hier den letzten Absatz.
http://www.lbv.bwl.de/files/uploads/305b1.pdf
Ist zwar Baden-Württemberg, aber bei so einer rechtlichen Sache dürfte es keine Abweichungen bundesweit geben.
Grundregel ist, dass die Beihilfefähigkeit dem Anspruch auf den Familienzuschlag folgt. Diesen gibt es für den vollen Monat Juni.
Einfach bei der Beihilfestelle wegen der Rechtsgrundlage nachfragen, zur Sicherheit Widerspruch einlegen.
http://www.lbv.bwl.de/files/uploads/305b1.pdf
Ist zwar Baden-Württemberg, aber bei so einer rechtlichen Sache dürfte es keine Abweichungen bundesweit geben.
Grundregel ist, dass die Beihilfefähigkeit dem Anspruch auf den Familienzuschlag folgt. Diesen gibt es für den vollen Monat Juni.
Einfach bei der Beihilfestelle wegen der Rechtsgrundlage nachfragen, zur Sicherheit Widerspruch einlegen.