Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihilfe

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3578762
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Torquemada hat geschrieben:Ich würde dir in deinem interessanten Fall empfehlen, hierzu eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Alles andere, auch die verschiedenstens Arten, wie die verschiedenen Krankenkasse mit den angeblich entstandenen Schulden umgehen, sind doch Spekulationen.
Weisst du eigentlich, wieviele Fälle es gibt, bei denen Arbeitnehmer zwischendurch mal pflichtversichert jobben und dann wieder nach Polen oder Tschechien gehen. Die tauchen dann nach einem halben Jahr wieder auf und arbeiten wieder pflichtversichert.

Hast du eigentlich schon im Krankenversicherungsforum den Fall geschildert?
Werde ich machen!
THX

Eins verstehe ich nicht: Wenn pflichtversicherte sich ins Ausland "absetzen". Bei ihrer Rückkehr
sind sie doch zur Zahlung verpflichtet?


danke auch dir Gertrud1927

Allgemein muss ich was loswerden: Ein Versicherungsmakler hat mir im Vertrauen
gesteckt, dass es auch PKV gibt, die die Beitragsschulden gar nicht euntreiben,
oder auch nur für 18 Monate rückwirkend!
RHW
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von RHW »

Hallo,

die Krankenversicherung besteht seit dem Ende der Pflichtversicherung bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V. Diese Versicherung tritt aber nicht ein, wenn eine andere Krankenversicherung (z.B. PKV) besteht. Für diese Versicherung in der GKV besteht keine Kündigungsfrist.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland tritt nicht ein, wenn eine Abmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte. Oder alternativ, wenn ein längerer Auslandsausenthalt mit eineer entsprechenden Auslandskrankenversicherung bestanden hat.

Die Nachforderung der gesetzlichen Krankenkasse kann unter Umständen auf ca. 50 Euro monatlich gesenkt werden. Die aktuellen Beiträhge werden nach der Ehegatteneinstufung nach § 240 SGB V (letzter Absatz) berechnet.

Für Nachforderungen der PKV gelten nach dem VVG andere Regelungen.

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
3578762
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

RHW hat geschrieben:Hallo,

die Krankenversicherung besteht seit dem Ende der Pflichtversicherung bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V. Diese Versicherung tritt aber nicht ein, wenn eine andere Krankenversicherung (z.B. PKV) besteht. Für diese Versicherung in der GKV besteht keine Kündigungsfrist.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland tritt nicht ein, wenn eine Abmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte. Oder alternativ, wenn ein längerer Auslandsausenthalt mit eineer entsprechenden Auslandskrankenversicherung bestanden hat.

Die Nachforderung der gesetzlichen Krankenkasse kann unter Umständen auf ca. 50 Euro monatlich gesenkt werden. Die aktuellen Beiträhge werden nach der Ehegatteneinstufung nach § 240 SGB V (letzter Absatz) berechnet.

Für Nachforderungen der PKV gelten nach dem VVG andere Regelungen.

Gruß

RHW
Welche dieser Umstände, wonach 50€ monatl. zu zahlen sind, müssen vorliegen?


Da er von der GKV zur PKV wechseln wird, ist wohl ein Beitritt zur PKV darart möglich,
dass die "aufnehmende" Versicherung die Beitragsschuld "eintreibt".

Jetzt habe ich im Laufe des Tages bei den Versicherer angerufen.
Die HanseMerkur und die Hallesche nehmen einen auch mit Lücken in der
Versicherungszeit, einzige Bedingung Vorversicherung war eine GKV.
Und jetzt kommts: Keine Beitragsschuld bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
zum Versicherungsbeginn.

Ist das jetzt die Lösung, oder komme ich vom Regen in die Traufe ???

Hier noch eine Liste weiterer Versicherer
http://blog.blaudirekt.de/2014/10/was-s ... sicherung/
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Cyber »

also aktuell berechnet die AOK BaWü 151,91 incl. Pflegeversicherung als Mindestbeitrag für die freiwillige Pflichtversicherung im Monat. Kostenlose Familienversicherung für Kinder ist da auch noch mitdrin. So ist es seit kurzem bei meiner Frau nachdem ihr ALG I Bezug verbraucht ist.
Torquemada
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Torquemada »

Cyber hat geschrieben:also aktuell berechnet die AOK BaWü 151,91 incl. Pflegeversicherung als Mindestbeitrag für die freiwillige Pflichtversicherung im Monat. Kostenlose Familienversicherung für Kinder ist da auch noch mitdrin. So ist es seit kurzem bei meiner Frau nachdem ihr ALG I Bezug verbraucht ist.
Also da muss man GANZ extrem aufpassen mit solchen Details.
Ist der Ehepartner nämlich Beamter und der freiwillig Versicherte bezieht KEIN eigenes Einkommen, wird der korrekte Beitrag für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung aus dem hälftigen Brutto des Beamten berechnet.
Somit ist im Regelfall ein deutlich höherer Beitrag als der Mindestbeitrag zu zahlen.
RHW
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von RHW »

Hallo 3578762,

hier sind die Einzelheiten beschrieben, wann der besondere Beitrag von ca. 50 Euro gilt.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 9.2013.pdf

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, gilt bei der Ehegatteneinstufung ein Beitrag zwischen ca. 150 und 360 Euro monatlich.

Wenn in der Krankenversicherung eine zeitliche Lücke besteht, kann die letzte gesetzliche Krankenkasse ggf. auch später noch Beiträge nachfordern. Die Versicherungszeiten werden z.B. bei einem Rentenantrag (z.B. Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) für das ganze Berufsleben geprüft.

Gruß
RHW
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Cyber
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von Cyber »

@Torquemada

Uuups- du hast recht- ich liege mit der Mindestversorgung drunter.
3578762
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Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi

Beitrag von 3578762 »

Danke an alle.
Werde über den weiteren Verlauf berichten.
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