Kindergeldanspruch

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Furley
Beiträge: 1
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Kindergeldanspruch

Beitrag von Furley »

Hallo zusammen.

Zu meiner Situation: Ich bin 22 Jahre und seit dem 01.10 Beamtenanwärter in der Qe 3 bei einer Kommune in Bayern. Zum März 2015 habe ich mein BWL Studium abgebrochen, nachdem ich die Zusage für das duale Studium hatte. Ab dem 01.05 habe ich dann eine Befristete Helfer Tätigkeit in der Chemie-Branche begonnen. Diese endete zum 31.08. In dieser Zeit haben meine Eltern die Zahlung des Kindergeldes einstellen lassen, da sie dachten ich falle unter eine Freigrenze. Zur Info: verdienst damals ca 2.250€ brutto bei 40h Woche. Nun habe ich jedoch erfahren das bei einem dualen Studium scheinbar keine Einkommensfreigrenze existiert, daher ich eventuell doch, eventuell sogar rückwirkend,Kindergeldfähig bin? Das gilt aber soweit ich weis nur bei der Erstausbildung. Nur weis ich nicht ob ich mit meinem abgebrochenen Studium darunter falle. Daher meine Frage, bin ich aktuell Kindergeldfähig bzw sogar rückwirkend bis Mai?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Kindergeldanspruch

Beitrag von Torquemada »

Urteil des Bundesfinanzhofes:

http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/ ... hluss.html


DU hast keine abgeschlossene Erstausbildung. Alle eventl. diesbezüglichen Regelungen brauchen dich nicht zu interessieren... :D

Ergebnis: Deine Eltern beantragen Kindergeld mit den nötigen Unterlagen und warten in Ruhe ab, was die Familienkasse entscheidet.


Die Vorgeschichte:

https://www.buhl.de/steuernsparen/kinde ... s-studium/

http://www.handelsblatt.com/finanzen/st ... 16120.html
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