Familienzuschlag lediges Paar mit Kind

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Stefan33
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Familienzuschlag lediges Paar mit Kind

Beitrag von Stefan33 »

Hallo zusammen,

nach stundenlanger Recherche bin ich immer noch nicht bei der Deutung von § 40 BBesG für unseren Fall fündig geworden. Womöglich ist der Fall zu trivial, dass nicht einmal Google eine passende Aussage findet. Folgende Ausgangslage:

SIE = Soldatin in Niedersachsen
ER = normaler unselbständig Beschäftigter

beide sind nicht verheiratet leben aber schon seit ihrer gesamten Dienstzeit zusammen. Das Kind war zu Dienstzeitbeginn 4 Jahre alt und hat logischerweise bis zum aktuell 8. Lebensjahr natürlich kein eigenes Einkommen und lebte auch ununterbrochen in der gemeinsamen Wohnung.

Wie verhält es sich nun konkret für den FamZ Stufe 1 und Stufe 2?

Nach meinem Verständnis dürfte klar sein, dass SIE Stufe 2 bekommt, da Sie das Kindergeld erhält. Stimmt das auch?

Für Stufe 1 dürfte ebenfalls das Kind als die aufgenommene Person zählen. Ich verstehe aber nicht, ob hier beide Beträge addiert werden oder ob und auf welche Weise hier Absatz 3 zieht.
Ledige [...] denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht [...] erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht.
Gibt es zur Bewertung von Stufe 1 oder sogar Stufe 2 noch Regelungen, welche die Zahlungsansprüche für beide Stufen verhindern? Zum Beispiel kann ich nach Recherche nicht ausschließen, dass von seinem Gehalt eine Pseudo-Unterhaltszahlung an das Kind kalkuliert wird, die dann als Einkommen des Kindes gewertet werden. Auch wenn diese Zahlungen nicht tatsächlich stattfinden. Diese Eigenmittelgrenze scheint es aber sein 2012 nicht mehr zu geben:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Danke für Eure Hilfe.
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