K im Ausland was ist zu tun

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dove
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K im Ausland was ist zu tun

Beitrag von dove »

Hallo, mal ne andere Frage.
Wenn ich in meinem Auslandsurlaub zum Arzt muß und dieser mich "krank" schreibt was muß ich beachten.
Bzw. was muß ich dem Arzt sagen damit der mich auch für die deutsche Verwaltung "krank" schreibt ?

Dabei fällt mir gleich die zweite Frage ein:
Ausländische Ärzte kennen das Deutsche Abrechnungssytem nicht. Da stehen dann keine GOÄ (768) oder ähnliches drauf. Wie weise ich der Beihilfe nach was ich hatte, und wie der Arzt das seine Rechnung berechnet hat ???

Gruß
Dove
JEFTA gefährlicher als TTIP

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11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
egyptwoman
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Re: K im Ausland was ist zu tun

Beitrag von egyptwoman »

Rechnung und die Art der Krankhheit auf englisch (sofern der Arzt nicht unter Umständen deutsch kann) schreiben lassen. Auch wenn die das Abrechnungssystem nicht kennen haben die Ärzte im Ausland auch Tarife für bestimmte ärztliche Leistungen, diese auch aufgliedern lassen, Betrag in mind. Dollar schreiben lassen. Das ganze bei der Beihilfe einreichen und nach Rückkehr nach Dtl zu deinem Hausarzt gehen dem das auch vorlegen, er kann dich dann rückwirkend krankschreiben. Wichtig wäre auch das du für die Zeit deines Aufenthalts im Ausland (nehme mal an Urlaub) eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Kostet ca. 8 Euro im Jahr. Solltest du länger als 3 Monate im Ausland sein, solltest du über deine KV nachfragen was eine zusätzliche KV fürs Ausland kostet. Hab ich auch gemacht, zahle ungefähr 50 Euro mehr im Monat. Wichtig ist auch das du schaust wie das mit ner Rückholung ist, falls du schwer verunglücken solltest und nach Dtl ausgeflogen werden musst.

egyptwoman
verdi-man
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Re: K im Ausland was ist zu tun

Beitrag von verdi-man »

... und dran denken, den Dienstherrn auch im Urlaub sofort über die Erkrankung zu informieren, weil sonst der Urlaub futsch ist.
Buzzi
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Re: K im Ausland was ist zu tun

Beitrag von Buzzi »

Beihilfe und PKV bieten weltweiten Versicherungsschutz für Aufenthalte bis 6 Wochen.
Krankschreibung (formloses Attest) in Englisch verfasst an die Dienststelle faxen, Original bei Ankunft nachreichen. Am besten auch den Hausarzt aufsuchen und Bedarf bescheinigen. Urlaubstage gerettet, mit Gemecker rechnen.
Rechnung in Englisch bitten und ein Geldwechselbeleg behalten, der den Wechselkurs der Zeit belegt. Das sollte zur Abrechnung genügen.
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