Krankenversicherung - Beamter was nun?

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jocotty
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Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von jocotty »

Tja, ich habe mich für die Laufbahn als Regierungsinspektoranwärter im gehobenen Dienst entschieden.

Erstmal nur wegen des Studiums.
Ich hätte kein Problem damit später wieder in die private Wirtschaft zu wechseln, wenn mich dann einer mit dem Abschluss nimmt...
Und genau das scheint mir bei der Wahl der Krankenversicherung zusätzliche Problem zu bescheren...

Bin momentan noch gesetzlich versichert bei der TK, da ich vorher 2 Jahre in der Öffentlichen und Privatwirtschaft als Angestellter gearbeitet habe.
(Bin ich das überhaupt noch? Bin seit 01.08. Bundesbeamter...)

Bin ledig und unter 25-30 Jahre alt.

Mein Problem ist, dass ich gar nicht weiß womit man anfangen soll.
Habe mir mal diesen Fragebogen
*** gelöscht ***
Das Problem ist, dass ich diese Fragen alle gar nicht überschauen kann. Was mir heute, evtl sogar wegen des momentanen Blickes auf die Privatwirtschaft und der GKV, völlig egal ist, könnte später von wichtiger Bedeutung sein...
Insbesondere da, wenn ich es nicht vergeige mindestens 5 Jahre Beamter sein werde und somit nach 4,5 Jahren spätestens "einmal" in die GKV wechseln müsste, damit ich da wieder zurück kann, sollte ich in der Privatwirtschaft "zu viel" verdienen...
Das gewechsel würde aber wiederum für die PKV negativ sein...

Nach 2 Stunden googeln scheine ich fast genau so schlau wie vorher zu sein...

Das fühlt sich für mich irgendwie wie Lotto spielen an...

So, genug des gejammers.
A: Wie fängt man am besten mit dem Thema an?
Makler? Woran erkennt man gute Makler denen wirklich etwas an guter Beratung gelegen ist und die nicht mit einer speziellen PKV einen Deal abgeschlossen haben?

B:
Was würdet ihr mir allgemein raten.
egyptwoman
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von egyptwoman »

....keinen Makler benutzen und mir von verschiedenen Versicherungen Angebote einholen und selbst vergleichen. Deiner GKV solltest sofern noch nicht getan schon mitteilen das du Bundesbeamter (ich denke erstmal auf Widerruf) bist. Ob das hin- und herwechseln für die PKV negativ ist, kann dir ja eigentlich egal sein, wichtig ist das du gut abgesichert bist und vor allem musst du daran denken grad in der PKV steigen im Alter die Beiträge, können einige hier sicher ein Lied von singen, wenn man mal in Pension ist und dann sieht wie hoch die Kosten sind.
Lass dir von deiner GKV mal nen Kostenvoranschlag geben wie hoch der Beitrag bei ner freiwilligen Versicherung wäre, die müsstest du zwar dann zu 100% zahlen und hättest keine Beihilfeberechtigung, aber solltest du dich später anderweitig entscheiden und in die freie Wirtschaft zurückkehren, gäbe es keine Probleme mit dem Wechsel, du könntest dann in der GKV bleiben und hättest dann nur die Hälfte der Kosten, sofern du dich nicht Verselbstständigen willst :D
Gerda
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Gerda »

...vorerst in der GKV bleiben! Ganz einfach, machen Einige.

Gerda
Dienstunfall_L
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

es gibt unabhängige Versicherungsbüros, lass dich vielleicht dort beraten.
egyptwoman hat geschrieben:.... grad in der PKV steigen im Alter die Beiträge, können einige hier sicher ein Lied von singen, wenn man mal in Pension ist und dann sieht wie hoch die Kosten sind.
Lass dir von deiner GKV mal nen Kostenvoranschlag geben wie hoch der Beitrag bei ner freiwilligen Versicherung wäre, die müsstest du zwar dann zu 100% zahlen und hättest keine Beihilfeberechtigung, ...
1. Natürlich bist du auch als verbeamteter GKV-Versicherter beihilfeberechtigt!
Du bist sozusagen 150 %ig versichert.
Allerdings gibt es wirklich wenig, was man (inzwischen) einreichen kann, ab und zu mal Teile der Zahnarztrechnung zB. Regulär trägt deine GKV ja die Kosten und Arztrechnungen. Zuzahlungen wie bei der Rezeptgebühr übernimmt auch die Beihilfe nicht.

2. Das mit den angeblich geringeren Beiträgen im Alter wäre mal einen Vergleich wert.
Als Pensionär zahlt man aktuell 14,6% plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag seiner Einkünfte (Versorgungsbezüge, Einkommen aus Vermietung oder Kapital, sofern man so etwas hat). Nun kommt es also darauf an, ob man Anspruch auf 1500€ oder 3000€ Pension hat.
Ich überschlage das mal für mich (habe noch keine Berechnung eines Unfallruhegehalts bekommen) und komme auf etwa 400€, die ich von der versteuerten Pension noch an die GKV zahlen müsste. Bei der Mindestversorgung wären es immerhin etwa 200€ GKV-Beitrag für die freiwillige Versicherung der Pensionäre.

@Egyptwoman
Da ich selber freiwillig GKV versichert und verbeamtet bin, habe ich keine Ahnung, wie hoch Beiträge eines Pensionärs in der PKV sind.
Diese hängen wohl auch von der Dauer der Mitgliedschaft in PKV ab, wenn ich das richtig verstanden habe?
Auf jeden Fall erfährt der PKV-Versicherte doch eine Beitragserleichterung, da die Beihilfeberechtigung auf 70% steigt und man nur noch 30% bei der PKV versichern muss - soweit ich das richtig gelesen habe.
Als Beamter oder Pensionär zahle ich aber nach wie vor 100% bzw. 14,6% des Bruttoeinkommens.

Als Beamter (noch nicht pensioniert) zahle ich (A13) aktuell und seit ewigen Jahren für GKV plus PV monatlich ungefähr 550€.

3. Vor meinem Dienstunfall war ich ein gesunder Mensch. Nun muss ich häufiger zu Fachärzten, tw zu Spezialisten. Dabei wird manchmal deutlich, dass man als GKV-Patient Nachteile hat, zB bei der Terminvergabe (keine Erfindung oder Übertreibung, wir haben es getestet).
Einige Spezialisten arbeiten nur privat. Da gehe ich ab und zu trotzdem hin und bezahle die RN dann selber. Diese allerdings kann ich bei der Beihilfe teilweise geltend machen (ohne den Selbstbehalt oder wie es heißt für PKV-Versicherte zahlen zu müssen).

@jocotty
Du musst deine Entscheidung nicht überstürzen (besonders, wenn keine Vorerkrankungen vorliegen).
Wenn du einmal von der GKV in die PKV gewechselt bist, dann ist das aller Voraussicht nach endgültig.

Ich bin gespannt, ob hier ein Beitragsvergleich zustande kommt, der ja auch schwierig ist wegen unterschiedlicher Familienverhältnisse zB.

LG, L.
Adler
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Adler »

Als freiwillig versicherter Beamter in der GKV zahlt man mindestens ca. 140 EUR/Monat + 2,6% Pflegeversicherung.
https://www.aok.de/niedersachsen/beitra ... -16211.php

In deinem Fall also 14 % + 2,6 % von deinen Brutto-Anwärterbezügen, also ca. 188 EUR/Monat.

Im Anwärtertarif in der PKV zahlt man ca. 60 bis 80 EUR/Monat.

Auf der Website der HUK kann sich den Beitrag unverbindlich online ausrechnen lassen.
Die DEBEKA bietet keinen Online-Rechner an.

Da man im Anwärtertarif keine Altersrückstellungen bildet, kann man nach der Anwärterzeit ohne Verluste die PKV wechseln (vorausgesetzt der Gesundheitszustand hat sich nicht verschlechtert).
Erst nach der Anwärterzeit wird die gewählte PKV quasi zur langfristigen Bindung. In die GKV kann man dann nicht mehr zurück.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
jocotty
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von jocotty »

Vielen Dank schonmal.

Ich kann doch aber nach 4,5 Jahren PKV wieder in GKV wechseln?
Das wäre so momentan mein Ziel.
A nehme ich die günstigen Tarif der PKV mit und B halte ich mir die GKV offen...
oder ich bleibe jetzt erstmal in der GKV, da ich wie ihr mir ja erklärt habt, nichts anspare in der PKV.
Allerdings habe ich gehört, dass ein frühes Eintrittsdatum in der PKV die Beiträge günstiger macht...

Boar, wenn ich doch bloß nicht alle Wege offen halten wollen würde... :roll:

Die Beihilfe bei der GKV ist meiner Meinung nach großer Quatsch.
Weil der Dienstherr ja dank der 2009er Novelierung nur die 50% der Rechnung zahlt, die ich bezahlen muss und nicht 50% (bzw. weniger damit es nicht über 100% sind) von dem was der Gesamtbetrag war...

*rant an*
Ich danke dem Staat herzlich, dass er sich um die Krankenversicherungsbeiträge drückt...
*rant aus*
Gertrud1927
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Es ist fast nicht möglich es für jeden Lebenslauf richtig zu machen. Man sollte auch bedenken daß man später vielleicht Familie hat mit Kindern. Ehefrau ist berufstätig oder nicht. Da kommt dann bei der GKV die günstige Familienversicherun mit in die Überlegung. Von PKV zurück in die GKV zurück kannst Du nur wenn Du wieder ein sozialversicherungpflichtiges Einkommen unter der Pflichtgrenze hast oder wenn Du arbeitslos bist mit Arbeitslosengeld oder über die Familienversicherung von einem Ehepartner.
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Baumschubser
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Baumschubser »

Adler hat geschrieben:.............
Die DEBEKA bietet keinen Online-Rechner an......................
Nur mal als Anhaltspunkt, da ich dort versichert bin. Bin 1998 im Alter von 28 dort eingestiegen und zahle heute bei 70% Beihilfesatz (2 Kinder) 145€ monatlich für all inclusive. Die Beiträge sind hier und da mal um 5 oder 10€ erhöht worden, in anderen Jahren sind sie sogar gesunken. Der jetzige Tarif ist jedenfalls schon einige Jahre stabil.
jocotty
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von jocotty »

Wenn ich jetzt in die PKV gehe und später wieder in die Privatwirtschaft wechsel, kann ich dann nicht über eine Wertguthabenvereinbarung mein Lohn soweit kürzen, dass ich wieder in die GKV kann? ( Von 1 Millionen Euro Gehalt pro Jahr ( :wink: ) zahl ich einfach 950000 ins Zeitwertkonto. )

Liege ich da richtig oder übersehe ich etwas?

Weil wenn ich Beamter bleiben sollte, würde ich auch in die PKV gehen bzw. bleiben, denn anderes macht für Beamten ja derzeit leider meiner Meinung nach wenig Sinn.
Gehe ich aber zurück in die Privatwirtschaft, möchte ich neu entscheiden können und würde mich wohl eher für die GKV entscheiden...
Seller us M.
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Seller us M. »

… und somit nach 4,5 Jahren spätestens "einmal" in die GKV wechseln müsste, damit ich da wieder zurück kann …
Mir scheint, dass diesen Überlegungen ein Missverständnis zugrunde liegt. Die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung - nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit - ist nur dann problematisch, wenn die Person bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat.
jocotty
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von jocotty »

Seller us M. hat geschrieben:
… und somit nach 4,5 Jahren spätestens "einmal" in die GKV wechseln müsste, damit ich da wieder zurück kann …
Mir scheint, dass diesen Überlegungen ein Missverständnis zugrunde liegt. Die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung - nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit - ist nur dann problematisch, wenn die Person bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Ja, dass habe ich schon vermutet, nachdem ich keine Quellen dazu gefunden habe, was die Dame von der Beihilfe im Vortrag an uns gesagt hat...
War aber nicht der einzige dem das umgetrieben hat...
Gertrud1927
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nur um Dir die Quellen zu zeigen. Ich sehe es so. Wenn Du wieder sozialpflichtig Geld verdienst bist Du nach SGB 5 §5 Abs 1.1 Versicherungspflichtig. Nach §6 Abs1.1 bist Du mit Verdienst über Jahresentgeltgrenze aber versicherungsfrei und könntest nur freiwilliges Mitglied werden. Der Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft ist aber in Deinem fall wegen der fehlenden Vorversicherungszeiten ausgeschlossen §9 Abs 1.1. Du kannst nur über die Versicherungpflicht zurück.
Torquemada
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Re: Krankenversicherung - Beamter was nun?

Beitrag von Torquemada »

Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Nur um Dir die Quellen zu zeigen. Ich sehe es so. Wenn Du wieder sozialpflichtig Geld verdienst bist Du nach SGB 5 §5 Abs 1.1 Versicherungspflichtig. Nach §6 Abs1.1 bist Du mit Verdienst über Jahresentgeltgrenze aber versicherungsfrei und könntest nur freiwilliges Mitglied werden. Der Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft ist aber in Deinem fall wegen der fehlenden Vorversicherungszeiten ausgeschlossen §9 Abs 1.1. Du kannst nur über die Versicherungpflicht zurück.
Das funktionierte bei einem Freund sehr gut:

1. Ende Beamtenverhältnis 31.März

2. Arbeitsaufnahme 01.April (Verdienst UNTER der Jahresentgeltgrenze)

Somit Pflichtversicherung in der GKV
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