Kieferorthopädische Leistungen

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Tom1000
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Kieferorthopädische Leistungen

Beitrag von Tom1000 »

Hallo,
meine beiden Kinder sind über meine Frau in der GKV familienversichert. Ich bin Beamter in NRW, freie Heilfürsorge, beihilfeberechtigt.

Die GKV würde eine Zahnspange nur ab KIG 3-5 zahlen. Zusatzwünsche (besseres Material, etc.) nicht. Eine private Zahnzusatzversicherung würde je nach Anbieter einen Großteil der Kosten auch schon bei KIG 1-2 übernehmen bzw. bei KIG 3-5 die Kosten für gewünschte Zusatzleistungen.

Wenn wir nun eine Spange bei KIG 2 wünschten. Oder Zusatzleistungen (bestimmtes Material etc.) bei KIG 3-5, sind dann diese Mehrkosten, die die GKV nicht zahlt Beihilfefähig. Wenn ja, inwiefern? Müsste man noch eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen, die den Rest, den die GKV und Beihilfe nicht zahlt übernimmt? Was müsste diese Versicherung leisten?

Ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegen wird, können wir aufgrund des Alters (2 und 5) noch nicht abschätzen. Uns interessieren hauptsächlich die kieferorthopädischen Leistungen. Zahnersatz eher weniger.
renata
Beiträge: 3
Registriert: 10. Aug 2015, 10:12
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Re: Kieferorthopädische Leistungen

Beitrag von renata »

Ich habe vor ein paar Jahren gemerkt, dass bei meinen Zähnen noch einiges auf mich zukommen wird. Auch meine Tochter benötigt eine Zahnspange und da habe ich mich dann entschlossen, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das ist sicherlich sinnvoll, ansonsten kann ich gleich soviel Geld wie für einen Kleinwagen in meine Zähne stecken.
Wenn du Zusatzversicherungen suchst, schau dir mal *** Werbelink gelöscht *** an, da findest du auch einige Vergleiche!
Alles Gute!
egyptwoman
Beiträge: 682
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Re: Kieferorthopädische Leistungen

Beitrag von egyptwoman »

Deine Kinder sind doch bei deiner Frau mitversichert, somit schließt sich eigentlich aus das die Beihilfe für die Mehrkosten aufkommt, da deine Kinder ja nicht bei dir mitversichert sind.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
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Re: Kieferorthopädische Leistungen

Beitrag von Torquemada »

egyptwoman hat geschrieben:Deine Kinder sind doch bei deiner Frau mitversichert, somit schließt sich eigentlich aus das die Beihilfe für die Mehrkosten aufkommt, da deine Kinder ja nicht bei dir mitversichert sind.
Die Thematik wurde im Forum mehrfach besprochen. Ich habe zukünftig die Problematik umgekehrt, weil meine Kinder bei mir privat versichert sein. Durch meine Pensionierung könnten sie ab 2016 bei meiner Frau gesetzlich familienversichert werden. Gerade, weil nächstes Jahr Zahnspange ansteht, zögere ich derzeit.

So wie ich die Kollegen hier verstanden habe, zahlt die Beihilfe nur Sachen, die ÜBERHAUPT nicht als Behandlungsleistung von der GKV erstattet werden.
Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung. Da zahlt die Beihilfe für meine Frau, solange sie nicht mehr als 17.000 Euro Brutto im Vorvorjahr hatte.
Tom1000
Beiträge: 2
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Re: Kieferorthopädische Leistungen

Beitrag von Tom1000 »

Verstehe ich das richtig: Wenn die GKV bei KIG 3-5 eine Spange zahlen würde, wäre die Beihilfe raus und würde auch keine Zusatzkosten übernehmen, weil die GKV ja schon in Anspruch genommen wurde?

Würde die Beihilfe denn anteilige Kosten für die Behandlung einer leichten Fehlstellung (KIG 1-2) des Kindes übernehmen? Die GKV erstattet bei KIG 1-2 ja gar nichts.

Oder: Haben meine Kinder gar keinen Beihilfeanspruch mehr, weil sie gesetzlich familienversichert sind, oder nur nicht, wenn die GKV in Anspruch genommen wurde?

Meine Frau hat übrigens wg. ihres Verdienstes keinen Anspruch auf Beihilfe.
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