Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

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Hamschda
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Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

Beitrag von Hamschda »

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Beihilfesatz bei zwei Bundesbeamten mit zwei Kindern:

Normalerweise beträgt der Beihilfesatz für denjenigen, der das Kindergeld bezieht, also bei dem die Kinder berücksichtigungsfähig sind, 70 % Beihilfe. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass es für die Elternzeit die Möglichkeit gibt, dass beide Ehepartner 70 % Beihilfe erhalten.

Das soll so funktionieren, dass die Frau nach der Geburt das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ab dem Beginn der Elternzeit soll dann der Mann das Kindergeld für beide beantragen. Der Mann erhält dann also die 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S.2 BBhV. Die Frau könnte aber auch 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S. 5 BBhV erhalten, weil sie am Tag vor der Elternzeit ja den Anspruch auf 70 % hatte.

Wurde diese Möglichkeit hier schon von jemandem in Anspruch genommen? In den Threads wurde zwar teilweise gesagt, dass das möglich sei, im Detail sollte man sich aber an die Beihilfestelle wenden. Leider hat sich dann nie jemand zurückgemeldet..

Und ist es richtig, dass die Frau während der Elternzeit nur nach den Landesbeihilfevorschriften als berücksichtigungsfähige Angehörige gezählt wird und beim Bund ihren eigenen Anspruch behält und dieser während der Elternzeit auch nicht ruht?

Viele Grüße
Hamschda
Silencium
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Re: Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

Beitrag von Silencium »

Kurz gesagt; die Möglichkeit besteht im Bundesbeihilferecht NICHT.
Es erhält derjenige den erhöhten BMS der die Kinder im FZ hat. Die Elternzeit hat hier keine Auswirkungen.

Anderes gilt nur in diversen Landesbeihilfeverordnungen, in denen der Ehegatte berücksichtigungsfähiger Angehöriger wird und über diesem Wege 70% erhält. Das ist also korrekt, aber für zwei Bundesbeamte uninteressant.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Silencium
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Re: Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

Beitrag von Silencium »

Hamschda hat geschrieben:Das soll so funktionieren, dass die Frau nach der Geburt das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ab dem Beginn der Elternzeit soll dann der Mann das Kindergeld für beide beantragen. Der Mann erhält dann also die 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S.2 BBhV. Die Frau könnte aber auch 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S. 5 BBhV erhalten, weil sie am Tag vor der Elternzeit ja den Anspruch auf 70 % hatte.
Eine schöne Idee, allerdings m. E. rechtsmissbräuchlich. Dies kann eigentlich so nicht greifen, da das ganze bei einer Gesamtschau des § 46 BBhV dessen Ziel zuwiderläuft. Insofern muss § 46 III S. 5 hier teleologisch reduziert werden und findet daher in diesem Fall keine Anwendung. Entsprechendes müsste sich auch in den einschlägigen Kommentaren finden lassen.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Hamschda
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Re: Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

Beitrag von Hamschda »

Danke für die Antwort, Silencium!

Ich habe diesen "Tipp" halt wie gesagt auch hier im Forum schon gelesen. Ich sehe jedoch nicht, wie sich die Beihilfestelle gegen so ein Vorgehen "wehren" könnte. Denn faktisch beginnt die Elternzeit nun mal erst nach dem Mutterschutz. Ein Kommentar zur BBhV liegt mir leider nicht vor, sodass ich hier auch nicht nachschlagen kann.
Hamschda
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Re: Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund

Beitrag von Hamschda »

Eine Nachfrage bei der Beihilfestelle hat ergeben, dass es sich hier wohl tatsächlich um ein Schlupfloch handelt. Der Sachbearbeiter wollte mir das natürlich nun nicht so aufs Brot schmieren, aber die Möglichkeit, für die Dauer der Elternzeit für beide 70% Beihilfeanspruch zu erwerben, ist so wohl gegeben.
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