1. Kind - Pflicht zur GKV beim Mann?

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bienchen12
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1. Kind - Pflicht zur GKV beim Mann?

Beitrag von bienchen12 »

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe hier in den Beiträgen schon gestörbert, jedoch zu speziell unserer Fallkonstellation noch nicht die passende Antwort bekommen.

Die Situation:
- ich Beamtin in Hessen, verheiratet, bekomme mein 1. Kind. Mtl. Nettoeinkommen derzeit 4.360 Euro (inkl. aller Zulagen, Zuschläge), nach Geburt "nur" Elterngeld 1.800 Euro
- mein Mann Angestellter freie Wirtschaft, wegen hohem Einkommen (höher als meins) freiweillig in der GKV.

Nun würden wir unser Kind gerne in der PKV versichern - also den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt.

Jetzt haben wir von den PKV auf Nachfrage gehört, dass das Kind nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt in die PKV kann, ansonsten muss es in die GKV und wir können Zusatzversicherungen abschließen.

Wer kann mir hier fachkundigen Rat erteilen?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: 1. Kind - Pflicht zur GKV beim Mann?

Beitrag von Torquemada »

bienchen12 hat geschrieben: Nun würden wir unser Kind gerne in der PKV versichern - also den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt.

Jetzt haben wir von den PKV auf Nachfrage gehört, dass das Kind nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt in die PKV kann, ansonsten muss es in die GKV und wir können Zusatzversicherungen abschließen.
Die Thematik von Beamtenkindern wurde hier schon oft besprochen.

Allerdings habe ich diese Aussage noch nie gehört. Die Auskunft der PKV (wer hat die denn überhaupt gegeben?) ist meines Erachtens nicht richtig. Warum sollte das Kind nicht in der privaten Krankenversicherung versichert werden können? Weil der Vater freiwillig in der gesetzlichen KV ist?

Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus: wenn ihr beide z.B. arbeitet, ist eine Familienversicherung des Kindes beim Vater aufgrund DEINES hohen Bruttoeinkommens nicht möglich. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen vor kostenfreier Familienversicherung von Beamtenkindern "schützt".
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... sicherung/

Die Grenze beträgt 2015 also 54.900 Euro.
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