Einkommensgrenze des Ehepartners zwei Jahre zu hoch

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einungs8
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Einkommensgrenze des Ehepartners zwei Jahre zu hoch

Beitrag von einungs8 »

Einkommen meiner Frau 2013 bei 20.000 und 2014 nun 18.040, also wieder über 18.000. Wir glaubten, sie bliebe unter 18.000. Was ist nun zu tun? Sie wird ab 01.07.2015 in Rente gehen und damit in den nächsten Jahren auf jeden Fall unter der Einkommensgrenze bleiben. Ich habe auch schon über ein Jahr keine Beihilfe mehr für sie beantragt.
Muss ich die Beihilfestelle informieren oder soll ich hoffen ich komme ohne Beihilfe für meine Frau aus?
Muss sie sich privat voll versichern und kann dann nächstes Jahr wieder Beihilfe beantragen?
Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Beihilfestelle informieren oder private Krankenkasse?
Wenn ein Unfall passiert oder sonstige höhere Kosten auf uns zukommen, wer zahlt?
Gertrud1927
Beiträge: 514
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Einkommensgrenze des Ehepartners zwei Jahre zu hoch

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich habe nicht gefunden welche Beihilfeverordnung für Dich gilt. Bei denen die ich kenne gilt entweder das Einkommen vom vor-vor Kalenderjahr oder das Vorjahreseinkommen. Bei allen aber steht auch wenn das aktuelle Jahreseinkommen unter der Grenze ist und auch kein Einkommen über im Kalenderjahr zu erwarten ist gibt es die Beihilfe unter Vorbehalt. Darum muß man das auch bei jedem Beihilfeantrag für Angehörige ankreuzen. Vielleicht bleibt Deine Frau ja bei einem halben Jahr Rente auch unter. Google mal für Dein Land oder Bund Beihilfeverordnung und Beamtengesetz. Wenn es wegen dem Rechnungsdatum zeitlich geht kann man auch Beihilfe im nächsten Jahr einreichen. Man hat dann ein anderes vor Jahr und ein anderes aktuelles. Das könnte manchmal günstig sein.
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