Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

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JokerGermany

Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

Ich werde zum August diesen Jahres für einen dualen Studiengang als Beamter auf Widerruf eingestellt.
Das Studium erfolgt in Brühl und Münster. Mein späterer Dienstsitz ist irgendwo in Deutschland.
Ich bin ledig und habe keine Kinder.

Alls ich nun in den Unterlagen gelesen habe, das die genauste Informationen über meine derzeitige Wohnsituation haben wollen, habe ich mich etwas dazu schlau gemacht und bin auf das Trennungsgeld aufmerksam geworden. Aber auch nach vielen googlen habe ich nur Bruchstücke gefunden, die ich leider nicht zusammengepusselt bekomme...
Gerade weil ich ja zwischen 3 verschiedenen Standorten wechseln werde. Grundstudium, Dienstsitz, Hauptstudium

Nehmen wir an meine Eltern sind meine Vermieter und vermieten mir für 50€ eine Wohnung mit Bad, Zimmer und Küche.
Fall 1: Ich will die Wohnung behalten:
1. Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld?
Wenn Ja:
1.1. Wie hoch? 5 Tage *ca 7€ * 4 Wochen => ca 140€/Monat (mehr als 30 km, das heißt, Freitags nach Hause und Sonntags wieder hin)
1.2. Wie lange wird das Trennungsgeld gezahlt?
1.3. Ich habe gelesen, dass mir Geld für die auswärtige Wohnung bezahlt wird? (70%?) Ist das korrekt?

Fall 2: Ich will komplett umziehen.
2. Brauchen die dann diese Angaben überhaupt?

Dann habe ich noch etwas von Umzugskosten gelesen. Werden die nur in Fall 2 erstattet?

Was würdet ihr mir raten?

Vielen vielen Dank
sdh1807
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von sdh1807 »

Erst einmal wäre zu klären ob das was sie als Wohnung bezeichnen auch den Wohnungsbegriff nach § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz erfüllt.

(3) Eine Wohnung im Sinne des Absatzes 1 besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette.

Das ist bei einer "Wohnung" im Haus der Eltern oft schwierig, weil diese dabei einen eigenen Eingang haben muss. Gemeinsamer Flur und einer geht die Treppe hoch, der andere in Untergeschoss erfüllt dieses nicht.
Auf eine "symbolische" Miete kommt es nicht an, sondern auf das alleinige Verfügungsrecht über diese Räumlichkeiten.

Deshalb fragt die Behörde auch nach den genauen Wohnverhältnissen. Entspricht die Wohnung den Voraussetzungen wird diese anerkannt.

1. Ist die Wohnung anerkannt dürfte ihnen bei der Einstellung die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt werden. Dann hätten sie unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte (§§ 1-2 Trennungsgeldverordnung) wahrscheinlich Anspruch auf Trennungsgeld

1.1. als Trennungsgeld werden ihnen als Verpflegungsmehraufwand (zur Zeit 7,63 €) und als Trennungsübernachtungsgeld (wenn keine amtlich unentgeltliche Unterkunft bereit steht) die nachgewiesenen notwendigen Kosten gewährt (§ 3 Trennungsgeldverordnung)

1.2. Trennungsgeld wird solange gewährt, bis die UKV zugesagt wird

2. wenn sie umziehen wollen beantragen sie die Zusage der UKV, dann wird ihnen der Umzug bezahlt
entweder als Pauschale bei einem Umzug in Eigenregie oder die Rechnung des Umzugsunternehmens (dabei kommt es auch darauf an, ob die Wohnung anerkannt ist)
Dazu unbedingt von der abrechnenden Stelle beraten lassen!
JokerGermany

Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

Vielen Dank

Das untere Stockwerk benutzen meine Eltern.
Beim oberen Stockwerk benutzt ein Zimmer mein Bruder und 2 mein Vater.
Die Küche (mit Waschmaschine) und mein Zimmer sind sind 2 Zimmer hintereinander und wird nur von mir genutzt. Die Toilette ist auf dem Flur und wird "Gemeinschaftlich" genutzt.
Dann steht mir noch ein Wohnzimmer zur Verfügung, welches allerdings auch nur über den Flur erreichbar ist.

Kommen die eigentlich auch noch zu mir nach Hause? XD
JokerGermany

Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

Das heißt, selbst wenn eine Tür zwischen Klo, Küche, Zimmer und den restlichen Zimmern wäre, wäre es keine eigene Wohnung?

Was ist mit Mehrparteienhäusern?
Weil wenn es danach geht ist in den Städten kaum eine Wohnung eine Wohnung oO
Die haben alle keine eigenen Ausgang...
Torquemada
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von Torquemada »

JokerGermany hat geschrieben:Das heißt, selbst wenn eine Tür zwischen Klo, Küche, Zimmer und den restlichen Zimmern wäre, wäre es keine eigene Wohnung?

Was ist mit Mehrparteienhäusern?
Weil wenn es danach geht ist in den Städten kaum eine Wohnung eine Wohnung oO
Die haben alle keine eigenen Ausgang...
Das ist ganz klar keine Wohnung. Die kommunalen Behörden sind im SGB II- und SGB XII-Bereich Profis für solche Wohnverhältnisse, deren "Mietverhältnisse" meist erst mit gewünschtem Leistungsbezug realisiert werden.
sdh1807
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von sdh1807 »

Das ist genau das, was alle immer als Wohnung bezeichnen, was aber keine anerkennungsfähige Wohnung nach dem Bundesumzugskostengesetz ist.

Erklären sie den Sachverhalt so wie er ist, dann sehen sie, ob die Behörde diese Konstellation als Wohnung anerkennt (was mich stark wundern würde)
JokerGermany

Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

Was würde sich ändern, wenn ich keine Wohnung hätte?

Doch eigentlich "nur" 3€ weniger pro tag oder?
Torquemada
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von Torquemada »

JokerGermany hat geschrieben:Was würde sich ändern, wenn ich keine Wohnung hätte?

Doch eigentlich "nur" 3€ weniger pro tag oder?

Du hast ja keine Wohnung. Die Frage stellt sich also gar nicht.
JokerGermany

Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

Torquemada hat geschrieben:
JokerGermany hat geschrieben:Was würde sich ändern, wenn ich keine Wohnung hätte?

Doch eigentlich "nur" 3€ weniger pro tag oder?
Du hast ja keine Wohnung. Die Frage stellt sich also gar nicht.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Wusste gar nicht, dass du darüber entscheidest...
sdh1807
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von sdh1807 »

Ich frage mich grad wo nun wieder diese ominösen 3 € herkommen.

Ich habe bis vor zwei Jahren auch Umzugskosten bearbeitet und ich sage dir das ist keine Wohnung im Sinne § 10 Abs. 3 BUKG.
Torquemada
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Ich frage mich grad wo nun wieder diese ominösen 3 € herkommen.

Ich habe bis vor zwei Jahren auch Umzugskosten bearbeitet und ich sage dir das ist keine Wohnung im Sinne § 10 Abs. 3 BUKG.
Hmm...das ist klar. Nur glaubt er eben alten, erfahrenen Kolegen nicht, die mit der Materie befasst waren. Zusätzliches Geld zu den normalen Anwärterbezügen braucht er eigentlich nichts. Da scheint so eine gewisse Mitnahmementalität mitzuschwingen. Eltern, die eine "Wohnung" für 50 Euro an Kinder vermieten.....löblich.
JokerGermany

Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von JokerGermany »

sdh1807 hat geschrieben:Ich frage mich grad wo nun wieder diese ominösen 3 € herkommen.
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/d ... ungsgelds/

Gibt es sowas nicht für Bundesbeamte?
Torquemada hat geschrieben: Hmm...das ist klar. Nur glaubt er eben alten, erfahrenen Kolegen nicht, die mit der Materie befasst waren. Zusätzliches Geld zu den normalen Anwärterbezügen braucht er eigentlich nichts. Da scheint so eine gewisse Mitnahmementalität mitzuschwingen.
Sind wir hier im Sozialismus? Warum glaubt ihr bestimmen zu müssen wer wie viel Geld wer "verdient"?
sdh1807
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von sdh1807 »

Die Frage wie hoch das Trennungsgeld ist stellt sich an der Stelle nicht, da sie wahrscheinlich die UKV zugesagt bekommen.
In dem Fall gibt es zwar auch die Möglichkeit Trennungsgeld zu bekommen, aber nur unter engen Vorraussetzungen und nur für die Zeit in der Wohnungsmangel vorliegt und sie uneingeschränkt umzugswillig sind.

Rechnen sie einfach mit folgendem:
-sie bekommen kein Trennungsgeld und als UKV eine pauschale für einen sogenannten "Rucksackumzug"
-wenn sie dort sind beantragen sie einfach alles, wenn sie mehr bekommen freuen sie sich

Wenn ihnen die Antworten im Forum nicht anstehen, dann fragen sie nicht. Unsere Meinungen haben wir ihnen dargelegt.
Verbindliche Auskünfte erhalten sie bei ihrem zukünftigen Arbeitgeber.
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Re: Trennungsgeld, ledig, keine Kinder, Miete, Studium

Beitrag von Torquemada »

Prima Schlusswort.....und kann nun geschlossen werden. :)
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