Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

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Schaedel
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Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Schaedel »

Moin Moin

Ich setzte mich grad mit den Unendlichen Welten der Versicherungen und Beihilfe auseinander

Ich bin Bundesbeamter und privat versichert
Meine Frau ist zusammen mit den Kindern in einer Gesetzlichen Krankenversicherung

Jetzt wollen wir für die kurzen eine Zahnzusatzversicherung abschließen um die Versorgungslücke zu schließen

Nach meinem Verständnis sind die Kinder 80% Beihilfeberechtigt für Leistungen die die GKV nicht trägt...bedeutet ich muss sie für die restlichen 20% versichern.

Das scheint aber irgendwie nicht so einfach zu sein :| vielleicht hab ich ja auch nen Denkfehler....wie habt ihr das Problem gelöst und welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Danke und Gruß aus dem Norden
Gertrud1927
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Deine Kinder sind Beihilfeberechtigt. Versichert sind Sie in der GKV. Dort gibt es das Sachleistungsprizip. Alle notwendigen Behandlungen sind damit abgegolten. Es gibt nur Beihilfe für Leistungen die bei der GKV nicht durch Sachleistungen erbracht werden aber in der betreffenden Beihilfeverordnung als beihilfefähig aufgeführt sind. Manchmal noch Heilprakt. und Zweibettz aber auch nicht überall. Für Zusatzversicherungen gibt es keine Beihilfe.
Torquemada
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Torquemada »

Schaedel hat geschrieben:
Nach meinem Verständnis sind die Kinder 80% Beihilfeberechtigt für Leistungen die die GKV nicht trägt...bedeutet ich muss sie für die restlichen 20% versichern.

Das scheint aber irgendwie nicht so einfach zu sein :| vielleicht hab ich ja auch nen Denkfehler....wie habt ihr das Problem gelöst und welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Diese wirklich wichtige Sache wurde hier schon mehrfach besprochen. Und ich war als Vater völlig verblüfft. Meine Kinder können demnächst bei meiner Frau in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei mitversichert werden, weil ich in den Ruhestand gehe und dann die Einkommens-"Todes"-Grenze nicht mehr überschreite. Ich hatte mir auch immer gedacht, dass die Kinder dann die Sachen, die NICHT komplett von der gesetzlichen Kasse gezahlt werden, bei der Beihilfestelle erfolgreich eingereicht werden können.
Dem scheint leider nicht so zu sein.
Ich überlege deshalb, meine Kinder für jeweils 22 Euro bei mir weiter zu versichern. Bin mir auch bei Leistungen Kieferorthopädie völlig unsicher.
arme Sau
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von arme Sau »

Torquemada hat geschrieben: ...
Bin mir auch bei Leistungen Kieferorthopädie völlig unsicher.

Meine Tochter ist GKV versichert. Die GKV zahlt aktuell (ich denke) 75% der Kieferorthopädie. Und sobald sie die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist bekommen wir die, von uns vorgestreckten 25%, erstattet !

Die Beihilfe hat eine Zuzahlung abgelehnt, da wir am Ende der Behandlung ja 100% durch die GKV erhalten haben.

Sofern jetzt "sogenannte" IGEL Leistungen, besondere Spangen, Reinigungen etc., vom Kieferorthopäden vorgeschlagen, und in Anspruch genommen werden, werden die Kosten "nicht" von der GKV getragen.

Dies ist aber bei allen IGEL Leistungen gleichfalls nicht angezeigt. Da macht dann eine Zahnzusatzversicherung Sinn.

Hier gibt es auch Versicherungen die auch noch bei laufenden Behandlungen abgeschlossen werden können. Der Name dieser Versicherung ist mir aber entfallen. (Ich habe diese nicht abgeschlossen)

Ob IGEL Leistung dann wieder, zum Teil, von der Beihilfe getragen werden kann ich nicht sagen.

grüßt euch
die arme Sau
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sdh1807
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von sdh1807 »

Problem bei der Zusatzversicherung ist, dass man dort keinen Tarif bekommt der die restlichen 30/50% abdeckt.

Ich bin ja selbst 50% privatversichert und meine private KV zahlt alles ohne zu zucken. Absichern müsste ich also nur den Teil der Beihilfe (50%).
Die Versicherer bieten leider keinen Tarif an der den Anteil abdeckt, sondern nur voll. Ich bezahle dann also den vollen Beitrag für 50% Leistung.
Gertrud1927
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo, Eigentlich gibt es dafür bei fast allen PKV den Beihilfeergänzungstarif. Der deckt dann die Lücke wo die PKV zahlt aber die Beihilfe weniger oder nicht.
naabtalbreaker
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von naabtalbreaker »

Servus Schaedel,

für was willst du eigentlich eine Zahnzusatzversicherung bei Kindern abschließen ?

Kieferorthopädische Behandlungen werden von der GKV übernommen.

Was soll denn den Kindern passieren das Sie so eine Versicherung brauchen ?

Investier das Geld lieber in ne Unfallversicherung - ich denk mir mal das ist viel sinnvoller denn wann verliert ein Kind schon einen
Zahn doch meistens bei einem Unfall.

Und falls doch mal was anderes wäre und die Kasse bezahlt nicht kriegste doch 80 % erstattet.

Ich glaube man kann sein Geld sinnvoller verwenden ...

Gruß
Dwarf
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Dwarf »

arme Sau hat geschrieben: Die GKV zahlt aktuell (ich denke) 75% der Kieferorthopädie. Und sobald sie die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist bekommen wir die, von uns vorgestreckten 25%, erstattet !
Dicht dran, es sind 80%. Hab aber auch schon mal von höheren Werten gehört. Waren aber nur Einzelfälle, eventuell hatten die Familien weniger Geld zur Verfügung.


Grüße
Dwarf
naabtalbreaker
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von naabtalbreaker »

Die GKV zahlt bei kieferorthopädischen Behandlungen sofort 80 % der Kosten.
Die restlichen 20 % bekommt man bei Abschluß der Behandlungen gezahlt.
Torquemada
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Torquemada »

naabtalbreaker hat geschrieben:Die GKV zahlt bei kieferorthopädischen Behandlungen sofort 80 % der Kosten.
Die restlichen 20 % bekommt man bei Abschluß der Behandlungen gezahlt.
Hier müsste man mal zuerst wissen, ob die Beihilfe samt Beamten-PKV bei einer kieferorthopädischen Behandlung enfach MEHR zahlt (Sonderlösungen, besondere Dinge etc.).
Oder ob die Leistungen im Vergelich zur GKV absolut identisch sind.

Zahnreinigung gibt es z.B. auch über Beilhilfe und PKV für Kinder zweimal im Jahr erstattet. Die GKV zahlt null und nichts.
naabtalbreaker
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von naabtalbreaker »

Torquemada hat geschrieben:
naabtalbreaker hat geschrieben:Die GKV zahlt bei kieferorthopädischen Behandlungen sofort 80 % der Kosten.
Die restlichen 20 % bekommt man bei Abschluß der Behandlungen gezahlt.
Hier müsste man mal zuerst wissen, ob die Beihilfe samt Beamten-PKV bei einer kieferorthopädischen Behandlung enfach MEHR zahlt (Sonderlösungen, besondere Dinge etc.).
Oder ob die Leistungen im Vergelich zur GKV absolut identisch sind.

Zahnreinigung gibt es z.B. auch über Beilhilfe und PKV für Kinder zweimal im Jahr erstattet. Die GKV zahlt null und nichts.
Ich habe mittlerweile das 3. Kind in kieferorthopädischer Beahndlung. Die GKV übernimmt die normale Kieferorthopädische Behandlung
Für besondere zusätzliche Behandlung (Retainer, besondere Brackets Kosten waren so insgesamt 400 Euro ) die nicht die GKV bezahlt springt dann die Beihilfe mit 80 % ein.

Gruß
Johnny75
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Johnny75 »

Da bei uns eine vergleichbare Konstellation vorhanden ist (PKV + GKV, Kinder familienversichert) und unsere beiden Töchter in absehbarer Zukunft ins "kieferorthopädische Alter" :wink: kommen, interessiert mich diese Frage auch.

@naabtalbreaker: Die 80%-Beihilfe wird nicht eingeschränkt durch irgendwelche besonderen "40% von 50%"-Regelungen wie etwa bei bestimmten Arten von Zahnersatz für Erwachsene?
naabtalbreaker
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von naabtalbreaker »

Johnny75 hat geschrieben:Da bei uns eine vergleichbare Konstellation vorhanden ist (PKV + GKV, Kinder familienversichert) und unsere beiden Töchter in absehbarer Zukunft ins "kieferorthopädische Alter" :wink: kommen, interessiert mich diese Frage auch.

@naabtalbreaker: Die 80%-Beihilfe wird nicht eingeschränkt durch irgendwelche besonderen "40% von 50%"-Regelungen wie etwa bei bestimmten Arten von Zahnersatz für Erwachsene?
Servus Johnny75,

also bei den bisherigen Rechnungen meiner Kinder (spezielle Brackets, Retainer diese übernimmt die GKV nicht) wurden 80 % der Kosten übernommen.
Die Kosten waren insgesamt ca. 450 Euro pro Kind davon musste ich über mehrere Jahre ca. 90 Euro selbst zahlen. Wenn ich mich so recht erinnere kostet
eine gute Zahnzusatzversicherung so zwischen 10-15 Euro pro Monat. Kann man sich dann selber ausrechnen ob sich das rentiert :D

Ich habe mich damals auf anraten meines Versicherungsmaklers für eine Unfallversicherung anstatt einer Zahnzusatzversicherung entschieden.
Denn wann verliert ein Kind einen Zahn doch zu 99 % bei einem Unfall - eines meiner Kinder hatte mal einen Unfall wo ein Teil seines Schneidezahns abgebrochen ist.
Die Kosten für diese Zahnbehandlung werden schon seit über 10 Jahren von der Unfallversicherung komplett getragen. Die Unfallversicherung für meine 4 Kids kostet mich im Monat so ca. 20 Euro.
Torquemada
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von Torquemada »

Unfallversicherung wegen Zähnen?

Was zahlt denn die Krankenversicherung, wenn sich ein Kind unverschuldet einen Zahn abbricht?
naabtalbreaker
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch

Beitrag von naabtalbreaker »

Torquemada hat geschrieben:Unfallversicherung wegen Zähnen?

Was zahlt denn die Krankenversicherung, wenn sich ein Kind unverschuldet einen Zahn abbricht?
Bestimmt nur die niedrigste Stufe der Versorgung - aber bedenke so ein abgebrochener Zahn verursacht ja auch später noch erhebliche Folgekosten und
als Erwachsener bekommst von der Kasse sowieso nur deine Festbeträge. Unfallversicherung ist meiner Meinung nach für Kinder eh sinnvoll und die Zähne sind auch mit drin :D

Ist nur meine persönliche Meinung ich fahr mit dieser Schiene gut. Wenn ich mir überlege was ich in den letzten Jahren für Zahnzusatzversicherung für 4 Kinder ausgegeben hätte ....
Überschlagsmäßig 60 Beitragsjahre á 150 Euro wären 9000 Euro insgesamt habe ich bisher noch keine 300 Euro draufbezahlt.
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