PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

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DerHagn
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PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von DerHagn »

Morgen,

hat jemand schon Erfahrungen mit einem PKV-Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft gemacht? Angeblich soll es keine Leistungseinschränkungen bei niedrigeren Beiträgen geben. Wer hat Infos dazu?

Gruß und vielen Dank
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Ruheständler
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Ruheständler »

Hallo,bei meiner PKV werden zu meinem vorhandenen Tarif jeweils ein Standardtarif mit günstigeren Beträgen angeboten,natürlich mit dem Zusatz:Wir weisen darauf hin,dass sich durch eine derartige Vertragsänderung in der Regel auch der Leistungsumfang verringert.Oder man nimmt den Basistarif mit etwas höheren Beiträgen als mein derzeitiger Tarif und hat dann eventuell einen etwas besseren Leistungsumfang,den man sich dann aus den mitgelieferten Broschüre raussuchen kann.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Baumschubser
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Baumschubser »

Wenn dir der Normaltarif (=all inclusive) zu teuer wird, kannst du jederzeit abspecken. Diese Option bietet jede Versicherung. Man sollte sich den Schritt aber überlegen, denn wieder aufstocken geht nur mit erneuter Gesundheitsprüfung.
DerHagn
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von DerHagn »

Nun, das "abspecken" meine ich nicht. Angeblich kann man OHNE Leistungskürzung innerhalb der Gesellschaft wechseln, der Taarif ist jedoch billiger. Wurde im Internet verbreitet. Deshalb meine Frage, ob jemand damit Erfahrung hat.

Gruß
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Baumschubser
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Baumschubser »

Kannst du mal etwas genauer schreiben, was du mit dem "anderen" Tarif meinst?

Meiner Meinung nach bist du ja an den Tarif gebunden durch die Art und Weise von Beihilfe etc. Ein Wechsel ist aufgrund der Versicherungspflicht nicht mehr möglich (klar kündigen kannst du trotzdem immer noch). IMHO gibts nur die Möglichkeit, Wahlleistungen rauszustreichen und dadurch Geld zu sparen. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
DerHagn
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von DerHagn »

Nun, es wurde eben berichtet, dass man innerhalb der Gesellschaft den Tarif wechseln kann. Die Leistungen bleiben identisch, d. h. keine Kürzungen oder dgl.. Jedoch soll der monatliche Beitrag geringer sein. Die Altersrückstellungen sollen "mitgenommen" werden können. Ob das auch bei Beamten funktioniert bzw. ob dies überhaupt funktioniert ist fraglich. Deshalb meine Frage, ob jemand Erfahrung damit hat.
Adler
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Adler »

Einfach mal nach
§ 204 VVG
googeln.

Da kommen in der Ergebnissen u.a. Versicherungsmakler zu Aussagen wie:
Durch einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie die monatlichen Beiträge reduzieren. Je länger Sie bereits privat krankenversichert sind, desto höher fällt in der Regel die Ersparnis aus.

Jeder privat krankenversicherte hat durch einen Wechsel des Tarifes eine individuelle Erparnis. Diese ist sowohl vom Alter, als auch vom bisherigen und zukünftigen - gleichartigen - Tarif abhängig. Möglich ist es, dass Sie durch einen Wechsel monatlich bis zu 40% an Beitrag sparen können. Eine nennenswerte Ersparnis tritt auf, wenn Sie über 50 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren privat krankenversichert sind.
oder
Nach unserer Erfahrung wird oftmals die Selbstbeteiligung erhöht oder es werden Tarife mit deutlichem Leistungsabschlag angeboten. Auf diese Weise bleiben insbesondere älter Versicherte in alten und geschlossenen Tarifen. Damit unterliegen diese Versicherten auch dem Problem der Vergreisung des genutzten Tarifes. Auch wird durch die Mitarbeiter der Gesellschaft oder durch angeschlossene Makler und Vertreter von einem Wechsel abgeraten. Oftmals hängt dies mit dem Eigeninteresse der Kundenbetreuer zusammen, die eine Vergütung in Abhängigkeit von der Höhe des Beitrages erhalten.

Wenn attraktive Tarifvarianten evaluiert sind, so wird der Wechsel oft behindert, in einigen Fällen im ersten Anlauf sogar abgelehnt. Mit angedrohten Gesundheitsprüfungen, organisatorischen Hindernissen und anderen vorgeschobenen Begründungen werden Kunden von einem Wechsel abgehalten.

Die Problematik betrifft nahezu alle Krankenversicherungsgesellschaften und alle Arten von Altverträgen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine individuelle und unverbindliche Prüfung durch die Experten der ..... Nur bei einem tatsächlich erfolgten Wechsel in eine nachgewiesene Tarifvariante wird eine Servicepauschale in Abhängigkeit vom Sparbetrag berechnet.
oder
Private Krankenversicherer bieten eine unüberschaubare Palette an Tarifen an. Von Zeit zu Zeit werden diese "optimiert" um Neukunden zu gewinnen. Bestandskunden erhalten hiervon oft keine Kenntnis. Gerade für Versicherungsnehmer im Alter von 50 aufwärts werden auf Grund zunehmender Gesundheitsbeeinträchtigungen bestehende Tarife kostenintensiver. Ein Wechsel der Krankenversicherung kommt häufig nicht in Betracht, da hiermit der Verlust der Altersrückstellung und eine weitere finanzielle Belastung einhergehen oder andere Versicherer die Aufnahme außerhalb des Basistarifs verweigern. § 204 VVG bietet hier einen Ausweg. Die Vorschrift begründet das Recht des Versicherungsnehmers, innerhalb der bestehenden Krankenversicherung in einen "gleichwertigen" Tarif zu wechseln, ohne die Altersrückstellung zu verlieren. Gleichwertig ist ein Tarif dann, wenn der neue Tarif im Wesentlichen die gleichen Leistungen beinhaltet wie der bestehende Tarif. Soweit der neue Tarif Mehrleistungen enthält, kann hierfür ein Zuschlag verlangt oder ein Risikoausschluss vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer kann die Mehrleistungen auch ausschließen. Um dem Versicherungsnehmer die Suche nach einem geeigneten Tarif zu erleichtern, bieten unabhängige Tarifoptimierer ihre Dienste an. Diese analysieren gegen angemessenes Honorar die angebotenen Tarife und ermitteln für den Versicherungsnehmer den günstigen Tarif, den der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer beantragen kann.
oder
Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken.
Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)


(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;


Oftmals wird jedoch der Versicherer nicht unbedingt “freiwillig” einen solchen Tarifwechsel anbieten. Begründet wird dieses oftmals damit, dass der Versicherungsschutz im neuen Tarif besser ist, Teilbereiche besser leistet und somit nicht gleichartig sei.

Sie sollten sich dadurch aber nicht entmutigen lassen und beharrlich bleiben.
Fragen Sie schriftlich und unter setzen einer angemessenen Frist bei dem Unternehmen an. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen (falls eine Risikoprüfung einen Abschluss verhindert).


“Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ….. ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.”
Quelle: internet

So wie ich es verstehe:
Du bekommst einen Tarif mit besseren Leistungen, wobei du gleich wieder auf die besseren Leistungen verzichten solltest.
Da der Tarif aber insgesamt günstiger sein könnte, könnte letztendlich eine günstigere Prämie möglich sein.

Wie zickig sich dein Versicherer bzw. der Versicherungsmitarbeiter dabei anstellt, kann man nicht sagen.

Vielleicht benennst du hier besser deinen Versicherer und Tarif, damit sich andere zu Wechsel-Erfahrungen äußern können.

Vielleicht ist es ratsam und lukrativ ca. alle 5 Jahre eine Tarifwechsel zu probieren.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Dipl_Finanzwirt
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Registriert: 25. Nov 2014, 17:38
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Ein "Tarif" bei der Versicherung ist nicht nur ein "Preisschild". Alle mit dem gleichen Tarif müssen mit ihren Beiträgen die Leistungen aus dem Tarif finanzieren.

Deswegen gibt es teilweise sog. "Zweittarife", d.h. wenn ein Tarif zu teuer wird (weil die Kunden zu alt werden), wird ein sehr ähnlicher neuer Tarif aufgebaut um die jungen Attraktiven Kunden anzulocken, und wenn die dann auch älter und kränker werden...

Grundsätzlich kannst du die Tarife innerhalb deiner Gesellschaft wechseln, das kann sich lohnen. Dabei sind jedoch ein paar Fallstricke zu beachten:
- Wenn dein neuer Tarif mehr Leistungen bietet -> Gesundheitsprüfung
- Bei weniger Leistungen: Vorsicht! aufstocken kann schwierig werden (s.o.), deswegen ist diese Entscheidung meist endgültig
- Gleiche Leistungen: Wird die Versichrung bestreiten, dass es das gibt ;)
- Sonderfall: Basistarif: In dn kannst du immer wechseln und die Beitragshöhe ist gesetzlich Gedeckelt, allerdings gibt es hier nur die Leistungen, die dir auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet

Was sich lohenn kann sind Tarife mit Selbstbehalt. Da kann die Beitragsersparnis höher sein, als der Selbstbehalt. Generell gilt, dass die Tarifpreise sich ändern können, und diese Änderungen kann wenn dann nur die Versicherung vorhersagen.

Es gibt für das Thema Berater, die sich darauf spezialisiert haben. Vorsicht ist jedoch bei "Provisonsberatung" (d.h. für dich ohne Rechnung) geboten, da dabei gerne versucht wird dir mehr Leistungen anzubieten -> = Provision für den Verkäufer
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tiefenseer
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von tiefenseer »

Hallo @,

da auch mich dieses Thema seit geraumer Zeit interessiert, hatte ich vor einigen Tagen einen Termin bei der Verbraucherzenrale.

Vorweg...die Informationen waren nicht nur ernüchternd...nein sie waren zum größten Teil schockierend.
Aus meinen Aufzeichnungen kann ich dazu folgendes mitteilen:

- ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV wird Seitens der Versicherung immer mit einer Kündigung des alten Tarifes und einem neuen Vertrag dem Interessenten "verkauft". Andere Möglichkeiten werden grundsätzlich verneint, obwohl das tatsächlich nicht der Fall ist. Dann herrscht allerdings oft Flaute. Von Hinhaltetaktik über Falschinformationen bis hin zum Abwimmeln reicht das Repertoire der Verhinderer.
Folgen: Im Falle eines Wechsels mit Kündigung...einbezahlten Prämien...Altersrückstellungen... wertvolle erworbene Rechte gehen für immer verloren, was für den Einzelnen zu darmaitschen Folgen führen kann.

Ein weiteres Problem dabei: Bei Vertragsabschluss lässt es sich meist schwer vorhersehen, wie sich die Tarifgruppe entwickelt. Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei billigen Einsteigertarifen spätere Beitragserhöhungen geradezu vorprogrammiert sind, um Niedrigstangebote sollten man einen großen Bogen machen.

-der Gesetzgeber hat mit der Einführung der geschlechterunabhängig kalkulierten Tarife auch das Tarifwechselrecht für Bestandsversicherte neu geregelt.
Danach ist ein Wechsel jederzeit in die Unisextarife möglich.
Folgen: eine Rückkehr in die so genannten Bisex-Tarife, die zwischen Mann und Frau unterscheiden ist damit ausgeschlossen.

-Diese Regelung hat gravierende Auswirkungen für alle P-Versicherten, die bereits vor dem 01.01.2009 privat versichert waren und damit auch das Anrecht auf den Standardtarif haben.
Der Standardtarif steht speziell älteren Versicherten zur Verfügung und umfasst das Leistungspaket der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgen: durch einen Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer oder durch Kündigung und Neuabschluss bei einem anderen PKV-Anbieter verliert man unwiderruflich das Recht auf den Standardtarif

-diese sogenannten unabhängigen Berater arbeiten grundsätzlich auf Provision und die kann extrem hoch ausfallen.
Ein mir genannten Beispiel. Durch einen Tarifwechsel habe ich Einsparungen von ca. 190 Euro. Der Berater bekommt als Provision für 10 eingesparte monatliche Beiträge a 190,- Euo Provision...heißt 1.900 Euro.

Letztlich sollte jeder für sich selbst...und das nach reiflicher Überlegung und ausreichender Recherchen dazu...selbst entscheiden, ob solch ein Wechsel gut ist...ich für meinen Teil habe das Interesse dafür grundsätzlich verloren...zumal es noch weitere Risiken gibt, die ich hier noch garnicht aufgezählt habe...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Torquemada
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Re: PKV - Wechsel innerhalb der Gesellschaft

Beitrag von Torquemada »

Danke für diesen wichtigen Beitrag.
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