Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

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dieKati
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Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von dieKati »

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und bekommen im Mai unser 1. Kind. Wir sind beide verbeamtet und werden die Elternzeit aufteilen. Wir wohnen in NRW.

Ich nehme die ersten 12 Monate und er den Monat 13 und 14. Das heißt, dass ich ja dann eben ab dem 3. Monat Elterngeld bekomme.
Den kinderbezogener Teil des Familienzuschlags erhält ja derjenige, der das Kindergeld bekommt. Da wäre es doch jetzt sinnvoller, wenn mein Freund das Kindergeld beantragt und somit dann auch
den kinderbezogener Teil des Familienzuschlags erhält, richtig? Denn wenn ich das Kindergeld bekomme, würde der Familienzuschlag ja wegfallen für uns, da ich ja keine Besoldung erhalte. Dann müssten wir doch zum Monat 13 und 14 wieder den Empfänger des Kindergeldes wechseln auf mich, da ich ja dann Besoldung erhalte. Verstehe ich das richtig :?: :?: :?:

Wie läuft das ganze mit der Beihilfe und der privaten Krankenkasse? Da kenne ich mich leider noch überhaupt nicht aus :(

Freue mich sehr über Antworten, schon jetzt vielen Dank.
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Baumschubser
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von Baumschubser »

Na das Kind wird bei einem von euch mit versichert, Beitrag/Beihilfe bleibt bei 50%, da ändert sich beim 1. Kind ja nix.

Mit dem Kindergeld würde ich das auch so machen, damit das nicht mehrfach gewechselt werden muss, erst auf den Vater und dann auf dich und dann so lassen. Ich kann dir aber nicht mit 100% Sicherheit sagen, ob das geht, da ihr nicht verheiratet seid. Das müsste ggf. angefragt werden.
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von Gerda Schwäbel »

dieKati hat geschrieben: Verstehe ich das richtig :?: :?: :?:
Nein! Wer das Kindergeld bezieht ist nur dann von Interesse, wenn beide Elternteile gleichzeitig Anspruch auf Bezüge haben, also während der Schutzfrist vor der Elternzeit und dann vielleicht wieder nach dem 14. Monat. Während der Elternzeiten geht kein Anspruch verloren, wenn der Kindergeldbezieher nicht wechselt.

Welches Beihilferecht anzuwenden ist, lässt sich aus Ihren Angaben nicht entnehmen. "Wir wohnen in NRW" ist zu ungenau. Gehören Sie zu den Landes- oder Kommunalbeamten in NRW oder zu den Bundesbeamten?

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
dieKati
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von dieKati »

Vielen Dank für die Antworten!

Wir sind beide Landesbeamte im Schuldienst.

Gerda Schwäbel, dann bräuchten wir also nicht zum 13. und 14. Monat den Elterngeldberechtigten wechseln, obwohl mein Freund dann keine Bezüge erhält? Er würde dann neben dem Elterngeld noch von der Besoldungskasse den Kinderzuschlag erhalten?
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von Gerda Schwäbel »

dieKati hat geschrieben: ... obwohl mein Freund dann keine Bezüge erhält? Er würde dann neben dem Elterngeld noch von der Besoldungskasse den Kinderzuschlag erhalten?
Nein, Sie haben mich falsch verstanden. Wenn er beurlaubt ist, kann er keinen Familienzuschlag erhalten.

Beispiel:
Das Kind wird am 10.05.2015 geboren, Sie beantragen das Kindergeld und nehmen Elternzeit vom 6.07.2015 bis 9.05.2016 in Anspruch. Am 10.05.2016 nehmen Sie den Dienst wieder auf, Ihr Partner beantragt Elternzeit für den Zeitraum vom 10.05.2016 bis einschließlich 9.07.2016.

Dann wird der Familienzuschlag so gezahlt:
1.05.2015 - 5.07.2015 (Sie)
1.07.2015 - 9.05.2016 (Partner)
ab 10.05.2016 (Sie)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
dieKati
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von dieKati »

Das muss ich dann doch aber bei der Besoldungsstelle melden, oder? Also wer wann den Zuschlag erhält? Wir sind ja nicht verheiratet und daher frage ich mich, woher der LBV diese Infos bekommt.
So ganz blicke ich leider noch nicht durch.
Und die Zahlung des Zuschlags erfolgt dann unabhängig davon, wer das Kindergeld erhält?
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von Gerda Schwäbel »

dieKati hat geschrieben:daher frage ich mich, woher der LBV diese Infos bekommt.
Von Ihnen! Nach der Geburt des Kindes beantragen Sie das Kindergeld und den Familienzuschlag und dazu reichen Sie einen Kindergeldantrag und eine Erklärung zum Familienzuschlag ein. (In der Erklärung werden Sie auch nach den Daten des Vaters gefragt).
Ihr Freund schickt nach der Geburt ebenso eine Erklärung zum Familienzuschlag an seine Bezügestelle. Darin gibt er an, dass Sie das Kindergeld beantragen und zunächst auch den Familienzuschlag beziehen. Die jeweils zuständigen Bearbeiter tauschen sich dann aus, die müssen sowieso wegen der Zahlung des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag miteinander in Verbindung treten.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
dieKati
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von dieKati »

Schon jetzt einmal ganz ganz vielen Dank für die schnelle Info und die tolle Hilfe.

Ich blicke dennoch nicht wirklich durch und fühle mich langsam wirklich zu dumm für diese ganzen Dinge.
Bekomme dann ich in den ersten 6 Wochen den Zuschlag, dann mein Freund und dann wieder ich??? Und ich bekomme dann durchgehend das Kindergeld? Das funktioniert dann nach der ANnragstellung automatisch? Ich kann leider auf den Seiten des LBVs kein Formular dazu finden.
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von Gerda Schwäbel »

dieKati hat geschrieben:... und fühle mich langsam wirklich zu dumm für diese ganzen Dinge.
Dieser Einschätzung schließe ich mich nicht an. ;-) Sie haben keine Erfahrung mit dieser Materie.
dieKati hat geschrieben:Bekomme dann ich in den ersten 6 Wochen den Zuschlag, dann mein Freund und dann wieder ich???
Ja. Und wenn Sie nach dem 9.07.2016 beide gleichzeitig arbeiten sollten, bekommen Sie den Familienzuschlag, weil Sie das Kindergeld beziehen.
dieKati hat geschrieben:Und ich bekomme dann durchgehend das Kindergeld?
Ja.
dieKati hat geschrieben:Das funktioniert dann nach der Antragstellung automatisch?
Es sollte funktionieren, ich empfehle Ihnen aber, die Zahlungen im Auge zu behalten.
dieKati hat geschrieben:Ich kann leider auf den Seiten des LBVs kein Formular dazu finden.
Ich auch nicht. Ich würde in der Schule nachfragen und falls es dort keine "Erklärung zum Familienzuschlag" geben sollte, beim LBV anrufen. Auf der Bezügemitteilung steht ja eine Telefonnummer drauf.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
dieKati
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Re: Kindergeld und Kinderzuschlag, wenn beide Beamte sind

Beitrag von dieKati »

Vielen vielen Dank :)
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