Trennungsgeld bei Abordnung

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Martin1005
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Trennungsgeld bei Abordnung

Beitrag von Martin1005 »

Hallo erstmal,

ich hätte folgende Frage: :?:

Ich (22) beende am 30.09.14 erfolgreich meine Anwärterzeit und werde am 1.10.14 an meinen heimatnahen Dienstort versetzt, jedoch zeitgleich an einen anderen Dienstort abgeordnet.

Da ich bis vor kurzem noch nicht wusste wohin ich versetzt werde, wohnte ich während der Anwärterzeit bei meinen Eltern. Da ich nun erfahren habe, dass ich nicht "weit weg" versetzt werde, habe ich mich heute bei der Wohnung meiner Freundin angemeldet. Zwischen der Wohnung und dem abgeordneten Dienstort liegt eine Strecke von etwa 77 km, jedoch kann man dies unter einer Stunde mit dem eigenen Fahrzeug bewältigen. Die Entfernung von der Wohnung und des Dienstortes (Versetzt) liegen 18km.

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich Trennungsgeldberechtigt bin oder nicht, bzw. obwohl der Dienstort (Abgeordnet) weiter als 60km entfernt ist, die tägliche Rückfahrt noch zumutbar wäre.
Einen Mietvertrag habe ich bereits abgeschlossen.

Habt ihr ansonsten evtl. andere Tipps?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten!

Liebe Grüße aus Bayern
Martin1005
Beiträge: 2
Registriert: 8. Aug 2014, 10:16
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Re: Trennungsgeld bei Abordnung

Beitrag von Martin1005 »

genau zu diesem Zweck gibt es doch das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr?

Und es ist unsinnig sich an dem Abgeordneten Dienstort eine Wohnung zu nehmen, da der Dienstherr von einem Tag auf den anderen sagen kann: "Ab nächster Woche musst du wieder Dienst leisten am versetzten Dienstort"

Sehe ich da was falsch?
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Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
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Re: Trennungsgeld bei Abordnung

Beitrag von Baumschubser »

Soweit ich das kenne, gibts TRennungsgeld nicht bei täglicher Rückkehr nach Hause. Was es aber gibt, ist km-Geld sowie eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Letzteres sind hier in Sachsen immerhin 12€ am Tag, was sich auch zusammen läppert. Mit km-Geld zusammen kommst du da bei deiner Abordnung auf mehrere hundert Euro im Monat, von denen du logischerweise vieles wieder in dein Auto stecken musst. Denn Fahren ist nicht nur Benzin. Nüchtern gerechnet kostet ein Auto so um die 30Ct jeden Kilometer, wenn du alle Kosten zusammen rechnest. Das Geld aus der Abordnung wirst du also dringend brauchen und nur mit einer Fahrgemeinschaft kannst ein kleines Plus bei rausholen.
El Pocho
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Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Trennungsgeld bei Abordnung

Beitrag von El Pocho »

Ausgangspunkt ist wohl eine eventuelle UKV.
Bekommst du eine UKV zum Ort der Abordnung, sollst du dorthin ziehen und bekommst kein TG.
Bekommst du keine UKV steht dir TG zu. Welches TG (tägliche Rückkehr oder auswärte Unterkunft) bleibt dann dir überlassen.
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