Kostenübernahme dienstlich angeordneter stat. Heilbehandlung

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Theaterkritiker
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Kostenübernahme dienstlich angeordneter stat. Heilbehandlung

Beitrag von Theaterkritiker »

Ich habe ein Problem. Mit Ablauf des 31.12.2011 wurde ich mit 45 Jahren vorzeitig in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit versetzt. Hintergrund der psychosomatischen Erkrankung war jahrelanges Mobbing und Bossing auf meiner bisherigen Dienststelle. Mit der der Versetzungsurkunde beigefügten Erklärung wurde ich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf eines Jahres eine erneute amtsärztliche Untersuchung bei der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle erforderlich sein wird. Diese Untersuchung fand dann auch letztes Jahr (2013) statt. Ich hatte dann im Jahre 2012 erneut eine 6-wöchige stationäre Therapie in Form einer stationären Sanatoriumsbehandlung aus beihilferechtlicher Sicht angetreten, bereits im Jahr 2010 ebenfalls eine 5-wöchige stationäre Sanatoriumsbehandlung durchgeführt. Jedes Mal wurde mir Dienstunfähigkeit bescheinigt. Ich glaubte damit endlich Ruhe vor weiteren amts(tier)ärztlichen Untersuchungen zu haben.

Nunmehr erhielt ich erneut ein Schreiben, in welchem ich zur Untersuchung beim Amtsarzt geladen werden soll. Ich habe letztes Jahr keine weiteren Behandlungen auch keine ambulanten beim Nervenarzt mehr durchgeführt. Offensichtlich soll ich jedes Jahr bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in ca. 20 Jahren zum Amtsarzt. Ich würde auch liebend gerne wieder in mehrwöchiger Kur-/Sanatoriumsbehandlung gehen, allerdings habe ich für die 6 Wochen Kur im Jahre 2012 bereits fast 3.000,00 € aus eigener Tasche bezahlen müssen, da mir mein privater Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigerte und lediglich ein versichertes Kurtagegeld auszahlte. Meine Frage wäre daher, kann der Amtsarzt eine erneute stationäre Therapie anordnen (§ 29 Beamtenstatusgesetz) und müsste dann nicht die Dienststelle die die Beihilfegewährung übersteigenden Kosten übernehmen, da die Weisung ansonsten aus objektiver Sicht wegen Unzumutbarkeit nicht ausgeführt werden kann. Gibt es entsprechende Fallbeispiele in der bisherigen Praxis, in denen die Dienststelle die medizinisch notwendigen Kosten übernommen hat.
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tiefenseer
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Re: Kostenübernahme dienstlich angeordneter stat. Heilbehand

Beitrag von tiefenseer »

Theaterkritiker hat geschrieben:Meine Frage wäre daher, kann der Amtsarzt eine erneute stationäre Therapie anordnen (§ 29 Beamtenstatusgesetz)
Antwort: NEIN - der Amtsarzt gibt lediglich eine Empfehlung ab - die daraus resultierende Entscheidung/Weisung erfolgt ausschließlich durch deinen DH.
Theaterkritiker hat geschrieben:müsste dann nicht die Dienststelle die die Beihilfegewährung übersteigenden Kosten übernehmen, da die Weisung ansonsten aus objektiver Sicht wegen Unzumutbarkeit nicht ausgeführt werden kann. Gibt es entsprechende Fallbeispiele in der bisherigen Praxis, in denen die Dienststelle die medizinisch notwendigen Kosten übernommen hat.
Antwort: Im Fall einer solchen Weisung, die sicherlich schriftlich erfolgt, würde ich schriftlich anfragen, wer die Kosten für eine stat. Behandlung übernimmt. Gleichzeitig eine Anfrage bei der PKV (die sicherlich solche Kostenübernahme ablehnt) durchführen.

Fallbeispiele sind sicherlich unterstützenswert, um seine Argumente zu untermauern. Haben aber wenig Erfolg in eigener Schache -da es immer eine Einzelfallentscheidung gibt...

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