Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

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JaAdMa
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Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von JaAdMa »

Hallo!
Meine Frage ist, ob die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten bei einer Klage gegen die Beihilfestelle wohl übernimmt? Geht sowas vor das Sozialgericht oder handelt es sich hier um Verwaltungsgericht?
Steinbock
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von Steinbock »

JaAdMa hat geschrieben:Hallo!
Meine Frage ist, ob die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten bei einer Klage gegen die Beihilfestelle wohl übernimmt? Geht sowas vor das Sozialgericht oder handelt es sich hier um Verwaltungsgericht?
Dies kann dir hier niemand beantworten.

Ein Tipp: rufe deinen Rechtsschutzversicherer an, erzähle ihm weshalb Du klagen willst und lasse dir eine Zusagebestätigung zuschicken.
Steinbock
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von Steinbock »

Luppe-Aue hat geschrieben:Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?
Ungelesener Beitragvon JaAdMa » 08.07.2014 11:01


Hallo,
aus erster Hand und ganz aktuell:
bei meinen Sachverhalt hatte ich mich auf den Rechtsschutz der Gewerkschaft "verlassen" und siehe da: ich bin verlassen!!!
Dat kenne ich - Massenentlassungen in Rheinland-Pfalz bei den Deutschen Bediensteten der US-Streitkräfte in den Neunzigern.

Jeder schwor auf die große Gewerkschaft und die liesen die lieben AN im Regen stehen.
Grund: es ist eine Kann-Bestimmung und die Klage wird nur übernommen wenn man mit einem Erfolg rechnen kann.

Daher sollte man immer einen Rechtsschutz abschließen.

Gruß vom Steinbock
Zollkodex-Ritter
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Steinbock hat geschrieben:
Jeder schwor auf die große Gewerkschaft und die liesen die lieben AN im Regen stehen.
Grund: es ist eine Kann-Bestimmung und die Klage wird nur übernommen wenn man mit einem Erfolg rechnen kann.

Daher sollte man immer einen Rechtsschutz abschließen.
Als ob das bei einer Rechtsschutzversicherung anders wäre...

Auch bei einer Rechtsschutzversicherung muss die Aussicht auf Erfolg hinreichend sein. Sonst keine Deckungszusage.
Steinbock
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von Steinbock »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
Jeder schwor auf die große Gewerkschaft und die liesen die lieben AN im Regen stehen.
Grund: es ist eine Kann-Bestimmung und die Klage wird nur übernommen wenn man mit einem Erfolg rechnen kann.

Daher sollte man immer einen Rechtsschutz abschließen.
Als ob das bei einer Rechtsschutzversicherung anders wäre...

Auch bei einer Rechtsschutzversicherung muss die Aussicht auf Erfolg hinreichend sein. Sonst keine Deckungszusage.
Dies ist so nicht ganz richtig.

Bei der Rechtsschutzvers. kommt es immer darauf an um was für Streitigkeiten es sich handelt
und wenn es vertraglich festgelegt ist, kann man sich immer einen Anwalt nehmen.

Bei der Gewerkschaft bleibt es immer eine Kann-Bestimmung.
Einfach mal die Hinweise zur Mitgliedschaft lesen.
tommek
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von tommek »

Steinbock hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
Jeder schwor auf die große Gewerkschaft und die liesen die lieben AN im Regen stehen.
Grund: es ist eine Kann-Bestimmung und die Klage wird nur übernommen wenn man mit einem Erfolg rechnen kann.

Daher sollte man immer einen Rechtsschutz abschließen.
Als ob das bei einer Rechtsschutzversicherung anders wäre...

Auch bei einer Rechtsschutzversicherung muss die Aussicht auf Erfolg hinreichend sein. Sonst keine Deckungszusage.
Dies ist so nicht ganz richtig.

Bei der Rechtsschutzvers. kommt es immer darauf an um was für Streitigkeiten es sich handelt
und wenn es vertraglich festgelegt ist, kann man sich immer einen Anwalt nehmen.

Bei der Gewerkschaft bleibt es immer eine Kann-Bestimmung.
Einfach mal die Hinweise zur Mitgliedschaft lesen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein und wenn eine RV abgeschlossen werden soll, muss unbedingt verglichen werden, denn inhaltlich gibt es schon deutliche Unterschiede.

Allerdings sollte auch beachtet werden, dass in den Versicherungsbedingungen bei jeder mir bekannten Rechtschutzversicherung Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Das heißt nichts anderes, als dass die Versicherung bei Eintritt des entsprechenden Tatbestandes ihre Leistung ausschließen kann. Und -dieser Punkt ist wichtig- auch wegen mangelnder Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Die Aussage -man kann sich immer einen Anwalt nehmen- ist nicht falsch, aber dann eben auf die Gefahr hin, dass die Versicherung aus den oben genannten Gründen die Kosten nicht übernimmt.

Wobei die Kosten für eine Erstberatung, hier stellt sich dann ja oftmals erst raus, ob ein weiteres Verfahren überhaupt erfolgversprechend ist, in der Regel übernommen werden. Da aber gerade bei Rechtschutzversicherungen viele Versicherer mit Selbstbeteiligungen arbeiten, muss man sich die Frage stellen, ob die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung wirklich gut angelegt sind.
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PaulOSNABR
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von PaulOSNABR »

Meistens geben Rechtsschutzversicherung darüber Auskunft, falls Du einen Anwalt schon eingeschaltet hast, dann fragt der bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach

und erhält dort Kostenzusagen, die Du niemals erhalten hättest.

Allerdings muß man fragen, ob eine gerichtliche Klage notwendig ist, das birgt bekanntlich viele Unsischerheiten, wo man mit einem außergerichtlichen Vergleich andererseits besser steht.

Ansonsten denke ich, dass sich Beihilfeträger auch nicht alles gefallen lassen und schnell mit Strafanzeige dabei sind, wo ein Dizziplinarverfahren hinterhergeschoben wird.

Die Klagen vor dem Sozialgericht sind inzwischen auch hochbrisant, dann bspw wenn man eine höhere Prozentzahl zur Schwerbehinderung will.
Ein Richter eines großen Sozialgericht in NRW wechselt gerade zur Generalstaatsanwaltschaft, deshalb laufen sich schonmal einige Anwälte warm.
Den Mandanten geht es allerdings an den Kragen.
... Entweder sind die meisten ahnungslos oder sie ahnen sehr wohl, was sich damals zugetragen haben mag und wollen ganz bewußt nicht zuviel wissen oder gar damit belastet werden. Ich lerne mit dieser Lüge zu leben.
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Baumschubser
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Re: Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Klage gegen Beihilfe?

Beitrag von Baumschubser »

Luppe-Aue hat geschrieben:Hallo, Steinbock und ihr anderen,

ja aber ich habe und hatte mich eben auf die Gewerkschaft verlassen, weil wenn was dienstliches Sein sollte, biste auf der sicheren Seite.
denn welchen Sinn macht es als Privatmann eine Dienstrechtsschutz abzuschließen?

ich denke drüber nach die Gewerkschaft jetzt zu kündigen, denn der Jahresbeitrag ist im Verhältnis zu den kleinen Taschenkalender 1x im Jahr sehr hoch.
und dieses Jahr kam dieser auch 2 Monate später!!!

Gruß Luppe-Aue
Die Frage wäre immer noch, in welcher Gewerkschaft du bist. Gewerkschaft ist teuer, wenn man in einer ist, die 1% kassiert, aber hab mal ein Disziplinarverfahren am Hacken und die Rechtssekretäre des DGB hauen dich erfolgreich raus. Dann hat sich der Beitrag ggf. auf Jahre gelohnt. Und zumindest für diese Leute kann ich sagen, dass es denen sch.......egal ist, wie der Dienstherr heißt. Die vertreten dich knallhart und mit allen juristischen Fallstricken. Selbst erlebt und deshalb bin ich auch weiter drin. Ich mag den DGB aufgrund seiner aktiven Unterstützung linksextremistischer Gruppen auch nicht mehr wirklich, über den Rechtsschutz kann ich aber nichts negatives sagen.

Davon mal ab, ich glaub Beihilfesachen sind über die Gewerkschaft nicht abgedeckt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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