Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

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frank_nrw
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Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Beihilfe NRW

Eine Rehaklinik zu finden, die Tagessätze hat, die für Beamte der mittleren Stufe bezahlbar ist, scheint eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen zu sein.

Die Beihilfe zahlt schon 50% der Kosten.. natürlich nur bis zu einem Tageshöchstsatz und der wird dann gekürzt wenn eine Versorgungsvertrag mit einem Sozialversicherungsträger vorliegt. Der niedrigste Satz wird gezahlt. Juhu.. Einzelzimmer 100 Euro (nur Ü/VP), Doppelzimmer 140 Euro.. dann bekommt der privilegierte Beamte 50% von 140 Euro und davon dann die Hälfte, denn das ist das billigste Zimmer .. auch wenns alleine gar nicht buchbar ist. Also bekommt der Beamte lockere 35 Euro am Tag und darf dann 65 Euro am Tag zuzahlen.. Die Arztleistungen und Therapien kommen da noch mit drauf..

Je nach PKV ist es für den Beamten unmöglich in eine Kur zu gehen, es sei denn mal zahlt einige tausend Euro.

Und der Witz in Tüten.. in den meisten Häusern werden GKV PAtienten für einen Pauschalsatz von vielleicht 85 Euro komplett abgerechnet.. Der GKV PAtient zahlt 10 Euro am Tag dazu..

Gibts dann noch diesen Versorgungsvertrag, nimmt die Beihilfe den und kürzt um 30%.. Davon dann 50% Beihilfefähig.


Nicht genug damit, dass man darauf achten muss.. auf 90% aller Internetseiten der Kliniken gibts keine aussagekräftigten Informationen.. Keine Preise, keine Aussage in welcher Höhe Versorgungsvertrag, was kostet günstigste Zimmer .. all das fehlt. Stattdessen seitenweise Infos wie man an die Kur kommt, welche GKV einen ausgezeichnet hat.. mitunter Kosten für Superiorzimmer ...

Der Beamte muss sich alles in stundenlanger ARbeit raussuchen und dann entscheiden, ob er sich eine REHA überhaupt leisten kann.. Je nach krankenstand kann man das vergessen..

Hier wünsche ich mir von Kliniken realistische Preise und vor allem Informationen, mit denen ein Beihilfeberechtigter auch was anfangen kann. Es ist schon schlimm genug, das GKV PAtienten für 85 Euro am Tage VP bekommen, Arztleistungen und Therapien da komplett mit drin sind und der Beamte muss alleine schon 95 Euro pro NAcht VP zahlen und alle anderen Kosten wie Arzt, Therapien etc. werden da nochmals abgerechnet.

Achja.. bevor jemand meckert.. auch ein A6er oder A7er muss schon mal zur REHA.. und die verdienen ja weißgott nicht viel Geld.
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

Hallo Frank,

informiere dich bitte zuerst einmal über den Unterschied einer Kur und einer Rehabilitation.

Eine Info dazu vom GKV-Spitzenverband:
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... gement.jsp

Einen sogenannten Kur-Urlaub, wie es noch vor Jahren möglich war, gibt es bei der GKV schon lange nicht mehr.

Du hast natürlich recht in punkto PKV.
Wer einen Billigtarif abschließt und auch nicht daran denkt ein ergänzendes Kurtagegeld abzusichern,
der muss eben später im Leistungsfall drauf zahlen.

Gruß vom Steinbock
JetHH
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von JetHH »

Hallo Steinbock,

Und der beamte, der als junger Anwärter einfach schlecht hinsichtlich der Tarife beraten wurde, hat wohl einfach Pech gehabt. Sorry, aber ich bin gerade so stinkig über diesen ganzen Beamten/ pkv Mist... Ich bin sehr froh, dass mein (behindertes) Kind bei der gkv versichert ist!
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

JetHH hat geschrieben:Hallo Steinbock,

Und der beamte, der als junger Anwärter einfach schlecht hinsichtlich der Tarife beraten wurde, hat wohl einfach Pech gehabt.
War es denn tatsächlich so, oder wurde einfach eine PKV ausgesucht die am preiswertesten war ?

Nicht immer ist der Versicherungsvermittler dran schuld.

Ein Hinweis an alle Leser: wenn ihr eine PKV auswählt - nicht nur auf den Geldbeutel achten, sondern auch auf gute Leistung und umfangreiche Absicherung.

Gruß vom Steinbock
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Frank,

informiere dich bitte zuerst einmal über den Unterschied einer Kur und einer Rehabilitation.

Eine Info dazu vom GKV-Spitzenverband:
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... gement.jsp

Einen sogenannten Kur-Urlaub, wie es noch vor Jahren möglich war, gibt es bei der GKV schon lange nicht mehr.

Du hast natürlich recht in punkto PKV.
Wer einen Billigtarif abschließt und auch nicht daran denkt ein ergänzendes Kurtagegeld abzusichern,
der muss eben später im Leistungsfall drauf zahlen.

Gruß vom Steinbock
HI

ja.. ist alles nicht so einfach mit den vielen Begriffen und Paragrafen.. Gut dass es da die Ausführungen des SGB V gibt.. :P

Den Begriff Kur Urlaub im eigentlichen Sinn gibt es zwar nicht, aber sehr wohl die medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V, welche eine ambulante Reha beinhalten. Derzeit für drei Wochen und im Abstand von vier Jahren. Zuzahlung der GKV bis zu 13 Euro am Tag bzw. 21 Euro für chronisch Erkrankte. Eine Verlängerung der drei Wochen ist in dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall möglich. Eine stationäre Reha findet in einer entsprechenden Einrichtung statt. HIer muss der PAtient/in täglich einen Betrag dazuzahlen. Hätt ich auch nichts gegen, denn man erspart sich die Aufwendungen für Essen und Trinken zu Hause .

Zu allem Überfluss gibt es dann noch Regelungen der Rentenversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften die gfls. abweichen.


Bei Beamten sind die Regelungen auch je nach Dienstherrn unterschiedlich.. Polizei, Bundeswehr haben völlig andere Prozedere als der "normale Beamte der Kommune oder des Landes".. Post und Bahn haben ganz andere Systeme mit Postversicherung und Bahnversicherung.. Hier ersparen sich deren Beamte diese lästige Doppelbeantragung Beihilfe und PKV und können in Vertragshäusern unterkommen.

Bei der ambulanten Reha der Beamten BVO NRW gibt es im Übrigen keine Verlängerung der drei Wochen... selbst bei Indikation sei dies nicht möglich lt. Beihilfestelle.

Zur Fragestellung Wahl der Versicherung.. HIer besteht für den Beamten, der mit 17 oder 18 vielleicht in die "falsche" Versicherung gegangen ist - so viele gabs seinerzeit aber auch gar nicht- selbstverständlich die Möglichkeit in eine andere zu Wechseln.. Ich habe das mal gemacht.. Resultat --- Sie haben Rücken.. dann 30% Aufschlag! Sie haben hier mal eine chronische Bronchitis gehabt (?? einmal ?? und und chronisch!!) 30 % Aufschlag.. und erst nach eigem gezahlten Gutachten verzichtete man auf den Aufschlag.. Sowas wist du in der GKV nicht finden.. Hier kann jeder wechseln und Vorteile für sich mitnehmen ohne dass mehr gezahlt wird oder es Ausschlüsse gibt.

Die Beihilfe hat sich vor einigen Jahren erheblich verschlechtert.. Hier mussten dann deutlichen Zuzahlungen geleistet werden z.B. Im Krankenhaus. Eine Anpassung der PKV war natürlich möglich.. und natürlich gegen Aufpreis.. Aber wehe, man hat eine Vorerkrankung.. dann wird´s entweder teuer oder eben die Krankheit wird ausgeschlossen. Beamte stehen hier weiteren Kürzungen oft nur hilflos gegenüber.. eine Ausweichmöglichkeit haben sie, je älter sie werden, eher nicht und ein zurück in die GKV, selbst in die freiwillge gesetzliche Versicherung, wird dem Beamten durch Gesetz verweigert.

Daher sollte jeder Beamte seine Lebensplanung unter die Lupe nehmen und abwägen was er macht.. Für Alleinstehende Beamte ab gehobener Dienst wird vermutlich die PKV die bessere Alternative sein.. Wer aber Familie und Kindern plant und vielleicht eher im unteren g.D oder mittleren Dienst schafft, sollte sich wirklich überlegen, in der GKV zu bleiben. Ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber durch Familienversicherung bieten sich eben preiswerte Möglichkeiten.

Immer unter der Devise: Die PKV hat mit der Solidargemeinschaft ungefähr so viel zu tun wie Wahlversprechen vor der Wahl mit der Einlösung nach der Wahl :wink:

Nach nun zwei Wochen des Suchens und Kosten abwägens werde ich das Projekt "Reha" erst mal auf Eis legen müssen. Erstens bin ich völlig entnervt, denn die Antworten der Kliniken sind :roll: und die 2000 Ocken, die mich das kosten würde, habe ich nicht. Ich hatte eine Rechnung für ein Hilfsmittel von 2000 Euro. Es handelte sich im Übrigen ein Hilfsmittel, welches die GKV schon seit Jahren in ihren Leistungen aufgenommen hat. Der GKV Patient, mit dem ich in der Therapiegruppe war, hatte bei gleicher Diagnose ein Gerät ausgesucht, was 2.700 Euro kostete und von der GKV erstattet wurde. Meines hatte 1200 gekostet und 600 wurden durch die Beihilfe übernommen. Die PKV teilte mit, dass das Hilfsmittel nicht im Leistungskatalog benannt sei.. :oops: ..
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:

ja.. ist alles nicht so einfach mit den vielen Begriffen und Paragrafen.. Gut dass es da die Ausführungen des SGB V gibt.. :P

Den Begriff Kur Urlaub im eigentlichen Sinn gibt es zwar nicht, aber sehr wohl die medizinischen Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V, welche eine ambulante Reha beinhalten. Derzeit für drei Wochen und im Abstand von vier Jahren. Zuzahlung der GKV bis zu 13 Euro am Tag bzw. 21 Euro für chronisch Erkrankte. Eine Verlängerung der drei Wochen ist in dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall möglich. Eine stationäre Reha findet in einer entsprechenden Einrichtung statt. HIer muss der PAtient/in täglich einen Betrag dazuzahlen. Hätt ich auch nichts gegen, denn man erspart sich die Aufwendungen für Essen und Trinken zu Hause .

Zu allem Überfluss gibt es dann noch Regelungen der Rentenversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften die gfls. abweichen.
Du hast recht, dass jeder Beamte sich frei entscheiden kann ob er die GKV oder die PKV wählt.
Wenn er die GKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. mit dem höheren mtl. Beitrag.
Bei Beamten sind die Regelungen auch je nach Dienstherrn unterschiedlich.. Polizei, Bundeswehr haben völlig andere Prozedere als der "normale Beamte der Kommune oder des Landes"..
Völlig falsch - maßgebend ist das Beihilferecht des jeweiligen Landes oder des Bundes
Post und Bahn haben ganz andere Systeme mit Postversicherung und Bahnversicherung.. Hier ersparen sich deren Beamte diese lästige Doppelbeantragung Beihilfe und PKV und können in Vertragshäusern unterkommen.
So pauschal ist dies falsch.

Für die Post-, wie auch für die Bahn-Beamten gilt zuerst mal das Bundesbeihilferecht.
Dies bedeutet sie konnten sich früher auch ganz normal über das Beihilferecht des Bundes versichern.
Da in diesem Fall allerdings der Beitrag in der PKV etwas höher ausgefallen wäre entschieden sich die meisten
für die Postbeamtenkrankenkasse oder für die Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) in Kassel.
Bei der ambulanten Reha der Beamten BVO NRW gibt es im Übrigen keine Verlängerung der drei Wochen... selbst bei Indikation sei dies nicht möglich lt. Beihilfestelle.
Zur Fragestellung Wahl der Versicherung.. HIer besteht für den Beamten, der mit 17 oder 18 vielleicht in die "falsche" Versicherung gegangen ist - so viele gabs seinerzeit aber auch gar nicht- selbstverständlich die Möglichkeit in eine andere zu Wechseln.. Ich habe das mal gemacht.. Resultat --- Sie haben Rücken.. dann 30% Aufschlag! Sie haben hier mal eine chronische Bronchitis gehabt (?? einmal ?? und und chronisch!!) 30 % Aufschlag.. und erst nach eigem gezahlten Gutachten verzichtete man auf den Aufschlag..
Wie bereits schon mehrmals geschrieben, sucht man seine PKV zum Ausbildungsbeginn zum B.a.W. aus und nicht erst Jahre später.
Ergänzend sollte man dann auch alle erforderlichen Tarife abschließen und auch den Versicherer sorgfältig auswählen.

Und diesen Spruch höre ich öfters: "ich bin ja heute gesund und da benötige ich auch keinen umfangreichen Versicherungsschutz" bzw. "so ist mir dies zu teuer"

Aber die GKV - die gerade für den B.a.W mehr als das doppelte kostet - die soll der RENNER sein ?
Sowas wist du in der GKV nicht finden.. Hier kann jeder wechseln und Vorteile für sich mitnehmen ohne dass mehr gezahlt wird oder es Ausschlüsse gibt.
Lustig - für diese sogenannten Vorteile zahlt man dann 15,93 % seines mtl. Brutto-Einkommens (wenn man Kinder hat)!
Die Beihilfe hat sich vor einigen Jahren erheblich verschlechtert.. Hier mussten dann deutlichen Zuzahlungen geleistet werden z.B. Im Krankenhaus. Eine Anpassung der PKV war natürlich möglich.. und natürlich gegen Aufpreis.. Aber wehe, man hat eine Vorerkrankung.. dann wird´s entweder teuer oder eben die Krankheit wird ausgeschlossen. Beamte stehen hier weiteren Kürzungen oft nur hilflos gegenüber.. eine Ausweichmöglichkeit haben sie, je älter sie werden, eher nicht und ein zurück in die GKV, selbst in die freiwillge gesetzliche Versicherung, wird dem Beamten durch Gesetz verweigert.
Völliger Blödsinn!
bei Erhöhungen der PKV-Tarife infolge von Änderungen im Beihilferecht, erhält man bei der PKV die entsprechenden Aufbesserungen zur 100 % Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. (bekannt unter dem Begriff "Bedarfsanpassung).
Auch bei solchen Beihilfeänderungen konnte man bei einigen Versicherern (auch ohne erneute Gesundheitsprüfung) einen Beihilfeergänzungstarif abschließen.

Was würde es denn bringen wenn der Beamte wie früher in die freiwillige Versicherung der GKV wechseln könnte.
Mal um eine Hausnummer zu nennen = ca. 15,93 % mtl. Beitrag (mit Kindern) in die GKV von monatlichen Bruttoeinkommen bis zum mtl. Höchstbetrag = 710,88 €
Daher sollte jeder Beamte seine Lebensplanung unter die Lupe nehmen und abwägen was er macht.. Für Alleinstehende Beamte ab gehobener Dienst wird vermutlich die PKV die bessere Alternative sein.. Wer aber Familie und Kindern plant und vielleicht eher im unteren g.D oder mittleren Dienst schafft, sollte sich wirklich überlegen, in der GKV zu bleiben. Ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber durch Familienversicherung bieten sich eben preiswerte Möglichkeiten.
Und was willst Du uns damit erzählen ?
Die Kinder können immer in die Familienversicherung bei der Ehefrau rein, wenn das Einkommen des Beamten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Ob dies Sinn macht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Immer unter der Devise: Die PKV hat mit der Solidargemeinschaft ungefähr so viel zu tun wie Wahlversprechen vor der Wahl mit der Einlösung nach der Wahl :wink:
Also rätst Du den jungen Beamten die GKV zu wählen um auf die Schnelle ihr Geld zu verbrennen ?
Auch hier noch mal der Hinweis - für Beamte ohne Kinder - ist der mtl. Beitragssatz - 16,18 % ihres mtl. Brutto-Einkommens.
Nach nun zwei Wochen des Suchens und Kosten abwägens werde ich das Projekt "Reha" erst mal auf Eis legen müssen. Erstens bin ich völlig entnervt, denn die Antworten der Kliniken sind :roll: und die 2000 Ocken, die mich das kosten würde, habe ich nicht. Ich hatte eine Rechnung für ein Hilfsmittel von 2000 Euro. Es handelte sich im Übrigen ein Hilfsmittel, welches die GKV schon seit Jahren in ihren Leistungen aufgenommen hat. Der GKV Patient, mit dem ich in der Therapiegruppe war, hatte bei gleicher Diagnose ein Gerät ausgesucht, was 2.700 Euro kostete und von der GKV erstattet wurde. Meines hatte 1200 gekostet und 600 wurden durch die Beihilfe übernommen. Die PKV teilte mit, dass das Hilfsmittel nicht im Leistungskatalog benannt sei.. :oops: ..
Verrätst Du uns auch noch um was für ein Gerät es sich handelt?

Gruß vom Steinbock
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Sorry, leider konnte ich tagsüber nicht antworten.. muss ja auch mal arbeiten.. und jetzt bin ich zu müde, auf Steinbocks Antworten ansprechend zu reagieren..

Aber ich melde mich hier nochmal.. nur schon mal vorab der Tipp eines unabhängigen Versicherungsberaters:

Lassen Sie sich von einem Experten beraten,
Bedenken Sie, dass Sie Ihre Entscheidung später ggf. nie mehr revidieren können.
Bei gesundheitlichen Problemen (Allergien, Psychotherapie, Rückenprobleme, Herzprobleme etc.) ist ein späterer Wechsel ggf. unmöglich
Sie (und ggf. auch Ihre Kinder!) sind zeitlebens zu einem leistungsschwachen Tarif verdammt mit allen Kostenrisiken!

und ...postinges anderer Forenteilnehmer, die man persönlich gar nicht kennt, mit "Absoluter Blödsinn" zu bezeichnen ist ein bisschen :?. Wir befinden uns hier nicht beim DSDS und ein Steinbock wird sicher kein Bohlen sein.. :P - obwohl.. DER ist vermutlich so richtig gut versichert... also der Bohlen.. oder auch der Steinbock? Ich weiß es auch nicht :D

ich werd noch was zu meinen absolut blödsinnigen Kommentaren schreiben..

in diesem Sinne..
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:Sorry, leider konnte ich tagsüber nicht antworten.. muss ja auch mal arbeiten.. und jetzt bin ich zu müde, auf Steinbocks Antworten ansprechend zu reagieren..
Auch an einem Feiertag ?
Aber ich melde mich hier nochmal.. nur schon mal vorab der Tipp eines unabhängigen Versicherungsberaters:

Lassen Sie sich von einem Experten beraten,
Bedenken Sie, dass Sie Ihre Entscheidung später ggf. nie mehr revidieren können.
Bei gesundheitlichen Problemen (Allergien, Psychotherapie, Rückenprobleme, Herzprobleme etc.) ist ein späterer Wechsel ggf. unmöglich
Sie (und ggf. auch Ihre Kinder!) sind zeitlebens zu einem leistungsschwachen Tarif verdammt mit allen Kostenrisiken!
War dies tatsächlich ein Versicherungsberater, nach § 34 e Gewerbeordnung ? http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html
Oder nur ein Versicherungsmakler der sich als ein sogenannter Versicherungsberater ausgibt ?

Merke, ein Versicherungsberater darf keine Versicherung vermitteln, sondern nur gegen Entgelt eine Beratung durchführen.
Man findet sie hier: http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12
und ...postinges anderer Forenteilnehmer, die man persönlich gar nicht kennt, mit "Absoluter Blödsinn" zu bezeichnen ist ein bisschen :?.
Wenn man sich in einem Forum anmeldet, Fragen stellt und Antworten erwartet, sollte man zuerst einmal nachdenken bevor man solch einen Blödsinn schreibt.
Bei Erhöhungen der PKV infolge von Bedarfsanpassungen (Änderungen der Beihilfe) sind keine Gesundheitsfragen erforderlich.
Wir befinden uns hier nicht beim DSDS und ein Steinbock wird sicher kein Bohlen sein.. :P - obwohl.. DER ist vermutlich so richtig gut versichert... also der Bohlen.. oder auch der Steinbock? Ich weiß es auch nicht :D
Nun wie mein Spezi Dieter versichert ist möchte ich hier nicht sagen.
Ich selbst hatte schon als B.a.L. die entsprechende passende PKV und heute als Versicherungsfachmann auch.
ich werd noch was zu meinen absolut blödsinnigen Kommentaren schreiben..
in diesem Sinne..
Bin mal gespannt, welche Geschichten Du hier noch zum Besten geben wirst.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:Sorry, leider konnte ich tagsüber nicht antworten.. muss ja auch mal arbeiten.. und jetzt bin ich zu müde, auf Steinbocks Antworten ansprechend zu reagieren..
Auch an einem Feiertag ?
Aber ich melde mich hier nochmal.. nur schon mal vorab der Tipp eines unabhängigen Versicherungsberaters:

Lassen Sie sich von einem Experten beraten,
Bedenken Sie, dass Sie Ihre Entscheidung später ggf. nie mehr revidieren können.
Bei gesundheitlichen Problemen (Allergien, Psychotherapie, Rückenprobleme, Herzprobleme etc.) ist ein späterer Wechsel ggf. unmöglich
Sie (und ggf. auch Ihre Kinder!) sind zeitlebens zu einem leistungsschwachen Tarif verdammt mit allen Kostenrisiken!
War dies tatsächlich ein Versicherungsberater, nach § 34 e Gewerbeordnung ? http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html
Oder nur ein Versicherungsmakler der sich als ein sogenannter Versicherungsberater ausgibt ?

Merke, ein Versicherungsberater darf keine Versicherung vermitteln, sondern nur gegen Entgelt eine Beratung durchführen.
Man findet sie hier: http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12
und ...postinges anderer Forenteilnehmer, die man persönlich gar nicht kennt, mit "Absoluter Blödsinn" zu bezeichnen ist ein bisschen :?.
Wenn man sich in einem Forum anmeldet, Fragen stellt und Antworten erwartet, sollte man zuerst einmal nachdenken bevor man solch einen Blödsinn schreibt.
Bei Erhöhungen der PKV infolge von Bedarfsanpassungen (Änderungen der Beihilfe) sind keine Gesundheitsfragen erforderlich.
Wir befinden uns hier nicht beim DSDS und ein Steinbock wird sicher kein Bohlen sein.. :P - obwohl.. DER ist vermutlich so richtig gut versichert... also der Bohlen.. oder auch der Steinbock? Ich weiß es auch nicht :D
Nun wie mein Spezi Dieter versichert ist möchte ich hier nicht sagen.
Ich selbst hatte schon als B.a.L. die entsprechende passende PKV und heute als Versicherungsfachmann auch.
ich werd noch was zu meinen absolut blödsinnigen Kommentaren schreiben..
in diesem Sinne..
Bin mal gespannt, welche Geschichten Du hier noch zum Besten geben wirst.

Gruß vom Steinbock
Ina123
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Ina123 »

frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)
von Steinbock » 10.06.2014 13:28

Du hast recht, dass jeder Beamte sich frei entscheiden kann ob er die GKV oder die PKV wählt.
Wenn er die GKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. mit dem höheren mtl. Beitrag.
Leider mit dem Unterschied, dass es hier nicht alleine um finanzielle Dinge geht, sondern um Leistungen, die gesetzlich im Rahmen des SBG V liegen. Die GKV kann dich nicht ausschließen weil du Asthma hast, die PKV ist hingegen nicht verpflichtet, dich zu versichern. Ein 17 jähriger Beamtenanwärter wird in der Regel nicht von der GKV beraten, sondern von redegewandten Vertretern einer PKV und so mancher denkt halt nicht weiter... Das passiert in der GKV nun mal nicht.. da ist der Versicherte aufgrund der Regelungen im SGB einigermaßen abgesichert ist und nach der gesetzlichen Wartezeit in eine andere GKV wechseln kann – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikizuschläge und ohne Leistungsausschlüsse wie bei der PKV...
In einem hast du recht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… Der Beamte ist natürlich selber verantwortlich. Wenn er die PKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. als Familienvater mit Kindern mit dem höheren mtl. Beitrag.

Bei Beamten sind die Regelungen auch je nach Dienstherrn unterschiedlich.. Polizei, Bundeswehr haben völlig andere Prozedere als der "normale Beamte der Kommune oder des Landes"..


Völlig falsch - maßgebend ist das Beihilferecht des jeweiligen Landes oder des Bundes

Da die Sache mit dem „völligen Blödsinn“ mich ein wenig ärgert, kommentiere ich deinen Kommentar mal „Korinthen kacken leicht gemacht“ ☺
RICHTIG! Dienstherr Land NRW hat andere Vorschriften als Dienstherr Bund.
Aber was bitte ist an der Aussage, dass Polizei und Bundeswehr andere Prozedere haben denn völlig falsch. Seit wann muss sich ein aktiver NRW Polizist mit Beihilfe und PKV rumärgern wie sein Landeskollege, der als normaler Verwaltungsbeamter beim Land NRW seinen Dienst tut?
Die Polizisten haben freie Heilfürsorge, die Angehörigen aber Beihilfe und mit Eintritt der Pension entfällt die freie Heilfürsorge und der Beamte muss sich selber versichern. Daher schließen viele logischerweise eine Anwartschaft ab.
Unterschiedlicher als bei Beamten´s geht es doch schon gar nicht mehr.
Daher ist dein Kommentar „völlig falsch“ einfach nur *---*


Post und Bahn haben ganz andere Systeme mit Postversicherung und Bahnversicherung.. Hier ersparen sich deren Beamte diese lästige Doppelbeantragung Beihilfe und PKV und können in Vertragshäusern unterkommen.

So pauschal ist dies falsch.

Nö.. (siehe unten)
Für die Post-, wie auch für die Bahn-Beamten gilt zuerst mal das Bundesbeihilferecht.
Dies bedeutet sie konnten sich früher auch ganz normal über das Beihilferecht des Bundes versichern.
Da in diesem Fall allerdings der Beitrag in der PKV etwas höher ausgefallen wäre entschieden sich die meisten für die Postbeamtenkrankenkasse oder für die Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) in Kassel
Nö .. (Fortsetzung lol )

Ich kenne leider kein Land oder eine Gemeinde die eine Landesversicherung anbieten? Aber ich bin da nicht so bewandert drin… Du als Versicherungsfachmann kennst da sicher einige ...
Und kenne leider auch keine Stelle, die einen Beamten im Falle der Pflege richtig unterstützt. Mein Nachbar hat einen Pensionär in der Bekanntschaft (ohne Frau und Kinder). Der ist beihilfeberechtigt, PKV und ziemlich krank. Seine Rechnungen begleicht er nicht, weil er es aufgrund der Erkrankung einfach vergisst. Nachdem es ans Pfänden der Konten ging, erbarmte sich eben der Nachbar und füllt nun seit Jahren die Anträge für ihn aus. Seitdem hat sich sein Verhältnis zu Beamten und deren Krankenversorgung merklich geändert. Aber das nur am Rande….
Sind wir ehrlich. Krankenhausrechnungen oder Arztrechnungen in Umfängen von einigen Tausend Euro, die der Beamte unter Umständen vorauszahlen muss (wenn keine Abtretung vorliegt) kommen beim GKV Patienten (sehe ich von Zahnarztrechnungen mal ab) in der Regel nicht vor. Der Ärger und der Zeitaufwand kann ruhig ins Verhältnis gesetzt werden zu den angeblich so viel kürzeren Wartezeiten beim Arzt..
Du schreibst „Früher“.. DAMALS konnte sich der Beamte mit 50% Beihilfe auch zu 60% in der PKV versichern und hat aus der Erkrankung gfls. sogar finanziellen Gewinn erzielt. Das wurde vor langer Zeit geändert in den Beihilfeverordnungen und geht schon lange nicht mehr. Welcher Beamte konnte sich gegen Diese Änderung des Beihilferechts wohl versichern ;-)
Vielleicht sollte man das „Heute“ betrachten, bewerten und Prognosen für die Zukunft wagen… Ist ja auch Irrsinn, denn dann käme wieder einer daher und gibt zu Bedenken, dass man vor 40 Jahren als GKV Versicherter ja auch jedes Jahr eine Kur bekam und dass dann 6 Wochen lang… und das bei „Rückenvespannung“…. ☺ ..

Wie bereits schon mehrmals geschrieben, sucht man seine PKV zum Ausbildungsbeginn zum B.a.W. aus und nicht erst Jahre später.
Ergänzend sollte man dann auch alle erforderlichen Tarife abschließen und auch den Versicherer sorgfältig auswählen.

Und diesen Spruch höre ich öfters: "ich bin ja heute gesund und da benötige ich auch keinen umfangreichen Versicherungsschutz" bzw. "so ist mir dies zu teuer"


Aber die GKV - die gerade für den B.a.W mehr als das doppelte kostet - die soll der RENNER sein ?
Genau.. und da gibt es für den 17 jährigen Beamtenanwärter ja auch Massen an Infos ☺ --- da kommt der Herr von der PKV und erklärt die Vorteile der PKV und Nachteile der GKV. Der kleine Beamtenanwärter kriegt leuchtende Augen, sieht die Fangtarife der PKV und schließt ohne zu zögern ab.
Der Sohnemann des Arbeiters K. geht natürlich in die GKV AAA während der Ausbildung.. Das war schon immer so ☺ --- Nach 15 Jahren wechselt er dann in die GKV BBB.. und dann ist es **egal, dass Sohnemann mittlerweile 170 Kilo wiegt, schwer raucht und schon mehrere Bypässe hat. Soll doch der Beamte mal versuchen, in dem Aggregatzustand seine PKV zu wechseln..
Der privilegierte Beamte muss eben auf seine Gesundheit achten, sonst wird das nix mit dem Wechseln.
Ob die GKV ein RENNER ist, weiß ich nicht.. Ich sehe nur in meinem Kreis, dass Beamte mal hier schlechter gestellt sind als GKV und dann mal umgekehrt. Was aber definitiv ein Problem darstellt, ist die Organisation der Sache im Alter.. und ein A7er zahlt mit 1400 Euro Pension zahlt nun mal genausoviel wie ein Pensionär mit 5000 Euro Pension. Eine „Krankenversicherung für Pensionäre“ gibt es nicht.. Zwar steigt die Beihilfe.. aber wenn Du dann vielleicht den Partner mitzuversichern hast, kann es nun mal teurer werden.

Lustig - für diese sogenannten Vorteile zahlt man dann 15,93 % seines mtl. Brutto-Einkommens (wenn man Kinder hat)!

Um es mit deinen Worten zu sagen: Völliger Blödsinn.
Wie Du auf diese Werte kommst, weiß ich nicht. Es gibt mehrere Personengruppen, die sich in der GKV freiwillig versichern können.
Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.. Daher liegt der Beitragssatz der GKV hier bei 14,9 %. Ein ermäßigter Beitragssatz freiwillig gesetzlich versichert und gesetzlich vorgeschrieben.
Und damit ich nicht ein erbostes Veto erhalte... Die Pflegeversicherung kommt hier noch drauf, und dabei gibt es den erhöhten Beitrag für Kinderlose.
Bei der GKV werden übrigens die Hochverdienenden auch bessergestellt, denn maximal sind 14,9 % von 4.050, also 603,45 Euro im Monat fällig. Ab freiwillig versicherten A14 fängt also das sparen an ☺ --- (NRW.... bevor es wieder Missverständnisse gibt, denn A14 ist in der Tat nicht gleich A14)

Jaja.. die starken Schultern stützen das System.. mit Verlaub gesagt bullsh**
Der Beamte A7 (BJ 1982) , Stufe 4 hat ca. 2.500 Euro Brutto im Monat. Er hat eine Frau die nicht arbeitet und ein Kind. Sein freiwilliger GKV Beitrag, den er zu 100% zahlt, beträgt ca. 372 Euro im Monat. Und auch hier.- nur eine Hochrechnung, da das Jahresbrutto und nicht der monatliche Betrag genommen werden muss :-)
Bei einer großen deutschen Versicherung zahlt er für sich 273,05 Euro für seine fünf Jahre jüngere Frau 263 Euro und für das dreijährige Kind ca. 60 euro. Das macht gute 600 Euro an PKV Betrag. Für den Luxustarif mit Einbettzimmer, Brillenerstattung etc. müsste der Beamte bei dieser Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen.. Dafür hat er aber auch Leistungen bei einer Kur mit drin.
Das ist nur ein Beispiel, welches ich online habe ausrechnen lassen. Selbstverständlich geht’s günstiger, dann aber mit all den Einschränkungen, die man in Foren so lesen kann.
Ob es eine optimale PKV gibt, weiß ich nicht.. eine optimale GKV wird es wohl auch so nicht geben.. Hier gilt es zu vergleichen.
Mir geht’s hier auch nicht darum eine Empfehlung abzugeben. Was hätte ich davon, ich bin ja kein Versicherungsberater und nicht abhängig von meinen Empfehlungen.
Die Beihilfe hat sich vor einigen Jahren erheblich verschlechtert.. Hier mussten dann deutlichen Zuzahlungen geleistet werden z.B. Im Krankenhaus. Eine Anpassung der PKV war natürlich möglich.. und natürlich gegen Aufpreis.. Aber wehe, man hat eine Vorerkrankung.. dann wird´s entweder teuer oder eben die Krankheit wird ausgeschlossen. Beamte stehen hier weiteren Kürzungen oft nur hilflos gegenüber.. eine Ausweichmöglichkeit haben sie, je älter sie werden, eher nicht und ein zurück in die GKV, selbst in die freiwillge gesetzliche Versicherung, wird dem Beamten durch Gesetz verweigert.


Völliger Blödsinn!
bei Erhöhungen der PKV-Tarife infolge von Änderungen im Beihilferecht, erhält man bei der PKV die entsprechenden Aufbesserungen zur 100 % Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. (bekannt unter dem Begriff "Bedarfsanpassung).
Auch bei solchen Beihilfeänderungen konnte man bei einigen Versicherern (auch ohne erneute Gesundheitsprüfung) einen Beihilfeergänzungstarif abschließen.


Was würde es denn bringen wenn der Beamte wie früher in die freiwillige Versicherung der GKV wechseln könnte.
Mal um eine Hausnummer zu nennen = ca. 15,93 % mtl. Beitrag (mit Kindern) in die GKV von monatlichen Bruttoeinkommen bis zum mtl. Höchstbetrag = 710,88 €“



RICHTIG: „Konnte man sich versichern“. Danke für diese ehrliche Formulierung! Ist konnte verpflichtend? Ich glaube nicht. Klar werden bestimmte Dinge angepasst und gfls. auch ohne Gesundheitsprüfung.. Dafür fällt dann die nächste Beitragsanpassung, die selbstverständlich alle rechtlichen Hürden nimmt, vielleicht ein wenig höher aus?

Änderungen im Beihilferecht—

Konnte sich der Beamte gegen die Kostendämpfungspauschale versichern?
Konnte sich der Beamte gegen erhöhte Zuzahlungen in Krankenhäusern versichern.

Er KONNTE schon, wenn die Versicherung das wollte und die Geldbörse das zuließ. Ich kann mich sehr gut an das Schreiben der PKV erinnern, als diese Zuzahlungen in die Beihilfe aufgenommen wurden. „Aufgrund ihres Gesundheitszustandes tut es uns leid“ Na, dann eben nicht.

Deine genannte Bedarfsanpassung betrifft Anpassungen in der Grundversorgung. Dinge, die dem Beamten finanziell mal richtig weh tun, fallen da vielleicht nicht so runter?



Daher sollte jeder Beamte seine Lebensplanung unter die Lupe nehmen und abwägen was er macht.. Für Alleinstehende Beamte ab gehobener Dienst wird vermutlich die PKV die bessere Alternative sein.. Wer aber Familie und Kindern plant und vielleicht eher im unteren g.D oder mittleren Dienst schafft, sollte sich wirklich überlegen, in der GKV zu bleiben. Ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber durch Familienversicherung bieten sich eben preiswerte Möglichkeiten.



Und was willst Du uns damit erzählen ?

Ich bin der Märchenonkel und will, dass Du Dich gut fühlst..☺ .


Die Kinder können immer in die Familienversicherung bei der Ehefrau rein, wenn das Einkommen des Beamten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ob dies Sinn macht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Nochmal !! Es gibt Familien, da kann die Beamtenfrau nicht arbeiten und da muss die gesamte Familie dann in die PKV, wenn der Beamte nicht freiwillig versichert ist!



Mag schwer zu begreifen sein, nicht jeder Beamter ist Großverdiener und nicht jede Beamtenfrau Lehrerin..

Also rätst Du den jungen Beamten die GKV zu wählen um auf die Schnelle ihr Geld zu verbrennen ? Auch hier noch mal der Hinweis - für Beamte ohne Kinder - ist der mtl. Beitragssatz - 16,18 % ihres mtl. Brutto-Einkommens.

Verbrennen?? Das ist absoluter Blödsinn um nochmal mit Deinen Worten zu sprechen.
Hast du meine Postings nicht gelesen oder nicht verstanden?
Nochmal. Ich gebe hier keine Empfehlung für die GKV oder PKV (wie könnte ich, denn ich bin ja kein Versicherungsfachmann) sondern empfehle, nicht sofort dem ersten der Versicherungsberater auf den Leim zu gehen, sondern sich zu erkundigen und auch die GKV mit in die Wahl zu nehmen. Eben ein wenig Zukunftsforschung zu machen.
Klar kann der Anwärter in den ersten Jahren gewaltig sparen. Die Anpassung nach der „Ausbildung“ kommt so sicher, wie die laufenden Steigerungen der PKV und hinsichtlich der Ausgaben als Pensionär wage ich gar keine Prognose. Da nutzen auch die „gewaltigen“ Altersrückstellungen ☺ der PKV oder Beihilfeerhöhungen nicht wirklich was.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn junge Menschen in die PKV gehen. Zu hoch sind Kostenunterschiede zu Beginn und die vermeintlichen Vorzüge.
Die Anhebung der Altersgrenzen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit dürfte sicher bekannt sein. Daher wechseln auch Lebensältere in den Beamtenstatus und sind sich über die Risiken der PKV dennoch überhaupt nicht im Klaren.
Die PKV mag oft bessere Leistungen bieten, aber sie hat rein gar nichts mit sozialer Absicherung zu tun. Sie ist eine Versicherung von einem Versicherungsunternehmen, das auf Gewinnmaximierung aus ist. In Problemfällen kann man nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Das Drama mit der Beihilfe, mit Wartezeiten auf die Erstattung, miteingeführten Eigenbeteiligungen, die man –wenn die Versicherung mitmacht- vielleicht durch höhere Beiträge kompensieren kann, mal ganz außen vor gelassen.
Ich rate dringend, VOR der Entscheidung PKV oder freiwillig in die GKV sich Expertenmeinungen zu holen und Informationen, die man entweder von Versicherungsfachleuten oder in diversen Foren erhält, zu hinterfragen.
Bei freiwillig Versicherten gibt´s einen etwas geringeren Satz. Wichtig zu wissen, das die Pflegeversicherung noch mit draufkommt. Aber anders als bei der Krankenversicherung ist diese nur Hälftig vom Beamten zu tragen. (Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,025 Prozent, Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon. Diese Information steht auf den aktuellen Seiten der TK.
Und immer dran denken, in der Regel darf sich ein Pflegebedürftiger dann mit Krankenkasse und Beihilfe auseinandersetzen.


Verrätst Du uns auch noch um was für ein Gerät es sich handelt?

Nein.. Datenschutz ☺ .. Es ist kein Krankenfahrstuhl, der deutlich teurer wäre, für den würde ich ja auch 1200 Euro von der guten PKV bekommen. Gut, dass der 5000 Euro kostet. 2500 Beihilfe, 1200 PKV und nur 1.300 Zuzahlung .. Dass ich als junger Beamter DARAN nicht gedacht habe…


War dies tatsächlich ein Versicherungsberater, nach § 34 e Gewerbeordnung ? ‪http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html‬‬‬‬
Oder nur ein Versicherungsmakler der sich als ein sogenannter Versicherungsberater ausgibt ?

Merke, ein Versicherungsberater darf keine Versicherung vermitteln, sondern nur gegen Entgelt eine Beratung durchführen.
Man findet sie hier: ‪http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12‬‬‬‬


Eigentlich ***egal, denn die Hinweise sind nicht auf irgendeine Versicherung abgestellt. Dennoch danke für den Hinweis, den ich im Raum stehen lasse, da ich da Null Ahnung davon habe. Die Hinweise, die ich gepostet hatte, fand ich eben nur einleuchtend, mehr nicht.

Mein erster Weg wäre heute die GKV, dann die Verbraucherberatung, die neutrale Berater vermitteln kann und dann Angebote mehrerer PKV..


Auch an einem Feiertag ?

Als vermutlich ?? ehemaliger ?? BaL und heutiger Versicherungsfachmann scheinst Du nicht zu wissen, dass auch Beamte an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen.
Lass dir versichert sein... von denen gibt es ganz viele...
Mir geht’s nicht drum, zu bewerten.. Es muss jeder selber das für sich geeignete Pakete schnüren.. Ich finde die Regelung der Beihilfe und PKV schlichtweg nicht gut. Die Menschen, die sich nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze privat versichern, haben in der Regel so viel, dass sie hier auch für die Rente vorsorgen können und die Beiträge dann zahlen. Der kleine Beamte im mittleren und auch im Grundbereich des gehobenen Dienstes ist von so einer Leichtigkeit allerdings weit entfernt.


Daher wiederhole ich mich.. . Sich beraten lassen ist alles.. und nicht alles glauben, was erzählt wird. Einfach mal neutrale Meinungen hören.. Als Anwärter ist dies allerdings nicht einfach.. Wer dann einmal in der PKV ist hat später, wenn Krankheiten vorliegen, zumeist nur noch innerhalb der gewählten Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, einen anderen Tarif zu wählen.. Ein Wechsel – wie ihn jeder GKV Versicherte nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten problemlos machen kann – ist für PKV Versicherte meist unbezahlbar.

Das mit dem Nachdenken, bevor man Blödsinn schreibt, ist ne tolle Sache... Doch wer entscheidet, was Blödsinn ist oder nicht. Bei der Wahl PKV / GKV würde ICH mir jedenfalls kein Urteil erlauben, wenn ich nicht die Umstände kenne.

Und an alle, die am Wochenende nicht arbeiten müssen.. schönes Wochenende und an all diejenigen, die Dienst haben.. einen ruhigen..

Ich bin dann auch mit dem Thema durch... denn mehr als zu schreiben: Lasst euch neutral beraten.. kann ich auch nicht..

Und an den Versicherungsfachmann Steinbock daher ein freundliches Määäähhh ☺..
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Ina123 hat geschrieben:Versuch es mal hier: http://www.klinik-im-hofgarten.de/

oder da: http://www.medigreif-parkklinik.de/

Ina123

Danke für die Hinweise..
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)
von frank_nrw » 30.06.2014 20:40
Du hast recht, dass jeder Beamte sich frei entscheiden kann ob er die GKV oder die PKV wählt.
Wenn er die GKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. mit dem höheren mtl. Beitrag.
Leider mit dem Unterschied, dass es hier nicht alleine um finanzielle Dinge geht, sondern um Leistungen, die gesetzlich im Rahmen des SBG V liegen. Die GKV kann dich nicht ausschließen weil du Asthma hast, die PKV ist hingegen nicht verpflichtet, dich zu versichern. Ein 17 jähriger Beamtenanwärter wird in der Regel nicht von der GKV beraten, sondern von redegewandten Vertretern einer PKV und so mancher denkt halt nicht weiter... Das passiert in der GKV nun mal nicht.. da ist der Versicherte aufgrund der Regelungen im SGB einigermaßen abgesichert ist und nach der gesetzlichen Wartezeit in eine andere GKV wechseln kann – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikizuschläge und ohne Leistungsausschlüsse wie bei der PKV...
In einem hast du recht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… Der Beamte ist natürlich selber verantwortlich. Wenn er die PKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. als Familienvater mit Kindern mit dem höheren mtl. Beitrag.

Bei Beamten sind die Regelungen auch je nach Dienstherrn unterschiedlich.. Polizei, Bundeswehr haben völlig andere Prozedere als der "normale Beamte der Kommune oder des Landes"..

Völlig falsch - maßgebend ist das Beihilferecht des jeweiligen Landes oder des Bundes

Da die Sache mit dem „völligen Blödsinn“ mich ein wenig ärgert, kommentiere ich deinen Kommentar mal „Korinthen kacken leicht gemacht“ ☺
RICHTIG! Dienstherr Land NRW hat andere Vorschriften als Dienstherr Bund.
Du willst doch damit nicht sagen, dass Du zu diesen netten Korinthen-Kackern gehörst ?
Aber was bitte ist an der Aussage, dass Polizei und Bundeswehr andere Prozedere haben denn völlig falsch. Seit wann muss sich ein aktiver NRW Polizist mit Beihilfe und PKV rumärgern wie sein Landeskollege, der als normaler Verwaltungsbeamter beim Land NRW seinen Dienst tut?
Die Polizisten haben freie Heilfürsorge, die Angehörigen aber Beihilfe und mit Eintritt der Pension entfällt die freie Heilfürsorge und der Beamte muss sich selber versichern. Daher schließen viele logischerweise eine Anwartschaft ab.
Unterschiedlicher als bei Beamten´s geht es doch schon gar nicht mehr.
Daher ist dein Kommentar „völlig falsch“ einfach nur *---*
Auch wenn Du dich jetzt mal rechtfertigen willst, ist dein Text immer noch falsch.

Grundsätzlich, haben alle Beihilfeberechtigen der Kommunen und die jeweiligen Landesbeamten das gleiche Beihilferecht.
Die Landespolizei hat entsprechend des Beihilfelandes die freie Heilfürsorge oder muss sich wie jeder andere auch selbst privat krankenversichern.
Die Landes-Polizeibeamten mit freier Heilfürsorge können diese allerdings auch abwählen und sich ebenfalls privat krankenversichern.

Post und Bahn haben ganz andere Systeme mit Postversicherung und Bahnversicherung.. Hier ersparen sich deren Beamte diese lästige Doppelbeantragung Beihilfe und PKV und können in Vertragshäusern unterkommen.

So pauschal ist dies falsch.
Für die Post-, wie auch für die Bahn-Beamten gilt zuerst mal das Bundesbeihilferecht.
Dies bedeutet sie konnten sich früher auch ganz normal über das Beihilferecht des Bundes versichern.
Da in diesem Fall allerdings der Beitrag in der PKV etwas höher ausgefallen wäre entschieden sich die meisten für die Postbeamtenkrankenkasse oder für die Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) in Kassel

Nö .. (Fortsetzung lol )

Ich kenne leider kein Land oder eine Gemeinde die eine Landesversicherung anbieten?
Aber ich bin da nicht so bewandert drin… Du als Versicherungsfachmann kennst da sicher einige ...
Was verstehst Du denn überhaupt unter einer Landesversicherung ?
Wo hast Du diesen Begriff denn her ?

Und kenne leider auch keine Stelle, die einen Beamten im Falle der Pflege richtig unterstützt. Mein Nachbar hat einen Pensionär in der Bekanntschaft (ohne Frau und Kinder). Der ist beihilfeberechtigt, PKV und ziemlich krank. Seine Rechnungen begleicht er nicht, weil er es aufgrund der Erkrankung einfach vergisst. Nachdem es ans Pfänden der Konten ging, erbarmte sich eben der Nachbar und füllt nun seit Jahren die Anträge für ihn aus. Seitdem hat sich sein Verhältnis zu Beamten und deren Krankenversorgung merklich geändert. Aber das nur am Rande….
Wie wäre es denn, wenn dieser alleistehende vergessliche Beamte gesetzlich krankenversichert wäre?
Doch mit Sicherheit nicht viel anders.

In solch einem Fall, sollte man sich mit der Gemeinde oder dem Amtsgericht in Verbindung setzen um für den Pensionär einen amtlichen Betreuer zu suchen.

Einleitung einer Betreuung
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag (Anregung) für Volljährige eingerichtet werden, die eine psychische Krankheit (z. B. eine Altersdemenz) oder eine geistige oder seelische Behinderung haben, aufgrund derer sie ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Auch für Personen, die an einer körperlichen Behinderung leiden, kann eine Betreuung eingerichtet werden. In diesem Fall aber nur auf Antrag des Betroffenen.
In Eilfällen ist eine vorläufige Betreuerbestellung möglich.
Sind wir ehrlich. Krankenhausrechnungen oder Arztrechnungen in Umfängen von einigen Tausend Euro, die der Beamte unter Umständen vorauszahlen muss (wenn keine Abtretung vorliegt) kommen beim GKV Patienten (sehe ich von Zahnarztrechnungen mal ab) in der Regel nicht vor. Der Ärger und der Zeitaufwand kann ruhig ins Verhältnis gesetzt werden zu den angeblich so viel kürzeren Wartezeiten beim Arzt.. .
Wo hast Du denn diese Infos her ?
Weshalb muss der PKV-Beihilfe-Versicherte Vorauszahlungen leisten ?
Rechnungen kann man auch erst nach Erhalt der Erstattung der PKV + Beihilfe zahlen.
Und beim Krankenhausaufenthalt, rechnet die PKV die normalen Pflegekosten direkt mit dem Krankenhaus ab
und von der Beihilfe kann man einen Vorschuss erhalten.
Du schreibst „Früher“.. DAMALS konnte sich der Beamte mit 50% Beihilfe auch zu 60% in der PKV versichern und hat aus der Erkrankung gfls. sogar finanziellen Gewinn erzielt. Das wurde vor langer Zeit geändert in den Beihilfeverordnungen und geht schon lange nicht mehr. Welcher Beamte konnte sich gegen Diese Änderung des Beihilferechts wohl versichern
Vielleicht sollte man das „Heute“ betrachten, bewerten und Prognosen für die Zukunft wagen… Ist ja auch Irrsinn, denn dann käme wieder einer daher und gibt zu Bedenken, dass man vor 40 Jahren als GKV Versicherter ja auch jedes Jahr eine Kur bekam und dass dann 6 Wochen lang… und das bei „Rückenvespannung“…. ☺ ..

Wie bereits schon mehrmals geschrieben, sucht man seine PKV zum Ausbildungsbeginn zum B.a.W. aus und nicht erst Jahre später.
Ergänzend sollte man dann auch alle erforderlichen Tarife abschließen und auch den Versicherer sorgfältig auswählen.

Und diesen Spruch höre ich öfters: "ich bin ja heute gesund und da benötige ich auch keinen umfangreichen Versicherungsschutz" bzw. "so ist mir dies zu teuer"

Aber die GKV - die gerade für den B.a.W mehr als das doppelte kostet - die soll der RENNER sein ?
Genau.. und da gibt es für den 17 jährigen Beamtenanwärter ja auch Massen an Infos ☺ --- da kommt der Herr von der PKV und erklärt die Vorteile der PKV und Nachteile der GKV. Der kleine Beamtenanwärter kriegt leuchtende Augen, sieht die Fangtarife der PKV und schließt ohne zu zögern ab.
Der Sohnemann des Arbeiters K. geht natürlich in die GKV AAA während der Ausbildung.. Das war schon immer so ☺ --- Nach 15 Jahren wechselt er dann in die GKV BBB.. und dann ist es **egal, dass Sohnemann mittlerweile 170 Kilo wiegt, schwer raucht und schon mehrere Bypässe hat. Soll doch der Beamte mal versuchen, in dem Aggregatzustand seine PKV zu wechseln..
Was für ein Unsinn.
Könnte es nicht sein, dass gerade junge Leute sich auch über ihren Versicherungsschutz unterhalten ?
Auch die einzelnen Berufsverbände geben hier Aufklärung.
Und von den meisten Behörden werden zusätzlich auch noch Info-Material verteilt.
Der privilegierte Beamte muss eben auf seine Gesundheit achten, sonst wird das nix mit dem Wechseln.
Ob die GKV ein RENNER ist, weiß ich nicht.. Ich sehe nur in meinem Kreis, dass Beamte mal hier schlechter gestellt sind als GKV und dann mal umgekehrt. Was aber definitiv ein Problem darstellt, ist die Organisation der Sache im Alter.. und ein A7er zahlt mit 1400 Euro Pension zahlt nun mal genausoviel wie ein Pensionär mit 5000 Euro Pension. Eine „Krankenversicherung für Pensionäre“ gibt es nicht.. Zwar steigt die Beihilfe.. aber wenn Du dann vielleicht den Partner mitzuversichern hast, kann es nun mal teurer werden.

Lustig - für diese sogenannten Vorteile zahlt man dann 15,93 % seines mtl. Brutto-Einkommens (wenn man Kinder hat)!

Um es mit deinen Worten zu sagen: Völliger Blödsinn.
Wie Du auf diese Werte kommst, weiß ich nicht. Es gibt mehrere Personengruppen, die sich in der GKV freiwillig versichern können.
Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.. Daher liegt der Beitragssatz der GKV hier bei 14,9 %. Ein ermäßigter Beitragssatz freiwillig gesetzlich versichert und gesetzlich vorgeschrieben.
Und damit ich nicht ein erbostes Veto erhalte... Die Pflegeversicherung kommt hier noch drauf, und dabei gibt es den erhöhten Beitrag für Kinderlose.
Ach tatsächlich?

Also 14,9 % für die Krankenversicherung + 1,025 % für die Pflegeversicherung = 15,925 (aufgerundet 15,93 %)

Kannst Du jetzt nachvollziehen wie ich auf diese Werte kam ?
Bei der GKV werden übrigens die Hochverdienenden auch bessergestellt, denn maximal sind 14,9 % von 4.050, also 603,45 Euro im Monat fällig. Ab freiwillig versicherten A14 fängt also das sparen an ☺ --- (NRW.... bevor es wieder Missverständnisse gibt, denn A14 ist in der Tat nicht gleich A14)
Falsch – Du hast die Pflegeversicherung vergessen!
Also insgesamt 645,17 € (mit Kindern)
Jaja.. die starken Schultern stützen das System.. mit Verlaub gesagt bullsh**
Der Beamte A7 (BJ 1982) , Stufe 4 hat ca. 2.500 Euro Brutto im Monat. Er hat eine Frau die nicht arbeitet und ein Kind. Sein freiwilliger GKV Beitrag, den er zu 100% zahlt, beträgt ca. 372 Euro im Monat. Und auch hier.- nur eine Hochrechnung, da das Jahresbrutto und nicht der monatliche Betrag genommen werden muss
Bei einer großen deutschen Versicherung zahlt er für sich 273,05 Euro für seine fünf Jahre jüngere Frau 263 Euro und für das dreijährige Kind ca. 60 euro. Das macht gute 600 Euro an PKV Betrag. Für den Luxustarif mit Einbettzimmer, Brillenerstattung etc. müsste der Beamte bei dieser Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen.. Dafür hat er aber auch Leistungen bei einer Kur mit drin.
Das ist nur ein Beispiel, welches ich online habe ausrechnen lassen. Selbstverständlich geht’s günstiger, dann aber mit all den Einschränkungen, die man in Foren so lesen kann.
Ob es eine optimale PKV gibt, weiß ich nicht.. eine optimale GKV wird es wohl auch so nicht geben.. Hier gilt es zu vergleichen.
Mir geht’s hier auch nicht darum eine Empfehlung abzugeben. Was hätte ich davon, ich bin ja kein
Die Beihilfe hat sich vor einigen Jahren erheblich verschlechtert.. Hier mussten dann deutlichen Zuzahlungen geleistet werden z.B. Im Krankenhaus. Eine Anpassung der PKV war natürlich möglich.. und natürlich gegen Aufpreis.. Aber wehe, man hat eine Vorerkrankung.. dann wird´s entweder teuer oder eben die Krankheit wird ausgeschlossen. Beamte stehen hier weiteren Kürzungen oft nur hilflos gegenüber.. eine Ausweichmöglichkeit haben sie, je älter sie werden, eher nicht und ein zurück in die GKV, selbst in die freiwillge gesetzliche Versicherung, wird dem Beamten durch Gesetz verweigert.

Völliger Blödsinn!
bei Erhöhungen der PKV-Tarife infolge von Änderungen im Beihilferecht, erhält man bei der PKV die entsprechenden Aufbesserungen zur 100 % Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. (bekannt unter dem Begriff "Bedarfsanpassung).
Auch bei solchen Beihilfeänderungen konnte man bei einigen Versicherern (auch ohne erneute Gesundheitsprüfung) einen Beihilfeergänzungstarif abschließen.

Was würde es denn bringen wenn der Beamte wie früher in die freiwillige Versicherung der GKV wechseln könnte.
Mal um eine Hausnummer zu nennen = ca. 15,93 % mtl. Beitrag (mit Kindern) in die GKV von monatlichen Bruttoeinkommen bis zum mtl. Höchstbetrag = 710,88 €“


RICHTIG: „Konnte man sich versichern“. Danke für diese ehrliche Formulierung! Ist konnte verpflichtend? Ich glaube nicht. Klar werden bestimmte Dinge angepasst und gfls. auch ohne Gesundheitsprüfung.. Dafür fällt dann die nächste Beitragsanpassung, die selbstverständlich alle rechtlichen Hürden nimmt, vielleicht ein wenig höher aus?
Und Du bist der Meinung, dass es in der GKV keine Beitragsanpassung gibt ?

Einfach mal darüber nachdenken, warum fast jedes Jahr die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung angehoben wird. Zusätzlich auch noch der Beitragssatz.
Auch die vielen Leistungseinschränkungen, bzw. Kürzungen sollte man nicht vergessen, wie z.B. Sehhilfen, Zahnersatz, Krankengymnastik, Kuren, usw. usw.
Änderungen im Beihilferecht—

Konnte sich der Beamte gegen die Kostendämpfungspauschale versichern?
Konnte sich der Beamte gegen erhöhte Zuzahlungen in Krankenhäusern versichern.
Mit der Kostendämpfungspauschale bin ich noch bei dir.

Nur um welche erhöhten Zuzahlungen in Krankenhäusern geht es dir ???
Er KONNTE schon, wenn die Versicherung das wollte und die Geldbörse das zuließ. Ich kann mich sehr gut an das Schreiben der PKV erinnern, als diese Zuzahlungen in die Beihilfe aufgenommen wurden. „Aufgrund ihres Gesundheitszustandes tut es uns leid“ Na, dann eben nicht.

Deine genannte Bedarfsanpassung betrifft Anpassungen in der Grundversorgung. Dinge, die dem Beamten finanziell mal richtig weh tun, fallen da vielleicht nicht so runter?
Die genannte Bedarfsanpassung betraf z.B. Änderungen der Beihilfesätzen, Wegfall von Leistungen z.B. Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer im Krankenhaus, Leistungseinschränkung beim Zahnersatz, Sehhilfen, Körperersatzteile, Heilpraktiker.
Umstellung der Verträge bei Wegfall der Beihilfe.
Usw.
Daher sollte jeder Beamte seine Lebensplanung unter die Lupe nehmen und abwägen was er macht.. Für Alleinstehende Beamte ab gehobener Dienst wird vermutlich die PKV die bessere Alternative sein.. Wer aber Familie und Kindern plant und vielleicht eher im unteren g.D oder mittleren Dienst schafft, sollte sich wirklich überlegen, in der GKV zu bleiben. Ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber durch Familienversicherung bieten sich eben preiswerte Möglichkeiten.
Eine Gegenfrage: wieviele Ehefrauen stehen in der heutigen Zeit noch hinterm Herd und hüten die Kinder ?

Und was willst Du uns damit erzählen ?

Ich bin der Märchenonkel und will, dass Du Dich gut fühlst..☺ .
Nein – das jetzt gerade nicht.
Aber dass dir viele Kenntnisse was die Beihilfe bzw. PKV betrifft fehlen
und Du vermutlich von einem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler falsch beraten wurdest

Denn sonst kann ich mir dein aggressives Verhalten nicht vorstellen.

Also rätst Du den jungen Beamten die GKV zu wählen um auf die Schnelle ihr Geld zu verbrennen ? Auch hier noch mal der Hinweis - für Beamte ohne Kinder - ist der mtl. Beitragssatz - 16,18 % ihres mtl. Brutto-Einkommens.

Verbrennen?? Das ist absoluter Blödsinn um nochmal mit Deinen Worten zu sprechen.
Hast du meine Postings nicht gelesen oder nicht verstanden?
Nochmal. Ich gebe hier keine Empfehlung für die GKV oder PKV (wie könnte ich, denn ich bin ja kein Versicherungsfachmann) sondern empfehle, nicht sofort dem ersten der Versicherungsberater auf den Leim zu gehen, sondern sich zu erkundigen und auch die GKV mit in die Wahl zu nehmen. Eben ein wenig Zukunftsforschung zu machen.
Na so langsam kommen wir auf einen Nenner!
Du hast völlig recht, dass viele Versicherungsvermittler (die meist keine Fachkenntnisse über das Beihilfe- bzw. Beamtenrecht haben) die jungen Beamten falsch beraten.
Also in erster Linie an einem schnellen Abschluss (Provision) interessiert und nicht wie es sein sollte, diese PKV-Kunden ein ganzes Leben zu betreuen.

Ein Beispiel dazu: Ein Vermittler hat einem jungen B.a.W. (Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz) eine
PKV als Versorgungsempfänger mit 30 % Tarife angeboten und ihm noch schriftlich bestätigt, dass sein Angebot das einzig richtige wäre.
Klar kann der Anwärter in den ersten Jahren gewaltig sparen. Die Anpassung nach der „Ausbildung“ kommt so sicher, wie die laufenden Steigerungen der PKV und hinsichtlich der Ausgaben als Pensionär wage ich gar keine Prognose. Da nutzen auch die „gewaltigen“ Altersrückstellungen ☺ der PKV oder Beihilfeerhöhungen nicht wirklich was.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn junge Menschen in die PKV gehen. Zu hoch sind Kostenunterschiede zu Beginn und die vermeintlichen Vorzüge.
Die Anhebung der Altersgrenzen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit dürfte sicher bekannt sein. Daher wechseln auch Lebensältere in den Beamtenstatus und sind sich über die Risiken der PKV dennoch überhaupt nicht im Klaren.
Hier gebe ich dir recht. Ab einem gewissen Alter sollte man wirklich überlegen ob man in die PKV wechseln soll.
Dazu muss zu allererst das Eintrittsalter in die PKV, wie auch das zu erwartende mtl. Einkommen + die mitversicherten Personen berücksichtigt werden.
Die PKV mag oft bessere Leistungen bieten, aber sie hat rein gar nichts mit sozialer Absicherung zu tun. Sie ist eine Versicherung von einem Versicherungsunternehmen, das auf Gewinnmaximierung aus ist. In Problemfällen kann man nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Das Drama mit der Beihilfe, mit Wartezeiten auf die Erstattung, miteingeführten Eigenbeteiligungen, die man –wenn die Versicherung mitmacht- vielleicht durch höhere Beiträge kompensieren kann, mal ganz außen vor gelassen.
Um es mal mit deinen Worten zu sagen, hat die GKV noch etwas mit einer sozialen Absicherung zu tun ?
Ab nächstes Jahr sollen wieder Zusatzbeiträge kommen, obwohl die Beitragssätze sich ständig erhöhen und auf der anderen Seite die GKV stets höhere Gewinne aufweisen.
Also diese Zusatzbeiträge überhaupt nicht benötigen.
Ich rate dringend, VOR der Entscheidung PKV oder freiwillig in die GKV sich Expertenmeinungen zu holen und Informationen, die man entweder von Versicherungsfachleuten oder in diversen Foren erhält, zu hinterfragen.
Jetzt muss ich aber doch etwas lächeln.
Welche Experten meinst Du denn?

Die GKV-Experten die jede PKV-Absicherung madig machen wollen.
Die PKV-Experten die stets zu einer PKV-Absicherung raten.
Oder welche.

Und Du glaubst, dass dann ein junger angehender Beamter auf Widerruf entscheiden kann,
was für ihn richtig ist ?
Bei freiwillig Versicherten gibt´s einen etwas geringeren Satz. Wichtig zu wissen, das die Pflegeversicherung noch mit draufkommt. Aber anders als bei der Krankenversicherung ist diese nur Hälftig vom Beamten zu tragen. (Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,025 Prozent, Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon. Diese Information steht auf den aktuellen Seiten der TK.
Und immer dran denken, in der Regel darf sich ein Pflegebedürftiger dann mit Krankenkasse und Beihilfe auseinandersetzen.

Verrätst Du uns auch noch um was für ein Gerät es sich handelt?

Nein.. Datenschutz ☺ .. Es ist kein Krankenfahrstuhl, der deutlich teurer wäre, für den würde ich ja auch 1200 Euro von der guten PKV bekommen. Gut, dass der 5000 Euro kostet. 2500 Beihilfe, 1200 PKV und nur 1.300 Zuzahlung .. Dass ich als junger Beamter DARAN nicht gedacht habe… .
Und was würde die GKV für den Krankenfahrstuhl übernehmen ???

Außerdem stehe ich bei deiner obigen Aufstellung vor einem Rätsel.
Wie kommst Du darauf, dass bei einem Krankenfahrstuhl von 5.000 € die Beihilfe 2.500 € zahlt und die PKV nur 1.200 € ???
War dies tatsächlich ein Versicherungsberater, nach § 34 e Gewerbeordnung ? ‪http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html‬‬‬‬
Oder nur ein Versicherungsmakler der sich als ein sogenannter Versicherungsberater ausgibt ?

Merke, ein Versicherungsberater darf keine Versicherung vermitteln, sondern nur gegen Entgelt eine Beratung durchführen.
Man findet sie hier: ‪http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12‬‬‬‬

Eigentlich ***egal, denn die Hinweise sind nicht auf irgendeine Versicherung abgestellt. Dennoch danke für den Hinweis, den ich im Raum stehen lasse, da ich da Null Ahnung davon habe. Die Hinweise, die ich gepostet hatte, fand ich eben nur einleuchtend, mehr nicht.
Hinweise sollte man auch in einem Forum nur dann geben, wenn man was davon versteht.
Ansonsten sollte man sie unterlassen.
Mein erster Weg wäre heute die GKV, dann die Verbraucherberatung, die neutrale Berater vermitteln kann und dann Angebote mehrerer PKV..
Na es wird ja auch mal Zeit!
Entpuppst Du dich jetzt als Vertreter bzw. Mitarbeiter der GKV und bist vielleicht doch kein Beamter?

Was glaubst Du denn, was die GKV dem angehenden B.a.W. erzählen würde ?
Die würde doch zuallererst die PKV schlecht machen und ihm gleich einen Antrag für eine freiwillige GKV-Absicherung hinlegen.
Auch an einem Feiertag ?

Als vermutlich ?? ehemaliger ?? BaL und heutiger Versicherungsfachmann scheinst Du nicht zu wissen, dass auch Beamte an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen.
Lass dir versichert sein... von denen gibt es ganz viele...
Mir geht’s nicht drum, zu bewerten.. Es muss jeder selber das für sich geeignete Pakete schnüren.. Ich finde die Regelung der Beihilfe und PKV schlichtweg nicht gut. Die Menschen, die sich nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze privat versichern, haben in der Regel so viel, dass sie hier auch für die Rente vorsorgen können und die Beiträge dann zahlen. Der kleine Beamte im mittleren und auch im Grundbereich des gehobenen Dienstes ist von so einer Leichtigkeit allerdings weit entfernt. .
Du wiederholst dich.
Zwischenzeitlich erweckst Du bei mir den Eindruck, dass Du kein Beamter bist,
sondern Werbung für die GKV betreibst.

Jeder B.a.W. (gehobener Dienst) fängt in A9 an und somit dürften sie alle nicht in die PKV.
Du bist ja ein richtiger Schelm.
Daher wiederhole ich mich.. . Sich beraten lassen ist alles.. und nicht alles glauben, was erzählt wird. Einfach mal neutrale Meinungen hören.. Als Anwärter ist dies allerdings nicht einfach.. Wer dann einmal in der PKV ist hat später, wenn Krankheiten vorliegen, zumeist nur noch innerhalb der gewählten Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, einen anderen Tarif zu wählen.. Ein Wechsel – wie ihn jeder GKV Versicherte nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten problemlos machen kann – ist für PKV Versicherte meist unbezahlbar.
Ja – Du widerholst dich, mein lieber GKV-Vermittler!
Das mit dem Nachdenken, bevor man Blödsinn schreibt, ist ne tolle Sache... Doch wer entscheidet, was Blödsinn ist oder nicht. Bei der Wahl PKV / GKV würde ICH mir jedenfalls kein Urteil erlauben, wenn ich nicht die Umstände kenne.

Und an alle, die am Wochenende nicht arbeiten müssen.. schönes Wochenende und an all diejenigen, die Dienst haben.. einen ruhigen..

Ich bin dann auch mit dem Thema durch... denn mehr als zu schreiben: Lasst euch neutral beraten.. kann ich auch nicht..

Und an den Versicherungsfachmann Steinbock daher ein freundliches Määäähhh ☺..
An dieser Stelle ein herzliches Danke an den freundlichen GKV-Vertreter Frank_NRW für diesen
netten Beitrag der ohne jegliche Grundlage ist und Fachkenntnisse vermisst.

Und nun noch ein Hinweis in eigener Sache.

Ich möchte hier in diesem Forum meine Kenntnisse hinsichtlich PKV und Beihilfe weitergeben
und bin nicht auf der Kundensuche.

Wenn Zweifel an meiner Fachkompetenz bestehen, kann mich gerne ein Moderator oder Administrator kontaktieren,
dem ich dann auch meine Registrierungsnummer bei der IHK, bzw. meine Homepage mitteile.

In diesem Sinne
Gruß vom Steinbock
frank_nrw
Beiträge: 34
Registriert: 2. Jun 2014, 14:05
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Im Sinne einer freundlichen Antwort, möchte ich den "Ausführungen" meines VorPosters nichts weiter hinzufügen. Es gibt eben solche Menschen und solche.. sonst wäre es ja auch nicht lustig in der Welt.. :D

Hier noch ein link,den ich bei einer sporadischen Suche gefunden habe:

http://www.krankenkassentarife.de/forum ... d&id=48232

Einfach lesen und genießen.. Ich habe mit dem Inhalt nichts-- aber auch sowas von nichts zu tun..

Zum Thema Betreuer hier ein interessanter link:

http://www.rechtspflegerforum.de/archiv ... 016303e538

Der Betroffene hat die Kosten der Betreuung, welche die o.g. Freibeträge übersteigen, grundsätzlich aus seinem Einkommen und Vermögen selbst zu tragen (§ 1836c BGB).

Wenn ein 80 jähriger mit den Arztrechnungen nicht klar kommt, heißt das noch lange nicht, dass er ein Betreuungsfall sein muss. Der GKV Versicherte hat mit all dem erstmal nichts am Hut.. Das sehe ich im Familienkreis zur Genüge.. Der unsichere PKV Versicherte ohne zuverlässige Berater muss aber die Rechnungen bezahlen, er ist Schuldner.... und darf für einen "Berater" löhnen..

Aber egal.. Ich hoffe, einen kleinen Denkanstoß gegeben zu haben. Als PKV-Versicherter und Beihilfeberechtigter mit einem großen Kollegenkreis weiß ich, dass ich mit meinen Erfahrungen nicht alleine dastehe.. Jedem Anwärter rate ich, versucht von verbeamteten Kollegen aller Schichten Auskünfte zu holen, denn das sind die Betroffenen..... und der Gang zur GKV ist ein Ratschlag, der nichts mit Werbung zu tun hat.. Die größte Deutsche GKV ist in Bezug auf Mitgliederwerbung sehr aktiv und die Person, die meinen Nachwuchs -- der GKV versichert ist -- "informieren" wollte, durch sein aggressives Werbeverhalten eher abgeschreckt.. Auch hier gilt es.. Vorsichtig sein.. (nur mit dem Unterschied.. wechseln ist kein Problem)..

Einen Gruß ...
guhan60
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von guhan60 »

Wenn eine stationäre Reha ansteht mache ich es so....
1. Ich suche mir geeignete "Sanatorien" und informiere mich ob es nur eine Zimmerkategorie gibt.
Dadurch vermeide ich mögliche Kürzungen weil es vielleicht günstigere 2-Bett-Zimmer gibt.
2. Handelt es sich um eine Klinik deren Träger die BFA ist oder die einen Vertrag mit der BFA hat ist es
durchaus mölgich, dass man zu diesen BFA Sätzen behandelt wird. Es erfolgt dann auch kein pauschaler Abzug
der Beihilfe. Diese Kliniken gibt es und so war ich schon in zwei "Sanatorien". Der Satz lag incl. allem bei rund 100-110 EUro am Tag incl. Arztkosten, Vollverpflegung und der Anwendungen wobei detektivischer SPürsinn und eine gewisse Beharrlichkeit von Nöten sind.
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