Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

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Peter2184
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Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

Beitrag von Peter2184 »

Hallo Leute,

ich habe eine Frage bezüglich der Umzugskostenvergütung. Ich werde zum 02.06 als Beamtenanwärter in den höheren Bundesdienst eingestellt. Mir wurde die UKV nach § 4 Abs.1 Nr.1 BUKG zugesagt sowie

Ich wohne derzeit bei meinem Patenonkel in der Wohnung ca. 70-75m² groß, da ich vorher in den USA studiert und gelebt habe. Meine gesamte Wohnungseinrichtung befindet sich ebenfalls in dieser Wohnung.Ein Bekannter hat mir gesagt, dass ich den Umzug auch in Eigenverwantwortung durchführen kann und dann die Auslagen für die Beförderung von der alten in die neuen Wohnung erstattet bekomme. Einenn sogenannten Pauschalbetrag. Dieser Betrag richtet sich nach Größe der bisherigen Wohnung sowie der Entfernung zum neuen Wohnort.

Habe ich denn eine Wohnung laut BUKG, da ich bei meinem Patenonkel in der Wohnung mitwohne? Ich bin ja nicht obdachlos und einen Mietanteil muss ich leisten..
Muss ich dann extra einen Mietvertrag aufsetzen von meinem Onkel, damit die Wohnung anerkannt wird???

Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
El Pocho
Beiträge: 233
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Re: Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

Beitrag von El Pocho »

§10 Abs. 3 Bukg ist doch eindeutig ausgedrückt. Ob du nun eine Wohnung iSd. Bukg hast, kannst du dir selbst beantworten.
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afo1
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Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Re: Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

Beitrag von afo1 »

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung ;-)
Faktisch hast du einen Untermietvertrag mit deinem Onkel, denn die Schriftform ist nicht vorgeschrieben (wäre natürlich besser für die Abrechnung, wenn man was schriftliches hätte, weißt ja, wie Beamte so sind). Damit hast du eine Wohnung im Sinne des Gesetzes, wenn dir mind. ein Raum, Küche und Toilette zur Verfügung stehen.
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Peter2184
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Re: Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

Beitrag von Peter2184 »

Also ich habe mal im Bundesumzugskostengesetz nachgelesen sowie in der Verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz.

"Ein einzelner Raum ist hiernach keine Wohnung, auch wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Abs. 3 ebenfalls nicht erfüllt. Den Wohnungsbegriff erfüllt jedoch ein Einzimmerappartement mit Kochgelegenheit und Toilette als Nebenraum. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn bei Altbauwohnungen die sanitären Anlagen außerhalb der Wohnung liegen.

Für die Erfüllung des Wohnungsbegriffs kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte das ausschließliche (alleinige) Verfügungsrecht über die Wohnung hat oder sie mit anderen Personen gemeinsam gemietet hat, z.B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft.

Die Wohnungsvoraussetzungen sind in geeigneter Weise, z.B. durch Vorlage des Mietvertrages nachzuweisen."


Habe ich denn nur einen Raum gemietet denn Bad, Küche und Toilette benutze ich mit. Nach dieser Vorschrift hätte ich den Wohnungsbegriff wohl nicht erfüllt. Aber es wird gesagt dass man nicht ausschließlich das alleinige Verfügungsrecht über die Wohnung haben muss und sie gemeinsam mietet. De Facto wohne ich ja auch in der Wohnung und zahle meinen Mietanteil habe ein eigenes Zimmer nutze aber die sanitären Anlagen, Küche und die Toilette mit. Wenn ich mir nun einen Mietvertrag ausstellen lasse bzw. Untermietvertrag wird ja erwähnt dass ich 1 Zimmer, 1 Küche und 1 Bad zur Verfügung habe...... Wie sieht das ganze denn nun mit der Wohnungsanerkennung?
Torquemada
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Re: Zusage der UKV für Einstellung in den höheren Dienst

Beitrag von Torquemada »

Lieber Peter,

du kommst mir vor wie ein ALG2-Antragsteller, der das Maximum bei den Kosten der Unterkunft herausholen will. Da sollte ein Beamtenanwärter des HÖHEREN Dienstes drüberstehen.

Die Sache ist doch ganz einfach: du legst alle Sachen wahrheitsgemäß deiner Dienstbehörde vor und beantragst eine Erstattung. Du wirst den Umzug wohl privat durchziehen. Dann entscheidet deine Behörde, was du bekommst.
Unabhängig, ob die dein Mitwohnen beim Patenonkel akzeptieren oder nicht, kannst du die Differenz, zum schließlich Erstatteten in der Steuererklärung als Umzugskosten (beruflich bedingt) ansetzen.
Solltest du auch ohne diese Werbungskosten in 2014 keine Steuern entrichten müssen, kannst du die nicht genutzten Werbungskosten auf spätere Veranlagungszeiträume übertragen lassen.

Viel Spaß bei deinem Dienst.
Als Döte werde ich meinem lieben Patensohn auf jeden Fall keine Miete für Teile meiner Wohnung abverlangen, wenn er theoretisch mal während des Studiums ein Zimmer bewohnt und Küche und Bad nutzen darf.
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