Gesamteinkünfte der Ehefrau zu hoch

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DerKorse
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Gesamteinkünfte der Ehefrau zu hoch

Beitrag von DerKorse »

Hallo ins Forum,

nach erster "Hochrechnung" liegen die Gesamteinkünfte meiner Frau aus selbständiger Arbeit im Jahr 2013 bei etwa 19.300,-, also zu hoch.

Ich bin Landesbeamter und meine Frau und die 3 Kinder sind seit Jahren Beihilfe/privat versichert.
Fällt sie jetzt aufgrund des zu hohen Einkommens aus der Beihilfe und was ist, wenn die Einkünfte in 2014 wieder unter 18.000,- sein werden ( was wohl der Fall sein wird ) ?

Ist eine "Rückkehr" zur Beihilfe möglich, wenn die Einkünfte wieder durchgehend niedrig bleiben ?

Danke für die Antworten und Gruß aus NRW
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Gesamteinkünfte der Ehefrau zu hoch

Beitrag von Silencium »

Für die Beihilfefestsetzung ist immer der "Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)" maßgeblich, dieser ist in einer eigenen Ergebniszeile im Einkommensteuerbescheid aufgeführt und nicht deckungsgleich mit den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit". Insofern bleibt erst mal der Steuerbescheid 2013 abzuwarten.

Sollte der GdE tatsächlich die Einkommensgrenze übersteigen, kann im dann laufenden Kalenderjahr 2015 trotzdem unter dem Vorbehalt der Rückforderung Beihilfe gewährt werden, wenn Sie der Beihilfestelle schriftlich erklären, dass im dann laufenden Kalenderjahr der GdE voraussichtlich unter der Einkommenshöchstgrenze sein wird.
Sofern dies dann auch zutreffend der Fall ist, bleibt alles beim alten. Übersteigt der GdE 2015 (was sie selbstverständlich umgehend nach Erhalt des EStB der Beihilfestelle mitteilen müssen) die Einkommensgrenze, werden die für Ihre Ehefrau 2015 gewährten Beihilfen zurück gefordert.

PS: Maßgeblich ist immer das Vorvorkalenderjahr. Für 2014 ist also das Jahr 2012 und nicht 2013 maßgeblich usw.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
zacki
Beiträge: 3
Registriert: 24. Feb 2009, 10:44
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Re: Gesamteinkünfte der Ehefrau zu hoch

Beitrag von zacki »

Güß Got.
Man kann ohne Probleme die Kosten "schieben".
Das heisst: Ist 2013 als "Vorvorjahr" der Gesamtbetrag der Einkünfte" zu hoch:
Dann bis Ende 2014 alle offenen Belege abrechnen
Für 2015 gar nichts beantragen und
dann 2016 sofort Beihilfe für die Kosten 2015 stellen. Dabei bitte die Einjahresfrist für Belege -hier ist das Belegdatum gemeint -beachten.
Dieses Verfahren ist legal und in Komentaren usw. m.W. abgesegnet.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Gesamteinkünfte der Ehefrau zu hoch

Beitrag von Silencium »

zacki hat geschrieben:Güß Got.
Man kann ohne Probleme die Kosten "schieben".
Das heisst: Ist 2013 als "Vorvorjahr" der Gesamtbetrag der Einkünfte" zu hoch:
Dann bis Ende 2014 alle offenen Belege abrechnen
Für 2015 gar nichts beantragen und
dann 2016 sofort Beihilfe für die Kosten 2015 stellen. Dabei bitte die Einjahresfrist für Belege -hier ist das Belegdatum gemeint -beachten.
Dieses Verfahren ist legal und in Komentaren usw. m.W. abgesegnet.
Das kann man tatsächlich, ist aber nur dann praktikabel, wenn 2015 eher geringe Aufwendungen anfallen, bei einem Krankenhausaufenthalt in 5-stelliger Höhe wird man das Geld wohl nicht so lange verauslagen können.
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