Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

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kinderliese
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Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von kinderliese »

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand schnell eine dringend benötigte Auskunft geben.
Mein Mann ist Angestellter, gesetzlich krankenversichert und erhält seit Jahren für das erste Kind den Familienzuschlag und Kindergeld. Ich hatte Beihilfesatz 50%. Nun ist unser zweites Kind da. Ich bekommen dafür Familienzuschlag und Kindergeld. Jeder hat also ein Kind auf dem Gehaltsschein und dies soll wahrscheinlich auch so bleiben. Was für einen Beihilfeanspruch habe ich jetzt? 50% oder 70%?
Ich lese immer nur, dass die Zurodnung hier in Berlin bei zwei Behilfeberechtigten vom Erhalt des Familienzuschlags abhängt. Mein Mann ist aber Angestellter.

Danke schon mal!
Adler
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von Adler »

Mein Mann ist Angestellter, gesetzlich krankenversichert und erhält seit Jahren für das erste Kind den Familienzuschlag und Kindergeld.
Bei welchem Arbeitgeber erhalten Angestellten einen Familienzuschlag?

Hättest du das weggelassen, hätte ich geschrieben:
Ich lese immer nur, dass die Zurodnung hier in Berlin bei zwei Behilfeberechtigten vom Erhalt des Familienzuschlags abhängt.
Korrekt.
Das gilt nur bei mehreren Beihilfeberechtigten. § 76 Absatz 3 Satz 3 zweiter Halbsatz LBG Berlin; § 46 Abs. 2 LBhVO Berlin.
Mein Mann ist aber Angestellter.
Das schließt nicht aus, dass es ein Konkurrenzfall sein könnte.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Mann keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.



In § 4 Abs. 2 LBhVO steht nicht, dass der Familienzuschlag bezogen werden muss, sondern dass die Kinder berücksichtigungsfähig sein müssen.
aus der AV:
¹Die Vorschrift erfasst nicht nur beim Familienzuschlag berücksichtigte, sondern auch berücksichtigungsfähige Kinder. ²Damit wird sichergestellt, dass Beihilfen auch für Kinder gewährt werden können, für die kein Familienzuschlag zusteht (Kinder von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Kinder von Beihilfeberechtigten, die sich in Elternzeit befinden) oder die im Familienzuschlag erfasst würden, wenn sie nicht bereits bei einer anderen Person im Familienzuschlag berücksichtigt würden.
Es liegt (möglicherweise) auch kein Konkurrenzfall nach § 5 Abs. 4 LBhVO vor (nur in dem Fall wäre es maßgeblich, wer den Familienzuschlag tatsächlich bezieht).

So wie ich es verstehe (dein Mann hat offenbar keinen eigenen Beihilfeanspruch), bist du offenbar allein beihilfeberechtigt mit 2 berücksichtigungsfähigen Kindern; also gilt § 76 Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz LBG Berlin.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
kinderliese
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von kinderliese »

Hallo Adler,

Mein Mann ist Angestellter im öffentlichen Dienst, nach Überleitung ins neue TVL bekommt er noch aus Bestandschutz den Familienzuschlag fürs erste Kind. Hatten wir bisher nicht geändert, sollte man aber ggf. mal zusätzlich prüfen, ob es noch Sinn macht.
Er ist in der GKV versichert und hat m.W.n keinen Beihilfeanspruch (ggf. nen Beihilfeergänzungsanspruch?). Wenn ich Definition Beihilfeberechtigte im Gesetz mir ansehe, steht da aber nichts von Angestellten.
Ich glaube daher auch, dass Du Recht hast, dass hier kein Konkurrenzfall vorliegt weil keine 2 Beihilfeberechtigte vorhanden sind und ich egal wer Familienzuschlag hat, Anspruch auf 70 Prozent habe.
Sicher bin ich aber nicht, weil ich anfangs die Auskunft bekommen habe, dass ich beide Familienzuschläge erhalten müsste. Ich glaube aber mittlerweile, dass diese Auskunft in dieser Konstellation nicht richtig war.
Werd daher noch mal Deine Quellenangaben genau lesen!

Grüße
kinderliese
Adler
Beiträge: 172
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von Adler »

Mein Mann ist Angestellter im öffentlichen Dienst, nach Überleitung ins neue TVL bekommt er noch aus Bestandschutz den Familienzuschlag fürs erste Kind.
OK, Besitzstandszulage nach § 11 TV-L.
Hatten wir bisher nicht geändert, sollte man aber ggf. mal zusätzlich prüfen, ob es noch Sinn macht.
a)
Vielleicht steigen die Entgeltanpassungen bei Tarifbeschäftigen schneller als bei den Berliner Beamten. Die Besitzstandszulage nimmt daran teil. Dann ist ggf. besser alles zu lassen wie es ist.
b)
Vieleicht ergibt sich mehr Netto, wenn du den Familienzuschlag übernimmst. Mal mit Tarifrechner durchspielen.
c)
Vielleicht lässt sich Berlin auf die Abfindung der Besitzstandszulage nach § 11 TV-L ein.
Das macht für Berlin nur Sinn, wenn du keine Berliner Beamtin bist, da du ansonsten wieder den Familienzuschlag kassieren kannst und ihr so um die Summe der Abfindung übervorteilt sein würdet.
Auch ansonsten:
Bei den geringen Beträgen (ich gehe mal von 2.500 € brutto Abfindungssumme für max. 2 Jahre aus) macht das für die Dienststelle mehr Aufwand als Nutzen.
Deshalb macht das fast keine Dienststelle.
Auch wenn die Dienststelle so bis zu 5 Jahre bzw. bis zu mehr als 6.000 € Besitzstandzulage sparen könnte.

Er ist in der GKV versichert und hat m.W.n keinen Beihilfeanspruch (ggf. nen Beihilfeergänzungsanspruch?).
Unter Umständen (geringes Einkommen) kann er den Status als "berücksichtigungsfähiger Angehöriger" erhalten; änhlich wie deine Kinder.
Sicher bin ich aber nicht, weil ich anfangs die Auskunft bekommen habe, dass ich beide Familienzuschläge erhalten müsste.
Das steht hier auch:
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... ssatz.html
Es wird aber nicht geschrieben, dass es um den Fall von "mehreren Beihilfeberechtigen" geht.
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... inder.html
das wird erst wieder hier beschrieben.

Unter Betrachtung von Nr. 4.2 AV zu § 4 Abs. 2 LBhVO und nur einem Beihilfeberechtigten stellt sich das anders dar.

Frag doch einfach mal die Beihilfestelle, ob sie für das 1. Kind nicht auch schon immer Beihilfe gewährt hätten, wenn du mit ihm zu einen Privatarzt (ohne Kassenzulassung) gegangen wärst.
Da hätten sie auch 80 % erstatten müssen, weil das Kind berücksichtigungsfähig war und ist, weil du den Familienzuschlag erhalten hättest, wenn dein Mann nicht die Besitzstandzulage erhälten würde.

Und noch ein Argument:
Kommst du mit deinem Gehalt über bestimmte Einkommensgrenzen, dann sind die Kinder nicht mehr bei deinem Mann in der GKV familienversichert.
Dann musst du beide privat versichern und die Beihilfe muss 80 % der Aufwendungen (Rechnungen) erstatten.
Frage an die Beihilfestelle: Wie viele Kinder sind dann bei dir berücksichtigungsfähig?
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Steinbock
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von Steinbock »

kinderliese hat geschrieben:Hallo,

ich hoffe mir kann jemand schnell eine dringend benötigte Auskunft geben.
Mein Mann ist Angestellter, gesetzlich krankenversichert und erhält seit Jahren für das erste Kind den Familienzuschlag und Kindergeld. Ich hatte Beihilfesatz 50%. Nun ist unser zweites Kind da. Ich bekommen dafür Familienzuschlag und Kindergeld. Jeder hat also ein Kind auf dem Gehaltsschein und dies soll wahrscheinlich auch so bleiben. Was für einen Beihilfeanspruch habe ich jetzt? 50% oder 70%?
Du bekommst bei 2 Kindern 70 % Beihilfe und deine Kinder 80 % Beihilfe.
Ich lese immer nur, dass die Zurodnung hier in Berlin bei zwei Behilfeberechtigten vom Erhalt des Familienzuschlags abhängt. Mein Mann ist aber Angestellter.
Danke schon mal!
Richtig - aber dieser Text bezieht sich immer nur darauf wenn beide Beamte sind bzw. wenn dein Ehemann ein Einkommen über der JAEG hätte und Beihilfe ähnlich eines Beamten erhalten würde, wie es bis 1998 z.B. noch in Rheinland-Pfalz möglich war.

Gruß vom Steinbock
kinderliese
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von kinderliese »

Vielen Dank für Eure Antworten. Habe nochmal Kontakt mit der Beihilfe aufgenommen und habe jetzt die Bestätigung bekommen, dass ich 70 statt 50 Prozent habe!

@ Adler: Die diversen Schreiben fand ich in der Tat verwirrend. Und es ist so, dass durch Taristeigerungen bei den Angestellten auch der Familienzuschlag schon erkennbar mit angestiegen ist. Außerdem zählt es für Rente und Krankengeld beim EM, daher werden wir es wohl so auch belassen, da ich ja jetzt auch so die 70 Prozent Beihilfe habe.

@ Steinbock: Hab die Kinder familienversichert. Aber nochmal danke für die Ergänzung. Wer weiß, vielleicht werden ja mal Aufwendungen von der GKK nicht mit übernommen, dann kann man ja nochmal bei der Beihilfe einreichen.

Danke!

Grüße
kinderliese
T-Beamtin79
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Re: Beihilfesatz bei 2 Kindern bei Angestellter/ Beamtin

Beitrag von T-Beamtin79 »

Adler hat geschrieben:
Mein Mann ist Angestellter, gesetzlich krankenversichert und erhält seit Jahren für das erste Kind den Familienzuschlag und Kindergeld.
Bei welchem Arbeitgeber erhalten Angestellten einen Familienzuschlag?

Hättest du das weggelassen, hätte ich geschrieben:
Ich lese immer nur, dass die Zurodnung hier in Berlin bei zwei Behilfeberechtigten vom Erhalt des Familienzuschlags abhängt.
Korrekt.
Das gilt nur bei mehreren Beihilfeberechtigten. § 76 Absatz 3 Satz 3 zweiter Halbsatz LBG Berlin; § 46 Abs. 2 LBhVO Berlin.
Mein Mann ist aber Angestellter.
Das schließt nicht aus, dass es ein Konkurrenzfall sein könnte.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Mann keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.
Hilfeansprüche kamen durch ein großes Durchenander zustande, wo man verschiedene Familienkassen ausnutzte und so bspw Kindergeld doppelt kassierte.
... - oft bei Ihrem Gegenüber Kopfschütteln hervorrufen, weil Sie einen Sachverhalt anders einordnen als er. Recht ist keine Mathematik.
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