Mama geworden ... ;-)

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sx58973
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Mama geworden ... ;-)

Beitrag von sx58973 »

Hallo an Alle!

Ich wurde kürzlich Mama einer gesunden Tochter - vorher war ich als Beamtin in Bayern beschäftigt und habe 50 % Beihilfeanspruch.

Da mein Mann mehr verdient und gesetzlich versichert ist, haben wir die Kleine in der gesetzlichen Versicherung familienversichert und eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Nun stellt sich für mich jedoch die Frage, ob die Kleine über mich nicht trotz der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfeanspruch hat. Kein Mensch hat bisher bei der Beihilfestelle danach gefragt, ob ich für die restlichen 50 % eine private Versicherung abgeschlossen habe.

Bitte informiert mich, ob das so ist; denn dann könnten wir uns die private Zusatzversicherung fast sparen, da hier bei den für uns wichtigen Bereichen (Heilpraktiker, usw.) 80 % zugezahlt werden und eine Überregulierung wahrscheinlich auch nicht möglich ist.

Ich freue mich über Eure Antworten.

Vielen Dank und viele Grüße,
die glückliche MAMI ... ;-)
Steinbock
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
sx58973 hat geschrieben:Hallo an Alle!

Ich wurde kürzlich Mama einer gesunden Tochter
Glückwunsch !!!


- vorher war ich als Beamtin in Bayern beschäftigt und habe 50 % Beihilfeanspruch.

Da mein Mann mehr verdient und gesetzlich versichert ist, haben wir die Kleine in der gesetzlichen Versicherung familienversichert und eine private Zusatzversicherung abgeschlossen.
Und hoffentlich eine Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt mit Chefarztbehandlung und 1/2-Bettzimmer zu 20 % Restkosten.
Nun stellt sich für mich jedoch die Frage, ob die Kleine über mich nicht trotz der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfeanspruch hat.
Sicher hat deine Kleine einen Beihilfeanspruch von 80 %!

Daher hast Du auch die Möglichkeit für deine Kleine eine PKV zu 20 % Leistung abzuschließen und alle Rechnungen über die PKV + Beihilfe abzurechnen.

Sobald Kinder in der GKV mitversichert sind (z.B. über eine GKV-Pflichtversicherung eines Elternteils) wird die Beihilfe nur noch auf die beihilfefähigen Krankheitskosten erbracht, die von der GKV nicht ganz abgesichert sind.
z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfe, stationäre Wahlleistungen in einem Zweibettzimmer.
Kein Mensch hat bisher bei der Beihilfestelle danach gefragt, ob ich für die restlichen 50 % eine private Versicherung abgeschlossen habe.
Dies ist auch nicht Aufgabe der Beihilfestelle. Bitte auch beachten Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 % und nicht von 50 %.

Ich frage mich aber an dieser Stelle, ob dein PKV-Berater etwas taugt, denn dieser hätte dies euch anbieten müssen.
Bitte informiert mich, ob das so ist; denn dann könnten wir uns die private Zusatzversicherung fast sparen, da hier bei den für uns wichtigen Bereichen (Heilpraktiker, usw.) 80 % zugezahlt werden und eine Überregulierung wahrscheinlich auch nicht möglich ist.
Warum wollt ihr an eurem Kind sparen.
Versichert es richtig, dass bei Krankheit oder Unfall auch der richtige Versicherungsschutz besteht.
Vielleicht wäre es sinnvoll, den Versicherungsvermittler zu wechseln.

Gruß vom Steinbock
sx58973
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von sx58973 »

Hallo!

Danke für deine Nachricht, Steinbock! ;-)

Der Versicherungsvermittler hat uns schon ordentlich beraten, und wollte uns auch mit fast allen Mitteln die PKV "reindrücken" - allerdings wollen wir unsere Kleine nicht in der PKV versichern, weil wir den Mehrwert der PKV bisher in keinster Weise feststellen konnten... (Impfkosten, Hilfsmittel, usw. werden nicht oder nur nach langen Diskussionen bezahlt).

Sparen wollen wir an unserer Kleinen überhaupt nicht, deshalb ja die Zusatzversicherung. Die Zusatzversicherung deckt tatsächlich Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen (bis 400 Euro in zwei Jahren), Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren ab, zu jeweils 80 % - nur eben die ambulanten Behandlungen werden von der Zusatzversicherung nicht abgedeckt ... Hier habe ich aber, wie gesagt, noch nie einen Mehrwert feststellen können.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich im Falle einer Heilpraktikerbehandlung zwei Rechnungen anfordern muss - eine geht zur Zusatzversicherung, die zahlt nach Tarif 80% und die zweite geht an die Beihilfestelle, und die zahlt (hoffentlich nur) 20%... ;-) oder zahlt die Beihilfe etwa auch 80 %???

Bitte kläre bzw. klärt mich auf, wenn ich irgendeinen wichtigen Punkt bei PKV vs. GKV vergessen haben sollte - ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Danke und schöne Grüße aus Nürnberg,
Steinbock
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Steinbock »

sx58973 hat geschrieben:Hallo!

Danke für deine Nachricht, Steinbock! ;-)

Der Versicherungsvermittler hat uns schon ordentlich beraten, und wollte uns auch mit fast allen Mitteln die PKV "reindrücken" - allerdings wollen wir unsere Kleine nicht in der PKV versichern, weil wir den Mehrwert der PKV bisher in keinster Weise feststellen konnten... (Impfkosten, Hilfsmittel, usw. werden nicht oder nur nach langen Diskussionen bezahlt).
Ohne deinen Versicherer bzw. Tarif zu kennen, kann ich dir natürlich nicht die einzelnen Unterschiede mitteilen.
Allerdings gibt es eine ganze Menge Vorteile, wenn das Kind in der PKV wäre.
Sparen wollen wir an unserer Kleinen überhaupt nicht, deshalb ja die Zusatzversicherung. Die Zusatzversicherung deckt tatsächlich Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen (bis 400 Euro in zwei Jahren), Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren ab, zu jeweils 80 % - nur eben die ambulanten Behandlungen werden von der Zusatzversicherung nicht abgedeckt ...
Verstehe ich jetzt nicht! Auf der einen Seite ist dir eine PKV-Zusatzversicherung mit 20 % Leistungen zu teuer.
Als Ersatz schließt Du dann eine Zusatzversicherung über 80 % Leistung ab.
Kannst Du dazu den Sinn mal erklären.
Hier habe ich aber, wie gesagt, noch nie einen Mehrwert feststellen können.
Dann kann man ja auch davon ausgehen, dass dein Kind bisher noch keine schlimme Erkrankung bzw. Unfall hatte.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich im Falle einer Heilpraktikerbehandlung zwei Rechnungen anfordern muss - eine geht zur Zusatzversicherung, die zahlt nach Tarif 80% und die zweite geht an die Beihilfestelle, und die zahlt (hoffentlich nur) 20%... ;-) oder zahlt die Beihilfe etwa auch 80 %???
Ist diese Frage jetzt wirklich ernst gemeint ?
Du bist doch selbst Beamtin - wie reichst Du denn deine Arztrechnungen ein ???

Gruß vom Steinbock
sx58973
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von sx58973 »

Hallo nochmal!

Also, der PKV-Tarif für 20 %-Aufzahlung würde ca. 50 Euro pro Monat kosten, mit den für mich nicht erkennbaren Mehrleistungen, sondern mit den bereits gespürten Minderleistungen (Impfungen, usw.) ...

Die Zusatzversicherung mit 80 %-Leistung, außer den ambulanten Versorgungen, kostet im Monat ca. 10 Euro - hier haben wir einen Tarif, der zu dem bestehenden Tarif meines Mannes dazugebucht wird, der wiederum in der Finanzdienstleistungsbranche tätig ist und es sich um eine Art "Mitarbeitertarif" handelt.

Leistungen wie folgt:

jeweils 80 % aus Kosten
- für 1-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung, sollte man 2-Bett-Zimmer wählen ersatzweise 20 Euro KH-Tagegeld
- Arzt für Naturheilkunde und Heilpraktiker, bis 1.500 Euro im Jahr
- Brillen, bis 400 Euro in 2 Jahren
- Auslandsreisekrankenversicherung zu 100 %
- Zahnversicherung, bis 15.000 Euro in 4 Jahren

Wichtig für uns, die Kostendeckung für Heilpraktiker und 1-Bett-Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt.

Mein privater KV-Tarif ist auf 50 % abgeschlossen, d.h., ich bekomme jeweils von der Beihilfe und der PKV 50 % des Rechnungsbetrags (abzgl. evtl. anfallender Eigenbeiträge). Die Frage, die ich gestellt habe, ist tatsächlich ernst gemeint. Ich bekomme zwei Rechnungen, eine geht an die Beihilfe, die erstattet für die Kleine 80 % (im Nichtwissen des bestehenden Zusatztarifs) und die Zusatzversicherung ebenso, im Nichtwissen des Beihilfeanspruchs? Und hier hoffe ich doch, dass es einen Sicherungsmechanismus gibt, der einer evtl. Überzahlung vorbeugt ...

Die 40 Euro Beitragsunterschied kann ich sinnvoller in die Erziehung meiner Prinzessin investieren, glaube ich. Wie gesagt, wenn es nennenswerte Gründe gibt, dann lasse ich mich gerne umstimmen. ;-) Und ja, wir hatten bisher noch keine großartigen Erkrankungen, wo Unterschiede festzustellen wären.

Aber nochmal ein Beispiel. Die Kleine hat eine Erkrankung, die einen Privatarzt-Behandlung unumgänglich macht. Dann bekomme ich im Falle der ambulanten Behandlung auch bei normaler GKV-Versicherung 80 % von der Beihilfe erstattet - die restlichen 20 % müsste ich bei Nichtvorhandensein einer PKV selbst zahlen???

Danke nochmal für die Hilfe,
und die Fragen sind tatsächlich ernst gemeint ... ;.-)

Grüße,
Steinbock
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Steinbock »

sx58973 hat geschrieben:Hallo nochmal!

Also, der PKV-Tarif für 20 %-Aufzahlung würde ca. 50 Euro pro Monat kosten, mit den für mich nicht erkennbaren Mehrleistungen, sondern mit den bereits gespürten Minderleistungen (Impfungen, usw.) ...

Die Zusatzversicherung mit 80 %-Leistung, außer den ambulanten Versorgungen, kostet im Monat ca. 10 Euro - hier haben wir einen Tarif, der zu dem bestehenden Tarif meines Mannes dazugebucht wird, der wiederum in der Finanzdienstleistungsbranche tätig ist und es sich um eine Art "Mitarbeitertarif" handelt.
Muss mich doch jetzt sehr wundern!
Auch Mitarbeiter in der Finanzdienstleistungsbranche bekommen einen Krankenzusatztarif nicht ohne Gesundheitsüberprüfung.
Also wie war das Kind denn dann überhaupt versicherbar ?
Leistungen wie folgt:

jeweils 80 % aus Kosten
- für 1-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung, sollte man 2-Bett-Zimmer wählen ersatzweise 20 Euro KH-Tagegeld
Warum ? 80 % bezahlt doch schon die Beihilfe - dann würde doch ein Restkostentarif mit 20 % ausreichen.
- Arzt für Naturheilkunde und Heilpraktiker, bis 1.500 Euro im Jahr
- Brillen, bis 400 Euro in 2 Jahren
- Auslandsreisekrankenversicherung zu 100 %
- Zahnversicherung, bis 15.000 Euro in 4 Jahren
Und dies alles ohne Gesundheitsfragen ???
Wichtig für uns, die Kostendeckung für Heilpraktiker und 1-Bett-Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt.
Die Beihilfe beteiligt sich nicht an einem 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus.
Mein privater KV-Tarif ist auf 50 % abgeschlossen, d.h., ich bekomme jeweils von der Beihilfe und der PKV 50 % des Rechnungsbetrags (abzgl. evtl. anfallender Eigenbeiträge). Die Frage, die ich gestellt habe, ist tatsächlich ernst gemeint. Ich bekomme zwei Rechnungen, eine geht an die Beihilfe, die erstattet für die Kleine 80 % (im Nichtwissen des bestehenden Zusatztarifs) und die Zusatzversicherung ebenso, im Nichtwissen des Beihilfeanspruchs?
Also betrügst du deine Beihilfestelle !
Und dies schreibt eine Beamtin ?
Und hier hoffe ich doch, dass es einen Sicherungsmechanismus gibt, der einer evtl. Überzahlung vorbeugt ...

Die 40 Euro Beitragsunterschied kann ich sinnvoller in die Erziehung meiner Prinzessin investieren, glaube ich. Wie gesagt, wenn es nennenswerte Gründe gibt, dann lasse ich mich gerne umstimmen. ;-) Und ja, wir hatten bisher noch keine großartigen Erkrankungen, wo Unterschiede festzustellen wären.
Komisch - im nächsten Satz schreibst Du, dass eine PKV nicht möglich ist wegen einer Erkrankung der Kleinen !
Aber nochmal ein Beispiel. Die Kleine hat eine Erkrankung, die einen Privatarzt-Behandlung unumgänglich macht. Dann bekomme ich im Falle der ambulanten Behandlung auch bei normaler GKV-Versicherung 80 % von der Beihilfe erstattet - die restlichen 20 % müsste ich bei Nichtvorhandensein einer PKV selbst zahlen???

Danke nochmal für die Hilfe,
und die Fragen sind tatsächlich ernst gemeint ... ;.-)

Grüße,
Ich frage mich, wieso dein Ehemann dir hier nicht weiterhelfen kann.
Er ist doch in der Finanzdienstleistungsbranche tätig.

Gruß vom Steinbock
sx58973
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von sx58973 »

Hallo Steinbock!

Der Tarif ist erstens ohne Gesundheitsprüfung ab dem Tag der Geburt mit sofortigem Anspruch auf Leistung, ohne jegliche Wartezeit. Das ist im Rahmen eines Mitarbeitervertrags (Rahmenvertrag) möglich. Dieser Tarif bietet keine 20 % Erstattung an, es gibt ihn nur mit 80 % Erstattungsanspruch - er kostet pro Monat ca. 10 Euro.

Der Tarif zahlt Kosten für Chefarztbehandlung mit 1-Bett-Zimmer - das ist für uns wichtig, denn im Falle eines Krankenhausaufenthalts wollen wir mit unserer Kleinen in einem Einbettzimmer sein, und den Raum nicht mit irgendeinem anderen teilen - deshalb ist der Zusatztarif aus unserer Sicht besser als die reine Beihilfe.

Ich betrüge die Beihilfestelle überhaupt nicht - genau aus diesem Grund habe ich meine Frage aus folgendermaßen formuliert:

Zitat: "Und hier hoffe ich doch, dass es einen Sicherungsmechanismus gibt, der einer evtl. Überzahlung vorbeugt ..."

Mir ging es nur grundsätzlich darum, die Abwicklung zu verstehen - wo reiche ich die beiden Rechnungen ein, und wie teile ich dem jeweiligen Vertragspartner mit, dass ich noch andersweitig versichert bin???

Zitat: "Aber nochmal ein Beispiel. Die Kleine hat eine Erkrankung, die einen Privatarzt-Behandlung unumgänglich macht. Dann bekomme ich im Falle der ambulanten Behandlung auch bei normaler GKV-Versicherung 80 % von der Beihilfe erstattet - die restlichen 20 % müsste ich bei Nichtvorhandensein einer PKV selbst zahlen???"

Besser formuliert:
Die Kleine ist derzeit gesund! Irgendwann bekommt sie eine Erkrankung, die eine ambulante Privatarzt-Behandlung unumgänglich macht. Dann bekomme ich im Falle der ambulanten Behandlung auch bei normaler GKV-Versicherung 80 % von der Beihilfe erstattet, da mir der Privatarzt eine Rechnung ausstellt, die ich privat bezahle und dann bei der Beihilfe einreiche, welche mir 80 % erstattet - die restlichen 20 % müsste ich bei Nichtvorhandensein einer PKV (was ja in meinem Zusatztarif nicht der Fall ist, da ambulante Behandlungen nicht erstattet werden) selbst zahlen???"

Mein Ehemann kann mir hier nicht helfen - er ist in der Finanzdienstleistungsbranche tätig, ja, aber leider kein Versicherungsspezialist.

Grüße aus Mittelfranken,
Steinbock
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Steinbock »

sx58973 hat geschrieben:Hallo Steinbock!

Der Tarif ist erstens ohne Gesundheitsprüfung ab dem Tag der Geburt mit sofortigem Anspruch auf Leistung, ohne jegliche Wartezeit. Das ist im Rahmen eines Mitarbeitervertrags (Rahmenvertrag) möglich. Dieser Tarif bietet keine 20 % Erstattung an, es gibt ihn nur mit 80 % Erstattungsanspruch - er kostet pro Monat ca. 10 Euro.

Der Tarif zahlt Kosten für Chefarztbehandlung mit 1-Bett-Zimmer - das ist für uns wichtig, denn im Falle eines Krankenhausaufenthalts wollen wir mit unserer Kleinen in einem Einbettzimmer sein, und den Raum nicht mit irgendeinem anderen teilen - deshalb ist der Zusatztarif aus unserer Sicht besser als die reine Beihilfe.

Ich betrüge die Beihilfestelle überhaupt nicht - genau aus diesem Grund habe ich meine Frage aus folgendermaßen formuliert:

Zitat: "Und hier hoffe ich doch, dass es einen Sicherungsmechanismus gibt, der einer evtl. Überzahlung vorbeugt ..."

Mir ging es nur grundsätzlich darum, die Abwicklung zu verstehen - wo reiche ich die beiden Rechnungen ein, und wie teile ich dem jeweiligen Vertragspartner mit, dass ich noch andersweitig versichert bin???
Ist diese Frage jetzt wirklich ernst gemeint ?

Normalerweise müsste man von einer Beamtin erwarten können, dass sie weiß wie sie ihre Beihilfestelle über eine zusätzliche PKV-Absicherung informieren kann.

Gruß vom Steinbock
sx58973
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von sx58973 »

... Ja, alle meine Fragen sind ernst gemeint - eine Beamtin hat gemeinhin besseres zu tun, als Fragen zu stellen, die sie nicht ernst meint. Vielleicht frage ich kompliziert oder bin auch ein bisschen blöd - aber genau deswegen frage ich ... :shock:

So mancher Beantworter, der scheinbar kein Beamter ist und gewisse Vorurteile gegen solche zu pflegen scheint, will oder kann keine qualitative Antwort geben und versucht das mit Fragen wie " ist das wirklich ernst gemeint" oder "das sollte eine Beamtin doch wissen" zu kaschieren.

Ich habe wahrscheinlich zu viel verlangt - aber ein wirklich ernst gemeinter Tipp an den Beantworter: wenn man die Antwort nicht kennt, hilft manchmal einfach nichts zu sagen! Spart nämlich beiden Seiten Zeit; es gibt durchaus auch Beamte, die organisatorisches Talent und Zeitmanagement beherrschen ...

Grüße von der, die alle Fragen ernst meint ...
Steinbock
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Steinbock »

sx58973 hat geschrieben:... Ja, alle meine Fragen sind ernst gemeint - eine Beamtin hat gemeinhin besseres zu tun, als Fragen zu stellen, die sie nicht ernst meint. Vielleicht frage ich kompliziert oder bin auch ein bisschen blöd - aber genau deswegen frage ich ... :shock:

So mancher Beantworter, der scheinbar kein Beamter ist und gewisse Vorurteile gegen solche zu pflegen scheint, will oder kann keine qualitative Antwort geben und versucht das mit Fragen wie " ist das wirklich ernst gemeint" oder "das sollte eine Beamtin doch wissen" zu kaschieren.
Wenn Du mich damit meinst, dazu ein Info - vor etlichen Jahren war ich mal Beamter und habe nach dem es mir nicht mehr so viel Spass machte mich mit Bürgern und Vorgesetzten rumzuärgern den Dienst quittiert und heute versuche ich solchen Leuten wie dir zu helfen als Beihilfespezialist für eine Beamten-Versicherung.

Manchen Leuten muss man allerdings die Würmer aus der Nase ziehen, da sie wichtige Informationen weglassen und sich manchmal richtig dumm stellen.
Die Frage die sich dann allerdings stellt: Wissen sie es nicht besser oder stellen sie sich wirklich nur so an um andere zu verarschen.

In diesem Sinne
Gruß vom Steinbock
Hansimglueck
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von Hansimglueck »

Also ich bin jetzt auf diesen Thread gestoßen, weil ich auch in einer ähnlichen Situation bin. Meine Frau bekommt bald unser 1. Kind. Ich muss schon sagen, ich muss mich hier sehr wundern über den Umgangston. Steinbock scheint mir hier völlig grundlos aggressiv zu werden. Die Unterstellung, dass sx58973 hier sich dumm stellt um Leute zu verarschen, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, klingt alles ganz plausibel, was sie hier fragt. Und nein, als BeamtIn ist man nicht automatisch ExpertIn in allen Versicherungsfragen und Abwicklungsfragen.
Meine Meinung dazu ist, dass die Zusatzversicherung die beste Variante ist. Da der Mann hier einen Sondertarif bekommt, würde ich den auch beanspruchen. Bei uns ist das nicht der Fall, weshalb ich mal auf *** gelöscht ***mir den Tarif gesucht habe, der die geringste Deckung hat, und somit am billigsten ist. Denn alles, was ich von der Versicherung bekomme, zahlt die Beihilfenstelle nicht mehr, und warum sollte ich da was verschenken in Form einer höheren Versicherungsprämie für Leistungen, die eh abgedeckt sind von der Beihilfe. Wo das Geld herkommt, ist mir im Endeffekt nicht sow ichtig, an erster Stelle steht einfach meine Familie
tommek
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von tommek »

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt.

Sich Gedanken darüber zu machen, welche Versicherngsart man nehmen sollte, ist sinnvoll und gerade die Überlegung, das Kind in der GKV zu versichern zeigt, dass man nicht blauägig einem Versicherungsvertreter/Berater/Vermittler oder was auch immer die Person für eine Bezeichnung führt, auf den Leim gegangen ist.

Ob für ein Kind eine Zusatzversicherung des Richtige ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Es kann aber in der Tat Sinn machen, ein beihilfeberechtigtes Kind auch privat krankenzuversichern. Immerhin sind nur 20% zu versichern. Je nach PKV kann dies günstiger sein, als eine Zusatzversicherung zur GKV. Hier hilft wirklich nur vergleichen und beraten lassen.

Ein Vorteil der GKV ist natürlich, der ganze Papierkram mit PKV und Beihilfe fällt weg und das immer bestehende Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, da Ärzte bei "Privataptienten" gerne auch mal Dinge untersuchen oder verschreiben, die weder Beihilfe noch PKV erstatten, wird minimiert. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Gründe zu Deiner Entscheidung beigetragen haben, das Kind gesetzlich zu versichern. Aber auch im Hilfsmittelbereich sind die PKV oft schlechter aufgestellt, als die GKV. Hier gilt es, genau zu vergleichen und abzuwägen. Bei Kindern kann man davon ausgehen, dass die typischen "Fallen" der PKV wie teure Hilfsmittel, Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen (RehaSport etc.) die von Beihilfe und PKV nicht übernommen werden, so oft nicht vorkommen. Daher käme für mich die Überlegung, mein Kind in der PKV zu versichern, durchaus in Betracht.

Im Gegenzug dazu ist natürlich die PKV Betreuung mitunter "anders"... wobei dies nicht zumindest in meinem Umfeld nicht bedeutet, dass GKV Patienten länger im Wartezimmer warten müssen oder schlechter behandet werden.. Aber die eine oder andere Terminvergabe geht vielleicht ein wenig zügiger.. Aber das zu Verallgemeinern ist halt nicht der richtige Weg.. Was aber ein Vorteil ist, du kannst Termine bei Ärzten machen, die nur Privatpatienten nehmen.

Leider kenne ich mich im Beihlfe/ PKV Recht nicht so gut aus, Dir deine weiteren Fragen zu beantworten. Ich denke, mit einem neutralen Berater/in fährst du am Besten und sicher bekommst du hier noch einige Hinweise..

Viel Erfolg und gute Wahl...
tommek
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Re: Mama geworden ... ;-)

Beitrag von tommek »

OHHH..

Ich habe gerade gesehen, dass dieser Threat schon sehr alt ist und aktualisiert wurde, weil ein User mit dem Stil des Users "Steinbock" nicht klarkommt.
Da User Steinbock seit Wochen nichts mehr postet, denke ich, dass er vom Forumsadministrator gesperrt wurde.

Daher.. kann mein posting als allgemeines Geschreibsel gesehen werden :)
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