Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung !!

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Trixi
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Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung !!

Beitrag von Trixi »

Hallo,
bin ja auch schon eine Weile hier dabei..war nur schon lange nicht mehr da..;-))

So, aber nun zu meinem Anliegen. Ich bin 2009 in Pension gegangen..soweit so gut. Nun soll ich erneut zu einer
Dienstunfähigkeitsuntersuchung. Da ich nun nicht mehr an meinem bisherigen Wohnort ( auch Dienstort) wohne und ich knapp über 200 km weit weg wohne,
müßte ich nun eine Fahrtzeit von 2 Std und 30 Minuten in Kauf nehmen.
Was mich gewundert hat, dass kein Fahrtkostenerstattungsantrag dabei gewesen ist. Kann das sein ?
Darauf hin habe ich einen Brief an die Personalstelle geschrieben ( könnte ja sein, dass es ja vergessen wurde), und heute kam die Antwort,daß keine Reisekostenerstattung vorgesehn ist.
Zufällig habe ich eine Freundin , die auch pensioniert ist, und sie wohnt und hatte im gleichen Ort gearbeitet..und musste vor ca 4 Wochen auch zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung..sie hatte ein Formular zur Abrechnung bekommen ( und sie hat ja nun wirklich keinen weiten Weg).
Irgendwas läuft doch hier quer oder?

Ich mein,daß man mir kein Hotel oder so zahlt, ist ja noch in Ordnung..aber die Fahrtkosten ??? Es geht mir nicht um das Geld..soo teuer ist die Fahrt nicht, es geht mir um 's Prinzip..

Ich hoffe sehr,dass jemand hier was weiß..ich habe auch schon gegoogelt, aber nichts rechtes gefunden..

Trotzdem wünsch ich euch frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014
Kater-Mikesch
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Re: Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wenn dich dein DH zur DU-Untersuchung oder AA-Untersuchung auffordert, hat er natürlich die dadurch entstandenen regelmäßig üblichen Kosten zu ersetzen.

Ich würde vor der Untersuchung (Dienstreise) einen Reisekostenantrag stellen - wenn kein Vordruck vorhanden, einfach formlos mit allen Daten und Kopie der Einladung beim Dienstherr beantragen.
Es sollte eine Reisekostenrichtliche (einfach mal googeln...im Zweifelsfall gilt als ehemaliger als Bundesbeamter das Bundesreisekostengesetz) geben, meines Wissens Pensionäre nicht ausschließt...

Wenn keine Reisekosten gezahlt werden, dann unbedingt darauf hinweisen, dass ein AA oder Dienstarzt aus dem unmittelbaren Umfeld des Wohnortes gewählt wird...
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Bundesfreiwild
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Re: Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung

Beitrag von Bundesfreiwild »

GENAU!
Normalerweise ist der ortsnächste Amtsarzt (meist beim Gesundheitsamt angesiedelt) die erste Adresse für eine solche Untersuchung. Die würde den Beamten finanziell kaum belasten - und die Reisekostenbudgets des Dienstherrn auch nicht.

Der Dienstherr! beauftragt sowohl den Amtsarzt - als auch den Beamten - die Untersuchung durchzuführen. Damit ist das für den Beamten DIENST. Und zwar ein Dienstbefehl, dem er nachkommen MUSS. Dienst ist Dienst und damit sind die Reisekosten vom Dienstherrn zu tragen.

Indem dir der Dienstherr einen Besuch beim heimatfernen Amtsarzt befiehlt, ordnet er gleichzeitig eine Dienstreise an. Damit muss er auch die Reisekosten im Rahmen der Reisekostenrichtlinie (die für deine Behörde gelten würde) erstatten.

Dazu die Auszüge aus dem Gesetz:

2.1.9
1Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere kostengünstigere Weise (z. B. telefonisch, Videokonferenz) erledigt werden kann.
2Die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise sind auf das notwendige Maß zu beschränken.

2.1.10
1Bei Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Fürsorge zu berücksichtigen.
2Die Fürsorgepflicht kann u. a. auf die Festlegung des Beginns und des Endes einer Dienstreise Einfluss haben, wenn dadurch die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Familienangehöriger gewährleistet werden kann.
3Auch kann anstelle einer mehrtägigen Dienstreise die Anordnung mehrerer eintägiger Dienstreisen zur Berücksichtigung besonderer familiärer Situationen beitragen.

Ich habe in den Reisekostengesetzen und Richtlinien keine besondere Hinweise auf pensionierte Beamte gefunden. Also gehe ich davon aus, dass solche vom Dienstherrn angeordneten Reaktivierungsuntersuchungen eben "Dienstgeschäfte" sind, die der Dienstherr beauftragt, womit er ganz klar auch für die Erstattung der Reisekosten verantwortlich ist. Er bezahlt ja auch den Amtsarzt. Wer beauftragt - zahlt.

Also... für mich ist die der Marschbefehl zum Amtsarzt ganz klar ein Dienstgeschäft und der Dienstherr muss für die Reisekosten aufkommen, wenn er meint, er müsse dich 200 Km weit zu einem Amtsarzt schicken, der ihm passt und nicht den nächstliegenden nimmt.

Als Dienstreise gilt natürlich nur die Reise von deinem festen Wohnort aus zum angeordneten Ziel.

Praktisch: Fordere die für die Anordnung zur Untersuchung zuständige Stelle auf, die Dienstreise zum Amtsarzt ausdrücklich anzuordnen und die anfallenden Reisekosten im Rahmen der derzeit gültigen Reisekostenrichtlinie vorab zu genehmigen. (Wobei die Anordnung zu dieser Untersuchung eigentlich gleichzeitig die Anordnung zu einer Dienstreise IST, denn ein "Dienstgeschäft" ist ja ganz klar eine Reaktivierungsuntersuchung - und du MUSST ja seitens des Dienstherrn dort auflaufen).
Mang möge dir ein Formular zusenden, in dem ggfs. auch schon eingetragen ist, auf welche Kostenstelle/Ressort die Kosten laufen sollen, falls nötig.

Also... ich bewege mich keinen Millimeter für meinen Dienstherrn, wenn ich dafür keine Reisekostenerstattung bekomme.
Für die Reisekostenabrechnung braucht man in der Regel eine EINLADUNG zum Dienstgeschäft (Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung z.B.). Damit ist der Grund für die Dienstreise klar, die anfallenden Reisekosten sind damit gleichzeitig genehmigt und werden - im Rahmen der gültigen RK-Richtline - berechnet und erstattet.

Als Beamer ist man immer "im Dienst". Auch als Pensionär. Der Dienstherr könnte dich ja auch jederzeit von sich aus reaktivieren. Als Beamter ist ALLES Dienst, was der Dienstherr befiehlt, egal ob man nun im aktiven Dienst ist oder bereits im Ruhestand.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Bundesfreiwild hat geschrieben: ... Dazu die Auszüge aus dem Gesetz:

2.1.9
1Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere kostengünstigere Weise...
Das ist kein Gesetz, das ist Teil der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz.

Für den Bereich des Bundes hat das BMI in seinem Rundschreiben vom 5. November 2012 (AZ D 1 - 210 142/42#0) folgendes ausgeführt:
4.4.3
...
Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten scheidet eine Übernahme der
Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz bereits dem Grunde nach aus, weil
sie nach § 1 Absatz 1 BRKG nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelungen
fallen, denn sie führen keine Dienstreisen zur Erledigung von Dienstgeschäften mehr
aus.
...
Da die Reise jedoch dienstlich veranlasst ist und dazu dient, die Dienstfähigkeit zu
untersuchen und weitere erforderliche und erfolgversprechende Maßnahmen zu begutachten,
ist es der Ruhestandsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten nicht zumutbar,
die Reisekosten selbst zu zahlen. Es ist daher aus Fürsorgegründen geboten,
dass der Dienstherr diese Kosten trägt.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer die Frage, ob jemand entsprechende Rundschreiben aus den Ländern kennt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Trixi
Beiträge: 15
Registriert: 15. Okt 2010, 17:38
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Re: Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung

Beitrag von Trixi »

Hallo ,
habe erst heute eure Antworten gelesen..Vielen herzlichen Dank dafür..
Jetzt habe ich die Gewissheit,daß es doch eine Fahrtkostenerstattung gibt....Ich war vor wenigen Tagen zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung ( bzw. Reaktivierungsuntersuchung) ..Bin ja in Pension.
Gerade eben habe ich diesen Reisekostenerstattungsantrag ausgefüllt..auch einen Streckenvorschlag von Google Maps als Nachweis der zurückgelegenen Kilometer...und natürlich eine Kopie der Einladung zu dieser Untersuchung..
Heute mittag wird das mit der Post weggeschickt..na da bin ich echt gespannt, was dabei raus kommt..
Eure Beiträge haben mir in jedem Fall geholfen...

Mfg Trixi
cgrzenk
Beiträge: 65
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
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Re: Fahrtkostenerstattung zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

also eine Reisekostenerstattung dürfte auf der Hand liegen. Weis jemand ob diese auch aus
dem Ausland zugesagt wird?

Danke
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