§ 5 TGV

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NOBI67
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§ 5 TGV

Beitrag von NOBI67 »

Hallo!

Gibt es eine anerkannte Definition für: regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel ?

Im Merkblatt ZEFIR Saarbrücken steht zur Erstattung Reisebeihilfe:"... billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (2. Klasse DB ohne Zuschläge)"

Das bedeutet bei der ZEFIR, dass auf der Strecke Berlin- Frankfurt Main nur Kosten in Höhe eines IC erstattet werden (ohne Reservierung) obwohl die IC's nicht täglich und nur zu bestimmten Zeiten fahren im Gegensatz zum ICE der Täglich und stündlich fährt.
Da in den Bescheiden jeglich Begründung fehlt, habe ich vorsorglich Widerspruch eingelegt und warte und warte auf die Widerspruchsbescheide :x

Mich würde aber die genaue Definition interessieren!
Die Weisheit des Leben besteht im Ausschalten
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

Hallo!

das Bundesreisekostengesetz kennt eine derartige Definition nicht. Aber in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz ist u.a. zu lesen, dass zu den Ausgaben für Fahrtkosten auch Aufpreise und Zuschläge für Züge sowie Reservierungsentgelte gehören (Nr. 4.1.2). Außerdem kann bei Fahrten von mindestens 200 km auch die nächsthöhere Klasse (bei der DB also die 1. Klasse) erstattet werden.

Aber wenn es sich nicht um eine Erstattung der Fahrtkosten (bei einer Dienstreise) handelt, sondern um eine Reisebeihilfe (=Zuschuss), mag es anders aussehen.

Gruß vom Hamburger
NOBI67
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Beitrag von NOBI67 »

@ Hamburger

Leider handelt es sich um Reisebeihilfe :cry:

Aber danke für deine Antwort
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Reisebeihilfen sind als Zuschüsse zur Familienheimfahrt gedacht.
Das Service-Center Süd/Ost zahlt als Reisebeihilfe
a) Die Reise wird mit Pkw durchgeführt, Bahn Klasse 2 ohne Zuschläge abzüglich GKT-Rabatt

b) die Reise wird mit Zug durchgeführt - prinzipiell nur 2te Klasse, egal wie lange die Reise dauert

1. bei Nutzung des ICE den nächst niederen Zugklasse incl. Zuschläge abzüglich eventueller Rabatte(GKT)

2. bei Nutzung aller anderen Züge außer ICE den Zugpreis abzüglich eventueller Rabatte(GKT).

So erhalten zB Hundeführer für die Fahrt im Pkw nur 2te Klasse letzten Puffer, wenn sie mit Zug reisen sogar die Fahrkarte für den Hund !

....
Optimist
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Beitrag von Optimist »

Hallo,
Thomas hat geschrieben:... So erhalten zB Hundeführer für die Fahrt im Pkw nur 2te Klasse letzten Puffer, wenn sie mit Zug reisen sogar die Fahrkarte für den Hund !....
hast Du schon mal einen Hundeführer mit Hund im Zug fahren sehen oder abgerechnet???
Viele Grüße
Optimist
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Ich habe sogar selbst Hundeführer nebst Hund im Zug gehabt, das kann ich bestätigen.
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Thomas
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Beitrag von Thomas »

Zu Optimist - Ja, einige bayr. Kollegen nutzen diese Möglichkeit intensiv 8)
NOBI67
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So weit so gut

Beitrag von NOBI67 »

Hallo zusammen!

Danke für die Hinweise! Leider helfen Sie mir nicht gerade weiter, das ich diese schon kenne.
Ich finde es erstaunlich, dass es gemäß einem Rundschreiben BMI auch Erstattung von ICE in besonderen Fällen gibt, auf die in der Finanzverwaltung keine Rücksicht genommen wird. Außerdem sind die Bestimmung m.E. sowieso nicht mehr Zeitgemäß und ständig höre ich den Vorwurf in der Art das ich mich bereichern will. Totaler Quatsch!
Aber wer freiwillig einer Abordnung zustimmt, sollte zumindest die Aufwendungen für die Fahrten erstattet bekommen. Wir stehen schlechter als jeder Wehrdienstleistende! Das Trennungsgeld ist mir egal, versorgen muss ich mich so und so!
Naja, abwarten und Widersprüche schreiben!
:evil:
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

@ NOBI67 -- bezeichne dieses ominöse Rundschreiben des BMI etwas näher, nur darauf hinzuweisen ist genauso sinnvoll wie zu erzählen, das in China ein Sack Reis umgefallen ist.
Ich kenne das Rundschreiben nicht, die mir zugänglichen Kommentare zum neuen Reisekostenrecht des Bundes sowie das eigentliche Gesetz incl VwV geben eine Erstattung des ICE bei der Reisekostenbeihilfe nicht her.

Definition des Begriffs "regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel :
Das BRKG unterscheidet zwischen folgenden Beförderungsmitteln:

regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel;
dies sind alle Verkehrsmittel, die der Personenbeförderung dienen und zu feststehenden Zeiten - nach Fahrplan - zwischen bestimmten Punkten verkehren (Flugzeug, Eisenbahn, Linienbus, Linienschiff und Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs);

Nach fahrplan, das heißt planbar und deshalb regelmäßig auch wenns nur 2x im Jahr ist :wink:

unregelmäßig verkehrende Beförderungsmittel;
eigene Kraftfahrzeuge der Dienstreisenden (PKW, Motorrad usw.);
andere nicht regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel (Dienstwagen, Mietwagen, Taxi etc.).
... zur Zeit im ServiceCenter unterwegs ...
NOBI67
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Beitrag von NOBI67 »

@Thomas

Auszug aus einem Schreiben an die Fachaufsicht im BMF:

Die durch die Benutzung des ICE (Inter-City-Express) entstehenden Mehrkosten können nach dem BMI-RdSchr. vom 23.03.1992 i.d.F. des RdSchr. vom 20.09.94 (GMBl S 1223) „in besonderen Fällen“ erstattet werden.

„Besondere Fälle“ liegen im Sinne dieser Vorschrift vor, wenn triftige Gründe die Nutzung des ICE rechtfertigen. Hierzu zählen im Sinne von Nummer 1 Buchstabe c des Rundschreibens vom 17. Dezember 1991 (GMBl S. 81) Fälle bei denen“

-eine Heimfahrt nur bei Benutzung des ICE durchführbar ist und dadurch keine Mehrkosten gegenüber dem bisher zu zahlenden Fahrpreis entstehen. Dies wäre der Fall, wenn auf einer Strecke, auf der bisher IC/EC und D Züge gefahren sind, nur noch ICE Züge verkehren und die Benutzung eines anderen Zuges eine wesentlich längere Fahrstrecke und damit einen höheren Fahrpreis gegenüber der ICE-Benutzung zur Folge hätte

-die Heimfahrt bzw. Rückfahrt jeweils innerhalb eines Tages nicht durchführbar und damit nicht zumutbar ist, weil andere Züge nicht oder nicht zeitgerecht verkehren.“

....
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NOBI67
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Beitrag von NOBI67 »

@ Thomas

zur Erläuterung meiner Situation:

1 Familienheimfahrt im Monat lt. §5TGV (Beihilfefähig)

Strecke Frankfurt a.M - Berlin Spandau

Ich fahre meisten Donnerstag (GT) damit es sich lohnt. Nächster erreichbarer IC wäre 16.23 Uhr an Frankfurt. 2x Umsteigen. Dauer der Fahr: 7.23 Stunden. Ankuft in Spandau 23.50 Uhr. Weiterfahrt mit S-Bahn. Ankuft an der Wohnung ca. 00.10 Uhr.

Fahre ich mit ICE (der fast Stündlich fährt) bin ich 3.53 Stunden unterwegs und vor 00.00 Uhr zu Hause!


===========================================

FAZIT: Die Führsorgepflicht hört beim Geld auf! Wenn die Leute mich hier nicht brauchen würden, wäre ich schon längst wieder zu Hause. Das die Aussicht auf Versetzung sehr gut aussieht, ist ein weiterer Grund!
Aber nochmal so ein Theater? Mit mir nicht. Jedenfalls nicht freiwillig!
Erst gehst du in Vorkasse und nach 3 Monaten wird dir das TG/ Heinfahrtsgeld mit fast 3 Monatiger Verspätung gezahlt! Toll! Da fragt auch keiner nach wie du klar kommst!
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

ZEFIR braucht 3 Monate :shock:

... und ich ärgere mich schon, wenn es unsere Nürnberger Eigenbrötler nicht innerhalb von 4 Wochen hinbekommen, die von uns angewiesenen zahlungen über die Bundeskasse auszuzahlen :cry:

Jep, ich muss mich entschuldigen. Dies ist bei uns bekannt, aber noch nie vorgekommen, da entsprechend der Rechtsauffassung hier die Reisebeihilfe eben leider keine Vollerstattung ist und die trifftigen Gründe für ICE-Erstattung eben nicht nur eine reine Zeitersparniss sondern zum Beispiel auch der letzte mögliche Zug an diesem Tag sein muss.
Als Beispiel, du hast Dienst regulär bis 20:00 , Zuganbindung ohne Probleme, Dienst endet aber unvorhergesehen erst 22:30, der letzte Zug an diesem Tag für eine heimfahrt ist ein ICE, so wird er erstattet.
Ist aber hier auch noch nie vorgekommen.
Aber ZEFIR ist in Saarbrücken und unser SC liegt woanders, da kann die Rechtsauffassung auch mal leicht auseinanderliegen- vieleicht hast du deshalb dort Glück, hier wäre der ICE aus den oben beschriebenen Gründen auch abgelehnt worden.

Viel Kauderwelsch, ich hoffe es ist verändlich genug :oops:
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Beitrag von NOBI67 »

@Thomas!

Entgegen meinen Erwartungen hat das ZEFIR meinen Antrag auf Übernahme der Kosten ICE stattgegeben.
Demnach bedeutet "durchgeführt" im Sinne von "die Reise bis 24.00 Uhr durchgeführt werden muss". Kann ich das nicht mit dem IC/EC- kann auf Antrag der ICE erstattet werden.
Da ich ja nur einmal im Monat nach Hause fahre und das mit einem Gleittag verbinde, schaffe ich es nicht mit einem IC/EC bis 24 Uhr nach Hause, da die schnellen IC/EC nur Fr-So fahren. Für die Rückfahrt am So kann ich IC/EC nutzen.
(Auf Fortbildungsveranstaltungen heißt es ja immer, wer es nicht schafft am Abreisetag bis 24.00 Uhr zu Hause zu sein, muss einen Tag länger bleiben!)

Somit ist meiner Gerechtigkeit genüge getan
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Optimist
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Beitrag von Optimist »

Hallo NOBI67,

dann haben sich ja Deine Bemühungen gelohnt.
Viele Grüße
Optimist
Thomas
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Beitrag von Thomas »

Fein,

es gibt doch noch Menschen in der Beamtenmaschinerie :lol:
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