Mindestpension

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Posttussi
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Mindestpension

Beitrag von Posttussi »

Hallo Community,

mich würde mal interessieren,wie hoch die Mindestpension bei Bundesbeamten ist,ab wieviel Dienstjahren sie sich erhöht.

Eine Kollegin von mir ( 38 Dienstjahre,A 7,ledig,wurde jetzt mit 56 Jahren zwangspensioniert.Sie hat nun das erste Mal ihre Pension in Höhe von 1397.-Euro erhalten.Davon geht dann noch die Krankenkasse und evtl.Steuern ab.

Ist das nun ihre Mindestversorgung? und die nach 38 Dienstjahren?

Grüssle

Posttussi
egyptwoman
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Re: Mindestpension

Beitrag von egyptwoman »

Kommt mir ein wenig wenig vor, nach 38 Dienstjahren, dasselbe erhalte ich nach 10 Dienstjahren. Das sie mit Abzügen rechnen muss ist ja klar, aber das sie nach 38 Dienstjahren dieselbe Mindestrente bekommt wie einer der nach 10 Jahren oder 5 Jahren geht, kann meines erachtens irgendwas nicht stimmen. Ich war auch A7.

egyptwoman
gaussel68
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Re: Mindestpension

Beitrag von gaussel68 »

http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp

Eigentlich ein guter Rechner für den schnellen Überblick.

Gruß
TomYumGung
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Re: Mindestpension

Beitrag von TomYumGung »

Hallo, weiss einer wie es sich verhält mit der Mindestpension bei anerkannten DU?
Insbesondere ob man als PHM (erst 1 jahr)das Z eventuell mitberechnet bekommt?

War ja ein anerkannter DU-
Gruss
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afo1
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Re: Mindestpension

Beitrag von afo1 »

Könnte die Kollegin Teilzeit gearbeitet haben?
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Posttussi
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Re: Mindestpension

Beitrag von Posttussi »

afo1 hat geschrieben:Könnte die Kollegin Teilzeit gearbeitet haben?
Nein,sie hat immer voll gearbeitet...
sheela
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Re: Mindestpension

Beitrag von sheela »

Das könnte durchaus die erarbeitete Pension minus 10,8 % minus Steuern sein. Aus der Abrechnung der Versorgungsstelle sollte genaueres hervorgehen.
LG
sheela
egyptwoman
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Re: Mindestpension

Beitrag von egyptwoman »

Irgendwie kann ich trotzdem nicht nachvollziehen, das diese Beamtin nach 38 Dienstjahren dieselbe Mindestpension erhält wie jemand der nach 10 Jahren in die Frühpension geht auch mit den 10,8 % Abzug. Da kommt mir in dem Fall doch sehr wenig vor. War die Kollegin schon immer A7 oder hat sie womöglich in einer niedrigeren Besoldungsgruppe angefangen, denn nach 38 Jahren noch A7 ist irgendwo auch komisch.

egyptwoman
Posttussi
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Re: Mindestpension

Beitrag von Posttussi »

Diese Beamtin ist schwerbehindert ( 3 Schlaganfälle),spricht sehr undeutlich,ist beim Laufen eingeschränkt und auch an beiden Armen.
Bei der PB hat sie einen ruhigen Job im Archiv gehabt,den konnte sie ausfüllen.

Nun bei der DPAG hat man keinerlei Verwendung für sie,hat sie ein paarmal zu´m Amtsarzt geschickt.Dem erklärte sie dann ihre Situation und er schrieb sie diensttauglich.
Allerdings sieht das der Personalchef der NL anders und hat sie jetzt zwangspensioniert.

Nach 38 Jahren immernoch A7...nun sie konnte sich wegen ihrer starken Behinderung nicht hervortun und blieb somit darauf sitzen.
Sie hat sich nun einen Anwalt genommen und will klagen.

Es hat den Anschein dass das Schwerbehindertengesetz nur noch auf dem Papier existiert.Traurige Realität....
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Bundesfreiwild
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Re: Mindestpension

Beitrag von Bundesfreiwild »

Egyptwoman.
Das liegt daran, dass die Mindestpension ein Fixbetrag ist, der in etwa 50% Pensionsanspruch entspricht. Der gezahlt wird, egal ob du nun 10 oder 25 Jahre vollzeit gearbeitet hast.
Der Grund: Die Pension hat am Anfang geringe Steigerungswerte. Deshalb entspricht die normale Pension nach 25 Jahren Dienstzeit ziemlich genau der Mindestpension.
Man ist also "blöd" (wenn man es auf eine Grundversorgung anlegen wollte), erst nach 25 Jahren in DDU zu gehen, statt schon mit 35. FALLS man es darauf anlegen würde.
Man hat also mit 25 Dienstjahren so ca. 50% Pension = Mindestpension. Erst danach, also so ab 45, wird über die Pensionssteigerungsraten ein Mehrwert draufgepackt.

Ich selbst würde als A8, ewige Vollzeit, mit 37 Dienstjahren mit ca. 1670 E Brutto in Pension gehen - in der 55-er-Vorruhestandsregelung wohlgemerkt.
Bei DDU werden die 10,8 % abgezogen (und 2/3 der Zeit von 55-60 wieder als Pensionsjahre draufgerechnet). Dabei kommen ca. 1600 Euro Brutto raus.

Diese Pensionsregelung ist eigenltlich Beschiss an den Beamten, die lebenslang Vollzeit gegangen sind und mit irgendwo Mitte 55 in DDU gehen müssen/sollen.
Der Mehrwert der 40 Vollzeitjahre drückt sich nicht in einem angemessenen Mehrwert gegenüber der Mindestpension aus, die man nach 5 Beamtenjahren (nach der 1. Ernennung) im Falle der DDU bekam. Ich empfinde das selbst ebenfalls als ungerecht.

Im Nachhinein kann ich Ex-Kolleginnen verstehen, die schon ziemlich früh die Reissleine gezogen haben und seit dem Alter von um die 40 mit Mindestpension zu Hause sind - und das, ohne dass da so einige nenneswerte Krankheiten gehabt hätten. Private Grenzwertberechnungen (mit Ehemann, Kindern, Kindergeld und Überlegungen zu Fahrtkosten und Steuerberechnung) ließen es zumindest bei Gründung der DTAG wohl für viele attraktiv erscheinen, vor allem als Teilzeitbeamtin die DDU zu suchen.
Einige haben mit der Mindestpension mehr Einkommen als sie mit ihrem TZ-Verhältnis netto rausbekamen.

Für die, die sich drauf verlegt haben, unabhängig von Mann und Familie ihre Altersversorgung in Vollzeit zu organisieren, tja... da gucken wir jetzt blöd.
Conny
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Re: Mindestpension

Beitrag von Conny »

So viele Beiträge schon geschrieben und schon soviel Blödsinn verzapft. :shock:

Du könntest Blödzeitungsredakteuer sein. Wenig Ahnung und davon viel. Hauptsache polemisch, auch wenn es fachlich unhaltbar ist.
Ich kenne jedenfalls keine annähernd gleiche derart ins Leben eingreifende Einschränkungen bei Arbeitnehmern, die mit denen eines Beamten vergleichbar wären. Und ja, es gibt auch Fürsorgepflichten vom Dienstherren, die einen Mindesthalt gewährleisten.
Aber die gibt es auch in unserem Sozialsystem.

Also wovon redest Du bei Deinen Äpfel mit Birnenvergleichen?
Zollkodex-Ritter
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Re: Mindestpension

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Was ist schon ein "normaler" Arbeitnehmer?

Sind knapp 1.350 netto. Als Schwerbehinderte sicher 200-250 Euro Krankenversicherung als Ruhestandsbeamtin, sind 1.050-1.000 Euro netto, von denen dann alles zu zahlen ist. Reichtum ist erstens anders und zweitens ist da nur ein sehr geringer Unterschied zur Absicherung der "normalen" Arbeitnehmer vorhanden. Diese erhalten ja 374 Euro Grundsicherung im Alter (bei Behinderung auch "mehr") zzgl. Miete, Heizung. Da ist man heutzutage schnell bei 850-900 Euro.

Wo ist da eine Ungerechtigkeit?
Mad Max
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Re: Mindestpension

Beitrag von Mad Max »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Was ist schon ein "normaler" Arbeitnehmer?

Sind knapp 1.350 netto. Als Schwerbehinderte sicher 200-250 Euro Krankenversicherung als Ruhestandsbeamtin, sind 1.050-1.000 Euro netto, von denen dann alles zu zahlen ist. Reichtum ist erstens anders und zweitens ist da nur ein sehr geringer Unterschied zur Absicherung der "normalen" Arbeitnehmer vorhanden. Diese erhalten ja 374 Euro Grundsicherung im Alter (bei Behinderung auch "mehr") zzgl. Miete, Heizung. Da ist man heutzutage schnell bei 850-900 Euro.

Wo ist da eine Ungerechtigkeit?
Im sozialen Status.
Beamte mit Mindestpension müssen nicht als Bittsteller in der Arge vorstellig werden, müssen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können länger als 3 Wochen im Ausland verweilen (siehe ********* ), können nebenher mehr als 200 Euro verdienen, ohne das diese voll auf die Pension angerechnet werden. Etc. pp..
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Bundesfreiwild
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Re: Mindestpension

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der Unterschied ist, dass der Beamte mit 55 schon fast 40 Jahre GEARBEITET hat.
Hartz IV oder Sozialhilfe kriegt man auch fürs absolut nichts getan haben.

300 Euro über Hartz IV ist kein gerechter Mehrwert. Für die Arbeitnehmer in Rente übrigens auch nicht.
schäferhund
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Re: Mindestpension

Beitrag von schäferhund »

Conny hat geschrieben:Ich kenne jedenfalls keine annähernd gleiche derart ins Leben eingreifende Einschränkungen bei Arbeitnehmern, die mit denen eines Beamten vergleichbar wären.
Sehe ich ähnlich, Conny. Auch sollte bedacht werden, dass man, hat man sich mal für den Beamtenberuf entschieden, später kaum noch in die Privatwirtschaft zurück kann. Die im Staatsdienst erworbenen Fähigkeiten und Kennnisse sind in der "freien Wirtschaft" einfach nicht gefragt. Der Staat hat für zahlreiche Tätigkeiten eine Monopolstellung. Man wird also als Beamter sein ganzes Leben lang immer den gleichen Arbeitgeber haben.
wirtschaft_frei hat geschrieben:
Ein normaler Arbeitnehmer kommt selbst nach 45 Jahren oft nicht über die Höhe der Mindestpension (inkl. PKV-Abzug) hinaus
Dann müssen meine Eltern / Schwiegereltern was "falsch" gemacht haben. Die haben alle über 1.400 € Rente im Monat. Niemand von denen hat 45 Jahre "durchgehalten". Allerdings gebe ich zu, dass sie alle in bekannten Großbetrieben gearbeitet haben. Hier sind Entlohnung und Altersicherung durchaus anerkennenswert und viel höher, bzw. besser als beispielsweise in Kleinfirmen. Der Staat ist als Arbeitgeber übrigens auch ein "Großbetrieb".
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