Antrag zur Kur

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arme Sau
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Antrag zur Kur

Beitrag von arme Sau »

Hallo,
mal ne plöde Frage! Kann vermutlich auch nur von Spezialisten auf diesem Gebiet geklärt werden! (Beihilfe Bund)

Mir wurde vor ca. 5-6 Jahren von einem Kollegen mitgeteilt, das die Kosten seiner Kur komplett durch die Beihilfe finanziert wurden!

Die Erklärung war, vereinfacht ausgedrückt:
Die zu beantragende Kur dient der Vorsorge für "eine spezielle" Krankheit wegen derer man selbst noch nicht in Behandlung war.
Z.B. Deine Knochen sind noch OK und du beantragst eine Kur für Deine Wirbelsäule.

Da der Kollege zuvor auf Kur war, und er dieses sehr ernst vortrug hab ich der Darstellung durchaus glauben schenken mögen!

Nun die Frage :
Ist dem so ??
Und wenn ja wo finde ich die einschlägigen Vorschriften, welche Kuren sind Antragsfähig und wie geht man am besten vor ??

Daaaanke für die Antworten!
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Zöllner
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Beitrag von Zöllner »

Hallo und guten Abend,
also Du musst erstmal unterscheiden zwischen einer Sanatoriumsbehandlung und einer Heilkur, die beide "beihilfefähig" sind.
Das erste richtet sich nach dem § 7 Beihilfevorschriften (BhV) und das zweite nach dem § 8 BhV. Die letzte Kur muss i.d.R. mehr als drei Jahre her sein.
Dazu führst Du am besten ein Gespräch mit Deinem Hausarzt, der Dir bei der Auswahl des Kurortes schon helfen kann.
Dann besorgst Du Dir die Vordrucke z. B Beihilfestelle Rostock: HH 3802 (Antrag auf Anerkennung einer Sanatoriumsbehandlung)
HH 3801 (Antrag auf Anerkennung einer Heilkur), immer drei Wochen, mehr nicht.
Nach diesem Antrag erhälst Du eine Einladung zum Vertrauens (Amts-) Arzt, der der Beihilfestelle die Notwendigkeit bestätigt. (oder auch nicht)
Erst danach wird Dir die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit schriftlich anerkennen. Danach kann es dann losgehen, Termin im Kurort festmachen, Sonderurlaub nach § 12 Abs. 2 SuV beantragen!
Deine Beihilfestelle hilft Dir sicher auch gerne weiter.
Aber von einer vollen Übernahme der Kosten habe ich noch nichts gehört, das kann sich nur um Dienstunfallfolgen oder sowas gehandelt haben. Die Privatversicherung ist in jedem Fall ebenfalls vorher zu informieren, damit auch von dort eine Kostenabsicherung erfolgt.
Auch die Reisekosten und die Kurtaxe sind beihilfefähig.
Soweit meine Hilfe, wünsche Dir alles Gute!
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(Jean jacques Rousseau)
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Dazu hab ich auch mal ne Frage:

Muss ich den von der Beihilfe ( ohne Begründung abgeänderten ) Kurort bei der Bewilligung akzeptieren, wenn vorher von mir ein anderer Ort im Antrag mit schriftlicher Empfehlung des Hausarztes benannt wurde ?
NOBI67
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Beitrag von NOBI67 »

@ arme sau

Die volle Finanzierung wird nur übernommen, wenn es sich um einen Krankenhausaufenthalt handelt und nicht um Sanatorium oder Heilkur- aufenthalt. D.h. zur betreffenden Krankheit darf vorher keine stationäre Behandlung durchgeführt worden sein, weil jede folgende Behandlung als Reha- Maßnahme gelten würde.
An meinem persönlichen Beispiel: Ich wurde wegen meines Tinnitus noch nie Therapeutisch o-ä. Behandelt. Der Arzt schlägt in Form eines Attestes einen Krankenhausaufenthalt vor. Dabei sollte vorher das entsprechende Haus abgesprochen werden. Dadurch erhält man die volle Kostenübernahme.
Kur oder Sanatoriumsbehandlungen sind grundsätzlich mit Eigenleistungen belegt, da ist soetwas meines Wissens nicht möglich!
Die Weisheit des Leben besteht im Ausschalten
der unwesentlichen Dinge.
(Chinesisches Sprichwort)
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