Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

beihilfe
Beiträge: 1
Registriert: 4. Nov 2013, 16:17
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von beihilfe »

chrissie hat geschrieben:Für alle Interessierten: das VG Mainz hat in meinem Sinne entschieden. Nachzulesen unter AZ: 6K/195/12.MZ
Hallo Chrissie,
gratuliere zum Erfolg!
Kann man das Urteil irgendwo oeffentlich einsehen, werde mich auch wehren gegen diese Ungleichbehandlung.
Mit schwerer Vorerkrankung im Basistarif, steht man schlechter da als ein Kassenpatient und wird obendrein von der Beihilfe auch noch schlechter gestellt als der Beamte im normalen PKV Vertrag.

Beamter A:
PVK versichert,
Privatrezepte nicht genehmigungspflichtig durch z.b. Debeka,
Beihilfe freie Arztwahl bis zum 2,3 fachen Satz

Beamter B:
PVK Basistarif versichert,
bei gleichem Beitrag in der PKV weniger Leistung im Basistarif (Vorerkrankungen)
Privatrezept fuer Heilmittel nicht gültig, anstelle dessen wird wie in der GKV eine HMV Heilmittelverordnung vom Arzt gefordert. Die HMV muß vorab immer schriftlich beantragt und vorab GENEHMIGT werden durch die PKV.
Beihilfe zahlt nur wenn Ärzte auch eine GKV Kassenzulassung haben und je nachdem bis zum 1,0 fachen Satz

Ich bin der Meinung allen Beamten steht beihilferechtlich eine Gleichbehandlung zu, als schwerbehinderter Beamter wird man derzeit durch die gesetzl.Regelungen zusätzlich diskriminiert. Ich hoffe sehr, dass Chrissies Urteil da Gerechtigkeit schaffen wird.
Werde mir nun auch einen Rechtsbeistand suchen, der mit dem Fachgebiet vertraut ist. (RA Empfehlungen gern per pers.Nachricht)
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Steinbock »

Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Um Missverständnisse zu vermeiden:

Der oben drüber stehende Link führt nicht zu dem von Chrissie erstrittenen Urteil sondern zur "nächsten Instanz". Und diese hat das Urteil des VG Mainz "kassiert", also aus der Welt geschaffen! Die Gratulation kam zu früh.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
chrissie
Beiträge: 11
Registriert: 8. Aug 2011, 22:31
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von chrissie »

Hallo, liebe Mitbetroffene.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.04 über meine Klage entschieden und festgestellt, dass für die Kürzungen der Beihilfe im Basistarif 1. die Rechtsgrundlage fehlt und diese Kürzungen 2. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstossen.
Urteil liegt mir noch nicht vor, aber auf der homepage des BVwG gibt es eine Pressemitteilung vom gleichen Tag in der alles nachgelesen werden kann.
Also macht Euch auf die Socken und holt Euch die Kohle wieder. :D
Ich esse übrigens am liebsten Lindt. :lol:
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Herzlichen Glückwunsch!
Das mit dem "Kohle wiederholen" geht wahrscheinlich nur dann, wenn der entsprechende Beihilfebescheid angefochten wurde. Es hat mich aber erstaunt, wie schnell das BMI reagiert und angeregt hat, jetzt anstehende Festsetzungen vorerst nicht endgültig vorzunehmen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
chrissie
Beiträge: 11
Registriert: 8. Aug 2011, 22:31
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von chrissie »

Hallo, Gerda.
Da macht das BMI es sich etwas zu leicht. Das BVwG ist die oberste Instanz und hat entschieden, dass den Kürzungen die Rechtsgrundlage fehlt. Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser das den Mitarbeitern der Beihilfestellen nun zusätzliche Arbeit aufgebürdet wird. Wenn die Festsetzungen nur vorläufig erfolgen, müssen diese im Nachhinein alle erneut bearbeitet werden. Ich weiss nicht, was sich die Herrschaften denken wie sie um diese Entscheidung herum kommen wollen.
Ausserdem können Beihilfebescheide, die ohne fehlende Rechtsgrundlage ergangen sind, nach meiner Meinung nicht rechtskräftig sein.
Von daher würde ich nicht so ohne weiteres aufgeben und die Kohle in den Wind schreiben.
Nur Mut. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
Viele Grüsse, Chrissie
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Conny »

chrissie hat geschrieben:Ausserdem können Beihilfebescheide, die ohne fehlende Rechtsgrundlage ergangen sind, nach meiner Meinung nicht rechtskräftig sein.
So hab ich das pauschal im Studium auch gelernt. Aber wenn ich so was lese http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... =10&sfk=37 scheint das nicht immer so einfach zu sein.
Christiane2
Beiträge: 1
Registriert: 11. Mai 2014, 13:39
Behörde:

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Christiane2 »

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Arztrechnungen bei der Beihilfe eingereicht haben, die dann nicht zahlen wollte.
Haben Sie die Rechnungen auch bei der PKV eingereicht und hat diese dann etwas erstattet?
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Steinbock »

Christiane2 hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Arztrechnungen bei der Beihilfe eingereicht haben, die dann nicht zahlen wollte.
Haben Sie die Rechnungen auch bei der PKV eingereicht und hat diese dann etwas erstattet?
Die PKV zahlt immer nach den Leistungen des bestehenden Basistarifes.
Dies bedeutet u.U. wird die Rechnung entsprechend des bestehenden Tarifes gekürzt, oder vollständig abgelehnt.

Gruß vom Steinbock
Antworten