Hallo Chrissie,chrissie hat geschrieben:Für alle Interessierten: das VG Mainz hat in meinem Sinne entschieden. Nachzulesen unter AZ: 6K/195/12.MZ
gratuliere zum Erfolg!
Kann man das Urteil irgendwo oeffentlich einsehen, werde mich auch wehren gegen diese Ungleichbehandlung.
Mit schwerer Vorerkrankung im Basistarif, steht man schlechter da als ein Kassenpatient und wird obendrein von der Beihilfe auch noch schlechter gestellt als der Beamte im normalen PKV Vertrag.
Beamter A:
PVK versichert,
Privatrezepte nicht genehmigungspflichtig durch z.b. Debeka,
Beihilfe freie Arztwahl bis zum 2,3 fachen Satz
Beamter B:
PVK Basistarif versichert,
bei gleichem Beitrag in der PKV weniger Leistung im Basistarif (Vorerkrankungen)
Privatrezept fuer Heilmittel nicht gültig, anstelle dessen wird wie in der GKV eine HMV Heilmittelverordnung vom Arzt gefordert. Die HMV muß vorab immer schriftlich beantragt und vorab GENEHMIGT werden durch die PKV.
Beihilfe zahlt nur wenn Ärzte auch eine GKV Kassenzulassung haben und je nachdem bis zum 1,0 fachen Satz
Ich bin der Meinung allen Beamten steht beihilferechtlich eine Gleichbehandlung zu, als schwerbehinderter Beamter wird man derzeit durch die gesetzl.Regelungen zusätzlich diskriminiert. Ich hoffe sehr, dass Chrissies Urteil da Gerechtigkeit schaffen wird.
Werde mir nun auch einen Rechtsbeistand suchen, der mit dem Fachgebiet vertraut ist. (RA Empfehlungen gern per pers.Nachricht)