Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

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chrissie
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Beitrag von chrissie »

Zunächst einmal herzlichen Dank an Flunra, die ihr Wissen so großzügig mit uns teilt. Wirklich Klasse!!!
Ich würde die Sache mit den Bundesbeamten nicht ganz so eng sehen.
Wenn ich das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart richtig interpretiere, so ist eigentlich eine Schlechterstellung von Landesbeamten nicht so ohne weiteres möglich (sh. Verstoss gegen "höheres" Recht).
Demnach kommt doch Bundesrecht vor Landesrecht.
Das Urteil ist auch auf der website eines Krankenversicherers (1a Krankenversicherung) zu finden (sieh einer an) mit zusätzlichem Kommentar.
Demnach scheinen auch einige Richter verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zusatzversicherungspflicht zu haben.
Also, Kopf hoch.
Im übrigen: wer sich nicht wehrt lebt verkehrt
Flunra
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Beitrag von Flunra »

An Chrissi
Danke für den Zuspruch. Das VwG-Berlin hat meine Klage gegen die Un=
gleichbehandlung der zwangsweise im Basistarif versicherten Beamten
ersteinmal leider abgewehrt.
Sobald ich die schriftliche Begründung habe, hört ihr von mir.
Auf eine Unterstützung durch die Beamtengewerkschaft warte ich vermutlich vergeblich. Leider gibt es nur wenige Beamte die den Mut
zur Eigenverantwortung hatten und ihren nicht beihilfefähigen Anteil
auf eigenes Risiko getragen haben.
Aber Eigenverantwortung und Risikobereitschaft waren noch nie die
Stärken von Beamten,
chrissie
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Beitrag von chrissie »

Hallo, Flunra.
Tut mir leid, dass Du gleich im ersten Anlauf ausgebremst wurdest.
Ich hoffe, Du machst jetzt keinen Rückzieher. Sollte keine Berufung zugelassen werden, gibt es vielleicht die Möglichkeit, das Pferd von der anderen Seite her aufzuzäumen und zwar über besagten § 58 BBhV.
Ich weiss zwar seit langem, dass Recht haben und Recht kriegen in diesem Land zweierlei sind, aber irgendwo muss doch noch Gerechtigkeit sein.
Also, Kopf hoch :)
Flunra
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Beitrag von Flunra »

Guten Tag und herzlichen Dank Chrissie,
noch gebe ich nicht auf,auch wenn ich weiß,das mein Dienstherr ,in meinem Fall Wowereit und Konsorten hoffen ,dass ich vor einer positiven Entscheidung in meinem Sinne das zeitliche segne! Geist besiegt Materie.Aber es kostet Zeit und Geld.
Lukas_H
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von Lukas_H »

Das ist möglich? Gut zu wissen.
Werde dann vielleicht doch noch mal das Angebot von ***Link entfernt*** annehmen.
Zuletzt geändert von Lukas_H am 13. Aug 2012, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
burgwächter
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von burgwächter »

Ich bin Bundesbeamter und durch Schwerbehinderungen nicht versicherbar.
Mir wurde keine Beihilfe mehr gewährt. nach Inkrafttreten des GKV WSG
Drei Klagen beim VG, Berlin, Hannover wurden von der Beihilfestelle anerkannt und wieder Beihilfe fortlaufend gewährt.
Es gibt ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, dass Beihilfe nicht durch Rechtsverordnung aberkannt werden kann.
Evtl. mal in Juris schauen.
chrissie
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von chrissie »

Das stimmt. Die Abschaffung des § 10 Abs. 2 BBhV durch das Bundesverwaltungsgericht wurde uns letzte Woche zuerst per Rundschreiben mitgeteilt und dann vom Verwaltungsgericht bestätigt.
Profitieren können davon allerdings nur diejenigen, die nicht versichert sind.
Diejenigen, die nach Aufforderung durch die Beihilfe, 2009 knurrend eine Versicherung im Basistarif abgeschlossen haben, gucken freundlicherweise in die Röhre. Grund: der §6 Abs. 5 der BBhV, welcher die Kürzungen bei Versicherung im Basistarif regelt, ist weiterhin gültig. Welch ein Kuddelmuddel.
Es gibt demnach nun Beamte 1., 2., 3.,usw. Klasse, je nach Versicherung. Von Gerechtigkeit keine Rede.
Aber all diejenigen, die wie Flunra und ich im Basistarif festhängen, tröstet Euch. Wir kämpfen vor Gericht weiter.
Ich hatte letzte Woche den ersten Termin beim Verwaltungsgericht und wie es aussieht wird die Entscheidung zu meinen Gunsten ausfallen. Die Gegenseite hat bereits Revision angekündigt.
Also auf zum Oberverwaltungsgericht. So kommt man wenigstens rum in der Republik.
chrissie
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von chrissie »

Für alle Interessierten: das VG Mainz hat in meinem Sinne entschieden. Nachzulesen unter AZ: 6K/195/12.MZ
ex-basis-t
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von ex-basis-t »

Hallo, vor einer Woche habe ich erst gesehen, daß es dieses Forum gibt.
Weil ich fast 20 Jahre neben der Beihilfe keine Krankenversicherung hatte, stieg ich in den Basistarif ein.
Da aber alle Ärzte und Zahnärzte den vollen PKV-Tarif 2,3 - 3,5-fachen Satz in Rechnung stellten oder die Behandlung verweigerten,
war ich auch wegen der abgesenkten Beihilfe für 2 Jahre schlechter versichert als früher.
Widerspruch bei der Beihilfestelle und eine Petition an den Bundestag änderten daran nichts.

Vor einem Jahr stellte ich einen Aufnahmeantrag bei der DEBEKA in einen "normalen" PKV-Tarif ( bin 50plus..)
und wurde mit Risikoaufschlag (Herzerkrankung, Stoffwechselstörung wg. Cholesterin, vegetative Destonie ) von ca. 70 EURO höheren Beiträgen aufgenommen.
Jetzt wird wieder alles bezahlt und man ist beliebter Privatpatient.

Es wird nach Arztbehandlungen der letzten 3 Jahre gefragt
kann jedem nur empfehlen, das zu machen, wer sich die 50-100 EURO Aufschlag leisten kann,
glaube auch, daß die DEBEKA jeden Beamten mit festem Gehalt oder Pension aufnimmt.
egyptwoman
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von egyptwoman »

ex-basis-t hat geschrieben:Weil ich fast 20 Jahre neben der Beihilfe keine Krankenversicherung hatte, stieg ich in den Basistarif ein.
Wie hast du das gemacht, ohne KV Beihilfe zu erhalten, in unserer Behörde musste eine Kopie des Krankenversicherungsvertrages vorgelegt werden um einen Anspruch auf Beihilfe zu haben. Das verwundert mich jetzt ein bisschen, weil uns immer erklärt wurde das die Beihilfe an eine private KV gebunden ist.

egyptwoman
ex-basis-t
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von ex-basis-t »

Bei meiner zuständigen Telekom-Beihilfestelle hat sich früher niemand für die restliche Krankenversicherung interessiert,
ich hatte die ersten 10 Jahre auch keine Pflegeversicherung, obwohl es inzwischen Pflicht war.

Erst in einem Brief " Informationen zur neuen Beihilfeverordnung "
stand unter " Vorlage des Versicherungsnachweises " ,daß ab 1.1. 2009 die Beihilfe nur bei Vorlage des Nachweises dafür gezahlt wird.

Neben der DEBEKA gibt es natürlich noch andere geeignete Versicherungskonzerne für Beamte,
z.B. macht die HUK Coburg grade viel Werbung für ihre PKV, auch um dann weitere Versicherungen anbieten zu können.
Hier bekommt man Rabatt in der KFZ-Versicherung, wenn man ca. 3 Vollversicherungen dort hat.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
chrissie
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von chrissie »

Da hat aber jemand mächtig Glück gehabt. 1. weil die Beihilfe trotz fehlendem Versicherungsnachweis gezahlt hat und 2. weil die Debeka so "gnädig" war.
Ich selber bin seit 2009 gezwungenermaßen im Basistarif bei der Debeka versichert und mir wurde bei Aushändigung des Versicherungsscheins gleich mitgeteilt, sollte ich nach 18 Monaten auf die Wahnsinnsidee kommen, in den Normaltarif welchseln zu wollen, müßte ich mit einem Risikoaufschlag von 200% rechnen.
Eigentlich sollte man ja in den Basistarif ohne Arztprüfung kommen, aber den Gesundheitsbogen mußte ich trotzdem ausfüllen, wegen dem Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds.
Und als dann 2010 die Öffnungsaktion kam (Normaltarif mit maximal 30% Risikoaufschlag) war ich gleich noch einmal geküßt, weil für die "Deppen" die 2009 bereits in den Basistarif sind galt diese Aktion natürlich nicht.
Also, Du kannst Dich glücklich schätzen.
ex-basis-t
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von ex-basis-t »

Wir sollten nicht alles glauben was die Versicherungsvertreter einem erzählen.
Wegen der Schuldenkrise haben die Versichererungskonzerne teilweise Verluste ihres Kapitalvemögens und Schwierigkeiten,
ihr Kapital renditebringend anzulegen, deutsche Staatsanleihen 0,00% und Tagegeld 0,4%

die sind froh über jeden Neukunden, der jeden Monat seine Beiträge zahlt.
Wenn ich im Basistarif geblieben wäre, hätte ich die Zahlungen eingestellt, weil sowiso fast nichts mehr erstattet wurde.

Wer nicht dauernd teure Arztbehandlungen oder Medikamente braucht, würde ich ganz frech einfach den Aufnahmeantrag bei einem anderen Versicherungsvertreter stellen, die bekommen ca. 1000 EURO Provision für Neukunden bei "Normaltarifen",
und bei Ablehnung einfach bei einem anderen Konzern probieren.
weil schlimmer kann es sowiso nicht werden als im Basistarif bleiben .

Anfangs war ich auch wegen des Basistarifs eingeschüchtert und fühlte mich als Bittsteller, aber aufgrund der Krise und weil die neue Rot-Grüne Regierung nächstes Jahr die PKV abschaffen will, sind die froh über jeden Neukunden und so sollte man auch auftreten.
egyptwoman
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von egyptwoman »

ex-basis-t hat geschrieben: weil die neue Rot-Grüne Regierung nächstes Jahr die PKV abschaffen will, ...
Aha und was soll dann stattdessen gemacht werden und was ist dann mit denen die schon in einer PKV sind, wie soll das gehandhabt werden, zumal ja auch die Beihilfe an die PKV gekoppelt ist, bei uns musste man nachweisen das man privat versichert ist um Beihilfeberechtigt zu sein, wurde uns damals so erklärt.

egyptwoman
ex-basis-t
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Re: Herabgestufte Beihilfe nach Basistarif

Beitrag von ex-basis-t »

Was eine neue Regierung bei der Krankenversicherung plant, sollte man deren Parteimitglieder fragen oder im Parteiprogramm nachlesen.

Laut Beihilfe-Verordnung vor dem 1.1.2009 gab es für Beihilfeempfänger keine Krankenversicherungspflicht,
egal ob "wurde uns damals so erklärt ",
wer anderer Meinung ist, sollte hier den Paragaphen aus der Beihilfeverordnung nennen,
außerdem ist es heute unwichtig, sondern wichtig ist, daß Basistarif-Versicherten und nicht versicherten Beihilfeempfängern, die in einen Normaltarif wechseln wollen, gesagt wird, daß es vielleicht ganz einfach ist, wenn man es nur probiert.

Allerdings sollten alle Angaben über Vorerkrankungen, Behandlungen und Vorversicherungen wahrheitsgemäß gemacht werden.
Meist füllt der Versicherungsvertreter/in die Antrags- und Fragebogen aus. Wenn man zuhause auf der Kopie sieht, daß etwas fehlt, per Einschreibebrief nachreichen, ich glaube hier zahlt sich "vergessen" nicht aus.

Egal ob es 2010 eine "Öffnungsaktion" gab, die Risikoaufschläge sind wahrscheinlich nicht so hoch wie befürchtet,
ich war 2008 auch vorher im sog. Standardtarif.
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