Wer zahlt Landedsbeihilfe oder Bundesbeihilfe????

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dirka
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mär 2011, 15:39
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Wer zahlt Landedsbeihilfe oder Bundesbeihilfe????

Beitrag von dirka »

Hallo,

habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter beim [b]Land Hessen[/b], meine Frau beim Bund.Wir haben 2 Kinder.

Wir haben im Jahr der Geburt unseres ersten Kindes einen ( Wie wir nun wissen ) fatalen Fehler gemacht.


Ich habe nämlich den Familienzuschlag seit dieser Zeit bekommen. Die Arztkosten der Kinder wurden aber bei der Beihilfe des Bundes über meine Frau angerechnet. Bis gestern auch ohne Probleme.

Nun wurde aber festgestellt, dass meine Frau den Familienzuschlag hätte beantragen müssen. Daher erfolgte nun eine Rückforderung der erstatteten Beträge von immerhin 3000 Euro. Lapidar wurde gesagt, dass Geld könne ja rückwirkend von der Beihilfe des Landes über mich beantragt werden. Das wäre kein Problem.


- Denkste-

Meine Beihilfe teilte mir mit, dass die nun erfolgte Änderung nur für zukünftige Rechnungen Gültigkeit habe. Kann das sein????


Im Endeffekt will nun der Bund das Geld zurück und die Landesbeihilfe will nachträglich nicht zahlen.

Würde es ja verstehen, wenn wir irgendeinen Vorteil aus dieser Situation hätten. das ist aber nicht der Fall, da lediglich die Arztkosten bezahlt wurden!! Und auf die Erstattung hat man ja nunmal einen Anspruch.


Wie kann ich mich verhalten??

Habe die Rückzahlung natürlich bis jetzt noch nicht vorgenommen.


Falls keine andere Möglichkeit besteht, an welchen Anwalt muß ich mich wenden? Spezialist für Verwaltungsrecht oder welche Fachrichtung??


Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Beitrag von Silencium »

Hallo,

vor Einleitung eines Rückforderungsverfahrens musst du zunächst angehört werden (§ 28 VwVfG). Im Rahmen des Anhörungsverfahrens muss dir Gelegenheit gegeben werden dich zur Sache zu äußern. In diesem Stadium kann man eigentlich mit den Beihilfestellen - wenn man es auch vernünftig anstellt relativ einfach eine Einigung erreichen.

Ich finde es allerdings höchst erstaunlich, dass von Seiten der Bundesverwaltung niemand nachgeprüft hat, ob die Kinder auch tatsächlich bei deiner Frau im FZ geführt werden...sowas is eigentlich für eine Beihilfegewährung unabdingbare Voraussetzung und muss auch entsprechend in den Beihilfeanträgen angegeben werden.

Insofern stellt sich mir zunächst die Frage wer da eigentlich gepennt hat?
Entweder Ihr weil Ihr leichtfertig im Beihilfeantrag die Kinder im FZ der Frau angegeben habt, oder die Beihilfestelle weil ihr das völlig egal war...

Allerdings gilt natürlich der Grundsatz wer die Kinder im FZ hat, der kriegt auch für die Kids Beihilfe...

Aber dass da jetzt so ein Aufstand gemacht wird, is auch nicht nachvollziehbar, wenn keine Bereicherung hierdurch eingetreten is - was ja scheinbar nicht der Fall war - kann man m. E. von einer Rückforderung absehen. Ich meine sogar es gibt von seiten des BMI einen entsprechenden Erlass dass in solchen Fällen von Rückforderungen abzusehen ist...

Aber besteh auf jeden Fall auf die Anhörung - die muss vor Erlass eines belastenden VA durchgeführt werden! Dann kommt/kam ja ein Rückforderungsbescheid, gegen den du wiederum Widerspruch einlegen kannst. Wenn das auch fruchtlos bleiben sollten hilft nur der Weg vor das Verwaltungsgericht mit einer Anfechtungsklage. Anwalt könntest theoretisch jeden nehmen, aber ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht is immer die beste Wahl (der deckt vor allem sehr schnell ziemlich viele Formfehler fauf ;-)
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Beitrag von Conny »

Ich bin nicht ganz sicher aber beim Bund hatten wir Abhängigkeit vom Familienzuschlag nicht immer. Ich mußte nämlich bis zu der Zeit immer für das Kind Originalrechnungen bei der Beihilfe einreichen und als dann der Zwang mit dem Familienzuschlag kam, reichte nun auch die Kopie.

Aber egal.

M.E. hattest Du Dich nicht bereichert und ob Du den Mangel erkennen mußtest, hängt ein wenig von euerer Ausbildung (Statusgruppe) ab.
In dem Fall wäre ja die Rückforderung absurd und könnte aus mehreren Anlässen niedergeschlagen werden.
Ich würde mal das entspannende Gespräch mit der Beihilfestelle suchen. Es wäre ja auch kein Thema, wenn die Verwaltungen das untereinander klären könnten.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.

Gruß
Conny
dirka
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mär 2011, 15:39
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Beitrag von dirka »

Danke euch schon einmal für die Antworten

Die Gespräche haben wir geführt. Beide Sachbearbeiter/innen waren sehr nett. Aber das ändert nichts daran, dass beide Zahlungen verweigern.

Wie bereits erwähnt gibt die Beihilfe Bund an, zu Unrecht gezahlt zu haben und fordert alles zurück!

Auch nach mehreren Gesprächen mit der Beihilfestelle Land wurde abgelehnt nachträglich zu zahlen. "Änderungen können erst für zukünftige Forderungen - sprich Arztrechnungen der kinder - berücksichtigt werden"

Der verzweifelte Versuch über die Besoldungsstellen, den FamZ nachträglich zu ändern war ebenfalls erfolglos.


"Sch... Bürokratie"

Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende
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dove
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Beitrag von dove »

Meine "Idee" Anwalt einschalten, sonst bist du das Geld los !



der
dove
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Conny
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Beitrag von Conny »

Klare Sache. Wenn die Vernunft nicht siegt, dann Fachanwalt Verwaltungsrecht. Der wird das schon richten.

Ich würde mir schon den Widerspruch von dem schreiben lassen. Aber paß auf die Fristen auf.
Beihilfefrage
Beiträge: 1
Registriert: 3. Dez 2014, 20:09
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Re: Wer zahlt Landedsbeihilfe oder Bundesbeihilfe????

Beitrag von Beihilfefrage »

Hallo,
ich bitte um kurze Antwort was daraus geworden ist.

Danke
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