Hilfe vom BDZ????

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Zöllner
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Hilfe vom BDZ????

Beitrag von Zöllner »

Dies ist eigentlich ein Erlebnisbericht und keine Frage zum Beihilferecht:

Meine Ehefrau ist seit einigen Jahren chronisch krank, und so hatte ich bereits im letzten Jahr den Antrag gestellt, die sogenannte 1% Regelung in Anspruch zu nehmen.
Damals war eine Berechnung angestellt worden, die auch meine drei Kinder mit Freibeträgen berücksichtigte.
In diesem Jahr habe ich dann erneut den Antrag gestellt, und die Beihilfestelle teilte mir mit, dass Kinder über 18 nicht berücksichtigt würden. Ich ließ mir einen ablehnenden Bescheid schicken, legte fristgerecht Widerspruch ein, und wandte mich über den BDZ (Bund Deutscher Zollbeamten) an die Rechtshilfestelle. Von dort kam leider nur: alles in Ordnung, die Beihilfestelle handelt korrekt. Mein Vorschlag, doch von Gewerkschaftsseite mal für Familien initiativ zu werden,denn gerade diese werden dadurch besonders benachteiligt, wurde einfach ignoriert. Auch eine weitere Eingabe brachte nichts.
Dann habe ich an das BMI geschrieben. Von dort die erste erfreulichen Nachricht:
Die von Ihnen beanstandete Regelung in den Beihilfevorschriften des Bundes, dass nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden, wird im Rahmen der umfassenden Neuregelung des Beihilferechts des Bundes geändert werden. Diese umfassende Änderung des Beihilferechts wurde durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Juni 2004 festgestellt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Rahmenbedingungen der Beihilfegewährung festzulegen hat. Auf Grund der vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bevorstehenden vorgezogenen Wahl zum 16. Deutschen Bundestag wird diese gesetzliche Regelung voraussichtlich nicht mehr in dieser Legislatur abgeschlossen werden und unterfällt damit der Diskontinuität. Das bedeutet, dass alle Gesetze, die in dieser Legislaturperiode nicht abschließend beschlossen werden, nach der Neuwahl des Bundestages erneut eingebracht werden müssen.

Damit die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kinder auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Neuregelung der Beihilfevorschriften bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt werden können, hat das Bundesministerium des Innern die Hinweise zu den Beihilfevorschriften (GMBl. 2005, S. 542 ff) geändert. Hinweis 2 Satz 2 zu § 12 Abs. 2 BhV bestimmt, dass sich das bei der Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigende Einkommen bei verheirateten Beihilfeberechtigten um 15 v. H. und für jedes Kind um den sich aus § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes ergebenden Betrag vermindert. Die Hinweise zu den Beihilfevorschriften haben die Begrenzung auf die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ganz bewusst nicht übernommen. Damit sind alle berücksichtigungsfähigen Kinder des Beihilfeberechtigten bei der Berechnung der Belastungsgrenze zu berücksichtigen.

Sofern Ihre zuständige Beihilfestelle Ihre Kinder trotzdem nur bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigen sollte, bitte ich auf die Hinweise zu den Beihilfevorschriften aufmerksam zu machen und die Beihilfestelle zu bitten, sich gegebenenfalls an die zuständige oberste Bundesbehörde zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dieses Schreiben habe ich der Beihilfestelle und auch dem BDZ zukommen lassen. Die Beihilfestelle reagierte sofort und korrigierte ihren Bescheid.
Der BDZ antwortete, dass die geänderten Hinweise erst am 8.7. 05 veröffentlicht wurden.
Der obige Text wurde jedoch bereits am 11. März 05 im Gemeinsamen Ministerialblatt, Seite 542 veröffentlicht, war aber für die BDZ-Mitarbeiter wohl zu schwer auszulegen.
So habe ich feststellen müssen, dass man sich auf seine Gewerkschaft nicht mehr verlassen kann, insbesondere, wenn man nicht den "höheren Etagen" angehört. Hätte ich der Gewerkschaft geglaubt, wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen und ich hätte in "Röhre geschaut"
Jedenfalls waren mir meine Mitgliedsbeiträge zu schade, wenn man einmal Hilfe möchte und derart enttäuscht wird.
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Klasse Beispiel! Ich persönlich komme an dem Tag zurück in den BDZ wenn a) die EU das Streikverbot für deutsche Beamte abgeschafft hat
und
b) der BDZ einen Generalstreik der Zöllner ausruft und finanziert!

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
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friesenstolz
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Beitrag von friesenstolz »

Tolle Geschichte, und klasse dass du nicht klein beigegeben hast :lol: . Es ist einfach nur traurig und zutiefst beschämend, was aus der "Interessenvertretung" geworden ist. Ich erinnere mich ganz dumpf an die letzte grosse Protestaktion des BDZ,DBB etc. in den 80ern, da wurden sogar die Busse bezahlt um nach Bonn zur Demo zu kommen....lang ist´s her! Es hat zwar auch nicht viel gebracht, aber es war sowas wie Flagge zeigen :? .

Ich selbst hatte in ´87 mein "unvergessliches Erlebnis" mit dem BDZ, mann hat mir damals auch jegliche Unterstützung in einer gegen mich gerichteten Zwangsmaßnahme verweigert. Nachdem ich dadurch meiner privaten Lebenssituation völlig beraubt wurde, hatte ich den Entschluß getroffen, BDZ - NIE WIEDER!!! Ich habe damals dem BDZ-Vorsitzenden aus S-H ( einem gewissen Herrn Sommer - kennt den noch wer?) mitgeteilt, ab sofort zu kündigen und meine Beiträge anstatt BDZ dem Herbert-Gmeiner-Fond/SOS-Kinderdörfer zu überweisen, um eine sinnvollere Geldanlage der 5,-DM mtl zu schaffen. Die Reaktion des Herren Vorsitzenden--- Kündigung nicht akzeptiert, da ich den ach so wertvollen BDZ Mitgliedsausweis nicht im Original fristgerecht zurückgesandt habe :evil: !!

Ich kann nur hoffen, aus tiefstem Herzen, dass es wirklich mehr werden (am besten alle !), die aufwachen und den selbstherrlichen und selbstverliebten "Interessenvertretern" die Kündigung vor die Füsse werfen! Ich möchte mal die dummen Gesichter sehen, wenn Scharen von AK´s zurück an die regulären Arbeitsplätze müssen :lol: :D . Das wäre ein Tag, an dem ich wieder beginnen würde an Solidarität zu glauben...

Eine schöne Adventszeit an alle :)
Who Dare Wins
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

@friesengeist

Jau, den Herrn Sommer kennt man noch: ist mittlerweile ZOAR und BPR-Vorsitzender bei der OFD Hamburg.
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friesenstolz
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Beitrag von friesenstolz »

@ Hamburger

:oops: Da seid ihr aber in guten Händen....

Der BPR ist wohl so ziemlich der zweitüberflüssigste Verein bei der BZV.. :x , gleich nach ÖPR...
Who Dare Wins
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