Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV

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Dream-Teacher
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Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV

Beitrag von Dream-Teacher »

Hy zusammen!


Ich bin Beamter auf Wiederruf, im Zusammenhang als Referendar an beruflichen Schulen. In 2005 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall, bei dem ich mir 4 Wirbel (BWK XII - LWK III) gebrochen habe. Dieser Fall wurde von der BG abgeschlossen. In 2008 und 2009 erlitt ich jeweils einen operativ zu behandelnden Bandscheibenvorfall.
Ich habe bei der Sache sehr großes Glück gehabt, denn es blieben weder Lähmungen noch irgendwelche Ausfallerscheinungen noch psychische Probleme zurück, wofür ich auch wirklich sehr dankbar bin. Allerdings benötige ich permanent ein Medikament, welches sich Tilidin (ein Opioid) nennt. Dieses Medikament ist aber auch wirklich alles.
Das Problem was ich nun habe ist, dass mich keine private Krankenversicherung (aus auch für mich nachvollziehbaren betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen) mehr aufnimmt.
Meine Zufriedenheit mit meiner gesetzlichen KV ist auch absolut hervorragend, allerdings bin ich dort freiwillig versichert. D.h. ich muss 150 Euro mehr zahlen, als die Kollegen, die in einer privaten Versicherung versichert sind. Einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge würde ich an Beihilfe nur erhalten, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehme. Allerdings besuche ich meinen Arzt nur einmal im Monat um mir das Rezept für das Medikament Tilidin abzuholen, wofür mich dieser weder untersucht noch berät. Die Mitarbeiter (Sprechstundenhilfen) stellen das Rezept nach meiner Krankenakte aus und der Arzt unterschreibt dieses. Das hierfür vom Arzt berechnete Honorar ist nicht erwähnenswert, genauso wie die Beihilfe-Erstattung hierfür. D.h. also, dass ich zum Arzt gehen müsste, obwohl ich keine Erkrankung habe, um wenigstens einen Teil des Differenzbetrages zu erhalten.  Das macht keinen Sinn, denn es erhöht die Kosten im Gesundheitswesen sowie der Beihilfe.
Gibt es eine Möglichkeit den Differenzbetrag, den ich selbstverständlich auch nachweisen kann, erstattet zu bekommen?
Es macht wirklich keinen Sinn einen Arzt aufzusuchen, obwohl man keine Beschwerden hat. In der Zeit kann man sich auch den wirklich wichtigen Sachen, nämlich der Unterrichtsplanung und Gestaltung, widmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Beantwortung und Hilfe bzw. Lösung dieses Problems.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Diesen Fall verstehe ich nicht. Wenn ein Beamter einen Dienstunfall erleidet, ist nicht die Berufsgenossenschaft zuständig, sondern der Dienstherr. Er muss dann auch die Folgekosten tragen.
Dream-Teacher
Beiträge: 22
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Beitrag von Dream-Teacher »

Klaus hat geschrieben:Diesen Fall verstehe ich nicht. Wenn ein Beamter einen Dienstunfall erleidet, ist nicht die Berufsgenossenschaft zuständig, sondern der Dienstherr. Er muss dann auch die Folgekosten tragen.
!!!Nicht immer soviel um die Ecke denken!!!
Wenn ich heute Referendar bin, den Unfall in 2005 hatte war ich da wohl noch kein Referendar und somit auch kein Beamter! Denn es gibt kein Bundesland, in welchem das Referendariat mehr als 2 Jahre dauert!

Also bitte erst nachdenken, bevor hier irgendwelche Nachrichten einfach festgehalten werden. In dem Forum suchen Menschen wie ich Hilfe und benötigen keine unnützen Informationen
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Jawohl, Herr Oberlehrer.

Trotzdem verstehe ich diesen fall nicht...

"Meine Zufriedenheit mit meiner gesetzlichen KV ist auch absolut hervorragend, allerdings bin ich dort freiwillig versichert. D.h. ich muss 150 Euro mehr zahlen, als die Kollegen, die in einer privaten Versicherung versichert sind. Einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge würde ich an Beihilfe nur erhalten, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehme."

Sind Sie sich wirklich sicher, dass keine ********** Schäden zurückgeblieben sind...?
Dream-Teacher
Beiträge: 22
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Beitrag von Dream-Teacher »

Klaus hat geschrieben:Jawohl, Herr Oberlehrer.

Trotzdem verstehe ich diesen fall nicht...

"Meine Zufriedenheit mit meiner gesetzlichen KV ist auch absolut hervorragend, allerdings bin ich dort freiwillig versichert. D.h. ich muss 150 Euro mehr zahlen, als die Kollegen, die in einer privaten Versicherung versichert sind. Einen Teil der zu viel gezahlten Beiträge würde ich an Beihilfe nur erhalten, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehme."

Sind Sie sich wirklich sicher, dass keine *********** Schäden zurückgeblieben sind...?
Es ist vielleicht besser, SIe würden in den Baumarkt gehen und sich dort die Zeit vertreiben, bevor hier irgendwelche unsinnigen Nachrichten verfasst werden. --> Eine Erklärung zu dieser Sache ist der o.a. Beschreibung zu entnehmen.
alexxag
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Beitrag von alexxag »

Als Beamter auf Widerruf hat man keine Möglichkeiten in die private Krankenkasse zu kommen, sofern man zur "Risikogruppe" gehört. Die Krankenkassen begründen es damit, dass es nicht feststünde, ob man auch tatsächlich irgendwann ins Beamtenverhältnis kommt. Gerade bei den Lehrern kann man je nach Bundesland davon ausgehen, dass zunächst über einen gewissen Zeitraum nur befristete Verträge im Angestelltenverhältnis erteilt werden. Somit müsste man dann wieder zurück in die Gesetzliche wechseln, was wieder mehr oder weniger problematisch ist.

Wenn man tatsächlich dann mal Beamter auf Probe wird, dann ist der Wechsel zur privaten Krankenkasse kein Problem, jedoch kommt dann auch der Risikofaktor (Zuzahlung) zu den "normalen" Beiträgen hinzu.

Das war zumindestens der Stand von 2005/2006, als ich vor der Frage stand und während meiner Beamter auf Widerruf-Zeit in der gesetzlichen bleiben musste.
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tiefenseer
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Re: Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV

Beitrag von tiefenseer »

Hi,
Dream-Teacher hat geschrieben:Hy zusammen!
Ich bin Beamter auf Wiederruf, im Zusammenhang als Referendar an beruflichen Schulen. In 2005 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall, bei dem ich mir 4 Wirbel (BWK XII - LWK III) gebrochen habe. Dieser Fall wurde von der BG abgeschlossen. In 2008 und 2009 erlitt ich jeweils einen operativ zu behandelnden Bandscheibenvorfall.
Steht AU und Bandscheibenvorfall im kausalen Zusammenhang?
Hat sich hierzu schon einmal ein Mediziner geäußert?

Sind die Wirbel-Brüche in Folge des AU ohne Folgen ausgeheilt oder besteht sogar eine SBH (wieviel %)?

Warum hat die BG den Fall abgeschlossen?

Es mag sehr viel Edelmut dahinter stecken, wenn man so wie du denkt und auf einen Arztbesuch verzichtet.
Doch hier geht es um die Ökonomie - um Dein Geldbeutel - ergo --> solltest Du alles unternehmen, was Deinem Geldbeutel nicht belastet!!!

Schönen Abend
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Silencium
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Re: Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV

Beitrag von Silencium »

Dream-Teacher hat geschrieben:D.h. also, dass ich zum Arzt gehen müsste, obwohl ich keine Erkrankung habe, um wenigstens einen Teil des Differenzbetrages zu erhalten.  Das macht keinen Sinn, denn es erhöht die Kosten im Gesundheitswesen sowie der Beihilfe.
Gibt es eine Möglichkeit den Differenzbetrag, den ich selbstverständlich auch nachweisen kann, erstattet zu bekommen?
.
Das haben Sie so nicht richtig verstanden. Sofern Sie (wenn auch freiwilliges) Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie Anspruch auf Sach-und Dienstleistungen gegenüber Ihrer Krankenversicherung, die über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Konsequenz ist, dass Sie jedoch die kompletten Versicherungsbeiträge selbst zahlen müssen, eine Teilerstattung durch die Beihilfe erfolgt hier gerade nicht! Insbesondere werden keinerlei anteilige Versicherungsbeiträge durch den Dienstherrn erstattet.

Wenn Sie mit dieser Möglichkeit nicht zufrieden sind, bleibt aber noch die Möglichkeit im so genannten Basistarif der privaten Krankenversicherung einen Versicherungsvertrag abzuschließen, hier besteht auch seitens der PKV ein Kontrahierungszwang, d.h. eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist unzulässig. Beachten Sie jedoch, dass diese Tarifart auch "nur" dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Ihr Vorteil ist jedoch, dass Sie wie Ihre übrigen "normaltarifversicherten" Kollegen, Ihre Beiträge nur in Höhe Ihres prozentualen Versicherungsschutzes (z.B. 50%) entrichten müssen, da die übrigen Kosten dann durch Ihren Beihilfeanspruch gedeckt sind.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Dienstunfall_L
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Re: Differenzbetragserstattung Gesetzliche KV und Private KV

Beitrag von Dienstunfall_L »

Der Thread ist zwar alt, aber die Fragen sind nicht geklärt, oder?

M.W. können verbeamtete (freiwillig) GKV-Versicherte einen Teil der KK-Beiträge rückerstattet bekommen, sofern sie vor 1961 (?) geboren sind. Einige meiner Kollegen wurden nachträglich rückwirkend verbeamtet, blieben in der GKV und erhalten etwa die Hälfte ihrer KK-Beiträge auf Antrag zurück.

Die Kosten des vom TE genannten Medikaments müsste m.W. die BG tragen, wenn der Arbeitsunfall anerkannt und notwendige Einnahme des Medikaments unfallbedingt bestätigt ist.

LG, L.
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