Reisekostenzuschuss und Beihilfe

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Martin Körner

Reisekostenzuschuss und Beihilfe

Beitrag von Martin Körner »

Hallo zusammen.....

ich stell mich erst einmal kurz vor.
Beginne am 01.09.2009 eine Beamtenlaufbahn im nichttechnischen mittleren Dienst in Bayern als Anwärter.
Lebe derzeit noch in Thüringen. Das Ich mein Wohnort nach Bayern verlegen werden ist kein Problem.
Die Ausbildung ist zum einen in der Dienstelle und in die Theorie in der Verwaltungsschule.

Kann man Fahrkostenzuschuss beantragen, wenn man am WE von dr Verwaltungsschule auch mal nach Hause zu seiner Wohnung fahren will, oder muss man die ganzen Monte (auch am WE) im Wohnheim bei der Verwaltungsschule bleiben. Mir wurde gesagt, dass die >mensa nur bis Freitag geöffnet hat und die meisten Anwärter am Freitag nachmittag nach Hause fahre. Frage mich wie die "Koleginnennen und Kollegen sich diese Fahrten leisten, da die Schule und die Diensstelle in den wenigsten Fällen in der Nähe befinden.

Gibt es für solche Heimfahrten die Möglichkeit bei seinen Dienstherrn Fahrkostenbeihilfe oder einen Zuschuss zu beantragen.

Na ja bin ebend neu hier und wollte mich schon einmal vorher informieren.
Wie läuft das mit der Beihilfe? Derzeit bin ich noch in der GKV werde (muss) dann in die PKV.
Wenn ich zum Arzt muss und bekomme eine Rechnung z. B. in Höhe von 200,00 €.

Bis jetzt verstehe ich das so, dass mein Dienstherr 50 % übernimmt und 50 % übernimmt meine PKV.
Muss ich die Rechnungen sammel und kann ich erst ab einen Sockelbetrag diese Rechnung mit entsprechenden Antrag beim Dienstherrn einreichen oder wie läuft das ab. Ich würde mich sehr freuen
, wenn mir hierzu ein/ eine Landesbeamter/e einmal weiterhelfen kann.

Vielen Dank

Gruß Marti
Lotus
Beiträge: 53
Registriert: 14. Okt 2008, 19:49
Behörde:

Beitrag von Lotus »

Beihilfe:

Du bezahst deine Rechnungen, danach reichst du sie bei der Beihilfe und bei deiner PKV ein und hoffst darauf, daß sie dir was erstatten.
Bei größeren Rechnungen zuerst einreichen und dann bezahlen.
Solltest du Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, dann zuerst bei der Beihilfe einreichen, danach bei der PKV und den Bescheid der Beihilfe mit abgeben.
Bei der Beihilfe ab 200 Euro einreichen, drunter nur in Ausnahmefällen oder wenn die Rechnung sonst verjährt.

Fahrkostenersatz:
Frag bei deiner Geschäftsstelle nach.
Normalerweise erstatten sie dir für Wochenendheimfahrten aber nichts, schließlich bekommst du ein Gehalt.
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