Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

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KlausSidka
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Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

Einladung zur Amts- bzw. bahnärztlichen Untersuchung

Sehr geehrter Herr ...,

da Sie seit dem 24.07.2017 dienstunfähig erkrankt sind, hat das Bundeseisenbahnvermögen uns beauftragt, Sie unter Vorlage dieses Schreibens zur amts- bzw. bahnärztlichen Untersuchung einzuladen.

Diese findet statt

am: xx.yy.2017
um: 00:00 Uhr
in: MDK Nord, Hammerbrookstraße 5, 20097 Hamburg, 3. OG
bei: Frau Dr. xyz


Gemäß den Vorgaben des Bundeseisenbahnvermögens, ist es erforderlich, dass Sie
zum Untersuchungstermin aktuelle Befunde, fachärztliche Untersuchungsberichte, La-
bor-Untersuchungsergebnisse u.ä, die mit den o. g. Fehlzeiten in Zusammenhang ste-
hen können, mitbringen und der Bahnärztin/dem Bahnarzt vorlegen.

Es wird eine ausführliche Untersuchung durchgeführt. Nach Erörterung und Prüfung
Ihres aktuellen Gesundheitszustandes unter Würdigung möglicher Vorerkrankungen
werden ggf. vorliegende Befunde anderer Ärzte ausgewertet. Falls erforderlich, veran-
lasst das Bundeseisenbahnvermögen eine zusätzliche externe fachärztliche Begutach-
tung, zu der Sie dann gesondert eingeladen werden.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein und deshalb den Termin
nicht wahrnehmen können, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem behandelnden Arzt auf
der Rückseite dieses Schreibens bescheinigen. In diesem Fall schicken Sie das
Schreiben mit der ärztlichen Bescheinigung ihrer/ihres behandelnden Ärztin/Arztes bitte
unverzüglich an die für Sie zuständige Dienststelle des Bundeseisenbahnvermögens .
zurück und senden eine Kopie an ihren Beschäftigungsbetrieb.


Mit freundlichen Grüßen
DB JobService GmbH

Liebe Kollegen,

dieses Schreiben habe ich erhalten und staune. Ich bin seit über 40 Jahren bei der DB, habe aber so ein Schreiben bisher noch nie gesehen geschweige denn erhalten.

Es ist richtig, dass ich in den letzten Jahren öfter dienstunfähig war. Allerdings ist das weder ein Wunder bei den Verhältnissen noch war es wirklich zu vermeiden. Erwähnt werden muss, dass ich bei DB JobService keiner regulären Arbeit nachgehe, sondern seit über vier Jahren in einem Beschäftigungsprojekt untergekommen bin. Ich bin Beamter.

Kann mit vorstehendem Schriftstück irgendwer etwas anfangen?

Für Hinweise, Anregungen, sachliche Diskussionen etc. bin ich dankbar.
echterBAHNER
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von echterBAHNER »

Das ist ein Standardbrief. Eine ganz normale Untersuchung beim Bahnarzt wir du sie mir Sicherheit nicht nur einmal schon hattest.

Mein Brief sah beim letzten Termin genauso aus. Mach dir keinen Kopf.
KlausSidka
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

Danke dir, echterBahner.

Die Einladung zu meiner letzten bahnärztlichen Untersuchung sah jedoch völlig anders aus.
Außerdem war sie in der Außenstelle Hamburg des BEV, wo der Bahnarzt auch sein sollte.

Diesmal jedoch werde ich zum MDK, also zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen, eingeladen.
Das ist es, was so irritiert.
bahnbiajotta
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Aus persönlicher Erfahrung wäre ich doch sehr hellhörig bei einer solchen Aufforderung.

Ich würde mir
1.
die Aufforderung des BEVs zeigen lassen.
2.
monieren das kein Grund für die Untersuchung angegeben ist.
3.
Nicht angegeben ist was genau untersucht werden soll.
4.
Darauf Hinweisen das bis jetzt der Amtsarzt bzw. die IAS-Gruppe als Betriebsarzt zuständig war.
Torquemada
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von Torquemada »

Der Grund für die Untersuchung muss immer genannt werden. Sonst ist diese Einladung völlig fehlerhaft.
KlausSidka
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

bahnbiajotta hat geschrieben: 3. Aug 2017, 16:09 Aus persönlicher Erfahrung wäre ich doch sehr hellhörig bei einer solchen Aufforderung.
bahnbiajotta,

ich bin sehr hellhörig geworden. Genau aus diesem Grund habe ich diesen Beitrag hier erstellt.
bahnbiajotta hat geschrieben: 3. Aug 2017, 16:09 Ich würde mir
1.
die Aufforderung des BEVs zeigen lassen.
2.
monieren das kein Grund für die Untersuchung angegeben ist.
3.
Nicht angegeben ist was genau untersucht werden soll.
4.
Darauf Hinweisen das bis jetzt der Amtsarzt bzw. die IAS-Gruppe als Betriebsarzt zuständig war.
Ich denke, dass das BEV allem zustimmt, was es von DB JobService vorgelegt bekommt. Denn das ist mir schon soweit klar, dass dies nur auf Betreiben von DB JobService stattfindet.
Trotz alledem kann man natürlich beim BEV mal nachhaken, klar.

Dass kein Grund angegeben ist, kann ich leider nicht bestätigen. In meinem abgedruckten Schreiben im Eingangspost habe ich leider die erste Betreffzeile vergessen. Diese lautete: "Ihre Dinstunfähigkeit". Sorry.


Was genau untersucht werden soll ... hmm, darüber konnte ich nichts finden im BBG. Hast du ggf. Bezugsquellen für mich?

Und der Hinweis, dass bis jetzt der Amtsarzt bzw. die IAS-Gruppe als Betriebsarzt zuständig war, kann m. E. nicht wirklich greifen.
Denn letztlich ist es egal, wer untersucht. Solange der oder diejenige als Gutachter zugelassen ist.


Was m. E. viel mehr greift: Im BBG ist immer die Rede davon, dass der Beamte seine Dienstgeschäfte nicht oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann.
Wenn ich das richtig sehe, übe ich derzeit überhaupt keine Dienstgeschäfte aus - mangels eines übertragenen Dienstpostens.

Oder sehe ich das verkehrt?
bahnbiajotta
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

BverwG, Beschluss vom 10. April 2014– 2 B 80.13
OVG Nordrhein –Westfalen vom 19.04.2016 1 B 307/16

Das sind die Urteile, die was dazu aussagen.

Lass dir das Schreiben dey BEVs zukommen...oder ruf mal beim BEV selber an und frage.

Ihre Dienstunfähigkeit ist ansich kein Grund.
JS muss ganz klar benennen was zur Untersuchung Anlass gibt.

Lese dir in Ruhe die Urteile durch.

Die STelle im BBG : § 44 BBG
Andrea55
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von Andrea55 »

Hallo KlausSidka,
wenn du an der Rechtmäßigkeit zweifelst, lasse dich anwaltlich beraten.
Gruß Andrea
Torquemada
Moderator
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von Torquemada »

Andrea55 hat geschrieben: 4. Aug 2017, 16:17 Hallo KlausSidka,
wenn du an der Rechtmäßigkeit zweifelst, lasse dich anwaltlich beraten.
Gruß Andrea
Richtig !!!

Das ist ein Job für Facheute.
KlausSidka
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

Super, bahnbiajotta ... danke sehr.

Habe mir beide Urteile mal gespeichert.


Andrea 55, Torquemada
Ihr habt beide ganz sicher recht. Das wäre normalerweise auch mein Weg gewesen.
Dummerweise wollte ich bereits in einer anderen Angelegenheit anwaltliche Hilfe in
Anspruch nehmen. Zu einem Erstgespräch ist es gerade noch gekommen, dann hat
meine private RS eine weitere Kostenübernahme abgelehnt.

Somit ist der Weg für mich - aus unkalkulierbaren Kostengründen - nicht gangbar.
bahnbiajotta
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Bevor ich zum Anwalt renne informiere ich mich erst.

Dafür sind diese Urteile dann ganz hilfreich.
bahnbiajotta
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Hier ist auch ein Beschluss

https://openjur.de/u/853884.html
bahnbiajotta
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von bahnbiajotta »

Hier ist nochmal eine zusammenfassende Version

http://www.anwalt-tomfroehlich.de/aerzt ... gepflicht/
echterBAHNER
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von echterBAHNER »

Da steht das du auf Veranlassung des BEV zum Arzt sollst. Ich gehe jetzt Mal davon aus dass die nicht lügen, also solltest du den Termin wahrnehmen. Beim BEV anrufen würde ich vorher auch und freundlich fragen ob es seine Richtigkeit hat.

Das mit den Dienstgrad hätten ist ein sehr dehnbarer Begriff, da würde ich den Mund Jahren oder einen Anwalt konsultieren.

Bei mir sahen sie letzten beiden Einladungen so aus, nur war ich beim BEV Arzt. Untersucht und gut.
KlausSidka
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

@echterBAHNER
"Angst" habe ich auch nicht vor der Untersuchung bzw. dem Ergebnis. Was soll schon passieren...
Aber die Art und Weise sowie natürlich die laxe Form irritieren bzw. ärgern mich.

Klar gehe ich hin.


@bahnbiajotta
Die Hinweise auf die Urteile sind m. E. sehr nützlich. Danke dir dafür.
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