Prävention

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
kawa
Beiträge: 4
Registriert: 24. Okt 2016, 17:05
Behörde: deutsche bahn

Prävention

Beitrag von kawa »

Hallo,muss ich an einem Präventionsgespräch im Krankenstand teilnehmen?
Glaube nein ,bin mir aber nicht sicher.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Prävention

Beitrag von Ruheständler »

...ein Personal/Präventionsgespräch hat ja den Zweck die Bedürfnisse und Erfordernisse als Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber aus der jeweiligen Tätigkeit abzustimmen/zu verbessern es hat also nur Sinn wenn jemand auch dienst/arbeitsfähig ist um die neuen Absprachen und Anweisungen auch umsetzen zu können,wenn man sich der Sache gegenüber stark fühlt kann man natürlich daran teilnehmen es können sich ja durchaus auch Vorteile als Arbeitnehmer daraus entwickeln,aber eine verpflichtende Teilnahme ist es im Krankenstand nicht.
Quelle:
Präventionsgespräch § 84 SGB IX
Die Freiwilligkeit des Präventionsgespräches erfordert die Zustimmung und die Beteiligung der betroffenen Beschäftigten. Das bedeutet, dass diese Gespräche freiwillig sind. Eine Verpflichtung, die angebotenen Gespräche wahrzunehmen, besteht also nicht. Verzichtet der oder die Betroffene allerdings auf ein Präventionsgespräch besteht für den Arbeitgeber evtl. keine Möglichkeit, betrieblich bedingte Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Daraus ergibt sich unter bestimmten Voraussetzungen, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis bei weiter anhaltender Arbeitsunfähigkeit beenden kann.

Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
echterBAHNER
Beiträge: 199
Registriert: 24. Jun 2015, 16:41
Behörde:

Re: Prävention

Beitrag von echterBAHNER »

Natürlich nicht. Wer krank ist, der ist krank.

Solltest du gar krankgeschrieben sein mit gelben Schein Tage ich dir dringend ab daran teilzunehmen. Es ist ja dienstlich. Deine Krankenkasse,/Dienstherr könnte dir sogar ganz schön Schwierigkeiten machen wenn auf dem WEG ZUR ARBEIT etwas passiert obwohl du ja krankgeschrieben bist.

Sollte dir dein Vermittler was anderes sagen oder Konsequenzen androhen schalte einfach das BEV in Form des Personalrat ein
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Prävention

Beitrag von Bananen-Willi »

echterBAHNER hat geschrieben:Solltest du gar krankgeschrieben sein mit gelben Schein Tage ich dir dringend ab daran teilzunehmen. Es ist ja dienstlich. Deine Krankenkasse,/Dienstherr könnte dir sogar ganz schön Schwierigkeiten machen wenn auf dem WEG ZUR ARBEIT etwas passiert obwohl du ja krankgeschrieben bist.
Ja so ein Blödsinn. Die meisten Leute wissen, dass eine Krankschreibung darüber gar nichts aussagt. Manche glauben oder verbreiten aber hartnäckig weiter die obigen Gerüchte.

Zitat:
„Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot“, sagt Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Die Bescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann“, so von Kageneck.

Wenn die Arbeitsfähigkeit schon früher hergestellt sei, dürfe man auch zum Arbeitsplatz zurückkehren. Das heißt: Wer sich gesund fühlt, kann ohne weiteren Arztbesuch wieder arbeiten gehen. Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nicht.
zweites Zitat:
„Wenn man sich trotz Krankschreibung gesund fühlt und zur Arbeit geht, hat das keinen Einfluss auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz“, sagt Stefan Boltz vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Das gelte auch für Wegeunfälle.Wer sich also trotz Krankschreibung auf den direkten Weg zur Arbeit macht, genießt in der Regel von der Haustür an den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer. Unabhängig von der Krankschreibung gilt, dass ein medizinischer Vorfall am Arbeitsplatz nur dann als Arbeitsunfall anerkannt wird, wenn er in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Prävention

Beitrag von Hauseltr »


Solltest du gar krankgeschrieben sein mit gelben Schein


Als Beamter mit gelben Schein? Das passt nicht!
echterBAHNER
Beiträge: 199
Registriert: 24. Jun 2015, 16:41
Behörde:

Re: Prävention

Beitrag von echterBAHNER »

Oh Bananen Willi,

Ließ mal wer die Zitate schrieb. Erstens bist du privat versichert, zweitens habe ich mit der KVB schon durch und etliche Probleme gehabt da ich auf dem Weg zum Dienst trotz Krankschreibung einen Unfall hatte, die EUK fand das auch nicht besonders lustig.

@hauselt, was soll da nicht passen ?

Mal davon abgesehen Verstand ich die Frage des TE so dass er nicht Frage ob er darf sondern ob er muss !!
Antworten