Zwangspensionierung

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Bahnfuzzy
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Zwangspensionierung

Beitrag von Bahnfuzzy »

Hallo wenn man als Beamter durch Krankheit beeinträchtigt ist und dadurch schlecht vermittelbar ist droht dann irgendwann die Zwangspensionierung oder bleibt man bei DB Jobservice bin 52 Jahre alt und befinde mich im Moment seit 01.04 in Op 1?
watschenmann
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von watschenmann »

Hallo Bahnfuzzy
Immer schön sagen dass du arbeiten willst und bloss nicht zu anderen Behörden abschieben lassen, wenn dann nur per Abordnung.
Mache ich schon seit längerem :D
Gruß der Watschenmann
bahnbiajotta
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von bahnbiajotta »

Solange du Dienstfähig bist können sie gar nichts.
Schlecht vermittelbar heisst nichts.
Ich habe auch Einschränkungen und bin seit langer Zeit zu Hause.

Es ist nicht dein Problem sein das die Bahn dir keinen ARrbeitsplatz bieten kann.
Mit Zwangspensionierung drohen sie gerne aber sie wissen auch das es das nicht gibt.

Nur wenn man auf Dauer krank, nicht Dienstfähig ist, kann die Dauernde Dienstunfähigkeit drohen.
hugoegonbalder
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von hugoegonbalder »

Ja das ist die "Jobservice-Masche". Wenn die Vermittler nicht weiter wissen droht man mit Zwangspensionierung. Ich weiss nur nicht ob das deren Blödheit oder Ahnungslosugkeit ist. Ich denke da brauchst du dir keine sorgen machen.

Ich selber war schon mehrfach zu Bundesbehörden abgeordneten und anschließend immer wieder zurück zur Bahn. Ich lasse mich nicht versetzen. Das sage ich natürlich nicht. Immer schön Arbeitswillig sein. Es muss ja auch bei der Behörde passen. Und das tut es meist nicht, auch wegen der Nachteile (41 h/Woche, Jobticket/Freifahrt...). Es gibt andere Auffanggesellschaften (Post/Telekom) da wird einem das schon eher finanziell schmackhaft gemacht (Abfindung/monatlicher Zuschlag). Also, lass dir vom Vermittler nichts erzählen. Meist wirst du nur belogen oder für dumm verkauft.
Deppert
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von Deppert »

Wie sieht es denn mit den Beamten aus, die Schwerbehinderte sind oder mit einem Schwerbehinderten gleich gestellt sind? Hat damit jemand Erfahrung? Auch im alltäglichen Arbeitsbereich?
suemue
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von suemue »

Hier mal mein bisheriges Erlebnis mit der DB !
ich bin 58 Jahre alt seit 1981 als Lokführer A8 in FRANKFURT beschäftigt und seit 2011 untauglich. Ich bin auf meiner Dienstelle mit Aushilfsjobs beschäftigt worden, also alles ohne festen Arbeistsplatz. 2013 war ich längere Zeit krank,bedingt durch einen leichten Schlaganfall, wo ich aber keine Einschränkungen erlitten habe, habe aber eine Schwerbehinderung von 50%. Ich war 6 Monate daheim. Nach 6 Monaten nahm ich wieder meine Arbeit bis 01.09.2016 auf, da schickte man mich zum Jobservice, bis 01.12.2017, da kam die Zwangspensionierung, von wegen OP1 9 Monate lang und dann OP2 12 Monate lang. Ich habe eine klage eingereicht, denn mir wurde eine Restarbetsleistung bestätigt durch den BEV-Arzt. Darauf ist die DB nicht eingegangen und reagierte mit untätigkeit. Mein Anwalt strebte eine Untätigkeitsklage an, daruf reagierte die DB, mit einem Arbeitsplatzangebot in Saarbrücken, als Postbote. Diese Stelle sei sehr krzfristig frei geworden und wäre mit A8 bewertet.
Ich mußdazu sagen, daß ich 43 Bewerbunge geschrieben habe und ich es als Willkür von der DB ansehe mich nicht zu beschäftigen. Das ist für mich der Beweis einen Beamten loswerden zu wollen
Die Fahrzeit würde einfache Fahrt mehr als 3 Stunden betragen und ich könne ja umziehen, das lehte ich ab. Die Klage ist jetzt verfasst und ist dem Gericht und meinem Arbeitgber zugestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, daß es bis zu Verhandlung bis zu 20 Monaten dauern könne und ich bis zur Gerichtsentscheidung noch aktiver Beamte wäre, nur OHNE DIENSTBEZÜGE, also bekomme ich Pension seit 01.12.2017. Würde ich die Klage gewinnen, müßte mir die DB die differenz nachzahen.
So das ist jetzt erstmal stand der Dinge
Wäre nett, wenn jemand schreiben würde, was er für Erfahrnungen bei gericht gemacht hat.
suemue
Gloster
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von Gloster »

1.) Die Zuweisung zu einer Beschäftigungsgesellschaft ("Jobservice") ist rechtswidrig. Das hat die Postgewerkschaft schon zu Unzeiten erstritten. Du hast Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung bei der Bahn. Man muß sich auch nicht zu irgendwelchen anderen Behörden "abordnen" lassen, man muß sich auch nicht "bewerben", auch nicht bei der Bahn.
2.) Du bist 58 Jahre alt. Du hast nur ein Leben. Schmeiß den Kram hin und ärgere Dich nicht mehr mit diesem Drecksladen herum. Es lohnt sich nicht. :)

MfG
watschenmann
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von watschenmann »

Hallo
nur zur Info:

Zu DB-Jobservice erfolgt keine Zuweisung!!! Als Beamter wirst du dorthin abgeordnet.

Gruß Watschenmann
hugoegonbalder
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von hugoegonbalder »

suemue hat geschrieben: 22. Jun 2018, 08:32 Hier mal mein bisheriges Erlebnis mit der DB !
ich bin 58 Jahre alt seit 1981 als Lokführer A8 in FRANKFURT beschäftigt und seit 2011 untauglich. Ich bin auf meiner Dienstelle mit Aushilfsjobs beschäftigt worden, also alles ohne festen Arbeistsplatz. 2013 war ich längere Zeit krank,bedingt durch einen leichten Schlaganfall, wo ich aber keine Einschränkungen erlitten habe, habe aber eine Schwerbehinderung von 50%. Ich war 6 Monate daheim. Nach 6 Monaten nahm ich wieder meine Arbeit bis 01.09.2016 auf, da schickte man mich zum Jobservice, bis 01.12.2017, da kam die Zwangspensionierung, von wegen OP1 9 Monate lang und dann OP2 12 Monate lang. Ich habe eine klage eingereicht, denn mir wurde eine Restarbetsleistung bestätigt durch den BEV-Arzt. Darauf ist die DB nicht eingegangen und reagierte mit untätigkeit. Mein Anwalt strebte eine Untätigkeitsklage an, daruf reagierte die DB, mit einem Arbeitsplatzangebot in Saarbrücken, als Postbote. Diese Stelle sei sehr krzfristig frei geworden und wäre mit A8 bewertet.
Ich mußdazu sagen, daß ich 43 Bewerbunge geschrieben habe und ich es als Willkür von der DB ansehe mich nicht zu beschäftigen. Das ist für mich der Beweis einen Beamten loswerden zu wollen
Die Fahrzeit würde einfache Fahrt mehr als 3 Stunden betragen und ich könne ja umziehen, das lehte ich ab. Die Klage ist jetzt verfasst und ist dem Gericht und meinem Arbeitgber zugestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, daß es bis zu Verhandlung bis zu 20 Monaten dauern könne und ich bis zur Gerichtsentscheidung noch aktiver Beamte wäre, nur OHNE DIENSTBEZÜGE, also bekomme ich Pension seit 01.12.2017. Würde ich die Klage gewinnen, müßte mir die DB die differenz nachzahen.
So das ist jetzt erstmal stand der Dinge
Wäre nett, wenn jemand schreiben würde, was er für Erfahrnungen bei gericht gemacht hat.
suemue
Hallo, zuerst mal verklagt du nicht die Bahn. Das BEV ist dein Dienstherr und derjenige der verklagt wird. Ich habe mittlerweile 3 Prozesse geführt und jedes mal gewonnen. Ebenso kenne ich einige andere Fälle bei denen das BEV verloren hat. Die Richter sind uns Beamten wohlgesonnen und kennen mittlerweile das Problem mit dem Übergangpersonal und das man diese schnell loswerden möchte. Natürlich ist deine Situation belastend aber ich würde zuerst mal davon ausgehen, dass du den Prozess gewinnst. Wie schätzt dein Anwalt die Lage ein? Mein Anwalt hat inzwischen viele Eisenbahner vertreten und einiges an Erfahrung. Er hat vorher die Situation gut einschätzen können und immer richtig gelegen.  Keep Cool.
suemue
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von suemue »

Na ja was mich ein wenig anstinkt, ist, daß mir das BEV einen Arbeitsplatz in Saarbrücken angeboten hat und derArbeitsplatz (Postbote) soll angeblich amtsangessen sein. Wenn ich ablehne wäre das wohl sehr negativ für mich.
Erst muß das BEV erklären, warum ich der richtige Beamte bin, der diesen Job ausüben kann (muß oder soll ).
suemue
Gloster
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von Gloster »

watschenmann hat geschrieben: 23. Jun 2018, 07:55
Zu DB-Jobservice erfolgt keine Zuweisung!!! Als Beamter wirst du dorthin abgeordnet.
Zuweisung, Abordnung, Versetzung, nenn es wie Du willst.
Als Beamter hast Du einen Anspruch auf eine amtsangemessene Verwendung.
Bei der Gründung der DBAG sind Gesetze erlassen worden, die die Beschäftigung
der Beamten im Bahn-Konzern regeln. Einen "Job-Service" gab es damals nicht.
Kein Beamter muß eine Tätigkeit dort aufnehmen. Freilich ist "freiwillig" alles
erlaubt, die Eisenbahner-Gewerkschaft feiert diesen Unsinn ja sogar noch,
und ich kenne Beamte, die "dienstlich" Malerarbeiten verrichten oder
Medikamente für Apotheken ausfahren. Alles im Aftrag des "DB-Job-Service".
Wer sich darauf einläßt ist selber Schuld.

MfG
Justy
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von Justy »

Wie viele wurden denn in denn in den letzten Jahren zwangspensioniert? Die wirklichen Zahlen kennt niemand. Auch nicht ob es überhaupt welche gibt. Wie das ganze ausgeht wenn man klagt kann auch niemand sagen. Ich denke hier will man ein exempel statuieren. Ich will arbeiten, kann meinen Beruf, nach einem vom BEV anerkannten Dienstunfall (Suizid) allerdings nicht mehr ausüben. Und nun würde man mich einfach pensionieren obwohl ich noch andere Aufgaben übernehmen könnte? Jobservice kann sowieso nicht pensionieren, wenn überhaupt das BEV. Und denen sollte es eigentlich egal sein weil die Bahn sich dazu verpflichtet hat mich zu beschäftigen.
watschenmann
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von watschenmann »

Und genau deshalb versucht DB-Jobservice dich dazu zu überreden, dass du dich zu einer anderen Behörde versetzen lässt.
Ergebnis:
Die Bahn und BEV sind wieder einen Beamten los und die aufnehmende Behörde darf sich dann mit dir beschäftigen.
Und Jobservice hat einen Fall erfolgreich abgewickelt.

Der Rest ist dann dein Problem!

Watschenmann
watschenmann
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von watschenmann »

deswegen habe ich ja auch von überreden gesprochen. Richtig lesen hilft Bundespostler
watschenmann
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Re: Zwangspensionierung

Beitrag von watschenmann »

Das kann nicht sein, da ich mit der Post nichts zu tun habe.
Und so etwas Besserwissererisch wie Sie habe ich in meiner Bekanntschaft nicht, daher können wir uns nicht kennen!
Und da lege ich auch keinen Wert drauf. :D
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