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Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 9. Mai 2016, 23:09
von Jaschner
Moin,
habe am Sonnabend folgendes Schreiben bekommen heute am Montag sollt ich schon die Antwort abgeben.
Hat jemand schon erfahrungen:

02.05.2016
Vorgesehene Abordnung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) zur Bewältigung der mit den hohen Flüchtlingszahlen verbundenen aktuellen Herausforderungen; Anhörung im Auftrag des Bundeseisenbahnvermögens

wie Sie wissen, steht die Bundesrepublik Deutschland mit den hohen Flüchtlingszahlen vor immensen Herausforderungen.
Hierzu gehört auch die unbedingt erforderliche Beschleunigung der Bearbeitung der Asylanträge sowie der Abbau der aufgelaufenen Rückstände u.a. an den BAMF-Außenstellen Bremen, Hamburg, Nostorf-Horst, Bramsche, Braunschweig, Friedland, Oldenburg, Osnabrück, Bielefeld, Münster, Kiel, Neumünster-Haart / Dep. Boostedt und Rendsburg,
Das Bundesministerium des Innern hat sich erneut an das Bundeseisenbahnvermögen gewandt, diesmal mit dem ausdrücklichen Wunsch, auf Grund der Dringlichkeit temporär Beamtinnen. und Beamten als Bürosachbearbeiter/in im Asylverfahren im Wege der befristeten
Abordnung (sechs Monate, Verlängerung auf bis zu 12 Monate ist möglich) zur Verfügung zustellen. . . .
Die Aufgaben der/s Bürosachbearbeiter/in im Asylverfahren bestehen in
-
Aufbereiten der Verfahrenspost - Scannen des Verfahrensposteingangs
- Vollständigkeits- und Qualitätskontrolle der eingescannten Verfahrenspost sowie Vergleich der Übereinstimmung der Papieroriginale mit den elektronischen Dateien und Beglaubigung durch digitale Signatur
- Verfahrenspostbearbeitung (schriftliche Antragsannahme / Aktenanlage, erkennungsdienstliche Behandlung bei schriftlichen Erst- und Folgeverfahren, allgemeine Post-! Aktenbearbeitung, Zustellungen, schriftlich, Folgeanträge, Mehrfachanträge, Prozessverfahren)

Abgabe der Antwort bis zum 09.05.2016

- Einverstanden
- Nicht Einverstanden aus folgenden Grund.


Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 10. Mai 2016, 09:31
von jaschatz
Hallo Jaschner,

hatte mein Schreiben am Freitag, 06.05 in der Post.
Hab dann erst mal "Nicht einverstanden" angekreuzt.
Warte nun auf den Marschbefehl.
Dagegen kann man dann nix mehr machen.

Kopf hoch, Es wird schon nicht so schlimm.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 03:05
von matzeman
"Machen" kann man schon was. Personalrat einschalten und überprüfen lassen ob die "Auswahl" der Betreffenden, sozial, richtig ist.
Wenn man bsp. ne Pflegebedürftige/kranke Person im Haushalt hat die man versorgen muss und andere Kollegen haben diese nicht...

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 16:43
von Doofmann
matzeman hat geschrieben:"Machen" kann man schon was. Personalrat einschalten und überprüfen lassen ob die "Auswahl" der Betreffenden, sozial, richtig ist.
Wenn man bsp. ne Pflegebedürftige/kranke Person im Haushalt hat die man versorgen muss und andere Kollegen haben diese nicht...
Kannst du knicken. Interessiert da keinen.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 17:49
von Torquemada
Doofmann hat geschrieben:
matzeman hat geschrieben:"Machen" kann man schon was. Personalrat einschalten und überprüfen lassen ob die "Auswahl" der Betreffenden, sozial, richtig ist.
Wenn man bsp. ne Pflegebedürftige/kranke Person im Haushalt hat die man versorgen muss und andere Kollegen haben diese nicht...
Kannst du knicken. Interessiert da keinen.
Wer wirklich Probleme wegen solcher Sachen hat, sollte dann eben einen versierten Fachachwalt aufsuchen und im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine solche Abordnung vorgehen.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 20:15
von Jaschner
Moin,
nach meinen jetzigen Wissensstand habe alle Beamte diese Brief am Freitag bekommen. Es soll aber auch einige Freiwillige geben.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 20:30
von Pensionist
Hallo zusammen,

ich denke von Seite des BR (oder den Gewerkschaften) ist hier keine Hilfe und keine Unterstützung zu erwarten. Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich nur berichten das denen das eigene Hemd sprich die Eigeninteressen immer sehr viel wichtiger waren als die Interessen der MA die sie vertreten sollten.
Ich bin schon seit Jahren in keiner Gewerkschaft, habe von dem ersparten Geld eine vernünftige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und vertrete meine Interessen selber.
Ich kann allen nur empfehlen es genau so zu machen.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 22:14
von Jaschner
Moin,
stimmt da muß ich den Vorredner leider recht geben. Gerade bei DB Jobservice Nord ist das ganz eindeutig so. Auch wenn es vielleicht in anderen Bereichen noch welche gibt die sich wirklich einsetzen

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 11. Mai 2016, 22:17
von Jaschner
Moin,
kann den hier Jemand einen guten Anwalt empfehlen der schon erfahrung mit DB Jobservice gemacht hat?

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 14. Mai 2016, 12:00
von arme Sau
Anwalt vorschlagen bitte per PN !!

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 17. Mai 2016, 12:41
von Doofmann
Moin,

ich habe einen Fachanwalt und mit ihm ausreichend über das Thema geredet. Wenn die Abordnung zum BAMF Kommt ( oder auch woanders hin) dann heißt es Koffer packen. Keine Chance rein rechtlich dagegen etwas zu machen. Er persönlich hat eine Klientin der Telekom vertreten die gegen ihre Versetzung klagte. Verwaltungsgericht Lüneburg wies die Klage ab, es wird Revision vorm OVG geben, doch er sagte gleich das es da sehr schlecht aussieht. Klagegrund war ein chwerstbehindertes Kind was in der MHH Hannover gepflegt werden MUSS laut Gutachten.


Ich kann Pensionist auch nur zustimmen, bin auch bei Jobservice Nord. Der BR klopfte zwar gute Sprüche, das wars dann aber auch. Ich vertrete mich nun selber bei denen. Den Anwalt utze ich nur wenn es um Rechtsfragen geht.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 17. Mai 2016, 14:18
von Torquemada
Doofmann hat geschrieben:Moin,

ich habe einen Fachanwalt und mit ihm ausreichend über das Thema geredet. Wenn die Abordnung zum BAMF Kommt ( oder auch woanders hin) dann heißt es Koffer packen. Keine Chance rein rechtlich dagegen etwas zu machen.

Bitte keine rechtlichen Behauptungen dieser Art aufstellen. Jeder Fall ist einfach. Und was dein Fachanwalt dir erzählt, muss auf andere nicht zutreffen.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 17. Mai 2016, 21:56
von Bananen-Willi
Torquemada hat geschrieben: Jeder Fall ist einfach.
Ich vermute mal, du wolltest damit ausdrücken, jeder Fall sei einzigartig? Einfach sind die wenigsten Fälle :)
Ich tendiere jedoch eher zu Doofmanns Aussage. Und zu deiner. Ist eben eine Mischung aus beiden :lol: Rein rechtlich kann man immer was dagegen machen, wenn es allerdings vor die Verwaltungsgerichte geht, stehen die Chancen grundsätzlich sehr schlecht. Das von Doofmann erwähnte Beispiel ist ja schon fast idealrepräsentativ. Ausreißer gibt es aber immer, sei es, weil man tatsächlich einen der wenigen Gründe für eine Nichtversetzung erfüllt, sei es, dass das letztentscheidende Richtergremium ein Herz für Beamte hat oder man hat einfach nur Glück, weil die Gegenseite eine Frist versäumt oder anderweitig prozessuale Regularien nicht beachtet (unglaublich, wie viele Prozesse gerade vor Verwaltungsgerichten dadurch entschieden werden!)

Deswegen ist mein Rat: Auch wenn die Chancen schlecht stehen...einfach versuchen. Man kann nur gewinnen, tut man nichts, hat man schon verloren.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 17. Mai 2016, 22:59
von Torquemada
Hatte mich vertippt.

Re: Zwangsweise Abordnung zum BAMF

Verfasst: 18. Mai 2016, 17:15
von Eisenschiene
@Doofmann Du schreibst " Wenn die Abordnung zum BAMF Kommt ( oder auch woanders hin) dann heißt es Koffer packen. Keine Chance rein rechtlich dagegen etwas zu machen. Er persönlich hat eine Klientin der Telekom vertreten die gegen ihre Versetzung klagte. "
Gegen Abordnung kann man sich nicht wehren, aber Versetzung ???