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Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 10. Feb 2016, 11:41
von hugoegonbalder
Hallo,ich habe mich heute Morgen zum wiederholte mal mit meinem Referenten gezofft und sowas von genug vom Jobservice. Bin ja nur zu DB Jobservice abgeordnet. Kann man die Abordnung nicht beenden so dass ich wieder zu meiner alten Dienststelle komme? Klar da gibt es auch keine Arbeit aber das soll ja nicht mein Problem sein.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 10. Feb 2016, 13:25
von Roland64
Hallo hugo,

die Aufhebung zur Abordnung zum DB Jobservice sollte aus meiner Sicht kein Problem sein, da man dieses ja "freiwillig" mitmacht.

Einfach ein Schreiben an die zuständige Dienststelle -BEV- machen und mitteilen, dass man die Abordnung zu DB Jobservice mit sofortiger Wirkung widerruft.
Dann abwarten, was passiert.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 10. Feb 2016, 15:26
von echterBAHNER
Der Satz heißt: hiermit verlange ich die Übertragung eines Amtsangemessenen Dienstposten. Mit freundlichen Grüßen ......

Schreib mal wie bleich dein PERSONALER im Gesicht geworden ist. Sofort ist Jobservice aus deiner Nummer draußen. Entweder hat man einen solchen Posten für dich BEI DER DB oder nicht. Es zählt nur dfioe DB, andere Behörden geht nur mit deiner Zustimmung.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 10. Feb 2016, 15:59
von sdh1807
Also ich muss schon sagen, ihr habt echt goldene Vorstellungen.

Eine Abordnung bedarf nur dann der Zustimmung wenn sie zu einer nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit führt und länger als 2 Jahre dauert oder zu einem anderen Dienstherren erfolgt.
Ich glaube das der Dienstherr sich bei einer Abordnung zur DB Jobservice nicht ändert (da kann ich mich irren, ich bin kein Bahner).
Selbst wenn es ein anderer Dienstherr ist ist die Abordnung ohne Zustimmung noch immer möglich:
Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn ist ohne Zustimmung zulässig, wenn die Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn entspricht und nicht länger als fünf Jahre dauert.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 10. Feb 2016, 16:15
von Torquemada
sdh1807 hat geschrieben:Also ich muss schon sagen, ihr habt echt goldene Vorstellungen.

Eine Abordnung bedarf nur dann der Zustimmung wenn sie zu einer nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit führt und länger als 2 Jahre dauert oder zu einem anderen Dienstherren erfolgt.
Ich glaube das der Dienstherr sich bei einer Abordnung zur DB Jobservice nicht ändert (da kann ich mich irren, ich bin kein Bahner).
Selbst wenn es ein anderer Dienstherr ist ist die Abordnung ohne Zustimmung noch immer möglich:
Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn ist ohne Zustimmung zulässig, wenn die Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn entspricht und nicht länger als fünf Jahre dauert.

Das ist falsch, weil es an einem beamtenrechtlich korrekten Dienstposten mangelt. Dieses Konstrukt, dass Bahn und Telekom gewählt haben, ist bekanntlich rechtswidrig. (Bundesverwaltungsgericht 2006).

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 11. Feb 2016, 15:42
von hugoegonbalder
Torquemada hat geschrieben:

Das ist falsch, weil es an einem beamtenrechtlich korrekten Dienstposten mangelt. Dieses Konstrukt, dass Bahn und Telekom gewählt haben, ist bekanntlich rechtswidrig. (Bundesverwaltungsgericht 2006).
Und wieso kommt die Bahn damit durch? Eigentlich müsste es reihenweise Klagen gegen den Jobservice geben. scheinbar doch nicht ganz illegal.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 11. Feb 2016, 16:40
von jaschatz
Du kannst doch gegen die Bahn klagen. Wer hält dich davon ab?
Such dir einen Anwalt der im Beamtenrecht ein Profi ist und sich mit der Thema Telekom sehr, sehr gut auskennt.

Siehe auch im Ordner der Telekom.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 11. Feb 2016, 21:24
von Torquemada
jaschatz hat geschrieben:Du kannst doch gegen die Bahn klagen. Wer hält dich davon ab?
Such dir einen Anwalt der im Beamtenrecht ein Profi ist und sich mit der Thema Telekom sehr, sehr gut auskennt.

Siehe auch im Ordner der Telekom.
Stimmt. Die ganzen Sachen mussten gegen die Telekom erstritten werden.

Siehe auch die frei zugängliche Gerichtsdatenbank bei Prot-in.de

http://prot-in.de/viewforum.php?f=21/

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 14. Feb 2016, 13:27
von echterBAHNER
hugoegonbalder hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:

Das ist falsch, weil es an einem beamtenrechtlich korrekten Dienstposten mangelt. Dieses Konstrukt, dass Bahn und Telekom gewählt haben, ist bekanntlich rechtswidrig. (Bundesverwaltungsgericht 2006).
Und wieso kommt die Bahn damit durch? Eigentlich müsste es reihenweise Klagen gegen den Jobservice geben. scheinbar doch nicht ganz illegal.
hast du eine schriftliche Abordnung erhalten und diese unterschrieben ?

Mein Stand ist das man nach der OP 2 zurück an seine alte Dienststelle fällt wenn man nicht vermittelt ( blödes Wort) wurde. Die Dienststelle führt dann ein Gespräch mit dir, dem Personalrat, JS, einer Vertrauensperson von dir ( nimmt bloss jemanden mit). Stimmst du einer erneuten OP 2 zu bist du wieder da, wenn du nein sagst ist JS sofort raus aus der Nummer und deine alte Dienststelle ist wieder für dich zuständig. Klar, die werden versuchen dich zum BEV zu jagen und dir evtl auch etwas drohen, nur was wollen sie machen. Du hast das recht auf deiuner Seite und das wissen alle anderen auch. Nur werden sie einen Teufel tun und das dir auch sagen. Ruf doch den besonderen Personalrat beim BEV mal an der für deinen Bereich zuständig ist. Danach wirst du alles etwas anders sehen.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 14. Feb 2016, 13:32
von echterBAHNER
sdh1807 hat geschrieben:Also ich muss schon sagen, ihr habt echt goldene Vorstellungen.

Eine Abordnung bedarf nur dann der Zustimmung wenn sie zu einer nicht dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit führt und länger als 2 Jahre dauert oder zu einem anderen Dienstherren erfolgt.
Ich glaube das der Dienstherr sich bei einer Abordnung zur DB Jobservice nicht ändert (da kann ich mich irren, ich bin kein Bahner).
Selbst wenn es ein anderer Dienstherr ist ist die Abordnung ohne Zustimmung noch immer möglich:
Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn ist ohne Zustimmung zulässig, wenn die Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn entspricht und nicht länger als fünf Jahre dauert.
Da schon die Abordnung eines Bundesbeamten zu einer " Auffangstation" wie der DB Jobservive oder Vivento gegen gültiges Recht verstößt sind auch alle nachfolgenden Vorgänge rechtswiedrig. Quelle ist das Bundesverwaltungsgericht.

Damit ist unterm Strich eines klar, will der Beamte nicht hat ihn die DB bis zum Tod an der Backe. Jobservice muss ein Wort noch ganz schnell lernen, das heißt BITTE. Weil ohne BITTE geht gar nichts, bei MUSS schalte ich sofort auf stur.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 14. Feb 2016, 19:02
von Rhein-Bahner
echterBAHNER hat geschrieben: Mein Stand ist das man nach der OP 2 zurück an seine alte Dienststelle fällt wenn man nicht vermittelt ( blödes Wort) wurde.
Anmerkung dazu: Nach der OP 2 fällt man beim DB Jobservice in die " unbefristete Integrationsphase". Die alte Dienstselle ist dann ganz raus! Natürlich wird weiter versucht eine Stelle für dich zu finden.
Die Versetzung kannst du natürlich ablehnen, denn eine beamtenrechtliche Versetzung zu einer Behörde ohne Planstellen ist eigentlich nicht möglich. Dann wird dich die alte Dienststelle wieder nehmen müssen. Ein Anwalt kann dir da sicher helfen.
Und dann? Vielleicht kann mal einer von Erfahrungen bei sich oder anderen berichten, die eine ablehnende Versetzung zu DB Jobservice mit sich bringt.... :?

Es gibt aktuell bei der DB AG nach einem Jobverlust 4 verschiedene Phasen/Stufen bis du ganz zur DB Jobservice wechseln wirst/musst/darfst.
Betriebsspezifische Phase - du verbleibst in deinem Betrieb bis dein Apl "tatsächlich" weggefallen ist und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen.
Orientierungsphase 1 (9 Monate) - du verbleibst in deinem Betrieb und dieser versucht dich wieder in den Job zu bringen (evtl. Freistellung)
Orientierungsphase 2 (2x 12 = 24 Monate) - du wirst zu DB Jobservice "abgeordnet", nun versucht DB Jobservice und dein Betrieb zusammen dich wieder in den Job zu bringen, (evtl. Freistellung)
Integrationsphase (unbefristet) - nun ist DB Jobservice für dich allein verantwortlich, dein alter Betrieb ist raus (evtl. Freistellung)

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 15. Feb 2016, 09:02
von echterBAHNER
@ Rheinbahner, woher hast du deine Info mit denn 4 Phasen ? Würde mich echt intreressieren. Für Angestellte richtig, nach meinem Stand nicht für Beamte. Quelle bei mir ist der Vorvermittler von Jobservice.

Laut ihm gibt es zum Ende der OP 1 ein Gespräch imn dem der Beamte zustimmen oder ablehnen kann. Bei Ablehnung sei Jobservice raus aus der Nummer, deine alte Dienststelle hat dich wieder und wird versuchen dich zum BEV zu schicken. Das BEV hat nix ? Und schon bist du auf deiner alten Dienststelle.

Ganz raus bei der Bahn bist du nur wenn du zustimmst !

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 15. Feb 2016, 09:16
von Rhein-Bahner
echterBAHNER hat geschrieben:@ Rheinbahner, woher hast du deine Info mit denn 4 Phasen ?
In der OP 1 (evtl. schon in der "Betriebspezifischen Phase") bekommt man diesen Ablauf, mit dem Schreiben vom Apl-Verlust, in die Hand gedrückt...Dem Ablauf kann natürlich widersprochen werden. Steht jedem BEAMTEN frei. DB Jobservice hat keine Planstellen. Die Konsequenzen eines Widerspruchs kann hier ja mal einer schreiben, der es aus eigener Erfahrung oder vom Hörensagen weiß.

Vielleicht auch mal bei deinem Personalreferent oder dem BR nachfragen. Die müssten es eigentlich auch wissen, wenn die dir helfen können!?

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 15. Feb 2016, 17:24
von echterBAHNER
Das Schriftstück habe ich auch mit den 4 Phasen. Na egal, ich habe zu 90% einen neuen Job, das BEV würde einem Wechsel zustimmen. Also schasun wa mal.
Den Jobservice Kram würde ich eh wieder sprechen.

Re: Zur alten Dienststelle zurück

Verfasst: 23. Feb 2016, 23:45
von bahnbiajotta
Ich habe der Versetzung zu DB JS widersprochen.
Diese wurde mir nur mündlich zugetragen.
Schriftlich kam nichts.

Es gab 3 Gespräche mit Vermittlern von JS.
Diese beinhalteten Vorwürfe (sich selber kümmern, es kann wohl nicht sein das man zu Hause bleibt bei vollen Bezügen und kein schlechtes Gewissen hat)
Aufforderungen Bewerbungen zu schreiben.
Aufforderungen diese Bewerbungen nachzuweisen.
Dazu den Vorschlag bei verschiedenen DB Unternehmen doch ein Praktikum zu machen. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Das habe ich alles ignoriert.

Bin wieder bei meinem alten Personaler gelandet.
Da gingen die Drohungen mit Zwangspensionierungen und Ortsferne Versetzung los.
Das ignoriere ich auch. Jetzt hat der Personaler gewechselt.
Seit Sep 2014 bin ich freigestellt.
Es gab einen dreimonatigen Aushilfsjob bei dem ich dachte man könne von dort aus wieder was finden. Fehlanzeige.
3 Tage wurde ich per Abordnung über 4 Wochen in einem total fremden Bereich gesetzt. Nachdem ich sehr deutlich machte das ich Null Ahnung von der Materie habe war dies auch beendet.

Seit dem bin ich zu Hause ohne was zu hören.