Bundeseisenbahnvermögen

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Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

"Wie sieht das nun Finanziell mit den "freigestellten" Beamten aus ?"


Keine finanziellen Einbußen, da ja die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird,
d.h. die Bezüge laufen unvermindert weiter.
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Bundesfreiwild
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Was aber nur die Sicherheit des Einkommens gewährt.

Alle anderen Sicherheiten fallen praktisch weg. Die T hat die meisten Beamten mehr oder weniger gezwungen, auch heimatfern, in völlig unterwertige Beschäftigungen zu gehen.
Per Zwangszuweisung.
Dagegen gab es so einige Einigungsstellenverfahren des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, auch individuelle Klagen, wenn die T/Vivento trotzdem meinte, die Leute schicken zu müssen. Viele sind in relativ! ortsnahe Call-Center gegangen, wobei die Ortsnähe gerade wieder in Luft aufgelöst wird (Standortschließungen).

Wenn jemand zu weit fahren muss, dass es nicht mehr zumutbar ist, sponsort die T für maximal 3 Jahre auch mal eine Unterkunft (bis 650 Euro/Monat). Das reicht aber kaum für mehr als ein Formel1-Zimmer am Rande z.B. von München oder Berlin. Und nach 3 Jahren? Wer soll das denn bezahlen können - vom mittleren Dienst?
Was man von der Steuer wiederbekommt, ist reichlich wenig.

Und Beziehungen und Ehen, sogar Kinder werden damit erheblich belastet, obwohl da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn eintreten müsste.
Geld ist ja nicht alles. Womit man Menschen unter Druck setzen kann, sind die Entfernung von Mann, Kindern, zu pflegenden Eltern, etc.
Und dieses Spielchen wird flächendeckend betrieben.

Über jedem hängt ständig das Fallbeil, einen ortsfernen Einsatz zu bekommen, selbst wenn er sich gerade irgendwo hin ortsnah hat "unterbringen" lassen. Kann auch paar Monate später ganz anders aussehen und wieder von vorne losgehen.
registerbeamter
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von registerbeamter »

Roland64 - vielen Dank für die ehrliche Info.
Ich kannte nicht diese 'Regelung. Bin von Kürzungen ausgegangen - die die Unmut der Betroffenen besonders trifft.
Verstehe aber nun dieses Schweigen hierzu.........

Diese Seite der Medialle wird nicht von den Betroffenen genannt - das finde ich ein sehr unehrliche Diskussion von euch hier......

.....ganz ehrlich für die Betroffenen ist das für mich etwas ein Jammern auf hohen Nivau. Es ist sicher nicht schön unfreiwillig aus dem Job geschmissen zu werden.
Aber wenn man was noch machen will kann man sich auch mit eine soliden Versorgungsbasis - volles Gehalt auch beruflich selbst umorientieren.

Ich hätte dann mein Abitur z.B. nachgemacht - studiert, wenn ich keins hätte. Dann neu eingestiegen. Es gibt heute soviele Möglichkeiten eine neue Ausbildung zu machen oder nebenberuflich etwas gemacht.

Vielleicht auch mal eine paar Bewerbungen geschrieben......an andere Behörden. Vielleicht entsprechende Qualis wie EDV-Kurse für aktuellen Büroprogramme gemacht.

Scheinbar haben ja auch ein paar genügend Energie gehabt sich eigenständig in die Materie der rechtlichen Situation dieses Warteuzustandes einzuarbeiten.

Geht es bei diesen Abordnungen zum Umschläge kleben letztendlich darum - dies nicht machen zu wollen aus anderen Gründen , als geistige nicht amtsangemessene Tätigkeit als Argument auszugeben.

Sorry, der Job denn ich ausübe - gefällt mir soweit. Aber die Rahmenbedingunngen in der heutigen Zeit, wie Druck, die Belastungen phys. Art haben sich massiv verändert. Auch wenn ich dann nicht mehr befördert werden könnte, mit meinem momentanen Gehalt bleibe ich gerne sofort zu Hause. Mein Leben würde ohne Job nicht leer verlaufen.....was für ein goldener Handschlag, ehrlich ...sprachlos...

LG
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
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Bundesfreiwild
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du kennst nicht die Realität.

So ziemlich jedes Ansinnen, sich während der erzwungenen Nichttätigkeit mit einem Nebenjob zu befassen, läuft nicht. Man muss den Nebenjob ja melden und flugs steht der Vivento-Berater auf der Matte und fragt, wieso man das nicht als Ganzztagsjob macht. Wozu man dann aber auch den Nebenjob-Arbeitgeber erstmal bewegen muss - und der will ja keinen Vollzeitmenschen und oft auch keine älteren. Haben wir alles schon erlebt.

Andererseits wird aber auch strategisch sehr massiv verhindert, dass man sich um- oder weiterqualifizieren kann, um vielleicht nochmal 10 Jahre woanders arbeiten zu können.
Gibt auch viele Leute, die während des erzwungenen Nichtarbeitens die Zeit nutzen und studieren oder umschulen wollten. Wenn man sowas anfängt, muss man aber auch sicher sein, dass Vivento einen so lange auch in Ruhe lässt und nciht auf den Gedanken kommt, einen in ein Callcenter zu quetschen.
Die Weiterbildungen, die was bringen, sind meist über Tage und auch teuer - da braucht man dann die Genehmigung von Vivento - weil dies ja dann während der Bereitstellungszeit stattfindet. (Jeder Unbeschäftigte muss jederzeit erreichbar sein und sich innerhalb kurzer Zeit zurückmelden). Die gibts aber nur, wenn man sich in der Zeit beurlauben lässt - und dann kein Einkommen mehr hat. Womit man dann auch die Umschulungs- oder Studienkosten auch nicht mehr bezahlen kann.
Ein Teufelskreis - wie man so schön sagt.

Für Menschen, die absolut keinen Anspruch an Inhalt und Aufgabe ihrer Arbeit stellen, ist es vielleicht auch etwas leichter, sich mit einem Job auf Minimalniveau abzufinden, vor allem, wenn er dann für 1-2 Jahre ortsnah ist und man die Viv-Berater dann mal zeitweise nicht auf dem Hals hat.
Wer aber eine relativ hohe Qualifikation hat, einen gewissen eigenen Verantwortungsbereich und komplexere Aufgaben bearbeiten kann und möchte, der geht auch mit Beschäftigung in Vivento unter. Den ganzen Tag "Tüten kleben", wenn man eigentlich Ingenieur oder Controller ist... da beisst schon mal der eine oder andere -zumindest psychoogisch - ins Gras. Manch einer hat auch einen Fensterarbeitsplatz (8 Std. verordnetes Nichtstun), darf aber gleichzeitig auch nichts anderes tun, was ihm die Zeit vertreiben könnte. Dauernde Unterforderung ist eine genau so schlimme Situation wie Überforderung.

Ich würde mich ja umorientieren und habe Anträge auf berufl.-fachl. Weiterbildung gestellt, um auf dem freien Markt - als Ü50 - überhaupt nur einen Hauch einer Chance bei einer Bewerbung zu haben - abgelehnt! Ging und geht vielen so. Dabei bräuchten viele auch die finanzielle Unterstützung für die Weiterbildungen, weil qualitativ hochwertige Seminare ein Heidengeld im 4-stelligen Bereich kosten. Für mittleren Dienst, vor allem mit Familie, kaum zu machen.

Es gab viele Fälle, wo Leute sich "draußen" Jobs selbst besorgt haben, dann zu Vivento gegangen sind, um die Hintergrundmodalitäten zu klären (das, was die neue Firma zahlt, zahlt sie an die Telekom - der Beamte bekommt weiter sein Gehalt - es ist in Realität Leih- und Zeitarbeit). Und was passiert? Der Vivento-Hirsch, der mit der Firma alles klären soll, verlangt das volle Gehalt des Beamten als Deckungsbeitrag - da winkten die meisten zukünftigen Arbeitgeber ab. Vivento wollte sich auch nicht darauf einlassen, wenigstens befristet in der Probezeit mal nur die Hälfte vom Geld reinzubekommen. Ihr seht, wo es lang läuft. Man setzt die Beamten lieber weiter ganz ohne Beschäftigung und mit eigenen vollen Personalkosten unter Druck, statt mal in den sauren Apfel zu beißen und wenigsten die Hälfte der Kosten einzuspielen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es bisher nicht darauf abzielte, die Leute in sinnvolle Beschäftigungen zu bringen. Es geht eher darum, die Beamten, die fast alle so zwischen 45 und 55 sind, mit unangenehmen Einsätzen in die Pension zu drängen - oder auch in die DDU. Im Austausch mit vielen Kollegen zeigt sich auch, dass man nachts bedrohliche Träume von T/Vivento träumt - das Unterbewusstsein ist also permanent mit der Situation beschäftigt, auch wenn man es tagsüber bewusst zu verdrängen versucht.

Wir machen das Spielchen jetzt seit fast 10 Jahren mit.

Und ich kann dir sagen - eigentlich alle, die vom Konzern mal aussortiert wurden, egal ob sie jetzt in spinnerten Einsätzen sind - oder unbeschäftigt zu Hause - der Blutdruck ist bei allen mittlerweile weit jenseits von normal und man guckt - vor allem freitags und samstags - mit höchster Spannung in den Briefkasten, ob nicht wieder mal ein Einschreiben darin liegt, dass einen ins nächste - 150 km entfernte - Callcenter zitiert.

Natürlich jammern wir vergleichsweise auf hohem Niveau (rein finanziell gehesen), da das Einkommen weiter läuft. Hartz IV droht uns zum Glück nicht.

Wie gesagt, der Sinn des ganzen ist NICHT, die Leute mit Arbeit zu versorgen, sondern sie GANZ aus den Personalkosten der T rauszubekommen. Ziel ist der Beamtenabbau - nicht die Beamtenbeschäftigung.
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo,
das was Bundesfreiwild beschrieben hat kann ich voll und ganz bestätigen.

Unruhiger Schlaf
Jeden Tag auf den Postboten warten (könnte ja Post von der DB-Jobservice dabei sein)
Bei jeden Telefonklingeln zuckt man zusammen
Wenn man nach Hause kommt ist der erste Gang zum Anrufbeantworter
Man muss sich blöde Fragen von anderen Leuten (Verwante, Bekannte) gefallen lassen, bzw. muss sich dann in seiner Situation verteidigen
Schwachsinnige ABM-Maßnahmen ausgesetzt
Keine Beförderung mehr
Keine Zulagen
Qualifikation so gut wie unmöglich
Gespräche mit den Personaldisponenten wo man sich unter Druck gesetzt fühlt
Betriebsräte die eher auf der Seite des AG stehen
So gut wie keine Informationen. Man fühlt sich wie ausgeschlossen.
Evt. lange Rechtsstreitereien
Das Selbstwertgefühl sinkt in den Keller !
usw, usw.

Ich glaube nicht das jemand freiwillig so etwas mitmacht !!!

Gruß
Fiete
pinguin
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von pinguin »

Hallo,
ich bin Beamter im mittleren Dienst, und leider auch bei der DB-JobService.

Hier konnte ich ja schon eine Menge Informationen herauslesen, aber eines habe ich noch nicht so richtig verstanden.

Projekte, Praktikum und ähnliche Einsätze.

Wie sieht es damit aus, kann man solche Einsätze, die ja zeitlich begrenzt sind, einfach ablehnen ?

Mein Disponent will mich für ein paar Wochen in ein Werk schicken um dort Material zu katalogisieren.

Wie sieht es da mit Amtsangemessenen Arbeiten aus, kann man aus diesem Grunde die Arbeit ablehnen ?

War vorher Sachberabeitert, und nun in einer kalten Halle dreckige Werkzeuge zu erfassen, finde ich nicht angemessen.

Was kann ich tun ???

Ich hoffe ihr könnt mit ein paar Tipps geben.


mfg
Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo pinguin,

die Frage ist schwierig zu beantworten.

Ob eine Tätigkeit "amtsangemessen" ist oder nicht, kann man nicht so einfach definieren.
Es muss jedenfalls kein ausschließlicher Büroarbeitsplatz sein.

Du kannst die Tätigkeit natürlich rundheraus ablehnen. Die Frage ist natürlich dann, ob und in welcher Form dein zuständiger Sachbearbeiter daraus Konsequenzen zieht, evtl. sogar über die Dienststelle ein Disziplinarverfahren gegen Dich beantragt.

Ich würde die Tätigkeit erst mal aufnehmen und danach entscheiden, ob ich dagegen Widerspruch erhebe.
pinguin
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von pinguin »

Hallo Roland64,
das bedeutet ja dass die eigentlich alles mit einen machen können.
Dann vestehe ich aber den Begriff "abstrakt-funktionelles Amt und amtsangemessene Beschäftigung" nicht,
wenn die trotzdem alles mit dir machen können.

Ich sehe es mal so,

ein Praktikum wird angeordnet mit der weisen Voraussicht dort einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Also wenn ich ein Praktikum machen soll, und man weiß vorher das kein Arbeitsplatz dabei herauskommt,
braucht man da doch nicht einwillen.

Ein Projekt wird verordnet um mit den eingesetzten Leuten etwas Geld zu verdienen.
Obwohl das Geld ja auch nur aus den großen Topf kommt, wird halt nur von einer Stelle zur anderen verschoben.

Na ja, mal sehen was die sich noch so einfallen lassen, bzw. wie lange es noch diese Mobbing-Agentur geben wird.
Notfalls werden alle Beamte wieder zurück zum BEV (Bundeseisenbahnvermögen) versetzt und dort weiter verwaltet.

Kennt eigentlich jemand eine vorzeitige Vorruhestand-Versetzung mit Abfindung, oder ist das ein Märchen was ich da gehört habe ?

mfg
Roland64
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Roland64 »

Hallo pinguin,

die Problematik ist folgende:

In letzter Zeit werden vermehrt zugewiesene und beurlaubte Beamte, die seit Jahrzehnten bei der DB AG beschäftigt waren, freigesetzt.
Das BEV besteht bei gewissen Voraussetzungen trotzdem auf die Zuweisung zur AG, da dann ja keine Kosten für das BEV anfallen, sondern man kann ja
entsprechend Geld verlangen.
Der zugewiesene Geschäftsbereich bei der DB AG hat uU. keine Beschäftigungsverwendung mehr, insbesondere bei betriebsdienstuntauglichen Beamten.
Also wird der Beamte (der sich dagegen nicht wehrt) zu DB Jobservice abgeordnet. Ist man erstmal da, muss der zuständige Sachbearbeiter, Disponent, Fallmanager oder wie auch immer der heißt was machen, zumindest gelegentlich.
Dann kommen so Stilblüten raus wie beim Umzug helfen, Schrauben sortieren, Fahrgäste zählen etc pp.

Ob dies beamtenrechtlich durchsetzbar ist oder nicht, muss bei einem entsprechenden Fachanwalt für Beamtenrecht hinterfragt werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Webseite von "michaelbertling.de" .

Aus meiner Sicht hätte man schon bei einer geplanten Zuweisung/Abordnung zu Jobservice widersprechen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig, aus dem Stand bzw. um eine nicht angenehme Beschäftigung zu vermeiden, eine Rückkehr zum BEV einzufordern.
pinguin
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von pinguin »

Hallo Roland64,
sicherlich hast du Recht das es jetzt zu spät ist.
Erst eimal da, kommt man so einfach nicht wieder heraus.
Aber man möchte ja gerne die Rechlichen Möglichkeiten in Erfahrung bringen um evt. bei einer ABM, die einen nicht zusagt, Paroli zu bieten.

Habe weiter oben dieses hier gefunden:
Abordnung (BBG § 27)
(1) Der Beamte kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle abgeordnet werden.
(2) Aus dienstlichen Gründen kann der Beamte vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihm die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund seiner Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt.
(3) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf der Zustimmung des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung des Beamten zulässig, wenn die neue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigen oder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.
(4) Wird ein Beamter eines Landes, einer Gemeinde (eines Gemeindeverbandes) oder einer sonstigen nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung in den Bundesdienst abgeordnet, finden für die Dauer der Abordnung die Vorschriften des Abschnittes III (ohne die §§ 58, 81 bis 87a) entsprechende Anwendung; zur Zahlung der Dienstbezüge ist auch der Dienstherr verpflichtet, zu dem der Beamte abgeordnet ist.
und das hier:
Versetzung, Auflösung, Umbildung von Behörden BBG § 26
(1) Der Beamte kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, innerhalb des Dienstbereiches seines Dienstherrn versetzt werden, wenn er es beantragt oder ein dienstliches Bedürfnis besteht. Eine Versetzung bedarf nicht seiner Zustimmung, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, derselben Laufbahn angehört wie das bisherige Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. Beim Wechsel der Verwaltung ist der Beamte zu hören.
(2) Aus dienstlichen Gründen kann ein Beamter ohne seine Zustimmung in ein Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigen oder anderen Laufbahn, auch im Bereich eines anderen Dienstherrn, versetzt werden; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. Bei der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaues oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden kann ein Beamter, dessen Aufgabengebiet davon berührt wird, auch ohne seine Zustimmung in ein anderes Amt derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt im Bereich desselben Dienstherrn versetzt werden, wenn eine seinem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich ist; das Endgrundgehalt muss mindestens dem des Amtes entsprechen, das der Beamte vor dem bisherigen Amt innehatte.
(3) Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
Etwas anderes gibt das BBG nicht her, und ich denke mal dass darunter kein "Projekt" und schon garnicht ein "Praktikum" fällt.

Oder sehe ich das falsch ?

Die Webseite von "michaelbertling.de" ist sehr interessant, aber auch leiden kein Hinweis auf "Projekte" und "Praktikum"

Obwohl es ja eigentlich bei einem Beamten kein Praktikum geben kann, weil er ja immer einen Dienstposten belegen sollte !

Gruß
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Bundesfreiwild
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

In diesen ganzen "Praktikums-" - bei der Telekom nennt sich sowas "Projekteinsatz" - einsätzen, befindet man sich als Beamter in Leih- und Zeitarbeit, vor allem, wenn das Ziel dieses "Schnuppereinsatzes" NICHT die Übertragung eines dauerhaften Dienstpostens ist. Ein Beamte wird auch normalerweise eingearbeitet, nachdem er sich wohin beworben hat UND den Dienstposten bekommen hat. Praktika und ähnliche Dinge gibts beamtenrechtlich überhaupt nicht - es gibt nur eine Probezeit nach Übertragung eines Dienstpostens.

Juristisch ist der "Dienstposten" die Planstelle, die jeder Beamte normalerweise hat, also z.B. der Posten Fernmeldehautpsekretär, Bewertung A8, Laufbahn mittlerer Dienst nichttechnisch; dazu gehört beamtenrechtlich die Tätigkeit, die diesem Amt entspricht (amtsangemessene Tätigkeit) und nicht zuletzt die Amtsbezeichnung, die er nach der Beförderung auf diesen Posten führen darf. Das ist das Beamtenpaket Dienstposten, dazugehörige Tätigkeit und Amtsbezeichnung. Zusammen sind diese beiden Hauptdinge das "abstrakt-funktionelle" und "konkret-funktionelle" Amt, nämlich die abstrakte Funktion des Dienstpostens und die konkrete Arbeit, die zu diesem Dienstposten gehört und ausgeführt wird.

Eine beamtenrechtlich korrekte Versetzung (oder auch Abordnung) findet IMMER von einem derzeitigen auf einen anderen Dienstposten statt, der irgendwo in einer Behörde als Planstelle existiert und besetzt werden muss. Dieser freie Dienstposten wird in der Regel ausgeschrieben und man kann sich bewerben.

Anders bei Vivento oder der DB-Jobbörse. Diese Einheiten haben NUR Dienst- oder Arbeitsposten für ihr Stammpersonal, die die Verwaltungs- und Vermittlungsaufgaben dieser Transfergesellschaft wahrnehmen. Die Leute, die dorthin versetzt werden, rein NUR weil sie woanders nicht mehr gebraucht werden, bekommen dort natürlich keinen Posten übertragen, weil sie ja nur personelles "Umlaufvermögen" sind, dass irgendwie pensioniert, in DDU geschickt oder sonstwie genervt werden soll.
Man wird also von seinem alten Dienstposten versetzt ---- auf GAR KEINEN Dienstposten. DAS ist beamtenrechtlich gar nicht möglich!!!

Diese Erkenntnis haben viele Beamte, die zu Vivento versetzt wurden, oft zu spät erlangt und konnten auf Grund des abgelaufenen Widerspruchszeitraumes gegen die eigentliche, rechtswidrige Versetzung nicht mehr klagen. Wogegen sie aber jederzeit Klagen können ist: Der Anspruch auf abstrakt-funktionelles und konkret-funktionelles Amt, also die Übertragung eines Dienstpostens und einer amtsangemessenen Tätigkeit.

DAS KANNST DU EBENFALLS AUCH JETZT NOCH!

Nur damit kannst du dir dein Recht zurückholen, auf einem normalen Dienstposten oder Arbeitsposten IM DB-Konzern wieder beschäftigt zu werden.
Andernfalls werden sie dich mit unterwertigen und befristeten Aushilfstätigkeiten, evtl. weit unter deinem Qualifikationsniveau weiter nerven, bis du die Nase voll hast und in eine Frühpension gehst oder die DDU ins Auge fasst.

Bei der Telekom haben doch so viele geklagt, dass die Telekom sich jetzt nicht mehr die Blöße vor Gericht gibt, immer weitere Verfahren mit gleichem Klagegrund vor die Verwaltungsgerichte zu bringen. Wer als Beamter jetzt seinen Anspruch bei der Personalstelle schriftlich erhebt, wird ohne Klageverfahren in den rechtlichen Stand eines erfolgreichen Klägers auf Amt und Würden gesetzt.

Ich würde mal sagen, das ist auch bei euch die einzige Chance. (Ist bei Telekom, Post und Postbank und Bahn überall die gleiche beamtenrechtliche Nummer).

Die Konsequenzen bei der Telekom: Man geht jetzt - nach JAHREN Untätigkeit - dazu über, tatsächlich Posten für die früheren erfolgreichen Kläger, bzw. die späteren Antragsteller im Konzern zu finden.
Die sind dann zwar dauerhaft, aber oft keine Versetzung IN die Konzerneinheit, sondern nur eine Zuweisung auf einen speziell eingerichteten Posten, oft mit unterwertiger Tätigkeit, die aber oft auch noch als höherwertig "verkauft" wird. Auch dagegen laufen schon Klagen, weil auch dies beamtenrechtlich nicht den Sinn macht, den die Urteile verlangen: Nämlich die Wiedereingliederung in den normalen Konzernbereich, auf einen normalen Posten, auf den sich auch jeder andere hätte bewerben können. Es wird also immer noch mit gezinkten Karten gespielt.
Wenn nämlich der Standort geschlossen würde, oder die Konzerneinheit keinen Bock mehr auf den erzwungen dort "untergemischten" Beamten mehr hat, ist man sofort wieder zurück in der Transfergesellschaft, als zu vermittelndes, überflüssiges Beamtenvolk. Und ist auch nicht voll, mit allen verwaltungstechnischen Dingen, in die Org-Einheit eingegliedert, im Hintergrund ist immer noch die Transfergesellschaft immer mit "drin".

Zunächst würde ich es so aufziehen:
Ein Schreiben an die Personalstelle, in dem Widerspruch erhebst gegen die Versetzung in das DB-Jobcenter und gegen die Tatsache, dass dir mit dieser Versetzung der Dienstposten entzogen wurde. Dann erhebst du Anspruch auf einen Dienstposten, samt dazu gehörigerer, amtsangemessener Tätigkeit. Frist setzen. Per Einschreiben mit Rückschein abschicken.

Für die Anspruchserhebung könnte ich dir ein allgemeines Muster zuschicken.
Falls die DB darauf nicht entsprechend reagiert, musst du eben zusammen mit einem Anwalt Klage einreichen. Die Sachlage dürfte auf Grund der vielen bereits abgehandelten Telekomklagen allseits bei den Verwaltungsgerichten bekannt sein und das Ergebnis voraussehbar.
Empfehlen kann ich dir Anwälte, die sich mit den Klagen bei der Telekom seit Jahren befasst haben. Dann bitte über PN melden und evtl. deine Wohnregion mitteilen.
pinguin
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von pinguin »

Hallo Bundesfreiwild,
super Erklärung, vielen Dank.

Ich werde mir mal alles mal in Ruhe überlegen.

Gruß
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Bericht Bahnarzt / Bahnpsychologe.

Bei einer Untersuchung vor ein paar Jahren wurde vom Bahnpsychologen festgestellt das ich unter anderen wegen psychischen Problemen nur in einem 1-Arbeitsplatz-Büro arbeiten kann.

Nun kommt mein DB-Mobbing Disponent und will mich in ein Büro mit 3-Arbeitsplätzen einsetzen.
Ich habe Ihn darauf hingewiesen, aber er meinte ich sollte es mal versuchen.

Was kann ich dagegen machen ?

Auf jeden Fall ausprobieren um keine Arbeitsverweigerung zu provozieren,
oder kann ich von vornherein ablehnen ohne das man mir etwas anhaben kann ?

Wenn ich es doch versuche, und ich merke es geht nicht, muss ich mich dann Krank melden und zum Hausarzt gehen,
oder kann ich dann ohne Krankmeldung, unter Berufung des Bahnpsychologen-Bericht, diese Arbeit abbrechen ?

mfg
fiete
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das ist eine wirklich gute Frage.
Kann ich davon ausgehen, dass Sie die letzte Zeit nicht im Einsatz waren?

Was würde ich tun?
Ich würde höflichst erstmal nachfragen (schriftlich/E-Mail), wo der Arbeitsplatz angesiedelt ist, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt, eine Tätigkeitsbeschreibung samt Beamtenbewertung anfordern, gleichzeitig fragen, ob der Einsatz das Ziel einer dauerhaften Versetzung hat. Mitteilen, dass man ohne diese Informationen leider keine Aussagen machen kann, ob man glaubt, dafür geeignet zu sein und dies in einem 3-er-Büro ausführen zu können, ohne gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Antwort abwarten - sich zunächst auf nichts einlassen. Die sollen erst eine qualifizierte Info bringen.
Wenn die dann vorliegt und man erkennen kann, dass man die Arbeit EIGENTLICH machen kann (zumindest, wenn sie in einem 1-er-Büro stattfinden würde), KÖNNTE man weiter so vorgehen:

SCHRIFTLICH zu erkennen geben, dass man es probieren möchte, mit der absoluten Einschränkung, dass man JEDERZEIT ohne beamtenrechtliche Folgen den Versuch abbrechen kann, wenn man merkt, es belastet einen gesundheitlich über die Maßen. Erkennt man dann vor Ort, dass es nicht geht, zurückmelden, dass man den Einsatz abbricht.
Das wird vermutlich den Besuch beim Betriebs- oder Amtsarzt zur Folge haben.

Wenn das Attest schon mehrere Jahre alt ist, wird der Arbeitgeber nämlich sagen, dass sich die Lage ja durchaus geändert haben könnte und lässt die Einsatzfähigkeit prüfen. Darauf sollte man sich vorbereiten, indem man zumindest aktuelle Atteste organisiert, bevor man zum Betriebsarzt eingeladen wird.

Die andere Möglichkeit ist, sich von Anfang an auf sein Attest fürs 1-er-Büro zurückzuziehen und auf Grund dessen den Einsatz nicht freiwillig annehmen. Freiwillig mach ich gar nichts mehr, weil... nur wer UNFREIwillig irgendwo hin geschickt wird, kann später auch rechtlich dagegen vorgehen. Klar?
Wenn der Arbeitgeber allerdings gegen ein Attest agieren will, wird er sich das von einem Betriebs/Amtsarzt absegnen lassen. Es geht dann vorher zur Begutachtung.
Und auch hier wieder: NEUES Attest vorlegen.
Die Frage wird allerdings kommen: Wieso sind Sie sich sicher, dass sie immer noch nicht in einem Büro mit einem Kollegen zusammen arbeiten können. Da sollte man gute Antworten parat haben.

Ich bin jetzt mal gespannt, welchen Weg Sie da nehmen wollen.
Meiner Meinung nach ist hier, genau wie bei anderen Kollgen bei Bahn, Post und Telekom, der einzige Weg über die Anspruchserhebung auf Amt und amtsangemessene Tätigkeit die GRUNDsätzliche Lösung, weil nur die einen wieder in einen beamtenrechtlichen Status zurückbringen kann, den man durch die nicht widersprochene Versetzung in die Jobcenter-Einheit verloren hat.

Bitte hier im Forum mal rundlesen.
fiete05
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Re: Bundeseisenbahnvermögen

Beitrag von fiete05 »

Hallo Bundesfreiwild,
ich war schon 4 Jahre nicht mehr im Einsatz.
Auch die Bahnärtzlichen Untersuchungen sind schon so lange her.

Aber da es keine neuen gibt, gelten die alten ja noch !
Und wenn die DB-Mobbing den Inhalt nicht mehr für zeitgemäß ansieht, kann sie ja ein neues Gutachten in Auftrag geben.
Denen werde ich dann schon meine Einschränkungen verklickern !

Neue private Gutachten kann ich nicht aufbringen, da im Einvernehmen mit dem Psychologen die Behandlung vor einem Jahr beendet wurde, weil es nach längeren Stillstand in der Therapie keine Fortschritte mehr gab. Also besteht immer noch ein Restkrankheitsbild.
Leider ist dieser Psychologe bereits im Ruhestand und nicht mehr erreichbar, so dass ich mehrmals vergeblich versucht habe einen Abschlussbericht zu bekommen.
SCHRIFTLICH zu erkennen geben, dass man es probieren möchte, mit der absoluten Einschränkung, dass man JEDERZEIT ohne beamtenrechtliche Folgen den Versuch abbrechen kann, wenn man merkt, es belastet einen gesundheitlich über die Maßen. Erkennt man dann vor Ort, dass es nicht geht, zurückmelden, dass man den Einsatz abbricht.
Diese Version hört sich gut an und würde ich so formulieren:

Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für die Arbeitsbeschreibung meines in kürze angedachten Arbeitseinsatzes.
Ich weise Sie noch einmal auf meine gesundheitlichen Einschränkungen bezüglich eines Ein-Mann-Büro hin.
(Gutachten vom Bahnpsychologen Herrn ....... vom 03.05.2008)

Ich werde diesen Arbeitseinsatz antreten, mit der absoluten Einschränkung, diesen jederzeit ohne beamtenrechtliche Folgen abzubrechen, wenn ich merke dass meine Gesundheit über den Maßen belastet wird.

mfg

Würde dieser Text die Rechtlichen Belange abdecken ?

Gruß und Dank
fiete05
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