Vorläufigkeitserklärungen im Steuerbescheid

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tiefenseer
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Vorläufigkeitserklärungen im Steuerbescheid

Beitrag von tiefenseer »

Hallo all,

in Bescheiden über die Einkommenssteuer finden sich regelmäßig Hinweise, dass zu einigen Festsetzungen der Einkommenssteuer diese vorläufig hinsichtlich von anhängigen Klagen vor dem BFH/BVG sind. (aktuelles Beispiel die Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995)
Weiter findet man dann den Hinweis, dass aufgrund von Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, des BVG oder BFH die Steurerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern ist, so erfolgt dieses von amtswegen...ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich...
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:

Wie verhält es sich in solch einem Fall mit der Verjährung?
Wird damit die Verjährung gehemmt oder ist dieser Anspruch seperat geltend zu machen?

Würde mich über sachkundige Hinweise der Finanzexpert(in)en freuen.... :D :D :D

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Carrington
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Re: Vorläufigkeitserklärungen im Steuerbescheid

Beitrag von Carrington »

Ich nehme mal an mit "Verjährung" ist die Festsetzungsfrist gemeint. In diesem Fall greift § 171 Absatz 8 Abgabenordnung und damit eine Ablaufhemmung der Frist.
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tiefenseer
Beiträge: 484
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Vorläufigkeitserklärungen im Steuerbescheid

Beitrag von tiefenseer »

Guten Morgen Carrington,

danke fürs antworten.
Leider komme ich erst heute dazu, auf Deine Antowrt zu reagieren.
Mein gesundheitlicher Zustand forderte mich so sehr, dass ich für einige Dinge keinen Nerv hatte.

Zu Deiner Annahme
Carrington hat geschrieben:Ich nehme mal an mit "Verjährung" ist die Festsetzungsfrist gemeint.
Ich bin mir nicht sicher, ob wie beide von der gleichen Sache reden.
Mir sind die Reglementarien im Finanzrecht nicht bekannt und ich kann i.d.Z. recht wenig etwas mit Festsetzungsfrist anfangen.

Aus dem Zivilrecht weiß ich, dass zur Hemmung der Verjährung die sogenannte "Einrede der Verjährung" vorliegen muss. Ist das nicht der Fall, kann das nur durch ein Klageverfahren vor einem Gericht gehemmt werden.
Aus Deiner Darlegung mutmaße ich mal, dass das wohl genau so im Finanzrecht praktiziert wird.

Trotzdem DANKE :D :D :D für Deine Mühen und Deine Zeit auf meine Frage zu reagieren.
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