Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

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AnwärterKW
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Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von AnwärterKW »

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

ich hätte eine Frage die mir wirklich unter den Fingern brennt.

Ich werde ab dem 1. September ein Studium im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung in Brandenburg beginnen. Dieses Studium dauert insgesamt 3 Jahre und nach Abschluss werde ich wohl (wieder eigentlich jeder) in A9 eingruppiert (Steuerinspektor).

Jetzt stelle ich mir die Frage ob es in meinem Fall Aussicht auf Erfolg haben würde eine Eingruppierung (nach Studium) in das 1. Eingangsamt zu beantragen (A10). Ich beziehe mich dabei auf § 8 Abs. 2 S. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO). Demnach kann.....der Bewerber der eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende besondere fachliche Qualifikation nachweist in das 1. bzw. 2. Eingangsamt eingruppiert werden.

Mein Werdegang:

Nach meinem Abitur habe ich ein Bachelorstudium in Wirtschaftsrecht absolviert (Abschluss: LL.B.). Dieser Bachelorstudiengang dauerte insgesamt 7 Semester und vertieft habe ich mich in Steuerrecht und Insolvenzrecht.

Anschließend habe ich ein 6 monatiges Vollzeitpraktikum bei einer mittelständischen Steuerkanzlei absolviert.

Nach diesem Praktikum habe ich einen Masterstudiengang in Steuerrecht absolviert (Abschluss: M.A.) der über insgesamt 3 Semester gegangen ist.

Schließlich habe ich nach meinem Masterabschluss als Tax Advisor im Bereich Umsatzsteuer bei einer BIG4 Gesellschaft angefangen (PWC). Dort arbeite ich seit nunmehr 1 Jahr und 7 Monaten (bei Dienstantritt).

Da ich aus privaten Gründen (schwer kranke Mutter) gerne eine geregeltere Arbeit im Steuerbereich suche bot sich mi das Studium im gehobenen Dienst gerade zu an. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mit nicht ganz unerheblichen Gehaltsnachteilen und langsameren Entwicklungsmöglichkeiten rechnen muss. Jedoch habe ich für mich beschlossen, dass dieser Weg der bessere für mich (und meine Mutter) ist auch wenn ich bereits 26 Jahre alt bin :(.

Haltet Ihr es für möglich dass mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat(Eingruppierung in A10 nach Studium) oder dass mir zumindest meine Berufserfahrung (1 Jahr und 7 Monate) und evtl mein Masterstudium (3 Semester) als Erfahrungsstufen angerechnet wird?

Beste Grüße

Hannes
Tyto
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Re: Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von Tyto »

Moin AnwärterKW,

du hast ja den entsprechenden Paragraphen zitiert und die "Kann" -Bestimmung ist eben als solche zu verstehen, der Dienstherr kann höher eingruppieren, muss es aber nicht.

Für Erfahrungsstufen werden Zeiten ähnlich dem § 28 BBesG herangezogen, bei deiner Arbeit in der freien Wirtschaft kommt es wieder auf das Ermessen des Dienstherrn an (außer das brandenburgische Recht hat dort Ausnahmen, ich tippe eher auf eine "Kann" Bestimmung). Unproblematisch wären Kinderbetreuungszeiten, Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst, Richterzeiten usw. usf.

Es könnte also schwierig werden bei deinen beiden Anliegen, aber die endgültige Entscheidung liegt beim Dienstherrn. Vielleicht eine Verkürzung der Probezeit, weil die ehemalige Tätigkeit mit der neuen Stelle vergleichbar ist? Wäre auch prüfbar m.M.n.
AnwärterKW
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Re: Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von AnwärterKW »

Vielen Dank für deine erste Einschätzung Tyto,

m.E. stützen sich die Regelungen im Beamtenrecht oft auf das Wort "kann" ;). Das ist zumindest mein erster Eindruck nach Selbststudium der relevanten Gesetze/Verordnungen ;).

Wie ich aus deinem Post entnehmen kann, siehst du die Möglichkeit einer möglichen Eingruppierung in A10 bzw. zu eine Anrechnung der Erfahrungsstufen durchaus als eher unwahrscheinlich an? Das wundert mich etwas, da die Auslegung dieser Normen m.E. in meinem Fall durchaus einschlägig sein könnten.

Ich hätte noch eine Frage zu der Anrechnung von Fachstudien- bzw. berufspraktischen Studienzeiten.

Anrechnung von Fachstudien- bzw. von berufspraktischen Studienzeiten


Gemäß §4 Abs. 3 S.1 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) können auf den Vorbereitungsdienst Zeiten eines förderlichen Studiums an einer Hochschule, das geeignet ist, die für die Laufbahn erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, bis zu zwölf Monaten angerechnet werden. Insoweit wäre es von Interesse inwieweit mein abgeschlossenes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht bzw. insbesondere mein abgeschlossenes Masterstudium in Steuerrecht (M.A.) (förderliches Studium) die Voraussetzungen für eine Anrechnung des Vorbereitungsdienstes erfüllt. Des Weiteren heißt es in §4 Abs. 3 S. 2. In den Fällen des Satzes 1 ist die Zwischenprüfung nicht abzulegen, wenn der Beamte das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder, soweit üblich, mit einer Hochschulprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

Des Weiteren beziehe ich mich auf § 11 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO). Demnach sind Zeiten die auf die berufspraktische Ausbildungszeiten einer beruflichen Tätigkeit angerechnet werden, um einzelne Ausbildungsteilabschnitte dem Ausbildungsstand der Beamtin oder des Beamten entsprechend zu kürzen. Die Anrechnung kann widerrufen werden, wenn das Ausbildungsziel gefährdet erscheint.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte (StBAPO) heißt es dazu, werden auf den Vorbereitungsdienst Zeiten eines förderlichen Studiums an einer Hochschule oder an einer Fachhochschule angerechnet, so sind einzelne Teile der Fachstudien oder Teilabschnitte der berufspraktischen Ausbildung entsprechend zu kürzen. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

Beste Grüße
Tyto
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Re: Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von Tyto »

Du hast schon recht, vieles sind Kann Bestimmungen, einfach um Einzelfällen gerecht zu werden. Ausnahmen die im Beamtenrecht sind, und als Muss Bestimmungen zu werten sind habe ich exemplarisch beschrieben, da gibt es dann keine Diskussionen, es hängt einfach davon ab, was der Dienstherr sagt. Es gibt im Steuer- und Finanzrecht auch Gesetze und Verordnungen mit denen ich nicht so vertraut bin, es geht bloß im Grunde vom Beamtenstatusgesetz und teils vom Bundesbesoldungsgesetz aus, was dann in eigenen fachspezifischen Gesetzen aufbereitet wurde.

Die Gesetze die du zitiert hast entsprechen genau diesen speziellen Gesetzen. Leider sind wir dadurch nur schlauer, insofern eine Anrechnung möglich ist. Also ist der einzige Weg einen Antrag auf Verkürzung und Anrechnung deiner Vorleistung zu stellen und auf positive Antwort zu hoffen.

Generell empfinde ich deinen Weg als Rückschritt und hätte eher vermutet, dass du als Seiteneinsteiger sofort durchstarten bzw. mit evtl. 6mon Nachschulung dort arbeiten könntest. Ähnliches hatte ich erlebt von Absolventen des Dipl. Verwaltungswirtes die vom Zoll übernommen wurden, kurze Nachschulung und Einarbeitung und dann Zöllner. War eine Ausnahme aber hat funktioniert.

Nochmals 3 Jahre studieren sind bei deiner Vorbildung hart. Ich hoffe du kannst 1-2 Jahre sparen mit Antrag deinem Antrag.

Viel Glück
AnwärterKW
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Re: Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von AnwärterKW »

Das sehe ich auch so. Noch einmal 3 Jahre studieren (bzw. den kompletten) Vorbereitungsdienst zu absolvieren halte ich aufgrund meiner beruflichen/akademischen Vorbildung für nicht angebracht (es geht immerhin um ein duales Studium für Schulabgänger).

Ich habe jetzt den Antrag an mein (eventuelles) zukünftiges Finanzamt gestellt, und der Antrag wurde nun an die Hochschule weitergeleitet :(. Wie lange denkt ihr wird es ca. dauern bis über einen solchen Antrag entschieden wird? Es geht dabei um ein essentielles Problem, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorbereitungsdienst am 01.09 bereits anfängt.

Nach meinem Verständnis wirkt sich dass, auf die komplette Fachstudien- bzw. Praxiszeit während der 3 Jahre Vorbereitungsdienst aus. Angenommen dem Antrag wird entsprochen, wie muss ich mir das Procedure genau vorstellen? Der Ablaufplan des ganzen Vorbereitungsdienstes ist ja dann hinfällig? Und Studien und Praxiszeiten sind ja auch fest getaktet.

Beste Grüße
Steuerteufel
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Re: Einstieg 1. Beförderungsamt A10 !!

Beitrag von Steuerteufel »

Lieber Anwärter,
habe erst jetzt Deine Beiträge mit Interesse gelesen. Obwohl ich in einem anderen Bundesland tätig bin, würde ich mich für den "Ausgang der Geschichte" bzw. die Entscheidung über Deinen Antrag interessieren.
Vielleicht postest Du hierzu ja noch einmal. Nach meiner persönlichen Einschätzung ich eher denken, dass Deinem Antrag nicht entsprochen wurde. Schließlich hast Du Dich mit Deiner Bewerbung - für mich aus nachvollziehbaren Gründen - gezielt für die Tätigkeit und den "normalen Weg" im gD (Ableistung des Fachhochschulstudiums, Einstufung nach Laufbahnprüfung nach A9) entschieden.
Gruß und schönes Wochendende wünscht
Der Steuerteufel
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