Wechsel von Werkfeuerwehr zu Berufsfeuerwehr (Altersgrenzen?
Verfasst: 11. Mär 2014, 14:21
Ich spiele mit dem Gedanken, zusätzlich zu Bewerbungen bei Berufsfeuerwehren mich noch bei der einen oder anderen Werkfeuerwehr (z.B. Flughafen) zu bewerben. Das hätte für mich den Vorteil, daß dort scheinbar die Altersgrenzen sehr viel lockerer gehandhabt werden und ich mit meinen 32 Jahren vielleicht doch in BaWü oder wenigstens Bayern bleiben könnte...
Später dann würde ich versuchen (ein paar Jahre nach Ausbildungsende) mich bei verschiedenen BFs in diesen Ländern zu bewerben.
Vorraussetzung dafür wäre natürlich die Durchführung der B1-Ausbildung bei der Werkfeuerwehr. Das ist mir klar.
Nicht so klar hingegen ist:
1.) Wie gut die Chancen überhaupt sind als Werkfeuerwehrmann (sagen wir mal Flughafen) überhaupt in einer Stadt-BF aufgenommen zu werden. Hat man da Nachteile?
2.) Wie würde sich das dann mit den Altersgrenzen verhalten? Je nach Bundesland gilt für die AUSBILDUNG ja ein Alter zwischen 28 und 38,5 Jahren als Grenze.
Was wäre, wenn ich mich als fertiger Werkfeuerwehrler mit B1-Lehrgang bei einer BF in einem Bundesland bewerben würde, in dem ich diese Altersgrenze bereits überschritten hätte?
Könnte ich dann überhaupt nicht eingestellt werden? Oder würde ich eben nicht verbeamtet werden, sondern eben Angestellter werden? Oder wäre das wohl gar kein Problem?
Später dann würde ich versuchen (ein paar Jahre nach Ausbildungsende) mich bei verschiedenen BFs in diesen Ländern zu bewerben.
Vorraussetzung dafür wäre natürlich die Durchführung der B1-Ausbildung bei der Werkfeuerwehr. Das ist mir klar.
Nicht so klar hingegen ist:
1.) Wie gut die Chancen überhaupt sind als Werkfeuerwehrmann (sagen wir mal Flughafen) überhaupt in einer Stadt-BF aufgenommen zu werden. Hat man da Nachteile?
2.) Wie würde sich das dann mit den Altersgrenzen verhalten? Je nach Bundesland gilt für die AUSBILDUNG ja ein Alter zwischen 28 und 38,5 Jahren als Grenze.
Was wäre, wenn ich mich als fertiger Werkfeuerwehrler mit B1-Lehrgang bei einer BF in einem Bundesland bewerben würde, in dem ich diese Altersgrenze bereits überschritten hätte?
Könnte ich dann überhaupt nicht eingestellt werden? Oder würde ich eben nicht verbeamtet werden, sondern eben Angestellter werden? Oder wäre das wohl gar kein Problem?