Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesland)

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Kater Karlo
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Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesland)

Beitrag von Kater Karlo »

Hallo Kameraden,

erst einmal ein paar Dinge zu meiner Situation. Ich bin männlich und dieses Jahr 32 Jahre alt geworden.
Da die Einstellungschancen bei den BFs, positiv ausgedrückt, eher unberechenbar zu sein scheinen, habe ich mich grundsätzlich bei allen BFs zu einer Ausbildung zum "Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst" beworben, die eine Stellenausschreibung veröffentlicht haben.
Gehen wir mal davon aus, daß ich bei einer auch genommen werde. Vielleicht gefällt es mir dort so sehr, daß ich den Rest meines Lebens dort verbringen möchte. Vielleicht aber, kann ich mich dort nie wirklich so richtig einleben und hege den Wunsch den Arbeitsplatz zu wechseln. Ich mache mir dabei übrigens weniger Sorgen um einen unangenehmen Arbeitsplatz, als vielmehr um den Wohnort, da ein Bundeslandwechsel sicher scheint.

Nun meine Fragen.

1.) Was für Bedingungen müssen erfüllt sein, daß man als fertiger Feuerwehrbeamter den Arbeitgeber/Bundesland wechseln darf?
2.) Sind Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel üblich oder ungewöhnlich und ungerne gesehen in diesem Berufsbereich?
3.) Sehe ich das richtig, daß man während der Ausbildung "Beamter auf Widerruf", nach der Ausbildung "Beamter auf Probe" und später dann irgendwann "Beamter auf Lebenszeit" wird? Wie lange kann so etwas in etwa dauern?
4.) Kann man den Arbeitgeber/Dienstherr wechseln während man "Beamter auf Probe" ist und/oder wenn man "Beamter auf Lebenszeit" ist?
5.) Hätte es Nachteile für die "Verbeamtung auf Lebenszeit", wenn ich als "Beamter auf Probe" wechseln würde? Also z.B. zeitliche Nachteile?
6.) Ist man als Berufsanfänger auf dem Arbeitsmarkt überhaupt gefragt, oder muss man zwangsläufig viele Fortbildungen mitbringen?

7.) Noch eine andere Frage: Es scheint ja diverse Zulagen im Dienst zu geben (z.B. Feuerwehrzuschlag). Sehe ich das richtig, daß diese eher von nicht nennenswerterem Gewicht sind? Also so ca. (ich rate mal) 5% des Lohns ausmachen? Das wären für einen Berufsanfänger dann so ca. 2000 Brutto + 5%.

Ich hoffe, ich habe mein Anliegen deutlich machen können.
Euer Kater Karlo.
jawe29
Beiträge: 2
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Re: Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesla

Beitrag von jawe29 »

Hallo,
zu deiner 1. Frage kann ich dir keine genaue Antwort geben, ich habe mich hier angemeldet weil ich zu einer anderen Berufsfeuerwehr in RLP wechseln möchte (zur Zeit bin ich in NRW) und auch eine ähnliche Frage habe.

2.) Das Wechseln des Dienstherren ist normalerweise kein Problem. Es ist aber ungern gesehen, wenn man sofort nach der Ausbildung die Feuerwehr wechselt. Manche Feuerwehren lassen dies auch nicht zu, indem man sich vor Einstellung für eine gewisse Zeit "verpflichten" muss.

3.) Ja genau, während dem Vorbereitungsdienst ist man Beamter auf Wiederruf. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung bzw. beim Aushändigen der Prüfungszeugnisse wird auch die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe ausgehändigt. Ab dann beginnt die 3-jährige Probezeit, nach der man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird. Die Probezeit kann auch verkürzt oder verlängert werden, ich denke aber, dass die 3 Jahre üblich sind, bzw. ich habe noch nichts anderes gesehen/gehört.

4.) Den Dienstherrn kann man als Beamter auf Probe genauso wechseln wie als Beamter auf Lebenszeit. Die Probezeit läuft beim neuen Dienstherrn dann einfach weiter.

5.) Nein, wie gesagt die Probezeit fängt beim neuen Dienstherrn nicht von vorne an.

6.) Die meisten Berufsfeuerwehren suchen immer neue Leute und stellen jährlich Anwärter ein, große Feuerwehren sogar mehrmals im Jahr. Fertig ausgebildete werden natürlich gerne genommen, weil die Feuerwehr sich die Ausbildungskosten spart, also der Feuerwehrbeamte ist nach kurzer Einarbeitungsphase sofort, vollwertig einsetzbar. Natürlich hat es Vorteile, wenn man möglichst viele Qualifikationen hat, wie z.B. Gruppenführer oder Zugführer (B3 / B4).

7.) Das ist richtig, es gibt diverse Zulagen. Z.B.
- Allgemeine Stellenzulage
- Stellenzulage Feuerwehr
- Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten (Samstag, Sonn- und Feiertag, Nachtzuschläge)
Ich würde schon sagen, dass sie von nennenswertem Gewicht sind. Wenn man in einem Monat viel Sonntage/Feiertage arbeitet macht es sich schon auf der Abrechnung bemerkbar. Wenn ich grob Nachrechne machen die Zuschläge bei mir 20% vom Bruttogehalt aus. Ist natürlich nicht jeden Monat gleich, je nachdem wie viel 24h-Dienste/Samstage/Sonntage/Feiertage ich im Monat habe.
Dann gibts noch Familienzuschlag wenn man verheiratet ist und/oder Zuschläge für Kinder.

Du kannst einfach mal nach Besoldungstabelle "Bundesland" googeln, da findest du auch die Zuschläge.
Die Zulagen bekommt man übrigens auch während der Ausbildung, wenn man im Wachpraktikum ist und im Schichtdienst arbeitet. (Rettungswachenpraktikum und feuerwehrtechnisches Wachpraktikum)

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Kater Karlo
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Registriert: 3. Feb 2014, 10:53
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Re: Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesla

Beitrag von Kater Karlo »

Das hat mir in der Tat weiter geholfen. Danke sehr!
zu 2.) Welche Zeit zum Verbleib würdest Du denn persönlich als "angemessen" betrachten? Oder, von welcher Mindestverpflichtungen kann man denn ausgehen?
Wird wahrscheinlich sehr unterschiedlich sein. Aber vielleicht kann man doch eine Tendenz einschätzen. z.B. zwei Jahre oder fünf Jahre.
Steinbock
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Re: Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesla

Beitrag von Steinbock »

jawe29 hat geschrieben:
3.) Ja genau, während dem Vorbereitungsdienst ist man Beamter auf Wiederruf.
Was allerdings bei der Berufsfeuerwehr in Rheinland-Pfalz nicht zutrifft, denn dort beginnt die Ausbildung bereits als Beamter auf Probe.

Gruß vom Steinbock
jawe29
Beiträge: 2
Registriert: 6. Feb 2014, 21:27
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Re: Fragen zum Diensthrr.wechsel bei einer BF (auch Bundesla

Beitrag von jawe29 »

Steinbock hat geschrieben:
jawe29 hat geschrieben:
3.) Ja genau, während dem Vorbereitungsdienst ist man Beamter auf Wiederruf.
Was allerdings bei der Berufsfeuerwehr in Rheinland-Pfalz nicht zutrifft, denn dort beginnt die Ausbildung bereits als Beamter auf Probe.

Gruß vom Steinbock
Wieder was dazu gerlernt ;-P
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