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Dienstunfall

Verfasst: 25. Mai 2013, 16:40
von chrisula
Hallo,
ich habe einen anerkannten Dienstunfall am 2.November 2012 erlitten. Mir ist die Vorfahrt auf einer Dienstfahrst genommen worden.
Es gibt also einen Verschulder.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Ich befinde mich in der Besoldugsstufe A8, bin 79er Baujahr, eingetreten bei der BF nach 3 1/2 jähriger Lehre im März 2000.
Nun steht im Raum das ich frühpensioniert werden soll.
Mit welcher Besoldungsstufe werde ich nach einem Dienstunfall frühpensioniert?
Bei der Feuerwehr hätte ich mind. A9, vielleicht A9z erreicht.
Werde ich dann nach A8 besoldet mit mind. 66% oder mit dem was ich hätte erreichen können?
Bekomme ich noch irgendwelche Zuschläge bezahlt (z.b. Feuerwehrzulage)?
Was bleibt letzendlich unter dem Strich?

Re: Dienstunfall

Verfasst: 25. Jun 2013, 01:05
von Mikesch
Der Arbeitgeber zahlt Dir die erwirtschaftete Pension mit Zuschlägen nach gesetzlicher Vorgabe bei Dienstunfall, mit Zahlen kann ich nicht dienen.

Das, was Du hättest erreichen können, Unfallfolgekosten und auch Einbussen an Lebensqualität etc. fällt unter Schadensersatz, wofür der Unfallverursacher haftet.

Hier kann Dir nur ein kompetenter Anwalt zur Durchsetzung Deiner Ansprüche helfen.

LG, Mikesch

Re: Dienstunfall

Verfasst: 25. Mai 2015, 09:12
von Max-Brand
Gibt es hier nach so langer Zeit ein Ergebnis? Würde mich sehr Interessieren.

Re: Dienstunfall

Verfasst: 16. Jun 2015, 16:23
von Monty
..hab das mal bei Google in so nen Pensionsrechner eingegeben.

Und das Bild im Anhang ist dabei raus gekommen. Dafür übernehme ich natürlich keine Gewähr.
Kannst es aber selbst auch mal bei Google mit dem Stichwort "Pensionsrechner" versuchen.

Re: Dienstunfall

Verfasst: 16. Jun 2015, 16:31
von herr b
Wenn ich mich recht erinnere hat der TE doch Anspruch auf
ein Unfallruhegehalt.