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Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen

Verfasst: 29. Jul 2017, 08:01
von AndyO
Aubacke hat geschrieben: 28. Jul 2017, 23:26 Hmm, meine Frage war: Warum beharrt die BAnstPT auf 2x überschreiten von 450€ im Kalenderjahr? Die Minijobzentrale sagt: 3x Überziehen in 12 Monaten (egal in welcher höhe).
PS: Dort steht nichts von 525€. Nachfrage ergab, wenn ich 525€ bekomme, ist es kein Minijob mehr. Ohne Kommentar...
Weiß jemand Rat?
Richtig, Minijob mit PAUSCHALVERSTEUEREUNG nur bis 450 Euro im Monat, also maximal 5400 Euro im Jahr.

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Die 6300 Euro sind wiederum pensionsunschädlich. Zwischen 6300 und 5400 Euro unterliegst du der Individualversteuerung. D.h. ein Pensionär aus dem gehobenen Dienst hat Netto weniger wie einer aus dem mittleren Dienst. Hier gilt es zu rechnen.

Re: Vorzeitige Pension: Minijob, überziehen

Verfasst: 30. Jul 2017, 16:34
von Postler63
Nicht nur der Betrag von 6.300,-€ (12x450,-€ = 5.400,-€ + 2x Überschreitung pro Jahr (900,-€) ist "unschädlich", die sog. Hinzuverdienstgrenze liegt wesentlich höher, diese kann relativ einfach selbst ausgerechnet werden, dazu bitte den §53 Abs. 2 BeamtVG - Achtung: auf die aktuelle Fassung achten - aufrufen und eine Bundesbesoldungstabelle zur Berechnung aufrufen. Darin ist es genauestens erklärt, auch diese 2-malige Erhöhung/Jahr.
Und bei Gewerbetreibende: Dies sind jeweils Jahresbeträge, nennt sich auch "Gewinn" aus Gewerbe, die werden einfach aus der Einkommensteuer jedes Jahr dem RegTP mitgeteilt.