Seite 1 von 2

DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 14. Jun 2017, 20:08
von Sonnenschein55
Guten Abend,

Eine Kollegin ist im DDU. Sie sagte mir, es sei nur ein vorläufiger Ruhestand und eine Reaktivierung sei möglich, falls man mit dem Geld nicht hinkommt, oder einem der Partner auf die Nerven geht ;)
Meine Kollegin erzählte mir, bei DDU sei das immer vorläufig. Ist das richtig? Dann wäre das für den Beamten ja noch eine zusätzliche Absicherung. Falls es finanziell doch nicht reicht. Allerdings ist mir klar, das eine Reaktivierung wohl nicht stattfinden wird. Wenn das Unternehmen schon heute keine Beschäftigung für die Mitarbeiter hat, wird das in den nächsten Jahren ja nicht besser.
Viele Grüße

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 15. Jun 2017, 23:22
von Postler63
Eine Reaktivierung bei DDU ist sehr wohl möglich; Dies kann durch den AG veranlasst werden oder es bedarf eines schriftlichen Antrages, in diesem Fall kommt dann das Vorstellen beim BAD, sollte dieser der Meinung sein, dass der/die Beamte/in wieder dienstfähig ist, läuft die Reaktivierung an und nach einigen Wochen kommt Post von HR.
Nur wo dann der Dienst anzutreten ist, legt dann der AG fest....

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 06:41
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2017, 20:31 Zu wenig Geld oder Partner nervt sind natürlich keine Gründe für eine Reaktivierung. Gesundheit zählt.
Bei einer Reaktivierung bei Telekom ist Letzteres schnell hinüber. Ein feines CallCenter im Großraumbüro JWD oder ein Sammellager für den gehobenen Dienst. So langweilig könnte es mir daheim nie werden, um dass auch nur ansatzweise mit dem Wort "Alternative" zu belegen.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 09:45
von Sonnenschein55
Mit dem Partner nervt war nicht wirklich ernst gemeint, deswegen der Smiley dahinter.
Mir ging es nur um die Frage, ob die Reaktivierung auch durch den Arbeitnehmer möglich ist. Ich bin froh wenn ich von dem Saftladen weg bin.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 10:49
von AndyO
Sonnenschein55 hat geschrieben: 16. Jun 2017, 09:45 Mit dem Partner nervt war nicht wirklich ernst gemeint, deswegen der Smiley dahinter.
Mir ging es nur um die Frage, ob die Reaktivierung auch durch den Arbeitnehmer möglich ist. Ich bin froh wenn ich von dem Saftladen weg bin.
Ist möglich. Nur ist halt kein Dienstposten da. Und wenn einer erzwungen wird, wirst du große Opferbereitschaft zeigen und nebenbei völlig reniten sein müssen. Wer ist das schon? Ich nicht...

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 11:23
von Herm
dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2017, 20:31 Kommt drauf an, wonach man zurruhegesetzt wird. Ist es nach Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, dann ist die Zurruhesetzung entgültig. Bei Satz 2 kann es zu einer Reaktivierungsprüfung kommen.
Ich wurde nach Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 BBG in den Ruhestand versetzt.
Weiter unten steht das eine Überprüfung in 2 Jahren vorgenommen wird.
Seitdem sind fast 4 Jahre vergangen...
Bei Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 BBG wird nie wieder geprüft ??

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 15:18
von Andrea55
Hallo Dibedupp,
Mir geht es so wie @herm. Bin 2015 zur ersten Reaktivierungsuntersuchung gewesen: Ergebnis Nachuntersuchung in 2 Jahren wird empfohlen. Jetzt warte ich auf die Einladung für 2017.
Was nun?

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 16:20
von Herm
Ich war seit DDU Eintritt (2013) bei keiner Reaktivierungsuntersuchung.
Jetzt ist die Bundesanstalt ja dafür zuständig.
Die macht bisher ja nichts in der Sache bzw nur was bei einem
Reaktivierungsantrag (der sowieso scheitert.)
Wer einmal raus ist ist raus.

@dibedupp
Danke für die Info.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 16:31
von Andrea55
Hallo Dibedupp,
Ich bin sicher, habe ich doch heute Nachmittag noch das Schreiben zur Versetzung in den Ruhestand raus gesucht und nochmal durchgelesen. Bin jetzt auch gespannt was die Bundesanstalt macht.
Nur wie erfahre ich, dass sie nichts macht. Schließlich hat die Ärztin 2015 eine Nachuntersuchung in 2 Jahren empfohlen.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 17:11
von Postler63
Kurze Anmerkung zum Satz "wer einmal raus ist, ist raus".
Dies trifft teilweise zu, die PNU hätten dies gerne.
Alleine in meiner Abteilung gab es innerhalb 1 Jahres 2 Reaktivierungen auf Antrag.
Vom BAD als wieder diensttauglich attestiert und nach 6 Wochen könnten die beiden Lolleginnen wieder ihren Dienst aufnehmen - allerdings wie bekannt, Callcenter, Schichtdienst und Großraumbüro (70 MA)

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 19:59
von Sonnenschein55
Postler63 hat geschrieben: 16. Jun 2017, 17:11 Kurze Anmerkung zum Satz "wer einmal raus ist, ist raus".
Dies trifft teilweise zu, die PNU hätten dies gerne.
Alleine in meiner Abteilung gab es innerhalb 1 Jahres 2 Reaktivierungen auf Antrag.
Vom BAD als wieder diensttauglich attestiert und nach 6 Wochen könnten die beiden Lolleginnen wieder ihren Dienst aufnehmen - allerdings wie bekannt, Callcenter, Schichtdienst und Großraumbüro (70 MA)
Das merke ich bereits jetzt schon. Ich war mehrere Jahre abgeordnet und bin jetzt leider wieder zurück. Keiner interessiert sich für mich. Sie finden keine Aufgaben für mich. Das macht mir deutlich, der Konzern ist über jeden froh, den sie los werden.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 16. Jun 2017, 23:07
von Postler63
@Sonnenschein55;
Bei welcher Gesellschaft (DTKS usw.) bist denn eingesetzt?

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 17. Jun 2017, 07:21
von Sonnenschein55
Postler63 hat geschrieben: 16. Jun 2017, 23:07 @Sonnenschein55;
Bei welcher Gesellschaft (DTKS usw.) bist denn eingesetzt?
Post AG, habe Dir eine PN geschickt

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 17. Jun 2017, 19:54
von Afra
Möchte mich mal einklinken.

In meinem ersten Anschreiben stand :

......werden Sie gemäß § 47 Abs. 2-4 des BBG wegen Dienstunfähigkeit im Sinne des §44 Abs.1 Satz 2 BBG in den Ruhestand versetzt.

Beginn gemäß §47 Abs.4 Satz 1 BBG,

In einem Anschreiben 2 Jahre später steht, Überprüfung möglicher Reaktivierung gemäß § 46 BBG ist abgeschlossen.

"Nach dem Ergebnis dieser Prüfung kommt Ihre Reaktivierung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht.
Auf Grund des Krankheitsbildes steht nunmehr fest, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist."


Das bedeutet also, da nach " Satz 2" im ersten Anschreiben, dass ich weiterhin mit einer Reaktivierung rechnen muss ?
Oder ist das 2. Schreiben endgültig, obwohl es sich auf einen anderen Paragraphen bezieht ?

Vielen Dank für eine Antwort.

Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Verfasst: 17. Jun 2017, 23:29
von Afra
Vielen Dank für Deine Antwort dibedupp