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Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 28. Mai 2017, 19:37
von a.no-nym
Bin zwar nicht dibedupp, habe aber trotzdem mal nach einer Antwort gesucht und Folgendes gefunden:

Die Sozialmedizin ist (laut Wikipedia) ein Teilgebiet der Arbeitsmedizin.

Sozialmedizin (AuszugWikipedia):

"Typische in der Sozialmedizin zu begutachtende Fragestellungen betreffen beispielsweise Aussagen zum Ausmaß und zur erwarteten Dauer einer Arbeitsunfähigkeit"

Arbeitsmedizin (Auszug Wikipedia):

"Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
betriebliche Wiedereingliederung und Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
arbeitsmedizinische Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen
Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
ärztliche Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
arbeitsmedizinische Erfassung von Umweltfaktoren sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe"

__________________

Eine sozialmedizinische Untersuchung würde also eher mit einer aktuellen Krankschreibung zusammenhängen, z.B. um diese zu überprüfen, nehme ich an

Bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung geht es anscheinend eher um die generelle Fragestellung: dienstfähig oder nicht?

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 28. Mai 2017, 20:50
von a.no-nym
dibedupp hat geschrieben: 27. Mai 2017, 20:11 Du hast aus gesundheitlichen Gründen der Zuweisung widersprochen, also schickt dich der Arbeitgeber zu einer arbeitsmedzinischen Untersuchung, um das überprüfen zu lassen. Das hat mit deiner Krankheit nichts zu tun, denn dann wäre es eine sozialmedzinische Untersuchung.
Dann habe ich das wohl missverstanden... Sorry - ich hoffe, ich habe keine zusätzliche Verwirrung gestiftet... :(

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 26. Jun 2017, 17:47
von Rechtlerin
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist rechtlich gesehen für die Beurteilung Nonsens, denn diese arbeitsmedizinische Untersuchung kann nur mit deinen Einverständnis gemacht werden...

Eine sozialmedizinische Untersuchung hat einen rechtlichen Charakter, der dann auch in einem DU-Verfahren wichtig ist und für die Entscheidung der Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn mit einbezogen werden kann und wird. Nur mit der sozialmedizinischen (DDU-Untersuchung) die vom Dienstherrn kommt und nicht von einem Heini aus dem Sekretariat oder sonst woher, wird die Dient(un)fähigkeit vom Dienstherrn überprüft...

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 28. Jun 2017, 11:21
von Froschlurchschlucker
Falsche Adresse und unzutreffende Daten lassen sich korrigieren und haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit dienstlicher Weisungen. Ich würde mich nicht so sehr auf Förmlichkeiten stürzen, die sind alle heilbar.

Der Dienstherr kann jederzeit eine Untersuchung veranlassen, wenn es geboten erscheint. Nach 4 Wochen Dienstunfähigkeit und Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen besteht sogar eine gewisse Aufklärungspflicht aufgrund der Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn. Die Untersuchung ist also mehr als gerechtfertigt.

Zur Zumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen hinsichtlich Reisezeiten: Es werden durchaus, auch von den Gerichten, gewisse Überschreitungen der gutachterlich festgestellten Reisezeiten als zulässig erachtet. Der Umfang hängt von der Länge der Reisezeiten ansich ab und von weiteren Umständen wie (mögliche) Pausen, Art der Erkrankung, u.a. Die selbst gemessenen Zeiten sind dabei unwesentlich.

Viel entscheidender sind z.B. die Art der Erkrankung, die Auswirkungen langer Reisezeiten (laut Attest/Gutachten) und nachgewiesene ortsnähere Beschäftigungsmöglichkeiten.

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 29. Jun 2017, 07:38
von Shoto
Weis jemand wie lange man Zeit hat auf eine Anhörung zu reagieren?

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 29. Jun 2017, 08:32
von Shoto
Bekomme es erst. Wurde per Mail angekündigt.
Wie lang ist die generelle Frist?

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 29. Jun 2017, 12:27
von Shoto
Danke für die Info

Re: Beabsichtigte dauerhafte Zuweisung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt Vorladung zum BAD

Verfasst: 30. Jun 2017, 06:51
von Shoto
Danke Dir, jede Information hilft. Hab Sie noch nicht erhalten, obwohl Sie schon vor drei Tagen per Mail angekündigt worden ist.