Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

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Torquemada
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Torquemada »

http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... grenze.pdf

Zitat:

"Die Belastungsgrenze gibt den Wert an, bis zu welchem Sie innerhalb eines Kalenderjahres Zuzahlungen
und Eigenbehalte bezahlen müssen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % bzw. bei chronisch Kranken 1 %
des jährlichen Einkommens.
Für Mitglieder der PBeaKK ist nach der Satzung eine Belastungsgrenze für Versicherungsleistungen
vorgesehen. Daneben gibt es für Versicherte der Mitgliedergruppen A und B1, die von der PBeaKK
Beihilfe erhalten, eine Belastungsgrenze nach der Bundesbeihilfeverordnung..
Grundsätzlich sind die Belastungsgrenzen für Versicherungsleistungen und Beihilfe getrennt zu errei-
chen. Für Versicherungsleistungen gilt daneben: Wird die Belastungsgrenze nach der Bundesbeihilfe-
verordnung erreicht, so gilt ab diesem Zeitpunkt auch die Belastungsgrenze der Versicherungsleistungen
als erreicht."

Wo ist jetzt das Problem?
Herm
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Herm »

Typisch PBeaKK..die Bewertungen sind immer intressant:
*** Link gelöscht ***
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zeerookah
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von zeerookah »

Ich verstehe nur 'Bahnhof'? Wieso gibt es bei der Beihilfe eine Belastungsgrenze?
Ich denke die Beihilfe übernimmt den Volle Deckung (VD) Satz nach der GOÄ? Und für die anderen 30% sind wir versichert bei der PBeakk zu den geltenden Regeln.
Torquemada
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben:Ich verstehe nur 'Bahnhof'? Wieso gibt es bei der Beihilfe eine Belastungsgrenze?
Ich denke die Beihilfe übernimmt den Volle Deckung (VD) Satz nach der GOÄ? Und für die anderen 30% sind wir versichert bei der PBeakk zu den geltenden Regeln.
Stellen wir uns mal vor, dass der Kollege dauernd Medikamente aus der Apotheke braucht. Dann zahlt er eben dauernd einen Selbstbehalt (bei der gesetzlichen Versicherung als "Rezeptgebühr" bekannt).

Bei einem Einkommen von z.b. jährlich 30.000 Euro muss er als "normaler" Kranker 600 Euro, als chronisch Kranker 300 Euro selbst zahlen.
Sobald diese Belastungsgrenze erreicht ist, werden keine "Rezeptgebühren" für den Rest des Kalenderjahres mehr abgezogen.
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zeerookah
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben:
zeerookah hat geschrieben:Ich verstehe nur 'Bahnhof'? Wieso gibt es bei der Beihilfe eine Belastungsgrenze?
Ich denke die Beihilfe übernimmt den Volle Deckung (VD) Satz nach der GOÄ? Und für die anderen 30% sind wir versichert bei der PBeakk zu den geltenden Regeln.
Stellen wir uns mal vor, dass der Kollege dauernd Medikamente aus der Apotheke braucht. Dann zahlt er eben dauernd einen Selbstbehalt (bei der gesetzlichen Versicherung als "Rezeptgebühr" bekannt).

Bei einem Einkommen von z.b. jährlich 30.000 Euro muss er als "normaler" Kranker 600 Euro, als chronisch Kranker 300 Euro selbst zahlen.
Sobald diese Belastungsgrenze erreicht ist, werden keine "Rezeptgebühren" für den Rest des Kalenderjahres mehr abgezogen.
So hätte ich mir das auch gedacht und verstanden. Aber Mineon hat das so verquer ausgedrückt das ich gar nichts mehr verstanden habe.
Torquemada
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Torquemada »

Ich verstehe ja Mineon auch nicht.
Bernhard125
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Bernhard125 »

Hallo
Mir ist es ebenso ergangen.
2015 würde mir noch eine Belastung von 1 Prozent bei chronischer Erkrankung anerkannt bei 23000 Euro somit 230 Euro
In 2016 soll ich nun in der Beihilfe 250 Euro sowie in der KK 250 Euro erreichen.

Wenn in der Beihilfe 250 Euro erreicht sind dann erfolgt Befreiung für den Rest des Jahres??

Mir unverständlich das man mit zweierlei Maß misst.

Das man chronisch krank ist das ist eine Belastung ohnehin.
Dazu nun die Mehrkosten.
Mein Einspruch würde abgelehnt.

Wem ergeht es ebenso.
Mfg
Bernhard 125
sdh1807
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von sdh1807 »

So kann das Ganze aber nicht funktionieren.
Wenn die KK nur 30 % erstattet kann sie auch nur 30 % der Belastungsgrenze für sich in Anspruch nehmen.
Anders wäre es nur möglich, wenn die Beihilfe auf die Belastungsgrenze verzichtet.
Aber insgesamt können nicht mehr als 100 der Belastungsgrenze abgezogen werden.

Ggf ist das auf dem Bescheid schwer zu lesen.
Vielleicht steht da:
Medikament A 100 € - Zuzahlung 10 € = 90 € /Erstattung 30 % = 27 €
denn dann sind wirklich nur 30 % der Zuzahlung angesetzt
sdh1807
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von sdh1807 »

Und bei den 30 % Ersattung sind vorher die Eigenbehalte berücksichtigt --> also nur 30% davon

dann kommt man insgesamt KK+Beihilfe auf 1%
Bernhard125
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Bernhard125 »

Mir ist es ja auch gegangen.
Weiß Du was von Klagen??
Würde mich interessieren!!!
Mein Einspruch würde abgelehnt.
Weil ca. 8 Euro fehlten

Obwohl ich mehr als 100 Euro mehr gezahlt hatte als 2015.
Bin enttäuscht die Beihilfe kassiert nun den Überhang ein.

Für Antworten sage ich Danke.
Mfg
Bernhard
Andi12
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Andi12 »

Seltsam... ich bin A Mitglied, seit Januar 2016 Offiziell im Ruhestand, ich hatte für das Jahr als 1% Chronisch Kranker eine Zuzahlung von grade mal140 Euro, was natürlich daran liegt, das ich nur ein A5er war... jetzt, im Jahr 2017 habe ich grade mal knapp 40 bezahlen müssen, und bin für den Rest des Jahres befreit.. @ Herm : Ich habe mir die Bewertungen mal angesehen, und kann zum größten Teil auch nicht nachvollziehen, warum die Leute diese Probleme haben.
nupp
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von nupp »

Hallo !
Kann mich mineon und Bernhard noch erreichen? Ich verstehe bbeide und meine, dass der Einwand von Torqu.... fast der Orginalton/KK ist.
Gibt es jemand, der sich nicht mit der Ablehnung durch die KK einverstanden erklärt hat ? Hat jemand geklagt ?
Ich habe es getan !
Viele Grüße nupp
Torquemada
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von Torquemada »

nupp hat geschrieben: 17. Jul 2017, 13:48 Hallo !
Kann mich mineon und Bernhard noch erreichen? Ich verstehe bbeide und meine, dass der Einwand von Torqu.... fast der Orginalton/KK ist.
Ja. Ich hatte von der Homepage der Postbeamtenkrankenkasse zitiert. Und das auch so kenntlich gemacht.
connigra
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Re: Festetzung BELASTUNGSGRENZE Kalenderjahr 2016

Beitrag von connigra »

Hei ihr,

bin Post B und 70% als Pensionärin Beihilfe. Bisher zahlte ich immer 1% als chronisch Kranke. dann wurde mir in 2016 wesentlich mehr abgezogen. Ich habe gar nicht geblickt warum, dachte die Römer, die spinnen und habe ein Schreiben gesandt. Dann, weil ich es nicht glaubten konnte, später nochmals einen Widerspruch eingelegt. Tja, Leute dann habe ich alles schriftlich für Dummerle zum Nachlesen bekommen - und muss sagen, die haben Recht. Die, da oben haben glatt das Gesetz geändert - da kann die Kasse nichts für....
1% des Einkommes abzüglich 15% der Einkünfte ( der noch Kinder hat, kann für jedes Kind nochmals einen Kinderfreibetrag abziehen. Man bezahlt auch bei der Kasse seinen Anteil solange, bis man bei der Beihilfe 1% seines Einkommens als Belastungsgrenze = Zuzahlung erreicht hat. Dabei ist zu beachten, das der Eigenbehalt bei mir 30 %Post B 70 % Beihilfe bei der Erstattung dementsprechend prozentual aufgeteilt ist. Erreicht man prozentual bei der 70% Regelung also die 1% Regelung, dann braucht man ab dem Tag auch bei der Kasse nichts mehr dazuzahlen. Formblatt 650 steht alles genauso drin.
Zum Einkommen würden auch die Einkünfte des Ehepartners hinzuaddiert, wenn dieser mitversichert ist, auch 450€ Job bzw. Miet- und Kapitaleinkünfte. Nur wenn er gesetzlich versichert oder selbst beihilfeberechtigt ist, dann werden die Einkünfte des Partners nicht dazu gerechnet.
Der Witz ist, meine eigenen Miet- und Kapitaleinkünfte und mein 450 Euro Job werden nicht angerechnet. Ich habe diesen Irrsinn nicht glauben wollen, dachte der von der Kasse (Sachbearbeiter Zuzahlung - Fachabteilung) kennt sich NULL aus.
Am Anfang erzählte mir die Dame der Hotline nämlich, dass ich auch die Einkünfte meines Mannes (Länderbeamte, selbst Beihilfe und priv. versichert angeben müsste. Ich wusste, dass es eine Verordnung über Beihilfe nach §50 Belastungsgrenze gibt und da steht drin - wenn der Partner selbst beihilfeberechtigt ist dann werden seine Einkünfte nicht angerechnet. Also dachte ich, gebe mal lieber deine gesamten Einkünfte schriftlich an, wer weiß was der am Telefon schwallt, am Ende bist du der Dumme. Früher musste ich meine Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte nämlich immer angeben.
Am Ende muss ich eingestehen, der von der Fachabteilung hatte total Recht. Den hatte ich mit meinem Geschwalle, dass es nicht sein kann, dass meine Miete usw nicht dazugerechnet werden würde, die des Partners gegebenenfalls schon am ende total verwirrt. Er ging dann zum Abteiler und teilte mir später schriftlich den Sachverhalt mit. Auf dem Antrag ist auch kein Feld bei Mitglied - nur bei Ehepartner. Logisch erscheint mir das nicht - aber egal.... mein Vorteil.
Ups hoffe ihr habt das verstanden....
Guten Abend
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