Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:39
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 was ist denn die Alternative zu der 55er-Regelung wenn ich nicht mehr bei der T sein möchte, aber die Bedingungen der neuen 55er-Regelung nicht erfülle und nicht mehr arbeiten will oder kann.
- Altersgeld
- Veränderungsgeld
- Abordnung/Versetzung zu einer anderen Behörde
- Altersteilzeit

DDU ist i.d.S. eher keine Alternative, da man ja schlecht (glaubwürdig) krank sein will. Entweder ist man krank, oder man ist es nicht. Ob es dann zur DDU reicht ist nach eine andere Frage und letztendlich möchte man seinen Ruhestand wohl eher gesund genießen. Bei Dir klingt das so, als wäre es so einfach mal eben ein wenig zu simulieren und schwups hat man sich für DDU "entschieden".

Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???
Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???
Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:42 Ganz komisch, dass Angelika also jetzt 60 ist - theoretisch kann sie aber auch erst 59 sein - ganz komisch,
Was ich hier ganz komisch finde ist: Selbst jetzt nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die angeblich fehlende Information sehr wohl da war, kannst du nicht eingestehen, dass du da was übersehen hast, sondern du rechtfertigst stattdessen weiter was nicht zu rechtfertigen ist.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:42 ganz komisch ist, dass man nicht versteht, dass einen mögliche DDU (also für dich Metro, es wurde noch keine DDU-Verfahren eingeleitet)und einen 55er-Regelung natürlich sehr viel miteinander zu tun haben - siehe auch mein vorheriger Beitrag !!!
Noch komischer ist, dass du den Zusammenhang nochmal herstellst und betonst - aber wieder nicht erklärst, wo der Zusammenhang sein soll (es sei denn, du betrachtest deine eigenen Spekulationen und Mutmaßungen tatsächlich als verbindliche Erklärung. Das wär dann allerdings ungefähr so wie die Sache mit dem Klapperstorch: Letztes Jahr wurden viele gesehen, dieses Jahr gibts viele Babys. Ist also gaaanz offensichtlich, dass da ein Zusammenhang bestehen muss. Ist also endlich der Beweis erbracht, dass der Klapperstorch die Kinder bringt!)
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:03 wenn hier eine Frage gestellt wird, hier von Angelika, und bei dieser Frage das Alter nicht angegeben wird, kann ich ja nichts dafür. Es kann ja auch nicht sein, dass wenn einer eine Frage beantwortet, jetzt alles 40 Seiten und über 500 Wortmeldungen nachvollzogen werden müssen !!!
Angelikas Beitrag ist aber nicht irgendwo in 40 Seiten versteckt. Er ist von gestern. Ausrufezeichen. Und er steht genau zwischen zwei ausführlichen Beiträgen von dir. Da hätte ich doch erwartet, dass du den andern Mitgliedern hier so viel Respekt entgegenbringst zu lesen was sie geschrieben haben - und/oder dass du, wenn du hier im großen Stil Ratschläge erteilst (und das, obwohl es dir anscheinend sogar schwer fällt, DDU und 55er Regelung auseinanderzuhalten), wenigstens heute noch weißt, was du gestern hier gelesen hast.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:03 ich habe Dich auch schon mehrfach gefragt, ob Du neue Fragen hast...
Im Übrigen ziehe ich es vor meine Fragen dann zu stellen, wenn ich das für richtig halte und nicht wenn ich in oberlehrerhaftem Ton dazu aufgefordert werde. Ich gehe davon aus, dass wir hier alle erwachsen sind (auch wenn nicht alle sich so benehmen), daher fände ich es schön wenn auch du dich durchringen könntest, dich als das hier einzuordnen, was du bist: ein Mitglied unter vielen. Nicht weniger. Aber auch nicht mehr. Es steht dir nicht zu, andere hier zu irgendwas aufzufordern, die Schließung von Threads nach deinem Gutdünken zu fordern oder andere abzuqualifizieren. Auch Beleidigungen, Mutmaßungen, Spekulationen, Unterstellungen haben hier nichts zu suchen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 16:54
Hallo Angelika,

da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist

Hallo Metro,
für Dich mal zum Mitschreiben. Ich habe jetzt zur Sicherheit mal meine o. a. Zitierung aufgeführt und möchte mal gerne von Dir jetzt wissen, was an meiner Annahme, dass Angelika keine 61 oder 62 Jahre ist, denn falsch ist. Auch habe ich geschrieben, dass ich annehme, dass Angelika noch nicht mal 61 Jahre ist - das lese ich aus dem Kontext. Am 11.10.17 um 07:30 Uhr hatte Angelika ja auch selber ihr Alter mitgeteilt mit folgendem Zitat:
"Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde..."

Ich könnte jetzt kleinlich sein und sagen, Angelika kann ja auch erst 59 Jahre sein, wenn Sie im nächsten Jahr 61 wird. Denn wenn sie jetzt noch in diesem Jahr Ihren 60 Geburtstag erst feiert, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt auch erst 59. Also mal den Ball flach halten, denn keiner außer Angelika weiß, ob sie heute und jetzt 59 oder 60 Jahre ist. Das mal nur am Rande, obwohl es ja eigentlich uninteressant ist aber es zeigt mal wieder, dass hier mit Halbwahrheiten und anscheinendem Wissen viel Schindluder getrieben wird. Nach dem Motto, trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.
Ich halte mich an Fakten und arbeite mit Fakten. Wenn ich die Fakten nicht kenne, schreibe ich im Konjunktiv - das ist aber hier auch ein Fehler, denn dann kommt der Aufschrei, wie man denn darauf jetzt kommt und ob es Beweise dafür gibt. Dazu kann ich nur sagen, ob und was der DH in drei Jahren nach dem Ruhestand in der 55er-Regelung an Nachweisen verlangt und ob er diese anerkennt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn ich aber z. B. eine Bestätigung vom Dienstherr bekomme die verpflichtend ist, brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ob eine Nachweis der 1000 Sozialstunden jetzt von einem Verein ausreicht und ob dieser Verein auch gemeinnützig ist...

Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere. Dazu muss man auch mal ein Gesetz "lesen" können. Und mit lesen meine ich nicht vorlesen oder durchlesen, sondern lesen und dann auch verstehen was darin steht und z. B. den Unterschied zwischen einer Muss-, Kann- und Sollvorschrift nachvollziehen und verstehen. Dazu müssen dann auch manchmal wie in diesem Fall verschiedene Gesetze wie das BBG oder das SGB nachvollzogen werden bzw. muss man wenigstens wissen wo etwas steht bzw. stehen könnte. Und was viele hier mache, dass sie eben nicht mit einem Gesetzestext umgehen können (ist ja auch nicht schlimm), aber immer wieder nur fragen, was hat denn die DDU mit der 55er-Regelung zu tun - nach dem Motto, wer ist denn hier der P(K)lapperstorch !!!
Zuletzt geändert von BilanzFuzzi am 12. Okt 2017, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:46 Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???

In die freie Wirtschaft, dort soll es ja auch Arbeit geben ... hab' ich mal gehört.

Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???

Sind das andere Behörden?

Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Wer, wie Angelika, 60 ist, kann auch Teilzeit machen und zeitnah weg sein. Die Konditionen sollte man sich durchrechnen, was vorteilhafter ist.

Du hast nach Alternativen gefragt und Antwort bekommen. Werten wollte ich es eigentlich nicht. Nur weil Dir die Alternativen nicht gefallen, heißt es nicht, dass es keine gibt. Anderen können sie ja durchaus auch gefallen. Und da es für Dich völlig ausgeschlossen erscheint: Es gibt durchaus jede Menge Beamte, die mit dem Vorruhestand ehrenamtlich tätig werden - ganz ohne die Pflicht dazu. Da brauchst Du gar nicht so hämisch werden.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:28
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:46 Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???

In die freie Wirtschaft, dort soll es ja auch Arbeit geben ... hab' ich mal gehört.

Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???

Sind das andere Behörden?

Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Wer, wie Angelika, 60 ist, kann auch Teilzeit machen und zeitnah weg sein. Die Konditionen sollte man sich durchrechnen, was vorteilhafter ist.

Du hast nach Alternativen gefragt und Antwort bekommen. Werten wollte ich es eigentlich nicht. Nur weil Dir die Alternativen nicht gefallen, heißt es nicht, dass es keine gibt. Anderen können sie ja durchaus auch gefallen. Und da es für Dich völlig ausgeschlossen erscheint: Es gibt durchaus jede Menge Beamte, die mit dem Vorruhestand ehrenamtlich tätig werden - ganz ohne die Pflicht dazu. Da brauchst Du gar nicht so hämisch werden.

Auch Du Siggi verstehst meinen Ansatz nicht. Hier in dem Beitrag kommen Fragen auf, wie, wo und bei welcher Institution die 1000 Sozialstunden abgeleistet werden können. Ich behaupte nicht, dass auch Beamte ehrenamtlich arbeiten - und das sogar vor der Überlegung, die neue 55er-Regelung anzunehmen. Aber denen stellt sich nicht die Frage, wo kann ich zukünftig mich ehrenamtlich betätigen. Diese Frage wird nur von einem/r gestellt, der bis heute überhaupt noch keine ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen hat. Und jetzt auf einmal kommst Du damit, dass man das ja gerne macht...

Die die hier ein Ehrenamt habe, brauchen keine solche Fragen zu stellen - und ich darf ich nochmals darauf hinweisen, dass ich eben den Eindruck hatte, dass einige jetzt meinen, dass sie mal eine Person pflegen können. Oder mal ein Jahr BufDi oder die 1000 Sozialstunden ableisten können. Das habe ich aus den Fragestellungen, übrigens von Dir und Metro auch, einfach interpretiert - es kann ja auch falsch sein !!!

Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass jetzt händeringend irgendwo ein ehrenamtliches Engagement gefunden werden soll und so getan wird, als wenn hier die Mutter Theresia oder St. Martin am Werke ist. Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Wenn ich aber z. B. eine Bestätigung vom Dienstherr bekomme die verpflichtend ist, brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ob eine Nachweis der 1000 Sozialstunden jetzt von einem Verein ausreicht und ob dieser Verein auch gemeinnützig ist...

Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere. Dazu muss man auch mal ein Gesetz "lesen" können.
Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:38 Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
Ach so? Vielleicht hatte man auch einfach keine Zeit dazu und möchte im Ruhestand der Gesellschaft etwas zurück und seinem Leben einen weiteren Sinn geben ?

Dein Menschenbild ist ziemlich befremdlich. Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:46 Das ist aber auch wieder was ich meine - in einem vorherigen Beitrag mal ein wenig Mist verzapfen, dass ein Kind unter 18 auch gepflegt werden muss (was ja völliger Schwachsinn ist, denn ein Elternteil muss die Kinder nur betreuen und nicht pflegen) und jetzt einen auf "dicke Hose" machen...
Achso? Wie gut für Dich, dass es in Deiner Welt unvorstellbar ist, dass man auch kranke, behinderte Kinder pflegt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:42
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:38 Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
Ach so? Vielleicht hatte man auch einfach keine Zeit dazu und möchte im Ruhestand der Gesellschaft etwas zurück und seinem Leben einen weiteren Sinn geben ?

Dein Menschenbild ist ziemlich befremdlich. Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.

Das ist genau die richtige Antwort..."vielleicht hatte man einfach keine Zeit..." !!!
Ich kann Dich aber auch beruhigen, denn ich betreue ehrenamtlich einen schwerbehinderte Person in einem Pflegeheim, pflege einen Elternteil und engagiere mich im Sportverein und Schulbereich.
Aber leider sind die Antworten bei Anfragen, ob man eine ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt, oftmals gleich: "Dafür fehlt mir die Zeit" !!! Und am Ende des Tages machen immer die gleichen "Dummen" die Arbeit für die, die sich dann ein Leben lang zurücklehnen. Aber halt, im Vorruhestand kommen ja die ganzen Beamten der Telekom und machen so viel ehrenamtliche Tätigkeiten...

Meinst Du eigentlich, die ca. 30 Mio. ehrenamtlichen Helfer haben keine sonstige Arbeit oder Problem...meinst Du eigentlich, eine Person zu pflegen macht Spaß ???
Diese Ausreden kenne ich aber zu genüge, gerade wenn es um die Pflege im persönlichen Umfeld geht. Und die meisten Männer kümmern sich überhaupt nicht um die Pflege, und dann heißt es später, ja so viel war das doch nicht. Und wenn ich dann höre, dass ich dann im Ruhestand mal ehrenamtlich tätig werden, glaube ich das auch einfach nicht...!

Das sind einfach auch meine Erfahrungswerte im täglichen Leben und bei der Arbeit. Wir können ja gerne mal eine Abfrage hier machen, wer denn tatsächlich aktuell ehrenamtlich tätig ist. Dann aber auch nur mit dem richtigen Klarnahmen und bitte nicht hinter einem Nicknamen verstecken...!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:48
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:46 Das ist aber auch wieder was ich meine - in einem vorherigen Beitrag mal ein wenig Mist verzapfen, dass ein Kind unter 18 auch gepflegt werden muss (was ja völliger Schwachsinn ist, denn ein Elternteil muss die Kinder nur betreuen und nicht pflegen) und jetzt einen auf "dicke Hose" machen...
Achso? Wie gut für Dich, dass es in Deiner Welt unvorstellbar ist, dass man auch kranke, behinderte Kinder pflegt.

Wo habe ich denn was davon geschrieben, dass es in meiner Welt unvorstellbar ist, dass kranke und behinderte Kinder gepflegt werden müssen. Es ging ja nur um die Begriffsbestimmung tatsächlich "betreuen ODERpflegen"...bitte mal genau lesen, was ich geschrieben habe. Es reicht aus, wenn ein Kind betreut wird - und Betreuung ist nicht gleichzusetzen mit Pflege, dann hätte man sich den Begriff Betreuung ja sparen können...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:55 Das ist genau die richtige Antwort..."vielleicht hatte man einfach keine Zeit..." !!!
Unglaublich! Wer seine Kinder groß gezogen hat (die inzwischen aus dem Haus sind), seine Eltern gepflegt hat (die inzwischen verstorben sind) und vielleicht auch noch einen Nebenerwerb nachgehen musste, wird wohl kaum Zeit gehabt haben. Nur das was war zählt nicht mehr für den ER.

Du bist nicht der einzige Mensch, der sich engagiert! Du solltest mal Deine Vorurteile und Klischees überprüfen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 19:12 Jetzt kommen wir doch der Sache näher. Die Userin schiebt einfach nur einen Hals, dass Beamte, die in den ER gehen wollen sich jetzt sozial engagieren müsssen. Den das reativiert aus ihrer Sicht die Leistung derer, die diese soziale Engagement schon lange freiwillig machen.
Ich sage dazu nur, beschwer dich bei Schäuble, der sich das ausgedacht hat. Die Telekom und die Beamten können nichts dazu.

Hallo dibedupp,
falls Du es mitbekommen hast, brauche ich mir mit dem Nachweis einen Ehrenamtes und den nachzuweisenden Sozialstunden keine Sorgen zu machen. Für mich ist es auch normal, dass ich im Leben ein paar Stunden investiere, damit anderen Menschen geholfen wird, die es nicht so gut haben. Und ich bin sogar froh darüber, dass die ER jetzt nur noch mit diesen Voraussetzungen durchgeführt werden kann - daher brauche ich mich nicht bei der Telekom oder bei Herrn Schäuble zu beschweren - würde aber auch sowieso keinen Sinn machen !

Kannst ja mal spaßeshalber mitteilen, welchen Ehrenamt Du jetzt schon ausführst - bzw. ob Du ein Ehrenamt ausführst...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 für Dich mal zum Mitschreiben.
Bitte behalte deine Herablassung für dich. Die ist nicht sachdienlich.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Ich habe jetzt zur Sicherheit mal meine o. a. Zitierung aufgeführt und möchte mal gerne von Dir jetzt wissen, was an meiner Annahme, dass Angelika keine 61 oder 62 Jahre ist, denn falsch ist.
Gegenstandslos. Hab ich nie behauptet.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Ich könnte jetzt kleinlich sein und sagen, Angelika kann ja auch erst 59 Jahre sein, wenn Sie im nächsten Jahr 61 wird. Denn wenn sie jetzt noch in diesem Jahr Ihren 60 Geburtstag erst feiert, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt auch erst 59.
Das war nie das Thema. Thema war vielmehr:
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Ich habe spekulativ geschrieben, weil Angelika ja noch nicht mal das Alter angegeben hat und keiner weiß, ob sie jetzt 54 oder 64 ist !!!
Obwohl Angelika folgendes geschrieben hatte:
Angelika hat geschrieben: 11. Okt 2017, 07:30 Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Also mal den Ball flach halten...
Ich halte mich an Fakten und arbeite mit Fakten.
Dann halt doch bitte mal den Ball flach und orientiere dich an den Fakten. Die einzig logische Schlussfolgerung aus den Fakten wäre allerdings, dass du diese Behauptung mal zurücknimmst. Wie wärs mal mit was Neuem: zum Beispiel damit, dass du anfängst, deine Irrtümer einzuräumen. Oder gar dich für deine zahlreichen Entgleisungen zu entschuldigen.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere.
Dann guck dir doch mal bitte ganz objektiv an, wie viele deiner Beiträge der letzten Tage der Mod ganz oder teilweise löschen musste, weil sie absolut nicht tragbar waren.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17Dazu müssen dann auch manchmal wie in diesem Fall verschiedene Gesetze wie das BBG oder das SGB nachvollzogen werden bzw. muss man wenigstens wissen wo etwas steht bzw. stehen könnte. Und was viele hier mache, dass sie eben nicht mit einem Gesetzestext umgehen können (ist ja auch nicht schlimm), aber immer wieder nur fragen, was hat denn die DDU mit der 55er-Regelung zu tun - nach dem Motto, wer ist denn hier der P(K)lapperstorch !!!
Auch noch so viele Ausrufezeichen ändern nichts daran, dass du diesen Zusammenhang zwar herstellst, aber nicht erklärst. Sondern stattdessen auf andern herumhackst. Bitte erklär den Zusammenhang. Und zwar nicht den von dir gefühlten, sondern den rechtlichen und faktischen. Mit Anschuldigungen und Unterstellungen kommen wir der Sache nicht näher. Und mit der Frage, ob andere lesen können, auch nicht. Ausrufezeichen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Und jetzt bitte zurück zu meinen Fragen:

Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!
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